Ende 2019 waren 337'000 Personen auf EL angewiesen, was einen Anstieg von 2.7 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutete. 12.7 Prozent der AHV-Rentnerinnen und -Rentner und 48.5 Prozent der IV-Rentnerinnen und -Rentner hatten demnach im Jahr 2019 Anrecht auf Ergänzungsleistungen. Insgesamt betrugen die Ausgaben für Ergänzungsleistungen 2019, die von Bund und Kantonen finanziert werden, CHF 5.2 Mrd. – 3.1 Prozent mehr als im Vorjahr. Dieser verglichen mit den Vorjahren eher starke Anstieg war vor allem auf die EL bei der AHV zurückzuführen (3.4%; Anstieg bei der EL zur IV: 2.6%).
Dossier: Finanzielle Situation der Ergänzungsleistungen (ab 2013)Dossier: Ergebnisse der Sozialversicherungen 2019