Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Arbeitnehmende

Akteure

Prozesse

113 Resultate
Januar 1965 Januar 2026
1965
1971
1977
1983
1989
1995
2001
2007
2013
2019
2026
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Rétrospective annuelle 2024 : Population et travail

En 2024, l'évolution démographique a particulièrement marqué la sphère politique et médiatique. Le vieillissement de la population a largement été discuté, notamment en lien avec le financement des retraites, alors que le sujet du recul des naissances a alimenté les inquiétudes avec un pic dans la presse au mois d'avril. Au Parlement, une motion visant à étudier le changement démographique de la Suisse et ses conséquences a même été acceptée par le Conseil national. Ainsi, l'évolution démographique de la Suisse et les débats qui l'accompagnent ont, par effet de ricochet, stimulé les discussions relatives à la thématique du travail comme la pénurie de main-d'œuvre qualifiée, le temps de travail, la protection des travailleurs et travailleuses et le droit du travail.

Tout d'abord, en lien avec le vieillissement de la population et le départ à la retraite des baby-boomers, la pénurie de main-d'œuvre qualifiée est restée un sujet phare de la politique du marché du travail, comme en 2023. A la chambre du peuple, un postulat visant à examiner les mesures à prendre pour réduire la situation de pénurie de personnel a été accepté. La question de l'employabilité des personnes seniors a également été soulevée comme mesure, ainsi que l'idée d'une campagne de sensibilisation au chômage des seniors. Une autre mesure discutée a été celle de faciliter l’échange transfrontalier de main-d'œuvre qualifiée, ou encore la formation des personnes titulaires d'un permis de séjour, ainsi que l'accès facilité pour les étranger.ère.s titulaires d'un diplôme d'une haute école suisse. Néanmoins, toutes ces mesures ont été refusées. Concernant le travail au noir, sujet également récurrent du marché du travail, une motion visant à améliorer les possibilités de lutte a été largement soutenue par le Conseil national.

Puis, en lien avec la pénurie de main-d'œuvre qualifiée, le temps de travail a polarisé les débats sous la coupole fédérale. D'un côté, plusieurs parlementaires se sont montrés inquiets de l'augmentation du travail à temps partiel, qui risque d'aggraver encore la pénurie de main-d'œuvre qualifiée. Plusieurs propositions ont eu pour but d'y remédier en mettant en place des mesures incitatives pour augmenter le temps d'occupation ou en récompensant les heures supplémentaires par une déduction fiscale. Le postulat sur le temps d'occupation a d'ailleurs été accepté malgré de vives oppositions lors des débats en plénum. D'un autre côté, certains parlementaires ont plaidé pour une réduction du temps de travail pour des raisons sociales et climatiques. L'idée d'une semaine de quatre jours, qui présente l'avantage de rendre les entreprises plus attractives et de permettre l'embauche de personnel qualifié, a refait surface dans les médias en cette fin d'année. Le lancement d'un projet pilote privé à l'échelle nationale a étayé les discussions.

Finalement, au sein du chapitre population et travail, comme le montre l'analyse APS des journaux (Figure 2), la thématique du droit du travail a été la plus récurrente dans la presse (1.9%). Quelques modifications ont eu lieu en la matière sous la coupole fédérale. La première concerne l'ouverture dominicale des commerces de petite taille qui a été acceptée par le Conseil national. La CER-CE a toutefois recommandé à son conseil de privilégier l'initiative du canton de Zurich qui vise à assouplir les règles d'ouverture des magasins, et dont elle estime être une solution plus modérée. La deuxième concerne la reprise des travaux de l'initiative parlementaire visant à assouplir les conditions encadrant le télétravail. La procédure de consultation a été ouverte: le texte soumis propose de réduire la durée minimale de repos et d'étendre l'intervalle durant lequel la journée de travail peut être effectuée. La troisième et quatrième s'attaquent à la protection des travailleurs et travailleuses. Deux motions ont été acceptées par le Conseil national dans le domaine de la construction afin d'obliger les employeurs à présenter un plan de sécurité et de protection de la santé avant le début des travaux, ainsi que de leur permettre de prolonger les délais en cas de vagues de chaleur.

Rétrospective annuelle 2024: Population et travail
Dossier: Jahresrückblick 2024

En 2020, face à la crise sanitaire, le Conseil fédéral a recommandé la pratique du télétravail. Depuis, le modèle de travail hybride, qui consiste à alterner le travail au bureau et le travail à domicile, est resté ancré dans les habitudes des Helvètes. Si les travailleurs et travailleuses apprécient cette pratique pour ses avantages (réduction du temps passé dans les transports, meilleure concentration, flexibilité des horaires, autonomie, etc.), elle peut également présenter des risques pour la santé mentale, notamment liés au travail ou à la vie de famille.
Concernant le travail, le 24H du 20 février relève la perte des «liens faibles» qui sont établis entre collègues et permettent la cohésion d'équipe, l'interactivité et la créativité. Du côté de la famille, la NZZ du 9 avril souligne une augmentation du stress chez les personnes ayant des enfants, ainsi que des conflits d'équilibre entre vie professionnelle et vie privée, en raison de l'augmentation des tâches domestiques, principalement chez les femmes. Une fatigue mentale peut également survenir, surnommée «videoconference-fatigue», en raison de la confrontation constante avec des plateformes numériques. De leur côté, les employeurs et employeuses ont tendance à percevoir le travail à domicile de manière négative, en raison d'un manque de professionnalisme ou de la peur du travail fictif – également connu sous le nom de «fake work» – qui entraînerait des pertes de productivité, comme l'indique la NZZ du 15 janvier. De nombreuses entreprises suisses ont ainsi durci leur politique, obligeant les collaborateurs et collaboratrices à revenir au bureau. C'est notamment le cas du groupe Novartis qui exige un taux de présence de 60 pour cent, ou de Swisscom qui impose une présence obligatoire de deux jours par semaine, comme le rapporte le Tages-Anzeiger du 11 mai.
A l'automne 2024, des politiques encore plus restrictives ont été mises en place. Parmi quelques exemples, on retrouve l'entreprise Sulzer, basée à Winterthour (ZH), qui a complètement interdit le télétravail (Blick, 21.9), ou encore Amazon qui a également obligé son personnel à revenir au bureau, afin de renforcer la productivité et l'esprit d'équipe (NZZ, 24.9). La NZZ du 24 septembre mentionne un sondage international de la société de conseil KPMG, auquel 83 pour cent des entreprises interrogées ont répondu vouloir un retour au bureau plus ou moins complet d'ici les trois prochaines années. Dans un commentaire de la rédaction du Tages-Anzeiger du 26 septembre, ce régime de présence obligatoire est décrit comme anachronique et nuisible à l'attractivité des entreprises. Le directeur du centre patronal, Christophe Reymond, ajoute dans le 24H du 20 février qu'interdire le télétravail, c'est «le meilleur moyen de se priver des meilleurs profils». C'est d'ailleurs l'une des principales demandes lors d'un entretien d'embauche, selon lui. Pour sa part, l'entreprise suisse QoQa a adopté une approche différente : celle de rendre le lieu de travail plus attractif pour inciter leur personnel à s'y rendre (24H, 20.2). Pour ce faire, le groupe a mis en place un fitness, un restaurant gastronomique, une brasserie et divers événements internes. Finalement, dans son édition du 15 juillet, le Tages-Anzeiger met en garde contre la suppression du télétravail, qui défavoriserait une certaine catégorie de la population. Par exemple, les personnes souffrant de maladies chroniques bénéficient particulièrement d'éviter les déplacements professionnels. Aussi, le télétravail peut faciliter la réinsertion professionnelle des personnes atteintes de burn-out ou de maladies psychiques.
Face à des avantages et des inconvénients, l'avenir du télétravail reste donc incertain. La direction des entreprises semble toutefois préférer revenir à une organisation où ses collaborateurs et collaboratrices sont proches d'elle.

Ende der Heimarbeit/Homeoffice?
Dossier: Regelung von Homeoffice

Johanna Gapany (fdp, FR) wollte im Juni 2024 mit einer Motion das AVIG anpassen, um die Auszahlung von Schlechtwetterentschädigungen aufgrund von grosser Hitze zu vereinfachen. In der Herbstsession 2024 begründete die Motionärin ihren Vorstoss im Ständerat damit, dass der Klimawandel zu einer massiven Zunahme von Hitzewellen geführt habe, welche die Arbeit im Freien erschwerten. Das AVIG sei in dieser Hinsicht veraltet und die darin enthaltene Regelung der Schlechtwetterentschädigung eher auf Kälteperioden ausgelegt. Neu solle die Entschädigung auch nur für einzelne Stunden, wenn die Temperatur besonders hoch sei, ausbezahlt werden und nicht mehr nur für ganze oder halbe Tage gewährt werden. Auch die drei Karenztage zwischen den Entschädigungsperioden funktionierten bei Hitzewellen nicht, weswegen man auf diese bei kurzen, aber intensiven Hitzeperioden verzichten müsse, so Gapany. Bundesrat Guy Parmelin forderte im Anschluss den Ständerat dazu auf, die Motion abzulehnen: Dem Bundesrat gehe die vorgeschlagene Änderung deutlich zu weit, zumal die Motion einem Paradigmenwechsel gleichkomme. Die kleine Kammer entschied sich mit 22 zu 14 Stimmen dazu, die Motion anzunehmen.

Für eine vereinfachte Auszahlung der Schlechtwetterentschädigung bei grosser Hitze (Mo. 24.3581)
Dossier: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

In der Herbstsession 2024 nahm sich die kleine Kammer als Zweitrat der Umsetzung der Initiative Silberschmidt (fdp, ZH) an, die verlangt, dass Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung besser gegen Arbeitslosigkeit versichert werden sollen. Erich Ettlin (mitte, OW) erläuterte als Kommissionssprecher, dass Eintreten auf die Vorlage in der SGK-SR unbestritten gewesen sei (9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) und man mit 9 zu 1 Stimmen dem Beschluss des Nationalrats mit einer kleinen redaktionellen Änderung zugestimmt habe. Kritik gab es stattdessen von ausserhalb der Kommission: Benedikt Würth (mitte, SG) stellte einen Einzelantrag auf Nichteintreten. Er kritisierte die Vorlage in Gänze: So sei der Titel der Initiative trügerisch, da Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung bereits heute ALV-Gelder beziehen könnten. Ausserdem minderten die heute angewandten strengen Regeln beim ALV-Bezug von Unternehmerinnen und Unternehmer die «systemimmanente Missbrauchsproblematik». Diese Regeln wolle die Vorlage nun aber stark auflockern, weshalb der Ständerat darauf nicht eintreten solle. Das Missbrauchspotenzial der Vorlage kritisierte auch Beat Rieder (mitte, VS), der die Kommission mit einem Rückweisungsantrag dazu bringen wollte, inhaltlich «nochmals über die Bücher zu gehen» und Fachpersonen zum Missbrauchsrisiko anzuhören. Zwar lehnte der Ständerat den Nichteintretensantrag Würth mit 30 zu 14 Stimmen (1 Enthaltung) ab, jedoch erzielte der Rückweisungsantrag Rieder mit 27 zu 18 Stimmen eine Mehrheit, wodurch sich die Kommission erneut mit dem Entwurf befassen wird.

Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein (Pa.Iv. 20.406)

Der Nationalrat setzte sich während der Herbstsession 2024 mit einem Postulat Hurni (sp, NE) zur Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen auseinander. Darin wurde die restriktive Definition von Berufskrankheiten bemängelt. Zahlreiche körperliche und psychische Erkrankungen – unter anderem Stress, Burnout und viele Muskel-Skelett-Erkrankungen – würden dabei nicht berücksichtigt. Es bedürfe einer umfassenden Bestandsaufnahme der Situation verglichen mit derjenigen der EU sowie die Ausarbeitung einer Präventionsstrategie. Da Baptiste Hurni im Vorjahr in den Ständerat gewählt worden war, präsentierte Christian Dandrès (sp, GE) den Vorstoss in der grossen Kammer. 45 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden seien von physischen und psychosozialen Risiken betroffen, jedoch fehle bislang eine etablierte Arbeitsmedizin. Aus Angst vor einer Entlassung sähen viele Arbeitnehmende davon ab, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu melden. Nicht nur die Arbeitgebenden, sondern auch der Staat müssten für den Schutz der Arbeitnehmenden Verantwortung übernehmen. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider empfahl den Vorstoss zur Ablehnung. Es existierten bereits Präventionsaktivitäten des SECO und auch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz setze sich in ihrer Präventionsstrategie für nichtübertragbare Krankheiten für die Förderung der psychischen Gesundheit im betrieblichen Gesundheitsmanagement ein. Zudem könnten stressbedingte Erkrankungen bereits heute als Berufskrankheit anerkannt werden. Der Nationalrat lehnte das Postulat mit 130 zu 60 Stimmen ab, wobei die Fraktionen der SP und Grünen geschlossen für den Vorstoss, die restlichen Fraktionen hingegen geschlossen dagegen stimmten.

Wie kann die Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen gestärkt werden? (Po. 23.3242)

Der Nationalrat beugte sich in der Sommersession 2024 über den Erlassentwurf der SGK-NR zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Andri Silberschmidt (fdp, ZH), die forderte, dass Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, die Beiträge an die ALV entrichten, auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein sollen. Arbeitslosenkassen zahlten heute nur Entschädigungen an Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung aus, «wenn sie wirklich von dieser Firma losgelöst sind», so Silberschmidt. Häufig befänden sich Betroffene aber in Situationen, in denen das Verhältnis nicht auf die Schnelle aufgegeben werden könne, wodurch diese trotz jahrelanger Beiträge an die ALV keine Unterstützung erhielten. Der Initiant ging auch auf das Hauptargument des Bundesrates ein: Er verstehe die Sorge, dass es zu Betrugsfällen kommen könne, er gehe aber von der Ehrlichkeit der KMU-Wirtschaft aus. Zudem sehe der Entwurf drei Bedingungen für den entsprechenden Bezug von ALV-Leistungen vor: Die betroffene Person dürfe nicht mehr im Unternehmen tätig sein, sie dürfe kein Mitglied des Verwaltungsrats sein und sie müsse mindestens zwei Jahre im Unternehmen gearbeitet haben. Léonore Porchet (gp, VD), die französischsprachige Kommissionssprecherin, wies überdies auf die Evaluationsklausel hin, die den Bundesrat nach fünf Jahren zu einer Überprüfung der Revision verpflichtet.

Eine Kommissionsminderheit um Thomas Aeschi (svp, ZG) forderte, nicht auf den Entwurf einzutreten. Das bestehende AVIG enthalte einen guten Kompromiss zwischen der Unterstützung von Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und einer Reduzierung des Missbrauchspotenzials. Er verwies überdies darauf, dass Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung bereits heute das Anrecht auf Entschädigung hätten, wenn sie ihre Stellung aufgäben. Schliesslich sei die ALV nicht dazu da, das unternehmerische Risiko zu senken. Mit seiner Minderheit vertrat er die Position der SVP-Fraktion, während sich die Vertreterinnen und Vertreter der übrigen Fraktionen allesamt für eine Annahme des Entwurfs aussprachen. Nachdem auch Bundesrat Guy Parmelin für Nichteintreten argumentierte hatte, trat der Nationalrat mit 126 zu 63 Stimmen (1 Enthaltung) auf den Entwurf ein, wobei einzig die geschlossene stimmende SVP-Fraktion dagegen votierte.

In der anschliessenden Detailberatung versuchten verschiedene Minderheiten, das Missbrauchspotenzial der neuen Regelung zu minimieren. Dazu schlug Thomas Aeschi unter anderem eine Wartefrist von 120 Tagen vor der Entstehung eines ALV-Anspruchs, eine abgeschlossene Liquidation als Voraussetzung oder einen Ausschluss von Mitgliedern der Gesellschafterversammlung einer GmbH sowie von mitarbeitenden Ehegatten von der Regelung vor. Gemäss Andri Silberschmidt und Léonore Porchet würden durch die hohen Hürden jedoch so gut wie alle Unternehmerinnen und Unternehmer von der Regel ausgeschlossen, was den Sinn der Vorlage verfehle. Der Minderheitsantrag wurde mit 125 zu 66 Stimmen abgelehnt, wobei ausser der SVP-Fraktion sämtliche Fraktionen geschlossen oder beinahe geschlossen dagegen votierten.
Eine Minderheit Gutjahr (svp, TG) stellte neben den Anspruchsvoraussetzungen für ALV die Rückerstattungspflicht ins Zentrum, welche Personen betrifft, die innert dreier Jahre nach Erhalt von ALV wieder zum alten Arbeitgeber zurückwechseln. Die SGK-NR hatte Personen mit häufig wechselnden oder befristeten Arbeitsverhältnissen von dieser Rückerstattungspflicht ausgenommen, worauf die Minderheit Gutjahr verzichten wollte. Eine Sonderregelung für diese Personen würde einen hohen bürokratischen Aufwand und eine Ungleichbehandlung bedeuten. Auch die Minderheit Gutjahr scheiterte mit 102 zu 89 Stimmen, konnte aber neben der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion grosse Teile der Mitte-Fraktion überzeugen.
Daneben schlug auch eine Minderheit Meyer (sp, ZH) eine Ergänzung zur Missbrauchsbekämpfung vor: Sie wollte verhindern, dass durch die Gesetzesänderung zukünftig ALV-Entschädigungen und Dividenden simultan bezogen werden können. Auch sie scheiterte jedoch mit 127 zu 64 Stimmen, wobei sie einzig bei den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen Stimmen holte.
Abschliessend wurde das nun bereinigte Konzept der Mehrheit einer weiteren Minderheit Aeschi gegenübergestellt, die forderte, dass sich Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung von der «Beitragspflicht befreien» könnten, jedoch damit auch ihr Recht auf ALV-Entschädigungen verwirken würden: Der Nationalrat entschied sich mit 101 zu 90 Stimmen gegen diesen Antrag, der erneut von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion und der beinahe geschlossen stimmenden Mitte-Fraktion unterstützt wurde.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf der Kommission mit 121 zu 65 Stimmen (5 Enthaltungen) an, wobei die beinahe geschlossen stimmende SVP-Fraktion und vereinzelte Mitglieder der Mitte-Fraktion dagegen votierten.

Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein (Pa.Iv. 20.406)

Le Conseil fédéral a publié, en mai 2024, le rapport donnant réponse au postulat déposé quatre ans auparavant par l’ancienne conseillère nationale, Isabelle Pasquier-Eichenberger (vert-e-s, GE). Le postulat charge le Conseil fédéral d'examiner, l’impact des nouvelles formes de travail — en particulier le télétravail — sur les infrastructures.
Dans la première partie, le rapport traite des effets du travail à domicile sur la société. Il commence par démontrer l’essor du télétravail lors la pandémie de Covid-19. Durant les premiers mois de la crise, le nombre d'actifs effectuant en partie du télétravail a avoisiné 50 pour cent. Le rapport s'attarde ensuite sur les avantages et les inconvénients. Les effets positifs du travail à domicile sont : la meilleure conciliation de la vie professionnelle et familiale, l’amélioration du calme et de la concentration, et l’augmentation de l’autonomie. Tandis que les aspects négatifs cités sont : l’isolement social, les heures supplémentaires cachées, le mélange entre vie privée et professionnelle comme nouvelle source de stress, et la communication interne de l'entreprise rendue plus compliquée.
D’un point de vue économique, l’étude démontre que le télétravail pourrait améliorer la productivité des employées et employés en raison de la diminution des pauses et des congés maladie mais pourrait également contribuer à une perte de productivité justifiée par le surcroît de travail de communication et de collaboration, ainsi que par les possibles distractions. Pour les entreprises, il permet de réduire les coûts d’exploitation (énergie, matériel, etc.) sur le long terme. Le home office entraîne, de plus, des changements d’habitudes des consommatrices et consommateurs, ce qui a un impact négatif sur la restauration et le commerce de détail. L’étude constate que le télétravail reste cependant un phénomène limité à une certaine catégorie de la population. En effet, les métiers le permettant sont souvent associés à un niveau d’éducation et à un revenu élevé. Le rapport cite, par ailleurs, que les hommes pratiquent en moyenne plus le télétravail que les femmes, et qu'il est plus pratiqué chez les personnes avec des enfants. Du point de vue de la mobilité, l'analyse questionne si le home office contribue à désengorger les infrastructures de transport. Elle conclut que la réduction du nombre de trajets est presque entièrement compensée par la hausse des déplacements pour les loisirs. Le trafic pourrait cependant diminuer durant les heures de pointes du matin. Les perspectives environnementales du télétravail sont également sujettes à controverse.
La deuxième partie du rapport traite des mesures à prendre pour pérenniser le travail à distance en Suisse. S'agissant du domaine de la formation, le Conseil fédéral ne juge pas nécessaire d'agir, car il souhaite que l'enseignement présentiel demeure prioritaire et ajoute que c'est aux cantons de fixer les conditions cadres de l'enseignement à distance. Cependant, le Conseil fédéral se mobilise par le biais de divers travaux en cours afin d'améliorer les conditions cadres du télétravail. Le gouvernement souhaite, d'une part, améliorer les infrastructures de télécommunication avec l'extension du réseau 5G. D'autre part, la base légale doit être améliorée dans trois domaines : le droit fiscal, les rapports de travail transfrontaliers et la protection de la santé. L'initiative parlementaire 16.484 déposée par Thierry Burkart (plr, AG) vise notamment à apporter des améliorations en modifiant la durée de travail et de repos du travail à domicile.

Studie über die Auswirkungen neuer Arbeitsformen auf die Infrastrukturen mit dem Ziel, positive Veränderungen zu implementieren (Po. 20.3265)
Dossier: Regelung von Homeoffice

La motion Atici (ps, BS), qui veut lutter contre la pénurie de personnel qualifié en tirant parti de tous les diplômé.e.s de la formation professionnelle supérieure, a été rejetée par le Conseil des Etats durant la session de printemps 2024. La CIP-CE a proposé le rejet du texte par 12 voix contre 1 sans proposition minoritaire. La commission partage l’avis du Conseil fédéral que les personnes diplômées du tertiaire B représentent une main d’œuvre importante pour le marché du travail suisse. Cependant, la motion ne concorde pas avec l’article 121a de la Constitution fédérale (Cst.). De plus, des travaux correspondants - visant à inclure les diplômé.e.s de niveau B - sont déjà entrepris par le Conseil fédéral dans le cadre du projet de modification de la loi sur les étrangers et l'intégration (LEI) 22.067. La motion est ainsi classée.

Den Fachkräftemangel mit allen mildern, die einen Abschluss in der höheren Berufsbildung haben (Mo. 22.4105)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Im Falle der Gewährung einer direkten oder indirekten staatlichen Beihilfe aus Bundesmitteln soll der Bundesrat den betroffenen systemrelevanten Banken oder deren Konzernobergesellschaften künftig Massnahmen zur Abfederung der sozialen Folgen für die Angestellten oder zur Erhaltung ihrer Arbeitsplätze anordnen können; dies forderte eine Motion Porchet (gp, VD), die im Nachgang der CS-Krise vom März 2023 eingereicht worden war, welche in der Fusion mit der UBS geendet hatte und in deren Zusammenhang eine Zunahme an Entlassungen von Arbeitnehmenden zu beobachten war. Wie die Motionärin im Ratsplenum der Frühlingssession 2024 darlegte, zeige sich in Anbetracht des erheblichen Anstiegs der Stellensuchenden in der Bankenbranche eine sehr einseitige Verteilung der Vorteile dieser staatlich subventionierten Übernahme: Zu den Gewinnenden zählten das Management sowie die Aktionärinnen und Aktionäre, während sich die einfachen Arbeitnehmenden, die nun mit grossen Unsicherheiten konfrontiert seien, unter den Verlierenden wiederfänden. Trotz erheblichen Unterstützungssummen für die Fusion plane der Bundesrat derzeit keine sozialen Massnahmen für die Arbeitnehmenden und habe dem Parlament stattdessen einen Kredit von CHF 5 Mio. für eine externe Begleitung sowie externe befristete Angestellte im Übernahmeprozess beantragt.
Der Bundesrat beantrage die Ablehnung der Motion, denn der Frage nach den Bedingungen für den Erhalt von Staatshilfen widme er sich bereits im Evaluationsbericht der TBTF-Gesetzgebung, erklärte Finanzministerin Karin Keller-Sutter in der Frühjahrssession 2024. Die staatliche Beihilfe ziele zudem darauf ab, die Bank zu stabilisieren und nicht die variablen Vergütungen weiterhin auszurichten, womit sie inhärent dem unkontrollierten Arbeitsplatzverlust entgegenwirke und damit einen sozialen Effekt ausübe. Im Ratsplenum stiess die Motion auf verhärtete Fronten: Mit 132 zu 60 Stimmen unterlagen die geschlossen stimmenden Fraktionen der Grünen und der SP dem ebenso geschlossen stimmenden rechts-bürgerlichen Block.

Staatsgarantien für Banken an soziale Kriterien knüpfen (Mo. 23.3458)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Jahresrückblick 2023: Bevölkerung und Arbeit

Im Themenbereich «Bevölkerung und Arbeit» stand 2023 die Furcht vor dem Fachkräftemangel im Mittelpunkt. So wurden die Gründe, Folgen und Gegenmittel dazu in den Medien breit diskutiert. Im Parlament hiess der Erstrat eine Motion gut, welche Personen aus Drittstaaten, die eine höhere Berufsbildung in der Schweiz abgeschlossen haben, ein Bleiberecht gewähren wollte. Zugleich hiess das Parlament einen Gesetzesentwurf zur Schaffung einer Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen gut.

Mit dem Fachkräftemangel verbunden waren auch Diskussionen zur Arbeitszeit. So forderten mehrere Vorstösse eine Reduktion der Arbeitszeit auf 35 Wochenstunden oder alternativ eine 4-Tage-Arbeitswoche, eine zusätzliche Ferienwoche für alle oder zumindest sechs Ferienwochen für Lernende bis zum 20. Altersjahr. Sämtliche Vorstösse scheiterten jedoch im Parlament, wobei der Fachkräftemangel als Hauptgrund für die Ablehnung der Forderungen zur wöchentlichen Arbeitszeitreduktion genannt wurde. Hingegen präsentierte die WAK-NR in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative einen Entwurf, mit dem die teilhabenden Arbeitnehmenden bei Start-ups von der Pflicht zur Zeiterfassung befreit werden sollten, um den Arbeitsmarkt für Start-ups zu flexibilisieren.

Auch das Thema der Löhne wurde häufig im Kontext des Fachkräftemangels diskutiert. Die entsprechenden Diskussionen verstärkten sich, als das BFS Ende Oktober bekannt gab, dass die in den GAV festgelegten nominalen Effektivlöhne sowie Mindestlöhne im Vergleich zum Vorjahr angestiegen waren. Das Parlament hingegen diskutierte über eine Beschränkung der variablen Lohnbestandteile, insbesondere bei Geschäftsleitung und Verwaltungsrat – auch als Konsequenz des Zusammenbruchs der Credit Suisse. Im Jahr 2023 berichteten die Medien etwas häufiger über die Löhne als in den vergangenen vier Jahren, wie die Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse zeigt.

Aber auch allgemein waren die Arbeitsbedingungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt Thema, vor allem in Bezug zu Online-Plattformen. So verlangten zwei abgelehnte Vorstösse, dass für Plattform-Mitarbeitende generell das Vorliegen eines Arbeitsvertrags vermutet wird und dass die Kantone die Einhaltung des Arbeitsrechts durch Anbietende von Plattform-Anstellungen überprüfen müssen. Insgesamt erwies sich der Gesundheitszustand der Schweizer Arbeitnehmenden gemäss einer vom SECO durchgeführten Studie im Allgemeinen als gut, insbesondere im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Rund ein Viertel der Befragten erachteten aber ihre Sicherheit oder Gesundheit durch die Arbeit als gefährdet.

Insbesondere im Wahlkampf wurde das Bevölkerungswachstum in der Schweiz diskutiert. So hatte die Wohnbevölkerung (inklusive der nicht ständigen Wohnbevölkerung) der Schweiz im Jahr 2023 die Zahl von 9 Millionen Menschen überschritten. Der Nationalrat nahm in der Folge ein Postulat an, das den Bundesrat beauftragte, das Zukunftsbild einer Schweiz mit einer Wohnbevölkerung von 10 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern zu illustrieren. Zudem lancierte die SVP Anfang Juli die Initiative «Nein zur 10-Millionen-Schweiz», um das Bevölkerungswachstum zu stoppen.

Jahresüberblick 2023: Bevölkerung und Arbeit
Dossier: Jahresrückblick 2023

Im April 2023 reichte Marco Romano (mitte, TI) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat und die FINMA beauftragen wollte, alles zu unternehmen, damit die WEKO ein Prüfverfahren nach Artikel 33 des KG zum Zusammenschluss der zwei grossen Banken Credit Suisse und UBS einleitet. Ziel sei es, Massnahmen zum Schutz der Arbeitsplätze von UBS- und ehemaligen CS-Mitarbeitenden zu prüfen und nach Möglichkeit festzulegen.
In seiner Stellungnahme vom Mai 2023 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Aus kartellrechtlicher Sicht gehöre der Schutz der Arbeitnehmenden nicht zu den Prüfkriterien nach KG. Auch würden Verhandlungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden nicht unter das Kartellrecht fallen. Der Bundesrat versicherte, dass er im Dialog mit den Sozialpartnern stehe, um sozialverträgliche Lösungen zu finden.
Anfang Dezember 2023 wurde die Motion unbehandelt abgeschrieben, weil der Motionär aus dem Nationalrat ausgeschieden war. Romano war bei den eidgenössischen Wahlen vom Oktober 2023 nicht mehr angetreten und niemand übernahm das Anliegen.

Möglich Massnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze im Fall Credit Suisse prüfen (Mo. 23.3487)

Ende September 2023 reichte Mustafa Atici (sp, BS) ein Postulat ein, mit dem er einen Bericht über mögliche Massnahmen zur Milderung des Fachkräftemangels in den nächsten beiden Jahrzehnten verlangte. Den Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung des BFS zufolge könne der Arbeitskräftemangel durch die Migration von Personen aus anderen Ländern ausgeglichen werden, so der Motionär. Da aber auch die EU- und EFTA-Länder von einem Arbeitskräftemangel betroffen seien, müssten verstärkte «Rekrutierungsschwierigkeiten» aus diesen Ländern in Betracht gezogen und die Auswirkungen einer Ausbildungsoffensive abgeschätzt und gegebenenfalls eine Erhöhung der Drittstaatenmigration ins Auge gefasst werden. Zu einer Abschätzung des zukünftigen Fachkräftemangels müsse nicht zuletzt auch die demografische Alterung der Schweizer Bevölkerung und diejenige in den wichtigsten Herkunftsländern sowie der Wandel des inländischen Arbeitsmarktes berücksichtigt werden.
In seiner Stellungnahme vom November 2023 beantragte der Bundesrat, das Postulat abzulehnen, da die verlangten Anliegen bereits anderweitig berücksichtigt würden. Wie bereits in seiner Antwort auf das Postulat Müller (mitte, LU) (Po. 23.3380) angedeutet, sei der Bundesrat bereit, die Ursachen und Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die Wirtschaft und den Wohlstand der Schweiz in einem Bericht näher zu untersuchen. Zudem überprüfe der Bundesrat in Beantwortung des Postulats Nantermod (fdp, VS) (Po. 19.3651) bereits das System der Arbeitsmarktzulassung von Drittstaatsangehörigen. Ferner solle auch die Umsetzung der Motion Dobler (fdp, SG) (Mo.17.3067) diesbezüglich weitere Erleichterungen bringen.

Anfang Dezember 2023 wurde die Motion unbehandelt abgeschrieben, weil Atici bei den Eidgenössischen Wahlen im Oktober 2023 nicht wiedergewählt worden war und niemand das Anliegen übernahm.

Milderung des Fachkräftemangels (Po. 23.4267)

Im September 2022 reichte Mustafa Atici (sp, BS) eine Motion ein, mit der er verlangte, dass zukünftig auch Personen aus Drittstaaten, die eine höhere Berufsbildung in der Schweiz abgeschlossen haben, in der Schweiz bleiben dürfen, um zu arbeiten. Aktuell durften nur Drittstaatenangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss erleichtert zugelassen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist, nicht aber Personen mit höherer Berufsbildung. Diese Ungleichbehandlung sei «stossend», so Atici in der Begründung für seinen Vorstoss.
In seiner Stellungnahme vom November 2022 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen, da er bereits im Rahmen des Postulates Nantermod (fdp, VS; Po. 19.3651) verschiedene Massnahmen ergriffen habe, um den Arbeitsmarktzugang für Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu erleichtern.
Der Nationalrat nahm die Motion in der Herbstsession 2023 dennoch mit 136 zu 53 Stimmen an; einzig die SVP-Fraktion votierte dagegen. Zuvor hatte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (sp, JU) erfolglos betont, dass eine weitere Ausnahme bei den Höchstzahlen mit der Regelung zur Masseneinwanderungsinitiative in der Bundesverfassung kollidieren würde.

Den Fachkräftemangel mit allen mildern, die einen Abschluss in der höheren Berufsbildung haben (Mo. 22.4105)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Im März 2022 forderte Samira Marti (sp, BL) in einem Postulat einen Bericht zu den Möglichkeiten, Betreuungsverhältnisse in privaten Haushalten dem Arbeitsgesetz zu unterstellen. Sie erklärte, dass laut einem Bundesgerichtsurteil vom Dezember 2021 durch eine Verleihagentur erfolgte Betreuungsverhältnisse dem ArG unterstellt seien, nicht aber alle anderen Betreuungsverhältnisse in privaten Haushalten. Dies sei so Marti, eine Ungleichbehandlung von Betreuungspersonen, die über Verleihagenturen eingestellt werden, und ohne Vermittlung durch Drittparteien eingestellte Hausangestellte, für die damit etwa Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen nicht verpflichtend seien.
Der Bundesrat beantragte, das Postulat abzulehnen. Denn trotz dieser fehlenden Unterstellung der Betreuungsverhältnisse in privaten Haushaltungen unter das ArG müssten die Kantone die Arbeits- und Ruhezeit sowie die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden in Privathaushalten mittels NAV regeln. Zudem habe man im Rahmen der Beantwortung eines Postulats Schmid-Federer (Po. 12.3266) entschieden, die Verantwortung bei der Regulierung der 24-Stunden-Betreuungsarbeit in Privathaushalten den Kantonen zu überlassen.
Der Nationalrat nahm das Postulat in der Herbstsession 2023 mit 101 zu 87 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen den Willen der SVP-Fraktion sowie einer Mehrheit der FDP- und der Mitte-Fraktionen an. Zuvor hatte Bundesrat Parmelin (svp, VD) erklärt, dass das SECO daran sei, die Arbeitsbedingungen von über Verleihagenturen angestellten Betreuungspersonen zu kontrollieren.

Regelung der 24-Stunden-Betreuung durch Pendelmigrantinnen und -migranten (Po. 22.3273)

Im März 2023 erklärte Lorenzo Quadri (lega, TI), dass das italienische Parlament in Kürze über die Schaffung eines Abkommens mit der Schweiz diskutieren werde, gemäss dem Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Italien bis zu einem Pensum vom 40 Prozent im Homeoffice arbeiten dürfen. Quadri verlangte in seiner Motion, dass die Schweiz keine entsprechende Einigung abschliessen solle. Entsprechende Stellen sollten lokalen Mitarbeitenden zur Verfügung stehen; es brauche keine weiteren Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Letztere würden im Dienstleistungssektor bereits häufig lokal ansässige Personen ersetzen, was negative Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt habe. Die Tessiner Kantonsregierung, die Tessiner Deputation in den eidgenössischen Räten, die Arbeitsgemeinschaft Regio Insubrica (bestehend aus dem Kanton Tessin und den Regionen Lombardei und Piemont) sowie ein Verbund aus Tessiner Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften verlangten hingegen in einem Schreiben an das EFD, dass in diesem Bereich eine neue Verständigungsvereinbarung abgeschlossen werde. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen, da der Abschluss solcher Verständigungsvereinbarungen möglich bleiben soll, vor allem wenn die zuständigen Behörden dies als notwendig erachten. In der Herbstsession 2023 zog der Motionär seinen Vorstoss zurück, um die Entwicklung der Situation abzuwarten.

Homeoffice-Regelungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Mo. 23.3111)

Im Dezember 2022 verlangte Min Li Marti (sp, ZH) in einer Motion, dass zukünftig bei allen Stellenausschreibungen der Bundesverwaltung oder der bundesnahen Betriebe der zu erwartende Lohn angegeben werden muss. Die Lohntransparenz sei wichtig, um die Lohndiskriminierung zu bekämpfen, zudem könne der Bund auf diese Weise eine Vorbildfunktion einnehmen. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen, da eine Nennung des Ziellohns im Stelleninserat zu Missverständnissen bei den Bewerbenden führen könne, weil der Ziellohn das mögliche Gehalt darstellt, das nach mehreren Jahren erreicht werden kann. Zudem habe der Bundesrat das EPA bereits beauftragt, das Lohnsystem zu optimieren sowie zu prüfen, ob weitere Informationen bezüglich der Löhne zur Verfügung gestellt werden sollen. In der Herbstsession 2023 im Nationalrat betonte Bundesrätin Keller-Sutter (fdp, SG) zudem, dass die Lohntabellen des Bundes öffentlich zugänglich seien. Ratsmitglieder befürchteten zudem, dass die Publikation der Löhne bei den Stellenausschreibungen durch den Bund die Privatwirtschaft unter Druck setzen würde. Schliesslich lehnte der Nationalrat den Vorstoss mit 106 zu 82 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ab. Unterstützt wurde dieser nur von der SP-, der Grünen- und der GLP-Fraktion.

Lohntransparenz bei Stelleninseraten (Mo. 22.4443)

Nachdem die Motionen Funiciello (sp, BE) und Prezioso Batou (egsols, GE; Mo. 21.4642, Mo. 21.4644) mit demselben Anliegen seit ihrer Einreichung 2021 noch nicht behandelt worden waren, reichten Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) und Tamara Funiciello (sp, BE) Mitte März 2023 erneut gleichlautende Motionen ein, mit denen sie eine mittelfristige Senkung der Arbeitszeit auf 35 Stunden oder eine 4-Tage-Woche forderten. Die reduzierte Arbeitszeit soll einen besseren Ausgleich zwischen Erwerbstätigkeit, Care- und Haushaltsarbeit sowie mehr Gleichstellung ermöglichen und den CO2-Ausstoss reduzieren, argumentierten die Motionärinnen.
Im Unterschied zu den bereits 2021 eingereichten mit demselben Anliegen seien die beiden neuen Motionen «etwas offener formuliert», erklärte der Bundesrat – so verzichteten die Motionärinnen neu auf eine Umsetzungsfrist von zehn Jahren. Trotzdem beantragte der Bundesrat in seiner Stellungnahme, die Motion abzulehnen, da eine Reduktion der Arbeitszeit die Flexibilität des Arbeitsangebots verringern würde.
Im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Gleichstellung in der Sommersession 2023 lehnten beide Räte je eine Motion ab. Der Ständerat sprach sich mit 33 zu 6 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen die Motion Crevoisier Crelier aus, der Nationalrat mit 119 zu 65 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gegen die Motion Funiciello. Einzig die SP- und die Grüne-Fraktion unterstützten den Vorstoss im Nationalrat.

Arbeitszeit verkürzen! (Mo. 23.3226 & Mo. 23.3248)

Im Rahmen der Herbstsession 2023 beschäftigte sich der Ständerat mit der Motion Feller (fdp, VD) zur Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven seitens der Unternehmen. Gemäss Kommissionssprecher Hans Wicki (fdp, NW) habe die WAK-SR die Motion einstimmig zur Ablehnung empfohlen, da sich das 2015 aufgehobene Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (ABRG) nicht als wirkungsvolles Instrument erwiesen habe und deswegen nicht wieder eingeführt werden solle. Den Unternehmen stünden andere Instrumente zur Verfügung, um ihre Resilienz zu stärken, zum Beispiel die Kurzarbeit oder die freiwillige Reservebildung. Der Ständerat lehnte die Motion stillschweigend ab.

Unternehmen ermutigen, Arbeitsbeschaffungsreserven zu bilden (Mo. 21.3036)

Im September 2021 reichte Stefania Prezioso Batou (egsols, GE) ein Postulat ein, mit dem sie den Bundesrat beauftragen wollte, ein Observatorium für Arbeitsgesundheit und -unfälle zu schaffen. Dieses soll Daten über Arbeitsunfälle und über die Gesundheit am Arbeitsplatz erheben sowie Präventionsmassnahmen empfehlen. Ein Observatorium sei nötig, weil es an für die Entwicklung sinnvoller Politik hilfreichen Daten mangle. Die vorhanden Daten wiesen zu viele Lücken auf, um Zusammenhänge zwischen Arbeitstätigkeit und Unfällen beziehungsweise Krankheiten feststellen zu können. Der Bundesrat erachtete ein solches Observatorium als unnötig, da die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bereits eine statistische Erfassung der Unfälle und Krankheiten am Arbeitsplatz ermöglichten. Überdies argumentierte er, dass das BFS und das SECO bereits Erhebungen und Analysen zu diesen Themen durchführten.
Der Nationalrat lehnte das Postulat in der Herbstsession 2023 mit 115 zu 68 Stimmen ab. Es wurde einzig von der SP- und der Grünen-Fraktion unterstützt. Zuvor hatte Bundesrat Alain Berset (sp, FR) auf das Projekt Gesundheit2030 verwiesen, in dessen Rahmen die Gesundheit am Arbeitsplatz und Präventionsmassnahmen in Bezug auf psychosoziale Belastungen bereits einen Schwerpunkt darstellten.

Ruhe, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind am Sterben! (Po. 21.4094)

Im Dezember 2021 reichten Tamara Funiciello (sp, BE) und Stefania Prezioso Batou (egsols, GE) zwei gleichlautende Motionen ein, mit denen sie den Bundesrat beauftragen wollten, die Arbeitszeit innert 10 Jahren auf maximal 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich für tiefe und mittlere Löhne zu senken. Eine reduzierte Erwerbszeit würde einen besseren Ausgleich zwischen Erwerbstätigkeit, Care- und Haushaltsarbeit sowie mehr Gleichstellung ermöglichen, da Männer, die bisher häufiger in Vollzeit-Pensen arbeiteten, mehr Zeit für die Care-Arbeit hätten, und Frauen, die häufiger über Teilzeitbeschäftigungen verfügten, ihr Pensum erhöhen könnten, ohne wie bisher 41 Stunden pro Woche zu arbeiten. Der Bundesrat beantragte die Motion zur Ablehnung, da die Sozialpartner, welche die GAV erarbeiteten, besser in der Lage seien, Entscheidungen über die Arbeitszeit zu treffen als die Regierung. Eine allgemeine, verbindliche Regelung erachtete der Bundesrat als unnötig.
In der Herbstsession 2023 lehnte der Nationalrat die beiden Vorstössen mit 123 zu 65 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Nur die SP- und die Grüne-Fraktion sprachen sich für Annahme aus. Zuvor hatte Bundesrat Parmelin darauf hingewiesen, dass die beiden Motionen deutlich strenger seien als eine Motion Funiciello (Mo. 23.3248) mit ähnlicher Stossrichtung, welche aber die grosse Kammer bereits in der Sommersession 2023 abgelehnt hatte.

Arbeitszeit verkürzen! (Mo. 21.4642 & Mo. 21.4644)

Verschiedene Medien berichteten im August 2023 über die Ergebnisse einer 2021 durchgeführten Umfrage des SECO im Rahmen der European Working Conditions Survey (EWCS), die den Gesundheitszustand der europäischen Arbeitnehmenden, darunter auch der Schweizerinnen und Schweizer, erhob. Den Arbeitnehmenden in der Schweiz gehe es allgemein gut, bilanzierte die Umfrage – vor allem im Vergleich zu den Arbeitnehmenden in anderen europäischen Ländern. So liege der Anteil an Arbeitnehmenden, die unter gesundheitlichen Problemen wie zum Beispiel Schulter-, Rücken- oder Kopfschmerzen leiden, in der Schweiz durchschnittlich niedriger als in Europa (CH: 37%; Europa: 46%). Jedoch gaben 27 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden an, dass die Stressoren am Arbeitsplatz die entlastenden Faktoren überwiegen, 23 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden erachteten gar ihre Sicherheit oder Gesundheit durch die Arbeit gefährdet. Die NZZ und der Tages-Anzeiger verwiesen jedoch darauf, dass diese Zahlen während der Corona-Pandemie erhoben worden waren, als die Arbeitnehmenden, insbesondere im Gesundheitssektor, stark belastet waren. Als positiv stuften die Medien hingegen das Resultat ein, wonach 91 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden ihre Arbeit als oft oder immer sinnvoll erachteten.

Gesundheitlicher Zustand der Arbeitnehmenden in der Schweiz
Dossier: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Im Dezember 2022 reichte Marcel Dobler (fdp, SG) ein Postulat ein, mit dem er den Bundesrat beauftragen wollte, eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, welche bei der Analyse der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zusätzliche Faktoren wie Mutterschaft, Erwerbsunterbrüche, Zivilstand oder Berufserfahrung nach Altersstufen berücksichtigt. Die vom BFS veröffentlichten Statistiken gäben gemäss Dobler zu wenig Auskunft darüber, welche Rolle solche Variablen beim Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern spielen.
In seiner Stellungnahme vom Februar 2023 beantragte der Bundesrat, das Postulat abzulehnen. Die vom BFS publizierten Statistiken und die dazu verwendeten Methoden entsprächen internationalen Standards, die auch in anderen Erhebungen verwendet würden, argumentierte die Regierung. Zudem könnten bestimmte Variablen zwar Geschlechterunterschiede beim Lohn erklären, aber – auch mit Verweis auf das Gleichstellungsgesetz – nicht rechtfertigen.
Der Nationalrat beriet den Vorstoss im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Gleichstellung am Tag des feministischen Streiks und nahm es mit 141 zu 21 Stimmen (8 Enthaltungen) an. Eine Mehrheit der Grünen- und eine Minderheit der SVP-Fraktion sprachen sich gegen Annahme aus.

Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern (Po. 22.4500)

Seit Jahren wird das Thema des Fachkräftemangels immer wieder in den Medien diskutiert. Besondere Aufmerksamkeit erhielt es im Juni 2023 im Rahmen einer Medienkonferenz, in welcher der Präsident des Arbeitgeberverbandes, Valentin Vogt, aufzeigte, dass im Juni 2023 rund 130'000 Stellen unbesetzt waren. Bis ins Jahr 2040 würden etwa 431'000 Personen auf dem Arbeitsmarkt fehlen, ergänzte der Präsident von Economiesuisse, Christoph Mäder. Gemäss NZZ fehlten vor allem Fachleute mit einer Berufslehre. Schweizweit waren gemäss Medien vor allem Arbeitskräfte im IT-Bereich, in der Pflege und in der Gastronomie gefragt, während in der Romandie insbesondere die Bereiche der Uhrenindustrie, der Mikropräzision und von Medtech Probleme mit Fachkräftemangel aufwiesen, wie die französischsprachigen Zeitungen berichteten. Bereits im August 2023 hatte eine Studie der Beratungsfirma PWC zusammen mit dem Smart Government Lab der Universität St. Gallen prognostiziert, dass bis 2030 rund 130'000 Fachkräfte im öffentlichen Dienst, also in Bildung, Sicherheit, Gesundheitswesen und in der öffentlichen Verwaltung fehlen werden.

Als Grund für den Fachkräftemangel nannten die Medien die Pensionierung der sogenannten «Babyboomer», also von Personen, die zwischen 1946 und 1964 geboren wurden. Von Jahr zu Jahr gehen mehr Arbeitnehmende in den Ruhestand, als junge Menschen auf den Arbeitsmarkt kommen. Gemäss Arbeitgeberverband führten die nicht besetzten Stellen zu Wertschöpfungsverlusten von CHF 5 Mrd. pro Jahr. Zudem habe der Fachkräftemangel Folgen für die Finanzierung der Altersvorsorge, da weniger Personen im Erwerbsalter für die Renten der Pensionierten aufkommen müssen, so der Arbeitgeberverband weiter.
Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftsverbänden schlugen gegenüber den Medien verschiedene Lösungen für das Problem vor. So solle man es beispielsweise älteren Menschen ermöglichen, auch über das Rentenalter hinaus auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben. Weiter soll allen in der Schweiz ausgebildeten Fachkräften die Möglichkeit gegeben werden, in der Schweiz zu arbeiten. Zudem soll die Einwanderung ausgebildeter Personen nicht gestoppt werden. Schliesslich sollten auch die Arbeitsbedingungen so angepasst werden, dass Familie und Beruf besser vereinbar wären, wodurch Frauen in höheren Pensen arbeiten könnten.

Diskussion Fachkräftemangel 2023
Dossier: Mangel an qualifizierten Arbeitskräften

Nachdem sich der Ständerat in der Frühjahrssession 2023 für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen ausgesprochen hatte, stiess diese in der Sommersession 2023 auch im Nationalrat kaum auf Widerstand. Wie Kommissionssprecherin Petra Gössi (fdp, SH) in der Debatte ausführte, hatte die WAK-NR die Vorlage oppositionslos zur Annahme beantragt. Stillschweigend nahm der Nationalrat den Gesetzesentwurf in der Folge an.
In den Schlussabstimmungen hiessen die Räte den Gesetzesentwurf (beinahe) einstimmig gut (Nationalrat: 192 zu 2 Stimmen, Ständerat: 44 zu 0 Stimmen).

Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen (BRG 22.080)

Im Mai 2021 reichte Sarah Wyss (sp, BS) eine Motion ein, mit der sie für Lernende bis zum 20. Altersjahr sechs Ferienwochen forderte. Gleichzeitig sei Unterstützungsmassnahmen vorzuschlagen, die den Unternehmen bei der Umsetzung der Massnahme helfen könnten. Eine zusätzliche Ferienwoche gebe den Lernenden zusätzliche Zeit zum Lernen und/oder für die Freizeit, was die Work-Life-Balance genauso verbessere wie die Attraktivität der Lehre.
Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom August 2021, die Motion abzulehnen. Die Pflicht, sechs Ferienwochen einzuführen, würde das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Lehre für die Unternehmen verschlechtern und könnte sich auch auf den Lehrlingslohn auswirken. Weiter wäre eine staatliche finanzielle Unterstützung schwer umsetzbar.
Der Nationalrat beschäftigte sich in der Sondersession im Mai 2023 mit der Motion. In der Debatte ergänzte Motionärin Wyss, dass eine solche Massnahme zur Verringerung des aktuellen Fachkräftemangels beitragen könnte, da mehr Lernende für Berufsarten, in denen ein Fachkräftemangel herrscht, rekrutiert werden könnten. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss mit 104 zu 79 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) ab, wobei die Mitglieder der SP-, der Grünen- und der Grünliberalen-Fraktion das Anliegen unterstützten.

Sechs Wochen Ferien für Lernende (Mo. 21.3520)