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  • Würth, Benedikt (mitte/centre, SG) SR/CE

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Nachdem der Nationalrat zu Beginn der Wintersession 2024 die Leitplanken durch Überweisung einer Motion Würth (mitte, SG), die eine Anpassungen des Schutzstatus S «zum Erhalt der Akzeptanz» fordert, bereits gesetzt hatte (Mo. 24.3022), war die Beratung einer identischen Motion Paganini (mitte, SG) im Ständerat gegen Ende der Wintersession eigentlich obsolet. Die Bitte des Bundesrates, den Auftrag an die Regierung nicht erneut zu senden, blieb ungehört: Der Ständerat überwies auch diese Motion und tat dies gar einstimmig.

Für die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen (Mo. 24.3035)
Dossier: Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine

Der Ständerat nahm sich in der Wintersession 2024 der Verbesserung des Hochwasserschutzes am Alpenrhein an. Dieses Geschäft bestand aus dem neuen Alpenrheingesetz, dem dazugehörigen Verpflichtungskredit sowie dem Bundesbeschluss zum diesbezüglichen Staatsvertrag mit Österreich. Wie der St. Galler Ständerat Benedikt Würth (mitte) für die UREK-SR ausführte, sei dieses Projekt ein für die gesamte Region sehr wichtiges Unterfangen, da Hochwasserereignisse im unteren Rheintal für beide Länder ein erhebliches Risiko darstellten. Mit der Verbesserung der Hochwassersicherheit könnten Schätzungen zufolge potenzielle Schäden in der Höhe von CHF 13.5 Mrd. vermieden werden, so Würth in seinen Ausführungen.
Während Eintreten auf das Geschäft auch im Ständerat unbestritten war und der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Staatsvertrags sowie der Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit ohne weiteres und einstimmig angenommen wurden, änderte die kleine Kammer einstimmig und auf Anraten der UREK-SR zwei Details an der nationalrätlichen Version des neu zu schaffenden Alpenrheingesetzes: Zum einen fügte der Ständerat an, dass die Geschiebeentnahme so zu verlaufen habe, dass die Abflusskapazität des Rheins nicht weniger als 4300 Kubikmeter pro Sekunde beträgt. Zudem wollte der Ständerst im selben Passus festlegen, «dass die Geschiebeentnahmen zum ordentlichen Gewässerunterhalt gehören und keine weiteren gewässerschutz- und fischereirechtlichen Bewilligungen erfordern». Zum anderen präzisierte die kleine Kammer den Passus zu den Ausgleichsmassnahmen ausserhalb des Projektperimeters, welcher vom Nationalrat eingefügt worden war. In der Gesamtabstimmung war auch das Alpenrheingesetz unbestritten und wurde einstimmig angenommen.
Aufgrund dieser Änderungen wird sich der Nationalrat ein zweites Mal mit der Vorlage auseinandersetzen.

Hochwasserschutz am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (BRG 24.044)

Mit 120 zu 60 Stimmen (ohne Enthaltungen) nahm in der Wintersession 2024 auch der Nationalrat eine Motion Würth (mitte, SG) an, die konsequenter gegen Missbräuche beim Schutzstatus S vorgehen wollte. Der Entscheid der grossen Kammer kam wenig überraschend, hatte sie sich mit sehr ähnlichem Stimmverhältnis doch bereits in der Herbstsession für eine identische Motion von Nationalrat Nicolo Paganini (mitte, SG; Mo. 24.3035) ausgesprochen.

Für die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen (Mo. 24.3022)

Die Motion Atici (sp, BS) zur Zusammenarbeit mit Taiwan in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Innovation und Kultur wurde in der Herbstsession 2024 vom Ständerat beraten. Seitens der WBK-SR, welche die Motion mehrheitlich ablehnte, argumentierte Benedikt Würth (mitte, SG), dass die Motion überflüssig sei, da die bestehende «pragmatische, sachorientierte Zusammenarbeit sehr gut funktioniert». Die verschiedenen BFI-Akteure sowie kulturelle Organisationen hätten ebendiese Zusammenarbeit selbständig aufgegleist und würden diese auch ohne Zutun der Politik weiterentwickeln. Vielmehr sei zu befürchten, dass eine Einmischung der Politik der Kooperation schaden könnte, sie quasi «verpolitisieren» würde. Dem hielt Minderheitssprecher Mathias Zopfi (gp, GL) entgegen, dass eine institutionalisiertere Zusammenarbeit dazu führen könne, dass noch mehr insbesondere wissenschaftliche Kooperationsprojekte lanciert würden. Mehrere Länder, darunter die USA, Deutschland und Frankreich hätten bereits Forschungsabkommen mit Taiwan unterzeichnet. Auch diese Länder verfolgten im Übrigen, wie auch die Schweiz, eine Ein-China-Politik, was sie aber nicht daran gehindert habe, ein solches Abkommen einzugehen. Die Motion wurde mit 28 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Sie erhielt von allen Parteien ausser der FDP vereinzelt Unterstützung.

Die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft, Technologie, Innovation und Kultur mit Taiwan festigen und vertiefen (Mo. 22.3713)

Die bundesrätliche Botschaft zum UNO-Migrationspakt stand in der Herbstsession 2024 auf der Agenda des Ständerates. Dort informierte Kommissionssprecher Benedikt Würth (mitte, SG) über die Vorgeschichte und den Inhalt dieses Geschäfts. Nach der anfänglichen Sistierung hatte sich die APK-SR 2024 materiell mit dem Geschäft auseinandergesetzt. Dabei sei sich die Kommission über «den materiellen Gehalt des Paktes» sowie über dessen Wirkung auf das Schweizer Rechtssystem nicht einig geworden. Die Mehrheit der Kommission habe die Auffassung vertreten, dass der Migrationspakt Auswirkungen auf die Rechtsauslegung haben könne, obwohl der Bundesrat davon ausgehe, dass der Pakt keine unmittelbare Konsequenz für das Rechtssystem der Schweiz zeitige. Zudem vertrete die Kommissionsmehrheit die Auffassung, dass die Zielsetzung des Pakts – die Förderung der Migration – nicht im Interesse der Schweiz sei. Daher beantragte die Kommission, in Art. 1 des Bundesbeschlusses über den Migrationspakt zwar Kenntnis von den Leitprinzipien und Zielen des Paktes zu nehmen, in Art. 2 jedoch festzuhalten, dass die Schweiz dem Migrationspakt nicht zustimmt und sich der Stimme enthält.
Anschliessend begründeten Daniel Jositsch (sp, ZH) und Carlo Sommaruga (sp, GE) die Position der Minderheit I Jositsch auf Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Dieser hatte beantragt, dass die Bundesversammlung die Leitprinzipien und Ziele des Pakts befürwortet und der Unterstützung des Pakts zustimmt. Jositsch hielt fest, dass der Pakt lediglich ein «zaghafter Versuch» sei, eine Kooperation in der globalen Migrationspolitik herzustellen. Sommaruga ergänzte, dass die Schweiz weiterhin die Freiheit habe, ihre nationale Migrationspolitik eigenständig festzulegen.
Dies zog wiederum Marco Chiesa (svp, TI) in Zweifel, welcher mit seiner Minderheit II beantragte, dass die Bundesversammlung die Leitprinzipien und Ziele und auch die Zustimmung zum UNO-Migrationspakt seitens der Schweiz ablehnt. Chiesa legte dar, dass die Zustimmung zum Pakt gleichbedeutend sei mit der Bedrohung der Souveränität der Schweiz in Sachen Migrationspolitik. Zudem bringe die Integration einer zunehmenden Anzahl von Migrantinnen und Migranten grosse wirtschaftliche Belastungen mit sich.
Abschliessend gab Aussenminister Ignazio Cassis zu bedenken, dass es sich beim Migrationspakt lediglich um einen Referenzrahmen handle, mit dem ein gemeinsames Verständnis für Migration erreicht werden solle. Zudem werde im Pakt auch darauf hingewiesen, dass sich Herkunfts-, Transit- und Zielländer die Verantwortung für die Migration teilen. Schliesslich bestehe das wichtigste Ziel darin, die irreguläre Migration zu verringern.
In den anschliessenden Abstimmungen setzte sich der Mehrheitsantrag gegen die beiden Minderheiten Jositsch und Chiesa durch. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Entwurf mit 26 zu 7 Stimmen und 11 Enthaltungen an. Die Ablehnungen stammten von Mitgliedern der SVP, die Enthaltungen aus den Reihen von rot-grün.

Botschaft zum UNO-Migrationspakt (BRG 21.018)
Dossier: Uno-Migrationspakt

In der Herbstsession 2024 nahm sich die kleine Kammer als Zweitrat der Umsetzung der Initiative Silberschmidt (fdp, ZH) an, die verlangt, dass Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung besser gegen Arbeitslosigkeit versichert werden sollen. Erich Ettlin (mitte, OW) erläuterte als Kommissionssprecher, dass Eintreten auf die Vorlage in der SGK-SR unbestritten gewesen sei (9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) und man mit 9 zu 1 Stimmen dem Beschluss des Nationalrats mit einer kleinen redaktionellen Änderung zugestimmt habe. Kritik gab es stattdessen von ausserhalb der Kommission: Benedikt Würth (mitte, SG) stellte einen Einzelantrag auf Nichteintreten. Er kritisierte die Vorlage in Gänze: So sei der Titel der Initiative trügerisch, da Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung bereits heute ALV-Gelder beziehen könnten. Ausserdem minderten die heute angewandten strengen Regeln beim ALV-Bezug von Unternehmerinnen und Unternehmer die «systemimmanente Missbrauchsproblematik». Diese Regeln wolle die Vorlage nun aber stark auflockern, weshalb der Ständerat darauf nicht eintreten solle. Das Missbrauchspotenzial der Vorlage kritisierte auch Beat Rieder (mitte, VS), der die Kommission mit einem Rückweisungsantrag dazu bringen wollte, inhaltlich «nochmals über die Bücher zu gehen» und Fachpersonen zum Missbrauchsrisiko anzuhören. Zwar lehnte der Ständerat den Nichteintretensantrag Würth mit 30 zu 14 Stimmen (1 Enthaltung) ab, jedoch erzielte der Rückweisungsantrag Rieder mit 27 zu 18 Stimmen eine Mehrheit, wodurch sich die Kommission erneut mit dem Entwurf befassen wird.

Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein (Pa.Iv. 20.406)

Die Mehrheit des Ständerates liess sich nicht von den Ausführungen des Bundesrates überzeugen, der als Antwort auf eine Motion Würth (mitte, SG) beteuerte, dass die Schweiz bereits zum gegebenen Zeitpunkt konsequent gegen Missbräuche beim Schutzstatus S vorgehe. Mit 29 zu 11 Stimmen (ohne Enthaltungen) nahm die kleine Kammer eine Motion an, die Verschärfungen beim Schutzstatus S forderte. Konkret sollte der Status S aberkannt werden, wenn eine Person für länger als 14 Tage aus der Schweiz ausreist, wenn Rückkehrhilfen bezogen worden waren oder wenn ein Missbrauch des Schutzstatus vorliegt. Gemäss Aussagen des zuständigen Bundesrates Beat Jans werden die Forderungen der Motion bereits erfüllt.

Für die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen (Mo. 24.3022)

In einem Postulat forderte Ständerat Benedikt Würth (mitte, SG) im März 2024, dass das sogenannte Planungsdreieck im öV besser im parlamentarischen Prozess verankert und Folgekosten des Infrastrukturausbaus transparent ausgewiesen werden. Der Postulant bemängelte, dass dem Planungsdreieck – dem Zusammenspiel von Angebot, Infrastruktur und Rollmaterial – im politischen Planungsprozess der öV-Ausbauschritte zu wenig Rechnung getragen werde. Für die Transportunternehmen entstünden durch den Ausbau des Angebots durch die Politik «betriebliche und verkehrliche Folgekosten» bei Rollmaterial und Betriebsanlagen.
In einem Bericht solle der Bundesrat nun darlegen, wie der Planungsprozess der Ausbauschritte verbessert und ergänzt werden kann. Ein besonderer Fokus solle dabei auf der stärkeren Orientierung am Planungsdreieck sowie auch auf dem vermehrten Einbezug der Transportunternehmen liegen, um Fehlinvestitionen und einer Abnahme der öV-Qualität vorzubeugen.
Der Bundesrat beantragte, das Postulat anzunehmen, da geplant sei, die Anliegen des Postulats in den nächsten Ausbauschritt aufzunehmen. Die kleine Kammer folgte diesem Antrag in der Sommersession 2024 stillschweigend und überwies das Postulat an den Bundesrat.

Planungsdreieck im öV besser im parlamentarischen Prozess verankern und Folgekosten transparent ausweisen (Po. 24.3136)

Ein rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben einschliesst, forderte die FK-SR mittels Motion, die sie im März 2024 einreichte. Diese Motion sei deshalb erforderlich, da der Einbezug der gebundenen Ausgaben im Gegensatz zu den ungebundenen Ausgaben eine gesetzliche Anpassung und somit die Zustimmung des Parlamentes erfordere. Angesichts drohender Defizite müssten die Entlastungsmassnahmen inklusive der gebundenen Ausgaben so schnell wie möglich umgesetzt werden, weshalb die Vernehmlassungsfrist von üblicherweise drei Monaten angemessen verkürzt werden solle. Der Bundesrat stünde dem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber, teilte er in seiner Antwort mit. Allerdings sei es entscheidend, sich umfassend mit allen Beteiligten auszutauschen, weshalb er eine stark verkürzte Vernehmlassungsfrist ablehne. In der Ratsdebatte stellte Baptiste Hurni (sp, NE) den Antrag auf Ablehnung der Motion. Der Bundesrat werde ohnehin in naher Zukunft Massnahmen vorschlagen, die auch gebundene Ausgaben miteinschliessen würden. Diese Motion sei somit obsolet und sende zudem das Signal, dass der Bundesrat die Situation allein nicht bewältigen könne. Benedikt Würth (mitte, SG) entgegnete, die Motion sei lediglich als Unterstützung für den Bundesrat gedacht und es wäre daher ein schlechtes Signal, wenn der Rat diese ablehne. Schliesslich folgte der Ständerat seiner Finanzkommission und nahm die Motion mit 32 zu 11 Stimmen an. Die ablehnenden Stimmten stammten von Mitgliedern der SP und der Grünen.

Rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben mit einschliesst (Mo. 24.3395)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 2024 für den Bundeshaushalt

In der Sommersession 2024 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit einem Entwurf zur Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende des Jahres 2026, der als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten einer dauerhaften Lösung gedacht ist. Der Kantonskammer lag der Antrag einer mit 11 zu 2 Stimmen gefassten Mehrheit der WBK-SR vor, die auf den Entwurf eintreten und einer Änderung im Sinne des Bundesrates folgen wollte, der zusätzlich zur Erhöhung des Verpflichtungskredites um CHF 40 Mio. CHF 10 Mio. aus dem Verpflichtungskredit für die Finanzhilfen zur Erhöhung der kantonalen und kommunalen Subventionen und zur Angebotsverbesserung transferieren wollte. Der Ständerat sah sich zudem mit einer Minderheit Stark (svp, TG) auf Nichteintreten konfrontiert. Diese störte sich an der bereits mehrfach erfolgten Verlängerung der Anschubfinanzierung, die ursprünglich nicht als dauerhafte Lösung konzipiert worden sei und die nach Ansicht der Minderheit nun nicht mehr benötigt werde. Der Ständerat beschloss Eintreten mit 25 zu 14 Stimmen, wobei die fast geschlossen gegen Eintreten stimmenden SVP-Mitglieder von einer deutlichen Mehrheit der FDP-Ratsmitglieder sowie von zwei Mitte-Ständeräten unterstützt wurden. Daraufhin bestätigte die kleine Kammer die Haltung des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit in Bezug auf den Verpflichtungskredit mit beinahe identischem Stimmverhältnis und befürwortete den so abgeänderten Entwurf in der Gesamtabstimmung erneut mit 25 zu 14 Stimmen. Auch wenn die kurz gehaltene Ratsdebatte davon zeugt, dass die Ständeratsmitglieder der Bitte des Kommissionspräsidenten Würth (mitte, SG), die Grundsatzdiskussionen betreffend der Rolle des Bundes in der Förderung der familienexternen Kinderbetreuung auf die Beratung der dauerhaften Lösung zu vertagen, folgten, liessen die Voten und das Stimmverhältnis keinen Zweifel daran, dass diese Diskussionen in naher Zukunft erneut und intensiv an die Oberfläche gelangen werden.

Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026 (Pa.Iv. 23.478)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Après le vote d'entrée en matière au Conseil national, la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE) a recommandé à l'unanimité à sa chambre d'approuver l'accord et d'autoriser le Conseil fédéral à le ratifier. Lors du passage devant la chambre haute en mai 2024, Benedikt Würth (centre, SG) s'est exprimé au nom de la commission. Il a notamment rappelé que les acteurs principaux de la mise en œuvre de ce nouvel accord sont les entreprises du domaine, c'est-à-dire vingt-et-une maisons de jeu et deux sociétés de loterie (Swisslos et la Loterie Romande), et a expliqué que le secteur des jeux d'argent est important au Liechtenstein, le pays comptant sept casinos, tous très facilement accessibles depuis la Suisse. Selon le député saint-gallois, l'accord est bénéfique pour les deux parties et renforce les bonnes relations entre les deux pays. Charles Juillard (centre, JU) est ensuite intervenu pour exprimer ses interrogations quant au nombre de personnes interdites de jeux d'argent en Suisse. En effet, du fait d'une législation suisse plus stricte, le député jurassien estime que trois fois plus de personnes sont interdites de jeux en Suisse qu'en France. Selon lui, cette législation entraîne des déplacements vers les pays limitrophes et constitue des pertes fiscales pour la Suisse qui se chiffrent en millions. A l'issue du débat, Beat Jans est intervenu au nom du Conseil fédéral pour rappeler quelques raisons de cet accord avec le Liechtenstein. Tout d'abord, la proximité géographique et la similarité des lois en matière de jeux d'argent dans les deux systèmes juridique permet une mise en œuvre simple et rapide de cet accord. De plus, des accords avec d'autres pays limitrophes sont envisageables, mais les règles d'exclusions et les procédures varient beaucoup, ce qui rend une coopération beaucoup plus compliquée pour le moment . Lors du vote, le Conseil des Etats a accepté à l'unanimité d'entrer en matière, soit 39 voix pour, 0 voix contre et aucune abstention.

Accord d'échange de données concernant les joueurs frappés d’une mesure d’exclusion liée au domaine des jeux d’argent (MCF. 23.070)

Der Bundesrat nahm im Mai 2024 erstmals Stellung zur Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert». Die Einführung einer solchen Erbschaftssteuer, wie sie die Initiative fordert, könnte dazu führen, dass wohlhabende Personen und betroffene Unternehmen ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, so der Bundesrat. Dadurch würden nicht nur die erwarteten Einnahmen aus der Erbschaftssteuer geringer ausfallen, sondern auch die Einkünfte aus der direkten Einkommenssteuer sinken. Zudem würde eine solche Erbschaftssteuer keine Anreize für umweltfreundlicheres Verhalten setzen, da diese verhaltensunabhängig geschuldet sei. Auch die zweckgebundene Verwendung der Einnahmen für die Klimapolitik sei nicht zielführend, denn die Höhe der Mittel wäre damit an die Höhe der Steuererträge geknüpft und nicht auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Klimapolitik abgestimmt. Aus diesen Gründen empfahl der Bundesrat die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Die Initiative hatte bereits nach ihrer Einreichung einiges an Medienaufsehen erregt. Als Reaktion auf die Stellungnahme durch den Bundesrat widmete die NZZ der Initiative im Mai gleich drei Artikel. Darin kritisierte die Zeitung die Initiative scharf und bezeichnete sie als verfassungsrechtlich bedenklich und wirtschaftlich schädlich. Der hohe Steuersatz verletze Prinzipien wie die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit. Zudem bestünden erhebliche Risiken, dass Wohlhabende durch Wegzug oder Umstrukturierungen ihre Steuerpflicht umgehen könnten. Besonders heikel sei die Rückwirkungsklausel der Initiative, die es ermögliche, bereits erfolgte Vermögensübertragungen nachträglich zu besteuern. Auch der Vorschlag einer Wegzugssteuer stiess auf Ablehnung, da sie einer faktischen Niederlassungspflicht gleichkäme. Im Juli verschafften sich auch verschiedene Wirtschaftsvertretende in zahlreichen Medienbeiträgen Gehör. Prominente Unternehmer wie Peter Spuhler, Inhaber von Stadler Rail, kündigten gegenüber der SonntagsZeitung an, die Schweiz zu verlassen, sollten die Vorschläge der Initiative umgesetzt werden. Spuhler bezeichnete die Initiative als «Enteignung» und erklärte, dass die geforderte Steuer von 50 Prozent auf Vermögen über CHF 50 Mio. Franken für ihn und andere Unternehmer kaum tragbar sei, da das Vermögen oft im eigenen Unternehmen gebunden sei. Ähnlich äusserte sich Simon Michel, CEO von Ypsomed, der berichtete, dass auch sein Vater, dem die Mehrheit des Aktienpakets der Firma gehöre, eine Abwanderung in Betracht ziehe, um den Belastungen zu entgehen. Andere Unternehmer wie Jobst Wagner, Eigentümer der Rehau-Gruppe, kündigten gegenüber der Aargauer Zeitung ebenfalls an, aktiv gegen die Initiative kämpfen zu wollen. Wagner betonte, dass eine derart hohe Erbschaftssteuer viele Familienunternehmen zum Verkauf zwingen würde, was in vielen Fällen eine Übernahme durch ausländische Investoren bedeuten könnte. Giorgio Behr, Chef der Industriegruppe BBC, bliess in ein ähnliches Horn und sprach in der Aargauer Zeitung von einer «fördernden Kraft für den Kapitalismus», die langfristig das wirtschaftliche Gleichgewicht in der Schweiz gefährden könnte. Auch Parteivertretende kamen in den Medien zu Wort. Während die Linken, allen voran selbstredend die Juso als Initiantin, die Volksinitiative als wichtigen Schritt für eine gerechte Klimapolitik verteidigten, setzten bürgerliche Parteien zur Gegenoffensive an. Benedikt Würth (mitte/SG) und andere Parlamentsmitglieder forderten dabei, die Rückwirkungsklausel für ungültig zu erklären, da sie den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz verletze. Andrea Caroni (fdp/AR) warnte davor, die Spielregeln der direkten Demokratie aus politischen Motiven zu ändern.

Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)

In der Frühlingssession 2024 beugte sich der Ständerat als Erstrat über die Kulturbotschaft 2025–2028. Wie WBK-SR-Sprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) festhielt, begrüsse es die Kommission, dass die Kulturbotschaft mit den sechs Handlungsfeldern («Kultur als Arbeitswelt», «Aktualisierung der Kulturförderung», «Digitale Transformation der Kultur», «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit», «Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis», «Gouvernanz im Kulturbereich») sowohl bisherige Leitlinien aufnehme als auch neue Herausforderungen im Kulturbereich adressiere. Crevoisier Crelier hob zudem hervor, dass die Covid-19-Pandemie zwar im Vergleich zur Diskussion der Kulturbotschaft 2021–2024 vorbei sei, deren Nachwirkungen im Kulturbereich aber noch heute spürbar seien. Daher begrüsse die WBK-SR, dass die Kulturbotschaft die entsprechenden Probleme, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden, angehe. Insgesamt umfasste die Kulturbotschaft vier Gesetzesänderungen und acht Finanzierungsbeschlüsse. Da Eintreten nicht überall unbestritten war, entschied der Ständerat für jedes Bundesgesetz einzeln über Eintreten und fügte jeweils auch gleich die Detailberatung an.

Beim ersten Entwurf, dem Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, war Eintreten unbestritten. Der Ständerat hiess die Vorlage diskussionslos und einstimmig gut. Es soll damit gesetzlich verankert werden, dass die Sprachen Rätoromanisch und Italienisch auch ausserhalb der Kantone Tessin und Graubünden gefördert werden.

Die Eintretensdebatte zum zweiten Entwurf, dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) fiel hingegen länger aus. Basierend auf einer Motion (Mo. 22.3892) wollte der Bundesrat die «hohe Baukultur» gesetzlich verankern. Wie die Kommissionssprecherin erklärte, wurden in der Kommission insbesondere drei Punkte diskutiert: die Frage der Kompetenzen zwischen Kantonen und Bund, die finanziellen Auswirkungen und die Befürchtung, dass administrative Hürden für Bauvorhaben zunehmen könnten. Um auf diese drei Vorbehalte zu reagieren und weil sich in der Vernehmlassung fast alle Kantone positiv zu dieser Gesetzesänderung geäussert hatten, schlug die Kommission einen Kompromiss vor. Damit wollte sie jegliche Aspekte, die dem Bund Interventionsspielraum geben könnten, sowie die Möglichkeit für Subventionen streichen. Wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider indessen betonte, handle es sich nicht um einen Paradigmenwechsel, sondern um die gesetzliche Verankerung des bisherigen Wegs. Daraus entstehe eine geteilte Verantwortung zwischen den Ebenen, ohne dass dabei Kompetenzen verschoben oder zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen nötig würden. Eine Minderheit um Benedikt Würth (mitte SG) wollte derweil nicht auf die Gesetzesänderung eintreten. Die Minderheit befürchtete trotz der Versicherungen seitens des Bundesrates einen Paradigmenwechsel, der zu mehr Kompetenzen beim Bund führen würde. Es sei anzunehmen, dass die hohe Baukultur letztlich nicht nur die Bauten des Bundes sondern auch private Bauten betreffen werde, was auch der Kompromiss der Kommissionsmehrheit nicht verhindern könne, so Würth. Der Ständerat folgte sodann mit 25 zu 19 Stimmen dem Antrag Würth und trat damit nicht auf die Revision des NHG ein. Dadurch erübrigte sich auch die Detailberatung.

Ohne Gegenantrag trat der Ständerat derweil auf den drittem Entwurf, das Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek, ein. Wie Crevoisier Crelier ausführte, wolle der Bundesrat mit dieser Gesetzesänderung die digitale Pflichthinterlegung einführen, welche es der Nationalbibliothek ermöglichen solle, ihren öffentlichen Auftrag auch für digitale Dokumente zu erfüllen. Die Kommission, welche hier der Version des Bundesrates folgen wollte, habe keine grossen Bedenken geäussert, da dies bereits in 140 Ländern erfolgreich praktiziert werde, wie die Kommissionssprecherin unter anderem darlegte. Mit 24 zu 16 Stimmen (2 Enthaltungen) lehnte der Ständerat sodann einen Minderheitsantrag von Hannes Germann (svp, SH) ab. Dieser hatte sich daran gestört, dass der Bundesrat zusätzlich einführen wollte, dass die Rechtsinhaberinnen und -inhaber der Inhalte keine Vergütung von der Nationalbibliothek verlangen dürfen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 32 zu 7 Stimmen (3 Enthaltungen) gutgeheissen, die ablehnenden Stimmen stammten alle aus der SVP und der FDP.

Zuletzt befasste sich der Ständerat mit dem vierten Entwurf, dem Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer, und trat ohne Gegenantrag darauf ein. Basierend auf einer Motion der WBK-NR und einer Motion Pult (sp, GR) wurde eine unabhängige Kommission für «historisch belastetes Kulturerbe» – aus dem Kontext des Nationalsozialismus oder dem Kolonialismus – eingesetzt. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollte der gesetzliche Rahmen geschaffen und geklärt werden, wie die Kommission agieren soll. Mit 30 zu 15 Stimmen (0 Enthaltungen) und auf Antrag der Kommissionsmehrheit entschied der Ständerat, dass diese Kommission nur aktiv werden darf, wenn die beteiligten Parteien damit einverstanden sind. Benedikt Würth hatte seitens der Mehrheit damit argumentiert, dass die Anrufung der Kommission niederschwellig sei, was per se wünschenswert sein könne, aber auch die Türen für unerwünschten Aktivismus öffne. Eine Minderheit um Flavia Wasserfallen (sp, BE) wollte hier dem Bundesrat folgen, welcher vorgesehen hatte, dass eine einseitige Anrufung möglich sein soll. Wasserfallen hatte erfolglos argumentiert, dass die Hürden, um an die Kommission zu gelangen, bereits genug hoch seien, um Aktivismus zu verhindern. Zudem führe eine ähnliche Kommission in Deutschland gerade die einseitige Anrufung ein, weil in den ganzen 20 Jahren ihres Bestehens von 75'000 Meldungen nationalsozialistischer Raubkunst nur 23 an die Kommission gelangt seien. Innenministerin Baume-Schneider hatte vergeblich ergänzt, dass die Betroffenen oder Erben derzeitig «auf den Goodwill der gegenwärtigen Besitzer angewiesen» seien. Oft würden sich die Besitzenden gegen Gespräche wehren, wodurch die Schweiz auch regelmässig Negativschlagzeilen mache, was letztlich der Reputation des Landes und des Schweizer Kunstmarktes schade. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz einstimmig angenommen.

Damit war die Debatte über die vier Bundesgesetze abgeschlossen und der Ständerat musste sich noch mit den acht Finanzierungsbeschlüssen beschäftigen. Insgesamt sah der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von CHF 987.9 Mio. für die vier Jahre vor. Wie Crevoisier Crelier erklärte, hatte der Bundesrat entsprechend der Haushaltskonsolidierung nach der Vernehmlassung eine lineare Kürzung von 2 Prozent vorgenommen. Dies entspreche theoretisch einer nominalen Erhöhung der Botschaft um 0.9 Prozent; mit der Teuerung bedeute dies jedoch eine reale Senkung von 0.1 Prozent im Vergleich zu 2021–2024. Dies sei sodann auch seitens zahlreicher Personen aus dem Kulturbereich ein grundsätzlicher Kritikpunkt in der sonst positiven Rückmeldung gewesen. Die Angst sei da, dass dies früher oder später zu einer Verzögerung oder Verhinderung neuer Projekte führe und es wurde hinterfragt, ob die neu vorgesehenen Aufgaben in der Kulturbotschaft mit einem kleineren Budget überhaupt umsetzbar seien, wie die WBK-SR-Sprecherin ausführte.

Sechs der acht Finanzierungsbeschlüsse hiess der Ständerat einstimmig und diskussionslos gut, aber beim Bundesbeschluss über Finanzhilfen für das BAK kam es zu zwei Änderungsanträgen. Der Bundesrat hatte hier einen Zahlungsrahmen von CHF 157 Mio. vorgesehen. Eine Kommissionsmehrheit wollte diesen auf CHF 159 Mio. erhöhen und explizit festhalten, dass in diesem Zahlungsrahmen CHF 57.5 Mio. für «Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter» vorgesehen seien. Wie Crevoisier Crelier ausführte, finanziere das BAK bisher sieben sogenannte «Netzwerke Dritter», wie etwa das Alpine Museum. Durch die Umsetzung einer Motion Streiff-Feller (evp, BE; Mo. 19.3627) und zwei identischer Motionen Jositsch (sp, ZH; Mo. 21.3172) und Heer (svp, ZH; Mo. 21.3181) werden diese nun durch zwei weitere Netzwerke ergänzt. Damit die bisherigen nicht weniger Gelder erhalten, wollte die Kommissionsmehrheit den Zahlungsrahmen um CHF 2 Mio. auf CHF 159 Mio. erhöhen, was der Ständerat mit 34 zu 11 Stimmen (0 Enthaltungen) guthiess. Damit lehnte er gleichzeitig einen Konzeptantrag einer Minderheit Stocker (sp, SH) ab. Dieser hatte gefordert, die lineare Kürzung um 2 Prozent rückgängig zu machen und das Budget entsprechend zu erhöhen.

Mit dem Nichteintreten auf das NHG wurde auch die gesetzliche Grundlage für eine Änderung im Finanzierungsbeschluss für die Filmbranche abgelehnt. Damit hätte die WBK-SR gefordert, dass ein Teil der Filmfinanzierung in einen Verpflichtungskredit umgewandelt wird, da dieser die Realisierung von Filmen einfacher mache. Kommissionssprecherin Crevoisier Crelier sowie Innenministerin Baume-Schneider appellierten beide an die nationalrätliche Schwesterkommission, dies in der Debatte wieder aufzunehmen. Mit dieser Bitte ging die Kulturbotschaft zur weiteren Behandlung an den Nationalrat.

Schliesslich schrieb der Ständerat noch sechs parlamentarische Vorstösse (Mo. 19.3627; Mo. 20.3930; Mo. 21.3172; Mo. 21.3181; Mo. 21.4403; Mo. 22.3023), welche allesamt Eingang in die Botschaft gefunden hatten, ab.

Kulturbotschaft 2025–2028 (BRG 24.027)

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 als Erstrat mit der bundesrätlichen Botschaft zum Movetiagesetz. Wie WBK-SR-Sprecher Benedikt Würth (mitte, SG) ausführte, beantragte die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen nicht auf die Vorlage einzutreten. Mit der von der EFK vorgeschlagenen Überführung der Stiftung Movetia in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes gehe insbesondere ein Verlust der Verantwortung der Kantone einher, weil die Kantone nur noch über ein Anhörungsrecht zu den strategischen Zielen des Bundesrates verfügen würden und Verwaltungsratsmitglieder vorschlagen könnten. Dies wäre «konzeptionell wie strategisch falsch», da es sich beim Austausch und der Mobilität im Bildungsbereich doch um eine Verbundaufgabe handle und die Kompetenzen der Kantone erhalten bleiben müssten. Zudem sei Movetia überhaupt erst vor sieben Jahren geschaffen worden; es komme einem Verschleiss an Ressourcen gleich, wenn diese gut funktionierende Organisation nun bereits wieder umstrukturiert würde. Schliesslich brauche es im Hinblick auf eine mögliche Assoziierung mit dem EU-Austauschprogramm Erasmus eine unabhängige Organisation, wobei eine privatrechtliche Stiftung offensichtlich besser geeignet sei, dieses Kriterium zu erfüllen. Würth wies abschliessend darauf hin, dass eine Minderheit der Kommission die Vorlage sistieren wollte, insbesondere aufgrund der Erasmus-Thematik. Dieser Antrag wurde jedoch nicht weitergezogen, dem Rat lag daher kein Antrag auf Eintreten vor.
Bildungsminister Parmelin zeigte sich einigermassen erstaunt ob dem Antrag auf Nichteintreten und forderte die kleine Kammer eindringlich dazu auf, auf die Gesetzesvorlage einzutreten. Der Bundesrat präsentiere mit dem vorliegenden Gesetz einen ausgezeichneten Kompromiss, der alle Anliegen aufnehme und alle Kritikpunkte ausräume. So könne einerseits die Einbindung der Kantone als zentrale Akteure in die strategische Steuerung von Movetia aufrecht erhalten werden. Andererseits könnten die Doppelrollen der Bundesämter als Auftraggeber wie auch als Mitglieder des Stiftungsrats aber auch die Mängel in der strategischen Führung, der Aufsicht, der Kontrolle und in anderen Bereichen behoben werden. Darüber hinaus werde die Änderung der Rechtsform nichts am guten Funktionieren von Movetia ändern – weder im Hinblick auf die Qualität oder die Effizienz ihrer Leistungen noch mit Blick auf die gute Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Akteuren vor Ort.
In der Abstimmung votierte der Ständerat mit 34 zu 4 Stimmen und 5 Enthaltungen für Nichteintreten. Die Enthaltungen sowie die Voten für Eintreten stammten aus dem links-grünen Lager. Als nächstes wird sich der Nationalrat mit dem Geschäft befassen.

Movetiagesetz (BRG 23.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

Anfang März 2024 schickte die WBK-SR ein alternatives Modell zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung in die Vernehmlassung. Während der Nationalrat seiner Kommission folgend eine 20-prozentige Beteiligung des Bundes an den Drittbetreuungskosten der Eltern vorsehen wollte, beinhaltete das Modell der WBK-SR anstelle einer Kostenbeteiligung die Einführung einer Betreuungszulage. Diese sollte für Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres bezogen werden können, wobei die Höhe der Zulage in Abhängigkeit der Anzahl Betreuungstage bestimmt werden sollte. Vorteile sah die ständerätliche Kommission in einem solchen Modell unter anderem folgende: Zum einen könne dadurch an ein bestehendes System angeknüpft werden, denn ebenso wie die Kinder- und Ausbildungszulagen könnte auch eine Betreuungszulage via die Familienausgleichskassen respektive die Arbeitgebenden entrichtet werden. Damit könnte der administrative Aufwand massgeblich verringert werden, so die Kommission in ihrem Zusatzbericht zuhanden der Vernehmlassungsteilnehmenden. Zum anderen wäre auch der finanzielle Aufwand des Bundes deutlich tiefer, respektive abgesehen von den Programmvereinbarungen gar «haushaltsneutral», während die WBK-SR im Falle der Umsetzung des nationalrätlichen Modells mit Mehrausgaben in der Höhe von CHF 700 Mio. pro Jahr rechnete. Die eigene Vorlage könne gemäss Zusatzbericht somit «einen massgeblichen Beitrag zur Haushaltbereinigung in den Finanzplanjahren leisten». Bezahlen würden somit die Arbeitgebenden. Dies sei legitim, da es schliesslich auch im Interesse der Wirtschaft liege, die Erwerbsbeteiligung in der Schweiz zu erhöhen, so Benedikt Würth (mitte, SG), der das ständerätliche Modell in der Kommission mitgezimmert hatte. Bereits im Vorfeld der Vernehmlassung liess der Arbeitgeberverband im Tages-Anzeiger verlauten, dass er das nationalrätliche Modell unterstütze und es seinerseits als staatliche Aufgabe betrachte, dass genügend finanzierbare Betreuungsplätze vorhanden seien. Ob auch die Arbeitnehmenden in die Pflicht genommen würden, liess die Vernehmlassungsvorlage als Möglichkeit offen.
Ein weiterer Unterschied zur Version des Nationalrates ergab sich bei den Programmvereinbarungen. Hier beantragte die Kommissionsmehrheit, die Förderbereiche für Massnahmen der Qualitätsförderung und für eine bessere Abstimmung der familienergänzenden Kinderbetreuung auf die Bedürfnisse der Eltern zu streichen, da diese Bereiche vorwiegend in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden fielen. Somit verblieben drei Förderbereiche, namentlich die Förderbereiche zur Schaffung von mehr institutionellen Betreuungsplätzen, zur Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung von Kindern sowie der neu eingeführte Förderbereich für Kinder mit Behinderungen, für die die Kommissionsmehrheit für die ersten vier Jahre einen Verpflichtungskredit von CHF 128 Mio. vorsah. In der Kommission fanden sich diverse Minderheiten, die sowohl einen tieferen als auch einen höheren Verpflichtungskredit befürworteten, oder die sich nicht einverstanden zeigten mit der Auswahl der Förderbereiche. Bis am 12. Juni 2024 können Vernehmlassende Stellung nehmen zu den verschiedenen Anträgen zum Entwurf der WBK-SR.

Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Pa.Iv. 21.403)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Die KVF-SR stellte sich grundsätzlich hinter die bundesrätlichen Anträge in der Botschaft zum Stand und zu Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur sowie zur Perspektive Bahn 2050. Um eine «über alle Regionen ausgewogene Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs» sicherzustellen, beantragte die Kommission ihrem Rat aber, in den Ausbauschritten 2025 und 2035 verschiedene Projekte anzupassen oder neu aufzunehmen.
Die Strategie Bahn 2050 nahm die Kommission zur Kenntnis. Kommissionssprecher Wicki (fdp, NW) erläuterte, dass die Kommission den Fokus der Strategie auf kurze und mittlere Strecken grundsätzlich begrüsse, die Strecken zwischen Städten und Agglomerationen sowie der langstreckenfokussierte Güterverkehr dabei aber nicht in den Hintergrund rücken dürften. Die Kantone hätten in der Anhörung der Kommission zudem verlauten lassen, dass sie den Ausbau internationaler Verbindungen zu den grossen Städten und Tourismuszentren begrüssen würden.
Die mitberichtende FK-SR stellte keine von der bundesrätlichen Botschaft abweichenden Anträge, merkte aber an, «dass die Finanzierung der Bahninfrastruktur angesichts des Bedarfs aller Regionen eine Herausforderung bleibt».

In der Wintersession 2023 stand die Beratung des Geschäfts auf der Traktandenliste des Ständerats. In der Eintretensdebatte wurden Fragen bezüglich der langfristigen Planung der Bahnentwicklung sowie der Auswahl der Projekte laut. Stefan Engler (mitte, GR) beispielsweise bemängelte die seines Erachtens geringe parlamentarische und demokratische Legitimation der Projektauswahl, die Stossrichtung der räumlichen Entwicklung der Bahn und die Ausgestaltung der Angebotskonzepte. Er stellte zudem die Frage, warum der Marktanteil der Bahn trotz grosser Investitionen in die Infrastruktur stagniere. Auch müsse in der Planung auf das nationale Zusammenspiel der verschiedenen Planungsregionen geachtet werden, wie Benedikt Würth (mitte, SG) ergänzte. Bundesrat Rösti erläuterte in Anbetracht dieser Fragen, dass die vorliegende Strategie Bahn 2050 eine erste Stossrichtung vorgebe. Eine Konkretisierung des angestrebten Bahnausbaus und des Angebotskonzepts sowie die Möglichkeit, diese im Parlament zu beraten, stellte er für die Botschaft 2026 in Aussicht.
Eintreten wurde in der Folge ohne Gegenantrag beschlossen.
In der Detailberatung gab der erste Teil der Vorlage bezüglich Anpassungen an den Ausbauschritten 2025 und 2035 Anlass zur Debatte. Die KVF-SR beantragte ihrem Rat beim Ausbauschritt 2025, am bisherigen Beschlusstext festzuhalten und die Entflechtung in Pratteln weiterzuführen, da deren Notwendigkeit unbestritten sei. Dafür beantragte sie eine Krediterhöhung um CHF 25 Mio. Laut Kommissionssprecher Wicki sei die Verwaltung der Meinung, dass im Projekt bereits genügend Mittel zur Verfügung stehen, um die Entflechtung weiterzuführen. Die Kommission habe sich jedoch einstimmig für die Krediterhöhung ausgesprochen, «damit das Projekt ernst genommen wird». Die kleine Kammer stellte sich stillschweigend hinter den Antrag der Kommission.
Beim Ausbauschritt 2035 empfahl die KVF-SR, der vom Bundesrat beantragten Aufnahme des Vollausbaus des Lötschberg-Basistunnels, der Projektierung des multifunktionalen Grimseltunnels und dem Bau des Tunnels Morges-Perroy zuzustimmen, was der Ständerat diskussionslos genehmigte.
Zusätzlich beantragte die Kommissionsmehrheit die Aufnahme von weiteren (Teil-)Projekten. Im Projekt zur Kapazitätserweiterung auf der Strecke Luzern-Zug-Zürich schlug die Kommission vor, vier Gleise des Bahnhofs Ebikon zu verlängern. Dies werde mit dem Bau des Durchgangsbahnhofs Luzern früher oder später ohnehin notwendig und mit der frühen Aufnahme des Ausbaus könnten längere Bautätigkeiten vermieden werden. Der Kreditrahmen sollte entsprechend um CHF 100 Mio. erhöht werden. Weiter sollte im Raum Basel die S-Bahn-Haltestelle Morgartenring realisiert werden. Bei der Strecke Zürich-Chur empfahl die KVF-SR, den bisher einspurigen Streckenabschnitt Tiefenwinkel auf zwei Spuren auszubauen. Der Ständerat sprach sich diskussionslos für diese drei Projektierungen aus.
Zudem beantragte die KVF-SR ihrem Rat zwei Änderungen im Raum Westschweiz. Erstens sollten Vorstudien bzw. Projektierungen für die Projekte Arc-Express und Bypass Bussigny erstellt werden, was die kleine Kammer stillschweigend guthiess. Zweitens sollten CHF 100 Mio. bereitgestellt werden, um «Verschlechterungen in der Westschweiz im Kontext des Fahrplanwechsels aufzufangen». Kommissionssprecher Wicki sprach von einer grossen Notwendigkeit und erklärte, dass sich die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung für diesen Antrag ausgesprochen habe. Bundesrat Rösti stellte sich gegen die Bereitstellung dieser Mittel, da keine konkreten Projekte vorliegen würden. Rösti führte zudem aus, dass – sollten konkrete Massnahmen nötig sein – entsprechende Gelder auf dem ordentlichen Weg beantragt werden könnten. Der Ständerat stellte sich jedoch hinter die Meinung seiner Kommission und sprach sich mit 40 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung für die Sprechung der Mittel aus.
Auch ein Minderheitsantrag lag zum Ausbauschritt 2035 vor. Minderheitssprecher Mathias Zopfi forderte, dass im Rahmen des Ausbaus des Zimmerberg-Basistunnels II eine Abzweigung für den angedachten Meilibachtunnel gebaut wird. Der Ausbau des Meilibachtunnels sei einerseits von zentraler Bedeutung für die Kantone Zürich, St. Gallen, Graubünden, Glarus und Schwyz sowie auch für die internationalen Zugverbindungen. Andererseits könnte die Sperrung des Zimmerberg-Basistunnels, welche ohne die Vorinvestition in die Abzweigung nötig wäre, massive Engpässe im Bahnverkehr verursachen. Kommissionssprecher Wicki ergänzte dazu, dass sich der Bau des Zimmerberg-Basistunnels leicht verzögern und Mehrkosten von CHF 100 Mio. anfallen würden, wenn die Abzweigung in den Ausbauschritt aufgenommen würde. Die Kommissionsmehrheit sei aber der Ansicht, dass die Vorinvestition mit finanziellen Risiken behaftet sei. Da bisher keine konkrete Projektierung für den Meilibachtunnel vorliege, bestehe die Gefahr, dass die investierten Mittel bei einer Projektänderung verloren gingen. Dies sei bereits beim Lötschberg-Basistunnel der Fall gewesen, als eine Abzweigung an der falschen Stelle und im falschen Winkel realisiert wurde. Die kleine Kammer sprach sich – nachdem Bundesrat Rösti versichert hatte, dass der Ausbau der Abzweigung keine «epische» zeitliche Verzögerung mit sich bringen würde – mit 40 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen für den Minderheitsantrag aus und nahm die Vorinvestition in den Ausbauschritt 2035 auf.
In der Gesamtabstimmung stellte sich die kleine Kammer einstimmig hinter diesen ersten Teil der Vorlage.
Die drei weiteren Teile der bundesrätlichen Vorlage waren unumstritten. Der Ständerat genehmigte stillschweigend die Anpassung der ZEB sowie die Verpflichtungskredite für die Ausbauschritte 2025 und 2035, welche entsprechend den vorher genehmigten Projekten erhöht wurden. In den Gesamtabstimmungen herrschte Einstimmigkeit über die Annahme der drei Beschlüsse. Somit ging die Vorlage mit den Ergänzungen in beiden Ausbauschritten zur Beratung an den Nationalrat.

Der Ständerat genehmigte zudem die Abschreibung eines Postulats und einer Motion der KVF-SR. Den Antrag auf Abschreibung für ein drittes Postulat zog Bundesrat Rösti zurück, nach dem Johanna Gapany (fdp, FR) einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Gapany hatte argumentiert, dass in der vorliegenden Fassung der Strategie Bahn 2050 zwar ein Fokus auf einigen lokalen Projekten bestehe, ein umfassender Masterplan bezüglich der schweizweiten Vision des Eisenbahnnetzes aber noch nicht vorliege.

Stand und Änderungen bei Ausbauprogrammen der Bahninfrastruktur und neue Langfriststrategie «Perspektive Bahn 2050» (BRG 23.055)

Einige Tage nachdem die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates eine Motion für ein Verbot der Hamas eingereicht hatte, forderte dies auch die SiK-SR mit einer identischen Motion.
Der Ständerat behandelte den Vorstoss in der Wintersession 2023. Kommissionssprecher Werner Salzmann (svp, BE) sowie Daniel Jositsch (sp, ZH), Mathias Zopfi (gp, GL) und Benedikt Würth (mitte, SG) verurteilten die Taten der Hamas einhellig und sprachen sich dafür aus, die Organisation zu verbieten. Carlo Sommaruga (sp, GE) prangerte die von der Hamas begangenen «actes barbares» ebenfalls an, wies in seinem Votum aber auch auf einige Punkte hin, die es seiner Ansicht nach bei einem Verbot zu beachten gebe. Er erinnerte an die Vermittlerrolle der Schweiz in zahlreichen Konflikten und befürchtete, dass die Schweiz diese Rolle im Nahost-Konflikt im Falle eines Hamas-Verbots nicht mehr wahrnehmen könne. Zudem bewirke ein Verbot in der Schweiz nicht viel, da die Finanzierung der Hamas vom Iran und Katar aus geschehe und nicht via die Schweiz. Der Genfer Ständerat thematisierte auch das Leiden der palästinensischen Zivilbevölkerung und schloss sein Votum mit der Hoffnung, dass sich der Bundesrat weiterhin für eine Zweistaatenlösung einsetzen werde.
Anschliessend wurde die Motion stillschweigend angenommen. Da der Nationalrat die gleichlautende Motion der SiK-NR einige Tage später ebenfalls annahm, ist diese Motion nun überwiesen.

Die Terrororganisation «Hamas » verbieten (Mo. 23.4329)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Zu Beginn der Wintersession 2023 machte sich der Ständerat als Erstrat an die Beratung des Voranschlags der Eidgenossenschaft 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027. Zentral im Raum standen die angespannte Finanzlage und die einzuhaltende Schuldenbremse, die vorsieht, dass die Ausgaben und Einnahmen in einem konjunkturellen Zeitraum ausgeglichen sein sollen. So betonte die Kommissionssprecherin der FK-SR, Johanna Gapany (fdp, FR), gleich zu Beginn, dass der Spielraum in diesem Jahr äusserst knapp sei und somit jede Budgeterhöhung anderswo ausgeglichen werden müsse. Normalerweise sei ein Spielraum von etwa CHF 100 Mio. vorhanden, so Gapany, der jetzige Spielraum betrage hingegen lediglich CHF 18.3 Mio. bei einem Bundeshaushalt, der Einnahmen von CHF 83 Mrd. und Ausgaben von CHF 89.7 Mrd. umfasse.
Trotz des knappen Spielraums nahm die kleine Kammer verschiedene Änderungen am Entwurf des Bundesrates vor, mit der Folge, dass der Rahmen der Schuldenbremse überschritten wurde. Damit das Budget dennoch unter Einhaltung der Schuldenbremse verabschiedet werden konnte, wurde ein sogenanntes «Buebetrickli» angewendet, wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter es betitelte, indem der Ständerat mit 34 zu 11 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) einem Antrag Gapany (fdp, FR) für eine Kreditsperre zustimmte. Diese sieht vor, dass anteilsmässig bei allen Departementen, Behörden und Gerichten bei den Eigen- und Transferausgaben eine Kreditsperre vollzogen wird. Davon ausgenommen sind stark gebundene Ausgaben. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass der Bundesrat damit beauftragt wird, sicherzustellen, dass nicht alle bewilligten Mehrausgaben ausgegeben werden, sollte die Schuldenbremse ansonsten nicht eingehalten werden können.
Eine grosse Budgeterhöhung nahm der Ständerat beim Bundesamt für Verkehr vor. Der Bundesrat sah beim Personenverkehr aufgrund mehrmaliger Erhöhungen in vergangenen Jahren keine weiteren Budgeterhöhungen vor, was von der Kommissionsmehrheit eigentlich unterstützt wurde. Eine Minderheit Rieder (mitte, VS) wollte hingegen das Budget des regionalen Personenverkehrs um CHF 55 Mio. erhöhen. Der Personenverkehr habe ein Defizit von CHF 55 Mio. eingefahren und müsste ohne eine entsprechende Erhöhung des Kredits das gleichbleibende Angebot mit weniger Budget stemmen. Ohne diese Erhöhung werde es unweigerlich zu Fahrplan- und Routenstreichungen in ländlichen Gebieten kommen, so Rieder. Die kleine Kammer stimmte diesem Minderheitsantrag mit 26 zu 18 Stimmen (ohne Enthaltungen) zu. Das Abstimmungsverhalten zeigte dabei kein eindeutiges Parteimuster.
Weitere grössere Erhöhungen der Mittel um insgesamt CHF 16.2 Mio. beantragte die FK-SR beim Bundesamt für Landwirtschaft. Dies sei insbesondere deshalb gerechtfertigt, als dass die Landwirtschaft als einziger Bereich auf der Ausgabenseite in der Botschaft des Bundesrates keine Budgetsteigerungen erfahren habe. Die Kommission beantragte Budgeterhöhungen im Bereich Pflanzen- und Tierzucht zur Fortführung der bestehenden Programme, eine Erhöhung des Budgets für die Förderung von Schweizer Weinen, eine Erhöhung des Budgets der Zuckerrübenproduktion sowie eine Erhöhung des Budgets des Herdenschutzes beim Bundesamt für Umwelt. Diese Erhöhungen waren allesamt unbestritten und wurden diskussionslos angenommen. Ausserdem stimmte die kleine Kammer diskussionslos einem Minderheitsantrag Stark (svp, TG) zu, der die Sach- und Betriebsausgaben für die Bekämpfung von Schädlingen um CHF 1.1 Mio. aufstocken wollte. Zu grossen Diskussionen führte hingegen die geplante Kürzung des Bundesrates bei den Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte um CHF 54.8 Mio. Dem Kompromissantrag der Kommissionsmehrheit auf eine Reduktion der Kürzung der Direktzahlungen auf CHF 25 Mio. stand ein Antrag der Minderheit Stark (svp, TG) gegenüber, der vorsah, ganz auf eine Kürzung zu verzichten, was faktisch einer Budgeterhöhung um CHF 54.8 Mio. entsprach. Direktzahlungen seien im Grunde Löhne und eine Lohnreduktion bei dem ohnehin tiefen Einkommen von Landwirtinnen und Landwirten sei nicht angebracht, so die Begründung der Minderheit. Der Antrag Stark obsiegte schliesslich mit 33 zu 12 Stimmen (ohne Enthaltungen). Das Abstimmungsverhalten folgte auch hier keinem klaren Parteienmuster.
Auch in weiteren Bereichen nahm der Ständerat Aufstockungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vor. So stimmte die kleine Kammer dem Antrag Burkart (fdp, AG) einstimmig zu, die finanziellen Mittel beim Bundesamt für Polizei um CHF 2.5 Mio. zu erhöhen, um den Schutz der jüdischen Bevölkerung und der jüdischen Institutionen weiterhin gewährleisten zu können. Die bestehenden finanziellen Mittel würden aufgrund der erhöhten Sicherheitsmassnahmen, die seit dem 7. Oktober 2023 notwendig seien, nicht mehr ausreichen. Überraschend stimmte die kleine Kammer ausserdem mit 23 zu 19 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) dem Einzelantrag Marianne Maret (mitte, VS) zu, die zusätzliche Mittel im Umfang von CHF 1.5 Mio. für die Finanzierung der Präventionskampagne gegen Gewalt beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann beantragte.
Bei der Armee entschied sich der Ständerat hingegen gegen eine Erhöhung im Finanzplan, stimmte aber einer Motion zu, die den Bundesrat damit beauftragte zu prüfen, wie die Militärausgaben auf 1 Prozent des BIP erhöht werden können, ohne die Schuldenbremse zu verletzten.
Eine Kürzung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates wurde im Asylbereich vorgenommen. Der Bundesrat sah vor, im Bereich «Sozialhilfe Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge» eine Budgetsteigerung im Vergleich zum Vorjahr von CHF 190 Mio. vorzunehmen. Benedikt Würth (mitte, SG) war der Ansicht, dass zu hohe Subventionen zu Ineffizienzen führen würde und beantragte deshalb, die Steigerung auf CHF 160 Mio. zu begrenzen und so CHF 30 Mio. einzusparen. Von dieser Kürzung erhoffe er sich einen gewissen Druck zur Effizienzsteigerung. Der Antrag stiess auf Zustimmung und wurde mit 31 zu 13 Stimmen (ohne Enthaltungen) angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten grossmehrheitlich von Mitgliedern der SP und der Grünen. Weiter hiess der Rat Kürzungsanträge seiner FK-SR im Umfang von insgesamt CHF 4.3 Mio. bei der Bundesversammlung sowie beim Bundesgericht und dem Bundesverwaltungsgericht gut. Diese hätten, im Gegensatz zu den anderen Departementen, die geforderten Einsparungen nicht eingehalten, weshalb sie nun erneut aufgefordert werden sollen, die Kürzungen durch Effizienzmassnahmen einzuhalten, so die Begründung der Kommission. Die insgesamt im Vergleich zum Bundesratsentwurf beschlossenen Kürzungen überstiegen die bewilligten Mehrausgaben um ungefähr CHF 70 Mio., womit die Vorgaben der Schuldenbremse schliesslich nur unter Voraussetzung der Kreditsperre eingehalten werden konnten.
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den veränderten Voranschlag 2024 einstimmig mit 45 zu 0 Stimmen an. Auch die damit zusammenhängenden Bundesbeschlüsse über die Planungsgrössen im Voranschlag 2024, über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2024 sowie über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2024 waren kaum bestritten und wurden in der Gesamtabstimmung jeweils (beinahe) einstimmig angenommen.

Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 (BRG 23.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2024: Voranschlag und Staatsrechnung

Im Oktober 2023 waren die St. Galler Wahlberechtigten schon zum zweiten Mal im laufenden Jahr dazu aufgerufen, ihre Vertretenden im Stöckli zu bestimmen – im April war bereits Esther Friedli (svp) als Nachfolgerin des Ende 2022 nach 36 Jahren Bundespolitik zurückgetretenen Paul Rechsteiner (sp) gewählt worden.
Für die Ständerats-Gesamterneuerungswahlen im Oktober 2023 stellte sich Esther Friedli genauso wie Benedikt Würth (mitte) zur Wiederwahl.

Die SP trat an, ihren im April verlorenen Sitz zurückzuerobern, setzte dabei aber nicht mehr auf Barbara Gysi, die bei den Ständeratsersatzwahlen 25'000 Stimmen weniger geholt hatte als Esther Friedli, sondern auf Arbër Bullakaj. Der Unternehmer und Nationalratskandidat aus Wil hatte durch sein Amt als Präsident der Aktion Vierviertel sowie als Mit-Initiator der Demokratie-Initiative nationale Bekanntheit erlangt.
Auch die Grünen setzten nicht mehr auf ihre Kandidatin der Ersatzwahlen, Franziska Ryser, sondern nominierten die 28-jährige Meret Grob, die persönliche Mitarbeiterin von Parteichef Balthasar Glättli (gp, ZH) für den Angriff auf den SVP-Sitz.
Während die St. Galler Grünliberalen im Frühling noch auf eine Ständeratskandidatur verzichtet hatten, stellten sie nun den 31-jährigen Kantonsrat Andrin Monstein als Kandidaten auf. Wie Meret Grob sollte auch der grünliberale Nachhaltigkeitsmanager eines Versicherungskonzerns und Vizepräsident der Kantonspartei die Zusatzplattform für den Nationalratswahlkampf nutzen.
Nach Absagen von Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher (fdp) und Nationalrat Marcel Dobler (fdp) nominierte die St. Galler FDP den Kantonsrat Oskar Seger als Ständeratskandidaten.
Ebenfalls in den Ständeratswahlkampf stiegen Patrick Jetzer von Aufrecht St. Gallen und Stefan Hubschmied für die Gruppierung Parteifrei SG. Somit bewarben sich insgesamt acht Personen um die zwei St. Galler Sitze im Stöckli. Das grösste Wahlkampfbudget – erstmals mussten Kandidierende und Parteien ihre Budgets und Geldgebenden für den Wahlkampf offenlegen – wiesen dabei die beiden Bisherigen Esther Friedli und Benedikt Würth mit je CHF 100'000 auf.

Im Vorfeld deutete gemäss Medien alles auf einen zweiten Wahlgang, wie er seit 2003 immer nötig gewesen war, hin: die Vielzahl an Kandidierenden, die damit einhergehende Stimmenzersplitterung sowie die Tatsache, dass die angreifenden Parteien nicht mit ihren bekanntesten Exponentinnen und Exponenten ins Rennen stiegen. Jedoch erreichten die beiden Bisherigen bei einer Wahlbeteiligung von 48.5 Prozent (2019: 36.1%) das absolute Mehr von 77'363 Stimmen bereits im ersten Wahlgang – und das deutlich: Benedikt Würth erhielt 88'888 Stimmen, dicht gefolgt von Esther Friedli mit 88'134 Stimmen, die mit ihrem «Hammerresultat», wie das St. Galler Tagblatt titelte, alle überraschte. Ein zweiter Wahlgang erübrigte sich somit. Spannend war der Kampf um den dritten Platz, den Arbër Bullakaj (24'373) knapp vor Meret Grob (24'004) erreichte. Oskar Seger landete mit 21'560 Stimmen auf dem fünften Platz, gefolgt von Andrin Monstein (19'244), Patrick Jetzer (5’685) und Stefan Hubschmid (4'094).

Ständeratswahlen 2023 – St. Gallen

Sowohl der Stände- als auch der Nationalrat nahmen in der Herbstsession 2023 vom bundesrätlichen Bericht «Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz-EU», den der Bundesrat in Reaktion auf zahlreiche politische Vorstösse nach dem Verhandlungsabbruch mit der EU erarbeitet hatte, Kenntnis.

Im Nationalrat stellten die Kommissionssprecherinnen Crottaz (sp, VD) und Moser (glp, ZH) den Bericht vor. Der Bundesrat analysiere darin vier zukünftige Handlungsoptionen in Form einer reinen Freihandelslösung, dem EWR- oder dem EU-Beitritt sowie der Fortsetzung des bilateralen Weges, erklärten sie. Er sei dabei zum Schluss gekommen, dass der bilaterale Weg nach wie vor die beste Option sei, die Beziehungen mit der EU stabil zu gestalten.
Anschliessend nahmen die Fraktionen den Bericht zum Anlass, um ihre eigene Vision der zukünftigen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu skizzieren. Während Roland Fischer (glp, LU) für die GLP-Fraktion und Nicolas Walder (gp, GE) für die Grünen den EWR- oder gar den EU-Beitritt als sinnvollste Lösung respektive zweckmässigen Plan B bezeichneten, stiess das bundesrätliche Votum für die Weiterentwicklung des bilateralen Weges bei der Mitte-Fraktion auf Wohlwollen: Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL) betonte, dass die Mitte den Paketansatz des Bundesrates, bei welchem institutionelle Fragen in jedem einzelnen Abkommen geregelt würden, unterstütze. Für die SP-Vertreterin Claudia Friedl (sp, SG) wiederum stand der Aspekt der Dringlichkeit im Vordergrund: Der bilaterale Weg müsse rasch ausgebaut und stabilisiert werden. «Ohne eine institutionelle Lösung mit der EU werden keine bestehenden Marktabkommen mehr aufdatiert und keine neuen Marktabkommen abgeschlossen werden können», betonte sie. Darunter litten viele Branchen sowie auch der Forschungsplatz Schweiz. Für Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) von der FDP.Liberalen-Fraktion waren noch viele Fragen zum weiteren Vorgehen ungeklärt. Er stellte dem Bundesrat daher beispielsweise die Frage, ob derzeit parallel zur Aktualisierung der Bilateralen I und II auch neue Abkommen verhandelt werden könnten. Im Namen der SVP-Fraktion verlangte Roger Köppel (svp, ZH) schliesslich vom Bundesrat, dass die Schweiz weiterhin unabhängig bleibe und sich nicht der «europäischen Fremdherrschaft» unterwerfe.

Im Ständerat stellte Pirmin Bischof (mitte, SO) seitens der APK-SR den Bericht detailliert vor. Für die Kommission stehe ebenfalls der bilaterale Weg im Fokus. Alles andere sei derzeit nicht realistisch und habe negative Auswirkungen entweder auf den Wohlstand oder die Unabhängigkeit der Schweiz. Benedikt Würth (mitte, SG) erläuterte, dass die Kommission den Bundesrat anlässlich der Konsultation um Ergänzungen im Bericht zur Streitbeilegung mit der EU gebeten habe. Dem sei der Bundesrat nachgekommen. Offen blieb für Würth jedoch die Frage, was der Paketansatz des Bundesrates genau beinhalte, also konkret, ob die Schweiz beispielsweise einzeln Ja oder Nein zu einem Stromabkommen sagen könnte. Die kleine Kammer ging ebenfalls kurz auf die Motion 22.3891 des Nationalrates ein, welche einen einfachen Bundesbeschluss zum vorliegenden Bericht erwirken wollte. Der Ständerat lehnte dieses Ansinnen ab. Carlo Sommaruga (sp, GE) schlug im Gegenzug vor, dass die Räte eine gemeinsame politische Erklärung abgeben, um den Bundesrat auf seinem europapolitischen Weg zu unterstützen. Ein solches Vorgehen sei sinnvoller als die Annahme einer Motion, deren Umsetzung sehr viel Zeit in Anspruch nehmen werde. Während Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) anschliessend die Dringlichkeit neuer Verhandlungen betonte, da insbesondere der Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz unter der jetzigen Situation leide, zeigte sich Thomas Hefti (fdp, GL) pessimistisch in Bezug auf das zukünftige Verhältnis Schweiz-EU, wobei er befürchtete, dass die Schweiz zur Erzielung einer Lösung mit der EU ihre zentralen Werte aufs Spiel setzen könnte.

Parlamentarische Vorstösse in Reaktion auf den Abbruch der Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen (Po. 13.3151, Po. 14.4080, Po. 17.4147, Po. 21.3618, Po. 21.3654, Po. 21.3667, Po. 21.3678, Mo. 21.4184, Po. 21.4450, Po. 22.3172, BRG. 23.052)
Dossier: Institutionelles Rahmenabkommen
Dossier: Entwicklung der bilateralen Beziehungen mit der EU nach dem Scheitern des Rahmenabkommens

Die kleine Kammer behandelte in der Herbstsession 2023 eine Motion der APK-NR, welche eine Stärkung der Organisationsstrukturen zur politikkohärenten Umsetzung der Agenda 2030 forderte. Für die Mehrheit der APK-SR erläuterte Benedikt Würth (mitte, SG) die Gründe, die für eine Ablehnung der Motion sprachen. Die Umsetzung der Agenda 2030 sei ein wichtiges Anliegen, das auch die Kommission unterstütze. Es sei ebenfalls so, dass es noch viele Lücken bei der Erreichung der verschiedenen Nachhaltigkeitsziele gebe. Dies liege jedoch nicht an den Organisationsstrukturen. Diese sollten in den Augen der Kommissionsmehrheit schlank und effizient bleiben, erläuterte Würth. Ausserdem sei es nicht die Aufgabe des Parlaments sondern des Bundesrates, diese Strukturen aufzustellen. Würth schloss mit der Bemerkung, dass die Kommission im Übrigen mit Bedauern zur Kenntnis genommen habe, dass sich das SIF aus der Organisationsstruktur zurückziehe, zumal die Schweiz in Sachen nachhaltiger Finanzplatz eine Spitzenposition einnehmen wolle. Im Namen der APK-SR-Minderheit plädierte Céline Vara (gp, NE) für Annahme der Motion, damit für die Umsetzung der Agenda 2030 mehr Ressourcen eingesetzt werden. Die gegenwärtige Organisationsstruktur sei nicht geeignet, die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen.
Der Ständerat sprach sich im Anschluss mit 27 zu 12 Stimmen gegen die Motion aus.

Renforcer les structures organisationnelles pour une mise en oeuvre cohérente de l'Agenda 2030 (Mo. 22.4280)
Dossier: UNO: Nachhaltige Entwicklung

Lors de la session d'automne, le Conseil des Etats a rejeté tacitement une motion visant à lancer des projets numériques phares d'intérêt public pour faire avancer la Suisse. Cette décision fait suite à l'adoption du projet par le Conseil national en mars 2022. Avec sa proposition, le conseiller national Lars Guggisberg (udc, BE) souhaite créer des bases juridiques permettant de soutenir des projets numériques d'intérêt public en Suisse en leur fournissant un financement initial, qu'ils soient privés ou issus de partenariats public-privé.
Lors des délibérations, le conseiller aux Etats Benedikt Würth (centre, SG) a détaillé la situation au nom de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil des États (CSEC-CE). Cette dernière a proposé de rejeter la motion par 7 voix contre 0 et 2 abstentions. Dans son rapport, elle a souligné que le Conseil fédéral avait déjà exprimé sa volonté de créer une base juridique pour soutenir de tels projets, mais en veillant à ne pas empiéter sur d'autres instruments d'encouragement existants, et en vérifiant que les exigences constitutionnelles soient respectées. La commission considère également que l'objectif de la motion a déjà été atteint grâce à la loi sur l'utilisation des moyens électroniques pour l'exécution des tâches des autorités (LMETA), adoptée entre-temps et qui entrera en vigueur en 2024. Au nom du Conseil fédéral, le chancelier de la Confédération, Walter Thurnherr, s'est rallié à la proposition de la commission, soulignant que le but de la motion était déjà rempli.

Digitale Leuchtturmprojekte mit öffentlichem Interesse anschieben (Mo. 21.4490)
Dossier: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)

Die vom Nationalrat im Sommer 2022 angenommene Motion von Marcel Dobler (fdp, SG), die eine nutzenorientierte Digitalisierungsoffensive der Schweizer Verwaltung forderte, wurde vom Ständerat in der Herbstsession 2023 stillschweigend abgelehnt. Kommissionssprecher Benedikt Würth (mitte, SG) sowie Bundeskanzler Walter Thurnherr hatten zuvor die Empfehlung der Ablehnung seitens der WBK-SR sowie des Bundesrats damit begründet, dass zwei der drei Forderungen des Vorstosses mit dem neuen Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) bereits erfüllt seien: die Forderung nach «digital first», sowie die Regelungen von Ausnahmen. Die dritte Forderung – beim Vollzug auch die Kantone zu verpflichten – sei bei den Beratungen zum EMBAG hingegen explizit abgelehnt worden. Die Motion war damit erledigt.

Nutzenorientierte Digitalisierungsoffensive der Schweizer Verwaltung (Mo. 22.3122)

Das «Übereinkommen Nr. 190 der internationalen Arbeitsorganisation und der Bericht über die Erklärung zu ihrem hundertjährigen Bestehen» standen in der Herbstsession 2023 im Ständerat zum zweiten Mal zur Debatte. Hierzu lagen ein Antrag der Kommissionsmehrheit auf erneutes Nichteintreten, ein Minderheitsantrag Z'graggen (mitte, UR) auf Eintreten sowie ein Antrag Würth (mitte, SG) auf Rückweisung an den Bundesrat vor.
Kommissionssprecher Hefti (fdp, GL) erklärte, dass die vorberatende RK-SR im August 2023 nach intensiver Beratung mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung wiederum Ablehnung des Entwurfes beantragt hatte. Anschliessend erörterte Heidi Z'graggen den Minderheitsantrag auf Eintreten: Die Schweiz stimme mit der Ratifikation dieses Übereinkommens dem Ziel zu, dass alle Menschen ohne Gewalt und Belästigung arbeiten können. Das vorliegende Übereinkommen sehe folglich ein Prinzip vor, das in der Schweiz seit langem stark verankert sei. Entsprechend stehe die Schweizer Rechtsprechung bereits im Einklang mit dem Übereinkommen. Danach begründete Benedikt Würth seinen Rückweisungsantrag, in dem er verlangte, dass der Bundesrat zuerst in einem Zusatzbericht aufzeigt, welche Bestimmungen des ILO-Übereinkommens direkt und welche indirekt anwendbar seien. Danach solle der Bundesrat eine ordentliche Vernehmlassung durchführen. Gemäss Würth könne das Parlament erst nach diesem Prozess die rechtliche und praktische Bedeutung dieser Konvention adäquat beurteilen.
Arbeitsminister Parmelin bat den Rat eindringlich darum, auf die Vorlage einzutreten. Er insistierte, dass die Konvention der ILO nicht direkt anwendbar sei; das nationale Recht gehe vor. Ohnehin sei das geltende Schweizer Recht kompatibel mit dem Übereinkommen, es sei folglich keine Änderung der Schweizer Rechtsvorschriften von Nöten. Eine Nicht-Ratifizierung schade hingegen dem internationalen Ansehen und der Glaubwürdigkeit der Schweiz. Anschliessend stimmten 27 Mitglieder des Ständerates für Eintreten, 13 votierten dagegen, 3 enthielten sich der Stimme. Danach wurde der Antrag Würth auf Rückweisung an den Bundesrat mit 34 zu 6 Stimmen bei wiederum 3 Enthaltungen angenommen.

Übereinkommen Nr. 190 und Bericht über die Erklärung zum hundertjährigen Bestehen der internationalen Arbeitsorganisation (BRG 22.045)

Der Ständerat beschäftigte sich in der Herbstsession 2023 mit dem nationalrätlichen Anliegen, stärker an der Europäischen Regulierung der Digitalisierung mitzuwirken. Benedikt Würth (mitte, SG) zitierte für die Kommissionsmehrheit, die die Motion annehmen wollte, aus dem bundesrätlichen Bericht «Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz-EU». Dabei kam er zum Schluss, dass die Entwicklungen in der EU, sei es beim Digital Services Act, beim Digital Markets Act oder bei der KI-Regulierung, auch die Schweiz beträfen und es daher wichtig sei, «dass die Schweiz hier einen Gang höher schaltet und sich einbringt». Demgegenüber argumentierte Jakob Stark (svp, TG) für die Minderheit der Kommission, dass die geforderte Analyse nicht nötig sei. Der Thurgauer Ständerat verwies auf den Bericht «Die Schweiz und die Digitalstrategie der Europäischen Union», in dem die Zuständigkeiten und der Handlungsbedarf übersichtlich dargestellt worden seien. So sei etwa das BAKOM verantwortlich für die Begleitung der EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz. Anschliessend sprach sich die kleine Kammer mit 16 zu 22 Stimmen gegen die Motion aus, die damit erledigt ist.

Auftrag für die Mitwirkung an der Europäischen Regulierung der Digitalisierung (Mo. 21.3676)