Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen (BRG 22.080)

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Der Bundesrat präsentierte im Dezember 2022 seine Botschaft sowie den Gesetzesentwurf zur Änderung des Entsendegesetzes. Mit dieser Änderung sollte eine gesetzliche Grundlage für die Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen geschaffen werden, wobei gemäss Bundesrat insbesondere auch der Datenschutz geregelt werden soll. Via diese Plattform, die vom SECO betrieben wird, können Vollzugsorgane Informationen zur Kontrolle und Sanktionierung der Entsendeunternehmen austauschen. Eine ähnliche Bestimmung war bereits in der letzten geplanten Änderung des Entsendegesetzes enthalten gewesen, diese war jedoch am Widerstand des Ständerats gescheitert. Die Bestimmungen zur Plattform seien gemäss Bundesrat damals unbestritten gewesen.
Der Bundesrat gab überdies bekannt, keine Vernehmlassung durchzuführen, zumal Expertinnen und Experten der betroffenen Organisationen ihre Meinungen im Rahmen eines Pilotprojekts hätten einbringen können. Dabei hätten alle Beteiligte, welche die Plattform nutzen konnten, eine Effizienzsteigerung bei der Kontrolle sowie eine erhöhte Datenqualität festgestellt. Überdies gaben die interessierten Verbände – der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden und die Interessengemeinschaft der Paritätischen Kommissionen – nach Abschluss des Pilotprojektes in einer Befragung an, eine einheitliche und flächendeckende Nutzung der Plattform zu unterstützen.

Im Rahmen der Frühlingssession 2023 beschäftigte sich der Ständerat mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Entsendegesetzes, das eine gesetzliche Grundlage für die Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen schaffen sollte. Die kleine Kammer beschloss, ohne Gegenantrag auf den Entwurf einzutreten. Der Kommissionssprecher der WAK-SR, Hans Wicki (fdp, NW), betonte, dass die Kommission nicht nur Eintreten, sondern auch die Annahme des Gesetzentwurfs ohne Änderungen einstimmig beantrage, zumal die Vorlage bereits im Rahmen der gescheiterten letzten Revision des Entsendegesetzes beraten worden sei. Überdies erachte es die Kommission auch nicht als problematisch, dass die Plattform bereits seit Dezember 2022 in Betrieb sei. Einstimmig, mit 36 zu 0 Stimmen, sprach sich der Ständerat in der folgenden Gesamtabstimmung für Annahme des Entwurfs aus.

Nachdem sich der Ständerat in der Frühjahrssession 2023 für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen ausgesprochen hatte, stiess diese in der Sommersession 2023 auch im Nationalrat kaum auf Widerstand. Wie Kommissionssprecherin Petra Gössi (fdp, SH) in der Debatte ausführte, hatte die WAK-NR die Vorlage oppositionslos zur Annahme beantragt. Stillschweigend nahm der Nationalrat den Gesetzesentwurf in der Folge an.
In den Schlussabstimmungen hiessen die Räte den Gesetzesentwurf (beinahe) einstimmig gut (Nationalrat: 192 zu 2 Stimmen, Ständerat: 44 zu 0 Stimmen).