«Armeniens Überleben sichern» (St.Iv. 22.320)

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«Armeniens Überleben sichern», lautete der Titel einer vom Kanton Genf im Oktober 2022 eingereichten Standesinitiative. Darin forderte der Kanton das Parlament dazu auf, Aserbaidschan für seine Angriffe gegen Armenien zu verurteilen; zu verhindern, dass aserbaidschanische Rohstoffgeschäfte in der Schweiz zur Finanzierung der Kriegstätigkeit genutzt werden können; das Selbstbestimmungsrecht der armenischen Bevölkerung in Bergkarabach anzuerkennen und die Kontakte zum IKRK und dem IFRC zu nutzen, um die in Aserbaidschan inhaftierten armenischen Kriegsgefangenen nach Hause zu überführen. Anlass für die Initiative waren die Angriffe aserbaidschanischer Streitkräfte gegen Armenien Mitte September des gleichen Jahres, die in den Augen des Kantons gegen das Römer Statut verstiessen und eine offenkundige Verletzung des Völkerrechts darstellten.

Die APK-SR hatte die Kantonsinitiative im Januar 2023 vorberaten und dem Ständerat beantragt, ihr keine Folge zu geben. Kommissionssprecher Rieder (mitte, VS) teilte im Rahmen der Beratung in der Frühjahrssession 2023 mit, dass man zwar das Kernanliegen der Initiative – die Friedenssicherung – teile, jedoch der Ansicht sei, dass eine Initiative nicht das richtige Mittel sei, um auf diesen Konflikt Einfluss zu nehmen. Er erklärte des Weiteren, dass einige Forderungen des Kantons zu weit gingen, ohne diese jedoch zu spezifizieren. Zwar habe die Kommission der Initiative keine Folge gegeben, doch wolle man damit nicht den Eindruck vermitteln, dass die Völkerrechtsverletzungen und die humanitäre Lage in Armenien nicht dramatisch seien. Daher habe die Kommission beschlossen, den Bundesrat in einem Brief dazu aufzufordern, die Völkerrechtsverletzungen zu verurteilen und im UNO-Sicherheitsrat zu intervenieren, so Rieder.
Die beiden Genfer Ständeratsmitglieder Carlo Sommaruga (sp, GE) und Lisa Mazzone (gp, GE) mahnten eindringlich, dass die Schweiz angesichts der Bedrohung Armeniens nicht stumm zusehen dürfe. Aussenminister Cassis verwies auf die bisherigen Bemühungen des EDA, die Situation der armenischen Bevölkerung zu verbessern, und stellte klar, dass es noch nicht zu einer eigentlichen humanitären Krise gekommen sei. Er bezeichnete die gegenwärtige Situation als «sehr kompliziert» und fügte an, dass die Schweiz bereits seit Dezember 2022 als Vermittlerin für Verhandlungsgespräche fungiere und weiterhin aktiv bleibe. Der Ständerat gab der Initiative stillschweigend keine Folge.

Ende Januar 2024 befasste sich die APK-NR mit der Standesinitiative des Kantons Genf, die den Titel «Armeniens Überleben sichern» trägt. Die Kommission beantragte mit 16 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission erläuterte, dass die Schweiz bereits des Öfteren «die Einhaltung des Völkerrechts, die Gewährleistung des Zugangs zu humanitärer Hilfe und die Lösung des Konflikts auf dem Verhandlungsweg» eingefordert habe. Zudem seien bereits mehrere Millionen Franken für die Zivilbevölkerung Armeniens gesprochen worden. Darüber hinaus könnten gewisse Forderungen der Initiative nicht im Alleingang umgesetzt werden, sondern bedürften internationaler Absprachen. Schliesslich gab die Kommission auch zu bedenken, dass derzeit Friedensgespräche zwischen den Konfliktparteien liefen. Die Kommissionsminderheit erachtete es hingegen als wichtig und sinnvoll, wenn das Parlament der Initiative als Signal der Unterstützung für die armenische Bevölkerung Folge geben würde.
Die Kommission nahm im Rahmen der Beratung des Geschäfts auch Kenntnis von der Petition 20.2024 «Recht auf Leben und Selbstbestimmung für die Armenier in Bergkarabach». Sie unterstützte die Forderung mit der Einreichung des Postulats 24.3006 «Unterstützung der Schweiz für die armenische Bevölkerung angesichts des Bergkarabach-Konflikts».