Dauerhafte genomische Überwachungsplattform für Infektionskrankheiten (Mo. 21.4175)

Als PDF speichern

Ende September 2021 reichte Judith Bellaiche (glp, ZH) eine Motion ein, mit welcher sie den Bundesrat damit betrauen wollte, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine dauerhafte genomische Überwachungsplattform für Infektionskrankheiten zu errichten. Das Geschäft kam gut zwei Jahre nach Einreichen in den Nationalrat, wo die Motionärin ihr Anliegen ausführte. Durch die Covid-19-Pandemie sei ersichtlich geworden, dass zurzeit kein Instrument vorhanden sei, das eine systematische Verfolgung von Krankheiten und deren Veränderungsverhalten ermögliche. Damit rechtzeitig auf neue Krankheitserreger oder Bakterienresistenzen reagiert werden könne, sei dies allerdings essenziell. Gesundheitsminister Berset empfahl die Motion zur Ablehnung. In Folge der Covid-19-Pandemie habe man Ausweitungen an der genomischen Überwachung vorgenommen, weshalb die für eine entsprechende Plattform benötigten Rahmenbedingungen bereits existierten. Zudem fliesse die Fragen zur genomischen Überwachung und zu den entsprechenden Plattformen in das derzeit in Überarbeitung befindliche EpG ein. Dennoch nahm die grosse Kammer die Motion mit 109 zu 63 Stimmen (bei 12 Enthaltungen) an. Während die Fraktionen der SP, GLP, Mitte und der Grünen geschlossen respektive mit einigen Enthaltungen das Geschäft befürworteten, sprachen sich die SVP- und die FDP-Fraktion geschlossen respektive grossmehrheitlich gegen den Vorstoss aus.

Während der Frühjahrssession 2024 nahm sich der Ständerat einer Motion Bellaiche (glp, ZH) zur «Schaffung einer dauerhaften Plattform zur genomischen Überwachung» an. Erich Ettlin (mitte, OW), welcher als Sprecher der SGK-SR die Motion vorstellte, erklärte, dass die Kommission das Geschäft mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten ablehne. Als Grund dafür führte er an, dass die genomische Überwachung von Bakterien und Viren Gegenstand der Teilrevision des EpG sei, deren Vernehmlassung bis Ende März 2024 laufe. Damit werde das Anliegen der Motion bereits erfüllt. Gesundheitsministerin Baume-Schneider schloss sich diesen Worten an. Sie gab zu bedenken, dass nicht klar sei, wie und in welchem Umfang eine genomische Überwachung stattfinden solle. Während Pandemien sei eine solche angezeigter als zu gewöhnlichen Zeiten. Daher beantrage die Landesregierung, den Vorstoss abzulehnen. Stillschweigend kam der Ständerat diesem Antrag nach.