Die WBK-NR reichte im Juni 2023 ein Postulat ein, das sich mit den Dissertationsmöglichkeiten von Abgängerinnen und Abgängern von Fachhochschulen beschäftigte. Der Bundesrat wurde darin gebeten, zu Fragen der diesbezüglichen Kooperation zwischen universitären Hochschulen und FH Stellung zu nehmen. Dabei wollte die Kommission auch wissen, für welche Fachbereiche der FH die Möglichkeiten zur Dissertation an einer Schweizer Universität nicht bestehen. Die Kommissionsmehrheit argumentierte, dass nur wenige Absolventinnen und Absolventen einer FH ein Doktoratsprogramm besuchen; dies berge die Gefahr, dass die FH letztlich nicht in der Lage seien, den eigenen Lehrkörper auszubilden. Dies sei jedoch angesichts des FH-Ausbildungscredos «Aus der Praxis für die Praxis» wünschenswert.
Eine Kommissionsminderheit um Peter Keller (svp, NW) beantragte die Ablehnung des Postulats. Auch der Bundesrat empfahl das Postulat zur Ablehnung, obwohl auch er den wissenschaftlichen Nachwuchs der FH und der PH fördern wolle. Er wies indes darauf hin, dass im Rahmen der projektgebundenen Beiträge 2021−2024 der BFI-Periode 2021−2024 bereits Programme zu ebendieser Doktoratsausbildung laufen würden. Eine Zwischenevaluation dieser Programme sei für 2023 geplant; die Schlussevaluation für 2025.
Der Nationalrat diskutierte das Anliegen in der Herbstsession 2023. Im Rat unterstrich Minderheitensprecher Keller, dass das Doktorat den universitären Hochschulen vorbehalten bleiben solle, und verwies auch auf die vom Bundesrat ausgeführten Kooperationsmöglichkeiten. Bildungsminister Guy Parmelin präzisierte diese bereits bestehenden Kooperationen; so gebe es etwa für eine Dissertation in Sozialarbeit eine Kooperation zwischen der PH der Westschweiz (HES-SO) und der Universität Neuchâtel. Der Rat sprach sich aber in der anschliessenden Abstimmung mit 127 zu 55 Stimmen (1 Enthaltung) für Annahme des Postulats aus. Die geschlossen stimmende SVP-Fraktion sowie zwei Mitglieder der FDP.Liberalen-Fraktion lehnten den Vorstoss ab.