Im September 2022 reichte die SVP-Fraktion zehn Motionen ein, mit denen sie die Bundesfinanzen verbessern wollte. Zwei dieser Motionen zielten darauf ab, die Pensionskassenleistungen für Bundesangestellte zu beschränken. Einerseits sollten die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für die berufliche Vorsorge auf ein Verhältnis von 45 zu 55 Prozent (Mo. 22.3959) und die Sätze der Altersgutschriften auf ein Maximum von 5 Prozent über dem gesetzliche Minimum beschränkt werden (Mo. 22.3960). Heute lägen sowohl die vom Bund übernommenen Anteile an den Beiträgen als auch die Altersgutschriftssätze des Bundes deutlich über den in der Privatwirtschaft üblichen Werten, begründete die Fraktion die zwei Vorstösse. Finanzieren müssten diese grosszügigeren Leistungen die Steuerzahlenden.
Der Bundesrat empfahl beide Motionen zur Ablehnung und wehrte sich gegen den Vergleich der bundesrätlichen Leistungen mit dem gesamten Privatsektor – vielmehr orientiere man sich an den Anstellungsbedingungen der direkten Konkurrentinnen und Konkurrenten und gestalte die eigenen Bedingungen so, dass man «die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Mitarbeitenden in der geforderten Qualität und Anzahl rekrutieren und halten» könne. Zudem könnten die Pensionskassenleistungen nicht einzeln betrachtet werden, sondern müssten beim Vergleich mit der Privatwirtschaft in den Kontext der gesamten Arbeitsbedingungen gestellt werden.
In der Sommersession 2023 behandelte der Nationalrat beide Motionen und nahm sie mit 115 zu 70 Stimmen (bei 5 Enthaltungen; Mo. 22.3959) respektive mit 108 zu 75 Stimmen (bei 7 Enthaltungen; Mo. 23.3960) an. Abgelehnt wurden sie von den (fast) geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen, unterstützt von vereinzelten Mitgliedern der GLP und der Mitte.