Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit der Republik Panama (BRG 23.058)

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Im August 2023 präsentierte der Bundesrat die Botschaft zum Abkommen zwischen der Schweiz und Panama über Rechtshilfe in Strafsachen. Durch dieses Abkommen soll die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der beiden Länder bei der Strafverfolgung vereinfacht und beschleunigt werden. Es verpflichtet die beiden Parteien, «einander bei der Aufdeckung, der Verfolgung und Ahndung von Strafsachen die weitestgehende Rechtshilfe zu gewähren». In Anbetracht der Tatsache, dass beide Staaten über wichtige Finanzplätze verfügten, stünden die Bekämpfung von Korruption und anderen Finanzdelikten im Fokus, erklärte die Regierung. Der Vertrag halte unter anderem fest, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit einem Rechtshilfeersuchen entsprochen werden kann.

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2023 mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und Panama über Rechtshilfe in Strafsachen. Carlo Sommaruga (sp, GE) erläuterte den Inhalt des Abkommens seitens der zuständigen RK-SR. Der Genfer SP-Ständerat fasste zusammen, dass das Abkommen eine bessere Bekämpfung der internationalen Kriminalität ermögliche, gleichzeitig die Rechte der Beschuldigten wahre sowie auch die Grundsätze der Schweizer Rechtsordnung beachte. Die Kommission schlage einstimmig Eintreten und Annahme des Abkommens vor. Nachdem auch Justizministerin Baume-Schneider für die Genehmigung des Abkommens plädierte, schritt die kleine Kammer zur Abstimmung. Eintreten war unbestritten und auch in der Gesamtabstimmung wurde das Geschäft einstimmig angenommen.

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Panama über Rechtshilfe in Strafsachen wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Nationalrat behandelt. Wie die Kommissionssprecher Christian Dandrès (sp, GE) und Philipp Bregy (mitte, VS) ausführten, war die vorberatende RK-NR einstimmig auf das Geschäft eingetreten und hatte sich auch einstimmig für Zustimmung dazu ausgesprochen. Nachdem neben den beiden Kommissionssprecher auch Bundesrat Beat Jans die Vorzüge des Abkommens unterstrichen hatte, wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. Anschliessend sprach sich die grosse Kammer einstimmig für die Annahme des Entwurfs aus.

In den Schlussabstimmungen votierten die beiden Räte jeweils einstimmig für Annahme des Entwurfs.