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  • Baume-Schneider, Elisabeth (ps/sp, JU) BR EJPD / CF DFJP

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In der Wintersession 2024 nahm sich der Nationalrat als Ersrat der IVG-Änderung bezüglich der intensiven Frühintervention (IFI) bei Autismus-Spektrum-Störungen an, mit der die heute provisorische Finanzierung der IFI durch die IV und die Kantone gesetzlich verankert werden soll. Gemäss Mehrheitssprecher Islam Alijaj (sp, ZH) und Benjamin Roduit (mitte, VS) war die SGK-NR ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten und hatte sie in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 Stimmen angenommen. Die IFI sei ein wissenschaftlich fundierter «Gamechanger hin zu mehr Chancengleichheit», zudem habe sich die geteilte Kostenübernahme zwischen IV und Kantonen im Pilotversuch bewährt, so Islam Alijaj. Stillschweigend trat die grosse Kammer auf den Entwurf ein.
In der Detailberatung debattierte die grosse Kammer über einen Änderungsantrag der Kommissionsmehrheit: Mit 13 zu 11 Stimmen hatte die Kommission einen Artikel präzisiert, der die Verantwortung des Bundesrats bei der Umsetzung der IFI regelt: Demnach soll der Bundesrat die konkreten Ausführungsbestimmungen der IFI vor ihrem Erlass von externen Expertinnen und Experten begutachten lassen. Eine Minderheit um Rémy Wyssmann (svp, SO) sprach sich gegen diese Präzisierung aus, da die Delegationsnorm in der «bundesrätliche[n] Vorlage [...] bereits bestimmt genug» sei. Der Zusatz zögere die Umsetzung unnötig hinaus und sei äusserst kostspielig, so Wyssmann. Auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich gegen die Anpassung der Kommissionsmehrheit aus: Wo es die Umsetzung erfordere, arbeite der Bundesrat bereits heute mit Expertinnen und Experten zusammen. Eine grundsätzliche Konsultation sei aber nicht zweckmässig. Die Minderheit Wyssmann blieb in der Folge chancenlos: Sie fand lediglich bei der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion und einzelnen Mitgliedern der Mitte- und der FDP-Fraktion Zustimmung; der Nationalrat folgte mit 122 zu 63 Stimmen der Kommissionsmehrheit.
In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat den Entwurf mit 130 zu 54 Stimmen gut, wobei die überwiegende Mehrheit der SVP-Fraktion den Entwurf ablehnte.

Modification de la loi fédérale sur l’assurance-invalidité LAI (intervention précoce intensive en cas de troubles du spectre de l’autisme, IPI) (MCF 24.066)

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat gleichzeitig mit sieben Vorstössen, welche allesamt auf den im Herbst 2023 veröffentlichten Bericht über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz zurückzuführen waren.
Auf der einen Seite befasste er sich mit einem Postulat der RK-NR, welches forderte, dass der Bundesrat in einem Bericht untersuche, inwiefern Organisationen für Jugendliche und andere vulnerable Personen – wie Kirchen und sportliche oder kulturelle Vereine – interne Fälle von sexuellem Missbrauch aufarbeiteten. Zudem soll aufgezeigt werden, ob und inwiefern Strafbehörden eingeschalten würden, welche präventiven Massnahmen zur Verhinderung von weiterem Missbrauch getroffen würden und ob Gesetzesänderungen angezeigt seien. Wie Kommissionssprecher Beat Flach (glp, AG) in der Beratung erläuterte, beschloss die RK-NR dieses Postulat basierend auf einer zurückgezogenen parlamentarischen Initiative von Kathrin Bertschy (glp, BE). Der Bericht von letztem Herbst habe klar gemacht, dass strukturelle Probleme innerhalb der katholischen Kirche Missbrauch nicht nur begünstigten, sondern auch dessen Vertuschung ermöglichten. Das Ziel sei es, sicherzustellen, «dass Missbrauchsfälle nicht unter den Teppich gekehrt werden», argumentierte Flach. Der Bundesrat sprach sich für Annahme des Postulates aus und hielt fest, dass er in einem allfälligen Bericht auch gleich zwei thematisch ähnliche Postulate (Po. 24.3298; Po. 24.3334) aufgreifen würde. Eine Minderheit um Jean-Luc Addor (svp, VS) beantragte die Ablehnung des Postulats, weil es wichtiger sei, gerichtliche Massnahmen zu ergreifen und die Strafen für Täterinnen und Täter auszubauen, wie es die SVP-Fraktion etwa mit einer Motion (Mo. 23.4009) fordere, statt Organisationen wie Kirchen oder Sportvereine unter einen «soupçon généralisé» zu stellen. In der Folge hiess der Nationalrat den Vorstoss mit 125 zu 50 Stimmen (8 Enthaltungen) gut, wobei alle ablehnenden Stimmen und alle Enthaltungen von Mitgliedern der SVP-Fraktion stammten.
Auf der anderen Seite behandelte der Nationalrat sechs gleichlautende Motionen (Mo. 23.4191; Mo. 23.4192; Mo. 23.4193; Mo. 23.4194; Mo. 23.4195; Mo. 23.4196). Die Motionärinnen – Tamara Funiciello (sp, BE), Lilian, Studer (evp, AG), Greta Gysin (gp, TI), Patricia von Falkenstein (ldp, BS), Priska Wismer-Felder (mitte, LU), Kathrin Bertschy (glp, BE) – forderten den Bundesrat auf, gesetzliche Grundlagen für ein Schutzkonzept zur Prävention von physischem oder psychischem Missbrauch einzuführen. Dieses standardisierte Konzept solle für alle Organisationen, welche mit Jugendlichen und anderen vulnerablen Personen zusammenarbeiteten, verbindlich sein und «dem Gefährdungspotential angepasst» werden. In der Debatte äusserten sich drei der sechs Motionärinnen. Tamara Funiciello hielt etwa fest, dass das Kommissionspostulat die Motionen nicht ersetzen könne. Es sei wichtig, jetzt zu handeln, statt vier Jahre auf das Erscheinen des Berichts zu warten. Patricia von Falkenstein wies darauf hin, dass sich die Schweiz mit Annahme der UNO-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet habe, die Rechte und den Schutz von Kindern zu gewährleisten. Es sei zudem keineswegs das Ziel die ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen und Organisationen bürokratisch und kompliziert zu machen, sondern es gehe darum, den Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum zu bieten, betonte Priska Wismer-Felder. Innenministerin Baume-Schneider erläuterte, dass der Bundesrat zwar die Motionen inhaltlich befürworte, diese aber wegen der Verfassung nur begrenzt umsetzbar seien, da Teilbereiche wie etwa Schulen oder Kirchen unter den Zuständigkeitsbereich der Kantone fielen. Im Falle einer Annahme würde der Bundesrat dem Ständerat vorschlagen, die Motionen in einen Prüfauftrag umzuwandeln. In der Folge hiess der Nationalrat auch die Motionen mit 125 zu 59 Stimmen (2 Enthaltungen) gut. Die Stimmen dagegen stammten wiederum aus der SVP-Fraktion sowie von einer Person aus der Mitte-Fraktion.

Sexueller Missbrauch in Organisationen mit einem Auftrag in der Betreuung von vulnerablen Personen in der Schweiz (Po. 24.3472)

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat als Zweitrat mit der Kulturbotschaft 2025–2028. Wie die Kommissionssprecherinnen Regina Durrer (mitte, NW) und Céline Weber (glp, VD) ausführten, begrüsste die WBK-NR die Schwerpunkte der Kulturbotschaft. Insbesondere die vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserungen der Lohnsituation von Kulturschaffenden seien positiv bewertet worden. Jedoch kritisierten beide Rednerinnen, wie die Diskussion der Kulturbotschaft vonstatten ging. So hätte die WBK-NR aus Termingründen zu wenig Zeit gehabt, um sich in der nötigen Tiefe mit der Kulturbotschaft zu befassen, da etwa der Mitbericht der Finanzkommission bei der Beratung noch nicht vorhanden gewesen sei.

Wie bereits im Ständerat, zeigte sich in der Eintretensdebatte eine grosse Uneinigkeit bezüglich dem zweiten Entwurf, dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), in welchem der Bundesrat die «hohe Baukultur» gesetzlich verankern wollte. Eine knappe Mehrheit der WBK-NR hatte beschlossen, auf das Gesetz einzutreten, hatte jedoch einige Änderungen am Text vorgenommen. Damit sollte sichergestellt werden, dass keine zusätzlichen Kompetenzen und Aufgaben für den Bund geschaffen werden. Der Nationalrat folgte jedoch mit 96 zu 90 Stimmen (4 Enthaltungen) relativ knapp einer Minderheit um Sylvain Freymond (svp, VD) und trat nicht auf das Gesetz ein. Gegen Eintreten stimmten die geschlossen stimmende SVP-Fraktion, die Hälfte der FDP.Liberalen-Fraktion, sowie eine Mehrheit der Mitte-Fraktion. Dominik Blunschy (mitte, SZ) hatte etwa damit argumentiert, dass die hohe Baukultur Aufgabe der Kantone sei und bleiben solle. Da bereits der Ständerat nicht darauf eingetreten war, war die Gesetzesänderung damit endgültig vom Tisch.

Auch der dritte Entwurf zum Bundesgesetz über die Nationalbibliothek, sollte in dieser Sitzung nicht diskutiert werden. So hatte die WBK-NR im Vorfeld entschieden, diese Diskussion bis zur Wintersession 2024 zu sistieren, um mehr Informationen über die Pflichtexemplarregelung einholen zu können.

Für die restlichen Entwürfe war Eintreten derweil unbestritten. Grundsätzlich betonten alle Fraktionssprechenden, dass sie die Relevanz der Kultur anerkennen und deren Förderung als wichtig erachten. Die Sprechenden der GPS-, GLP-, und SP-Fraktionen unterstrichen unter anderem, wie zentral es sei, dass die Arbeitsbedingungen in der Kulturbranche verbessert würden. Zudem waren sie sich mit der FDP-Fraktion einig, dass die Kulturbranche ein wichtiger Wirtschaftszweig in der Schweiz sei und eine enorme Wertschöpfung generiere. Während die Grünen, SP und GLP grundsätzlich eine stärkere Förderung der Kultur begrüsst hätten, waren sich alle Fraktionen bis auf die SVP einig, dass die gekürzte Version des Bundesrates mehrheitlich mitzutragen sei. Die SVP hingegen empfand die Botschaft gemäss Freymond als «gierig» und forderte entsprechend in verschiedenen Minderheitsanträgen eine Kürzung der geplanten Ausgaben.

Damit musste sich der Nationalrat in der Detailberatung nur noch mit zwei von vier Bundesgesetzen und den acht Finanzierungsbeschlüssen befassen.
Beim ersten Entwurf, dem Bundesgesetz über die Landessprachen, wollte der Bundesrat bewirken, dass die beiden Landessprachen Italienisch und Rätoromanisch ausserhalb des Tessins und Graubündens gefördert werden. Auch wenn Einigkeit vorherrschte, dass dies zu unterstützen sei, schuf der Nationalrat zwei kleinere Differenzen zur Version des Ständerats. So hiess der Nationalrat mit 180 zu 8 Stimmen (3 Enthaltungen) drei gleichlautende Einzelanträge von Martin Candinas (mitte, GR), Jon Pult (sp, GR) und Anna Giacometti (fdp, GR) gut. Diese hatten gefordert, dass die beiden Sprachen auch innerhalb der beiden Kantone gefördert werden sollen, etwa in Regionen wie Chur, wo mehrheitlich deutsch gesprochen werde.
Zudem folgte die WBK-NR der Bitte von Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider und ihrer Schwesterkommission und ergänzte, dass die Filmbranche neu auch via Verpflichtungskredit finanziert werden soll, um den realen Bedingungen in der Filmbranche besser gerecht zu werden. Der Nationalrat hiess diese Forderung stillschweigend gut. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz über die Landessprachen mit 127 zu 62 Stimmen (2 Enthaltungen) gutgeheissen. Einzig die SVP-Fraktion stellte sich geschlossen gegen das Bundesgesetz.

Mit dem vierten Entwurf, der Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer, wollte der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage für die neu geschaffene unabhängige Kommission für «historisch belastetes Kulturerbe» festlegen. Der Ständerat hatte eingefügt, dass diese Kommission nur aktiv werden darf, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Eine Mehrheit der WBK-NR wollte hier aber dem Bundesrat folgen, welcher eine einseitige Anrufung vorgesehen hatte. Damit könnten betroffene Personen die Kommission einschalten, ohne dass die derzeitigen Besitzenden der potenziellen Raubkunst damit einverstanden sein müssen. Alles andere sei gemäss Kommissionssprecherin Regina Durrer «ein zahnloser Tiger». Bis auf die SVP sprachen sich alle Fraktionen für den Antrag der Kommissionsmehrheit aus. So hielt etwa Anna Rosenwasser (sp, ZH) für die SP-Fraktion fest, dass dies gerade für Raubkunst im kolonialen Kontext zentral sei, da es keine internationalen Abkommen gebe, auf die sich Betroffene berufen könnten. Auch Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich für die einseitige Anrufung aus und erinnerte daran, dass sich die Schweiz mit der Unterzeichnung der Grundsätze der Washingtoner Konferenz dazu verpflichtet habe, dafür zu sorgen, dass Raubkunst-Fälle untersucht und faire Lösungen gesucht werden. Eine Minderheit Freymond aus der SVP-Fraktion, welche hier dem Ständerat folgen und eine beidseitige Anrufung wollte, stand entsprechend auf verlorenem Posten: Der Nationalrat folgte mit 122 zu 68 Stimmen (1 Enthaltung) dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf mit 126 zu 64 Stimmen (2 Enthaltungen) an, wobei wiederum die geschlossen stimmende SVP-Fraktion und zwei Personen der FDP.Liberalen-Fraktion dagegen stimmten.

In der Folge musste der Nationalrat noch die acht Finanzierungsbeschlüsse beraten. Insgesamt umfasste der Zahlungsrahmen CHF 987.9 Mio. über die vier Jahre hinweg. Grundsätzlich habe die WBK-NR gemäss Kommissionssprecherin Durrer darauf verzichtet, eine Erhöhung der Finanzierungsbeschlüsse vorzunehmen, um die lineare Kürzung von 2 Prozent, die der Bundesrat aufgrund der Sparmassnahmen vorgenommen hatte, zu respektieren. Trotzdem folgte der Nationalrat den Mehrheitsanträgen der FK-NR und der WBK-NR und entschied mit 120 zu 72 Stimmen (1 Enthaltung), dem Ständerat zu folgen und die Mittel für das BAK zur Finanzierung «Netzwerke Dritter» um CHF 2 Mio. zu erhöhen. Damit lehnte der Nationalrat auch gleich drei Konzeptanträge ab. Eine Minderheit der FK-NR um Jacques Nicolet (svp, VD) hatte mit einem Konzeptantrag gefordert, alle Beschlüsse auf das Niveau der letzten Kulturbotschaft zu kürzen. Die Minderheitsanträge wurden aber im Verlauf der Debatte zugunsten einer Minderheit Freymond zurückgezogen, die ebenfalls eine Rückkehr zum Niveau von 2021-2024 forderte. Auf der anderen Seite hatte Fabien Fivaz (gp, NE) eine generelle Erhöhung der Ausgaben in der Kulturbotschaft auf das Niveau, welches der Bundesrat vor der Vernehmlassung vorgesehen hatte, gefordert. Nicht zuletzt hatte auch Felix Wettstein (gp, SO) aus der FK-NR eine Erhöhung der Mittel gefordert. Auch er bezog sich dabei auf den ursprünglichen Entwurf, wollte aber im Gegensatz zur Minderheit Fivaz zusätzlich eine Teuerung von 2 Prozent berücksichtigen.
Für Debatten sorgte schliesslich vor allem ein letzter Kürzungsantrag bei der Finanzierung von Pro Helvetia. Nach der ersten Beratung hatte die WBK-NR in einer Medienmitteilung angekündigt, dass sie die Mittel für «Auslandsaktivitäten von Pro Helvetia» um CHF 6.5 Mio. kürzen möchte. Grund dafür war unter anderem, dass Aktivitäten von Pro Helvetia in Russland in Frage gestellt worden waren. Nachdem der Stiftungsrat von Pro Helvetia aber angekündigt hatte, dass sie ihr Engagement in Russland per 1. Januar 2025 einstellen und auch andere kritisierte Punkte angehen werde, zog die WBK-NR diesen Kürzungsantrag wieder zurück. Nichtsdestotrotz folgte der Nationalrat mit 102 zu 87 Stimmen (3 Enthaltungen) einer Mehrheit der FK-NR und einer Minderheit Freymond, welche die Kürzung trotzdem forderten. Fabien Fivaz hatte vergeblich argumentiert, dass bei einer solchen Kürzung insbesondere internationale Projekte von Pro Helvetia zurückstecken müssten. Konkret betreffe dies also den Auftritt der Schweiz im Ausland, worauf viele Künstlerinnen und Künstler angewiesen seien, um international eine Chance zu haben.

Mit den vorgenommenen Änderungen hiess der Nationalrat sodann alle Finanzierungsbeschlüsse mit einem ähnlichen Stimmenverhältnis gut, wobei die SVP alle Vorlagen einstimmig ablehnte. Damit ging die Kulturbotschaft mit vier Differenzen zurück an den Ständerat zur Differenzbereinigung.

Message culture 2025-2028 (MCF 24.027)

In der Sommersession 2024 befasste sich der Ständerat als Zweitrat mit einer Motion der SPK-NR, die eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus forderte. Wie Kommissionssprecherin Marianne Binder-Keller (mitte, AG) ausführte, befürworte eine Kommissionsmehrheit der SPK-SR die Motion, da antisemitische Angriffe insbesondere nach dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 stark zugenommen hätten. Gerade der Fall eines Jugendlichen, der einen jüdischen Mann in Zürich niedergestochen hatte, zeige, dass bisherige Massnahmen nicht ausreichten und eine ganzheitliche Strategie angezeigt sei. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider betonte ihrerseits, dass Rassismus und Antisemitismus strukturelle Probleme seien. Es sei nicht akzeptierbar, dass Gruppen von Menschen in der Schweiz in Angst leben müssten. Entsprechend empfehle der Bundesrat die Motion zur Annahme. Das Ziel des Aktionsplans solle es dabei sein, bereits existierende, funktionierende Projekte in den Kantonen oder Städten national zu koordinieren. Eine Minderheit um Esther Friedli (svp, SG) beantragte, die Motion abzulehnen, da es zielführender sei, bei Integration und Bildung anzusetzen, anstatt immer auf alle «Einzeltaten und kurzfristigen Ereignisse» zu reagieren. In der Folge hiess der Ständerat die Motion mit 31 zu 7 Stimmen gut. Bis auf eine Gegenstimme aus der FDP-Fraktion stammten alle ablehnenden Stimmen von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus (Mo. 23.4335)

In der Frühlingssession 2024 beugte sich der Ständerat als Erstrat über die Kulturbotschaft 2025–2028. Wie WBK-SR-Sprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) festhielt, begrüsse es die Kommission, dass die Kulturbotschaft mit den sechs Handlungsfeldern («Kultur als Arbeitswelt», «Aktualisierung der Kulturförderung», «Digitale Transformation der Kultur», «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit», «Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis», «Gouvernanz im Kulturbereich») sowohl bisherige Leitlinien aufnehme als auch neue Herausforderungen im Kulturbereich adressiere. Crevoisier Crelier hob zudem hervor, dass die Covid-19-Pandemie zwar im Vergleich zur Diskussion der Kulturbotschaft 2021–2024 vorbei sei, deren Nachwirkungen im Kulturbereich aber noch heute spürbar seien. Daher begrüsse die WBK-SR, dass die Kulturbotschaft die entsprechenden Probleme, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden, angehe. Insgesamt umfasste die Kulturbotschaft vier Gesetzesänderungen und acht Finanzierungsbeschlüsse. Da Eintreten nicht überall unbestritten war, entschied der Ständerat für jedes Bundesgesetz einzeln über Eintreten und fügte jeweils auch gleich die Detailberatung an.

Beim ersten Entwurf, dem Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, war Eintreten unbestritten. Der Ständerat hiess die Vorlage diskussionslos und einstimmig gut. Es soll damit gesetzlich verankert werden, dass die Sprachen Rätoromanisch und Italienisch auch ausserhalb der Kantone Tessin und Graubünden gefördert werden.

Die Eintretensdebatte zum zweiten Entwurf, dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) fiel hingegen länger aus. Basierend auf einer Motion (Mo. 22.3892) wollte der Bundesrat die «hohe Baukultur» gesetzlich verankern. Wie die Kommissionssprecherin erklärte, wurden in der Kommission insbesondere drei Punkte diskutiert: die Frage der Kompetenzen zwischen Kantonen und Bund, die finanziellen Auswirkungen und die Befürchtung, dass administrative Hürden für Bauvorhaben zunehmen könnten. Um auf diese drei Vorbehalte zu reagieren und weil sich in der Vernehmlassung fast alle Kantone positiv zu dieser Gesetzesänderung geäussert hatten, schlug die Kommission einen Kompromiss vor. Damit wollte sie jegliche Aspekte, die dem Bund Interventionsspielraum geben könnten, sowie die Möglichkeit für Subventionen streichen. Wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider indessen betonte, handle es sich nicht um einen Paradigmenwechsel, sondern um die gesetzliche Verankerung des bisherigen Wegs. Daraus entstehe eine geteilte Verantwortung zwischen den Ebenen, ohne dass dabei Kompetenzen verschoben oder zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen nötig würden. Eine Minderheit um Benedikt Würth (mitte SG) wollte derweil nicht auf die Gesetzesänderung eintreten. Die Minderheit befürchtete trotz der Versicherungen seitens des Bundesrates einen Paradigmenwechsel, der zu mehr Kompetenzen beim Bund führen würde. Es sei anzunehmen, dass die hohe Baukultur letztlich nicht nur die Bauten des Bundes sondern auch private Bauten betreffen werde, was auch der Kompromiss der Kommissionsmehrheit nicht verhindern könne, so Würth. Der Ständerat folgte sodann mit 25 zu 19 Stimmen dem Antrag Würth und trat damit nicht auf die Revision des NHG ein. Dadurch erübrigte sich auch die Detailberatung.

Ohne Gegenantrag trat der Ständerat derweil auf den drittem Entwurf, das Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek, ein. Wie Crevoisier Crelier ausführte, wolle der Bundesrat mit dieser Gesetzesänderung die digitale Pflichthinterlegung einführen, welche es der Nationalbibliothek ermöglichen solle, ihren öffentlichen Auftrag auch für digitale Dokumente zu erfüllen. Die Kommission, welche hier der Version des Bundesrates folgen wollte, habe keine grossen Bedenken geäussert, da dies bereits in 140 Ländern erfolgreich praktiziert werde, wie die Kommissionssprecherin unter anderem darlegte. Mit 24 zu 16 Stimmen (2 Enthaltungen) lehnte der Ständerat sodann einen Minderheitsantrag von Hannes Germann (svp, SH) ab. Dieser hatte sich daran gestört, dass der Bundesrat zusätzlich einführen wollte, dass die Rechtsinhaberinnen und -inhaber der Inhalte keine Vergütung von der Nationalbibliothek verlangen dürfen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 32 zu 7 Stimmen (3 Enthaltungen) gutgeheissen, die ablehnenden Stimmen stammten alle aus der SVP und der FDP.

Zuletzt befasste sich der Ständerat mit dem vierten Entwurf, dem Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer, und trat ohne Gegenantrag darauf ein. Basierend auf einer Motion der WBK-NR und einer Motion Pult (sp, GR) wurde eine unabhängige Kommission für «historisch belastetes Kulturerbe» – aus dem Kontext des Nationalsozialismus oder dem Kolonialismus – eingesetzt. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollte der gesetzliche Rahmen geschaffen und geklärt werden, wie die Kommission agieren soll. Mit 30 zu 15 Stimmen (0 Enthaltungen) und auf Antrag der Kommissionsmehrheit entschied der Ständerat, dass diese Kommission nur aktiv werden darf, wenn die beteiligten Parteien damit einverstanden sind. Benedikt Würth hatte seitens der Mehrheit damit argumentiert, dass die Anrufung der Kommission niederschwellig sei, was per se wünschenswert sein könne, aber auch die Türen für unerwünschten Aktivismus öffne. Eine Minderheit um Flavia Wasserfallen (sp, BE) wollte hier dem Bundesrat folgen, welcher vorgesehen hatte, dass eine einseitige Anrufung möglich sein soll. Wasserfallen hatte erfolglos argumentiert, dass die Hürden, um an die Kommission zu gelangen, bereits genug hoch seien, um Aktivismus zu verhindern. Zudem führe eine ähnliche Kommission in Deutschland gerade die einseitige Anrufung ein, weil in den ganzen 20 Jahren ihres Bestehens von 75'000 Meldungen nationalsozialistischer Raubkunst nur 23 an die Kommission gelangt seien. Innenministerin Baume-Schneider hatte vergeblich ergänzt, dass die Betroffenen oder Erben derzeitig «auf den Goodwill der gegenwärtigen Besitzer angewiesen» seien. Oft würden sich die Besitzenden gegen Gespräche wehren, wodurch die Schweiz auch regelmässig Negativschlagzeilen mache, was letztlich der Reputation des Landes und des Schweizer Kunstmarktes schade. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz einstimmig angenommen.

Damit war die Debatte über die vier Bundesgesetze abgeschlossen und der Ständerat musste sich noch mit den acht Finanzierungsbeschlüssen beschäftigen. Insgesamt sah der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von CHF 987.9 Mio. für die vier Jahre vor. Wie Crevoisier Crelier erklärte, hatte der Bundesrat entsprechend der Haushaltskonsolidierung nach der Vernehmlassung eine lineare Kürzung von 2 Prozent vorgenommen. Dies entspreche theoretisch einer nominalen Erhöhung der Botschaft um 0.9 Prozent; mit der Teuerung bedeute dies jedoch eine reale Senkung von 0.1 Prozent im Vergleich zu 2021–2024. Dies sei sodann auch seitens zahlreicher Personen aus dem Kulturbereich ein grundsätzlicher Kritikpunkt in der sonst positiven Rückmeldung gewesen. Die Angst sei da, dass dies früher oder später zu einer Verzögerung oder Verhinderung neuer Projekte führe und es wurde hinterfragt, ob die neu vorgesehenen Aufgaben in der Kulturbotschaft mit einem kleineren Budget überhaupt umsetzbar seien, wie die WBK-SR-Sprecherin ausführte.

Sechs der acht Finanzierungsbeschlüsse hiess der Ständerat einstimmig und diskussionslos gut, aber beim Bundesbeschluss über Finanzhilfen für das BAK kam es zu zwei Änderungsanträgen. Der Bundesrat hatte hier einen Zahlungsrahmen von CHF 157 Mio. vorgesehen. Eine Kommissionsmehrheit wollte diesen auf CHF 159 Mio. erhöhen und explizit festhalten, dass in diesem Zahlungsrahmen CHF 57.5 Mio. für «Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter» vorgesehen seien. Wie Crevoisier Crelier ausführte, finanziere das BAK bisher sieben sogenannte «Netzwerke Dritter», wie etwa das Alpine Museum. Durch die Umsetzung einer Motion Streiff-Feller (evp, BE; Mo. 19.3627) und zwei identischer Motionen Jositsch (sp, ZH; Mo. 21.3172) und Heer (svp, ZH; Mo. 21.3181) werden diese nun durch zwei weitere Netzwerke ergänzt. Damit die bisherigen nicht weniger Gelder erhalten, wollte die Kommissionsmehrheit den Zahlungsrahmen um CHF 2 Mio. auf CHF 159 Mio. erhöhen, was der Ständerat mit 34 zu 11 Stimmen (0 Enthaltungen) guthiess. Damit lehnte er gleichzeitig einen Konzeptantrag einer Minderheit Stocker (sp, SH) ab. Dieser hatte gefordert, die lineare Kürzung um 2 Prozent rückgängig zu machen und das Budget entsprechend zu erhöhen.

Mit dem Nichteintreten auf das NHG wurde auch die gesetzliche Grundlage für eine Änderung im Finanzierungsbeschluss für die Filmbranche abgelehnt. Damit hätte die WBK-SR gefordert, dass ein Teil der Filmfinanzierung in einen Verpflichtungskredit umgewandelt wird, da dieser die Realisierung von Filmen einfacher mache. Kommissionssprecherin Crevoisier Crelier sowie Innenministerin Baume-Schneider appellierten beide an die nationalrätliche Schwesterkommission, dies in der Debatte wieder aufzunehmen. Mit dieser Bitte ging die Kulturbotschaft zur weiteren Behandlung an den Nationalrat.

Schliesslich schrieb der Ständerat noch sechs parlamentarische Vorstösse (Mo. 19.3627; Mo. 20.3930; Mo. 21.3172; Mo. 21.3181; Mo. 21.4403; Mo. 22.3023), welche allesamt Eingang in die Botschaft gefunden hatten, ab.

Message culture 2025-2028 (MCF 24.027)

2016 hat das EDI basierend auf dem Kulturförderungsgesetz (KFG) eine «Verordnung über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender» erlassen. Seither unterstützt das BAK nur noch Organisationen, welche sich für bessere Rahmenbedingungen in der Kulturbranche einsetzen. Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO) störte sich daran, dass damit kulturelle Dachorganisationen nicht mehr unterstützt werden und wollte dies mit einer Motion wieder möglich machen.
Dachorganisationen seien zentral, um Probleme der stark unterschiedlichen Kulturbereiche effizient zu lösen, was sich insbesondere während der Covid-19-Pandemie gezeigt habe, warb Müller-Altermatt in der Nationalratsdebatte während der Sondersession 2024 für sein Anliegen. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider führte aus, dass gemäss KFG die Unterstützung von Dachorganisationen möglich sei, räumte aber ein, dass aufgrund der Verordnung der Fokus nicht auf Dachorganisationen sondern auf Organisationen von nationaler Bedeutung mit direktem Kontakt zu den Kulturschaffenden liege. Das Ziel dieser Massnahme sei es etwa, Doppelsubventionierungen zu vermeiden: Dachorganisationen lebten von Mitgliedsbeiträgen von Kulturverbänden, die teils bereits vom Bund subventioniert werden. Sie stimmte Müller-Altermatt jedoch insofern zu, dass Dachorganisationen während der Pandemie gezeigt hätten, dass sie in Bezug auf Rahmenbedingungen in der Kulturbranche eine zentrale Rolle spielten. Darum gebe es inzwischen ein Projekt, das die Unterstützung der zentralisierten Arbeit von Dachorganisationen in Bezug auf die Sozialversicherungen von Kulturschaffenden überprüfe. Im Nationalrat erachtete eine knappe Mehrheit aus Vertretenden der SVP, FDP und GLP die Anpassung der Verordnung als nicht nötig und lehnte die Motion mit 96 zu 90 Stimmen (1 Enthaltung) ab.

Das Bundesamt für Kultur soll kulturelle Dachorganisationen unterstützen können (Mo. 22.3454)

Mit einer Motion forderte Lukas Reimann (svp, SG) vom Bundesrat, den nationalen Sprachaustausch innerhalb der Schweiz stärker zu fördern. Wie Reimann in der Nationalratsdebatte in der Sondersession vom April 2024 erläuterte, sei das Verständnis zwischen den Sprachregionen wichtig für den Zusammenhalt des Landes und stelle für Jugendliche auch in beruflicher Hinsicht einen wichtigen Skill dar. Konkret brauche es mehr Angebote innerhalb der Schweiz im Stil des Angebots «Italiando» und weniger Angebote im Ausland, wie sie die Agentur «Movieta» im Namen des Bundes anbiete, forderte der St. Galler. Wie Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider erläuterte, unterstütze der Bundesrat den nationalen Sprachaustausch bereits über die Agentur «Movieta», welche Sprachaustausch nicht nur im internationalen, sondern auch im nationalen Rahmen anbiete. Das BAK leiste zudem bei ausserschulischen Projekten wie dem genannten «Italiando» Hilfe, welches die italienische und die rätoromanische Sprache fördert. Der Bundesrat erachte das Thema aber als wichtig, weshalb es auch Eingang in die Kulturbotschaft 2025–2028 gefunden habe, wo er eine Erhöhung der Mittel für den nationalen Sprachaustausch vorsehe. Die Innenministerin lud den Nationalrat ein, das Thema dort zu diskutieren und die Motion entsprechend abzulehnen. Der Nationalrat hiess die Motion nichtsdestotrotz mit 116 zu 71 Stimmen gut. Die Stimmen gegen das Anliegen stammten jeweils von einer Mehrheit der Fraktionen der FDP.Liberalen und der SVP.

Vier Sprachen - viel Potential: Nationalen Sprachaustausch fördern (Mo. 22.3530)

Mit einer Motion forderte die SPK-NR, dass der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus ausarbeiten soll, welche die jeweiligen Staatsebenen gemäss ihren Kompetenzen involvieren. Zudem soll die bestehende Fachstelle für Rassismusbekämpfung miteinbezogen sowie geprüft werden, ob ein Beauftragter oder eine Beauftragte für Rassismus- und Antisemitismusbekämpfung für die öffentliche Arbeit eingesetzt werden könnte. Wie die Kommissionssprecherin Samira Marti (sp, BL) erklärte, hätten seit dem Ausbruch des bewaffneten Konflikts zwischen Israel und Palästina im letzten Herbst sowohl antisemitische als auch rassistische Vorfälle in der Schweiz zugenommen. Es sei die Pflicht der Politik, dafür zu sorgen, «dass niemand aufgrund des Glaubens, der Herkunft, der Hautfarbe oder auch anderer persönlicher Merkmale ausgegrenzt wird», so Marti. Bereits die Evaluation der Massnahmen gegen Antisemitismus von Bund, Kantonen und Gemeinden, die Grundlage eines Postulatsberichts zu Antisemitismus war, aber auch im letzten Antisemitismusbericht des SIG sei eine solche Strategie gefordert worden, wie die Sozialdemokratin ergänzte. Eine Minderheit um Andreas Glarner (svp, AG) forderte die Ablehnung der Motion. Für ihn liege die Lösung für das Problem in einem strengeren Grenz- und Ausschaffungsregime, sei doch aus seiner Sicht Antisemitismus insbesondere unter muslimischen Immigrantinnen und Immigranten verbreitet, so Glarner. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider betonte ihrerseits im Namen des Bundesrats, der die Motion zur Annahme empfahl, dass Antisemitismus und Rassismus in allen Bereichen der Gesellschaft vorkämen und es daher umso wichtiger sei, eine nationale Strategie zu verfolgen, die departementsübergreifend und über alle Staatsebenen hinweg wirke. In der Frühjahrssession 2024 nahm der Nationalrat die Motion mit 125 zu 48 Stimmen bei 9 Enthaltungen an, wobei alle Gegenstimmen und Enthaltungen aus der SVP-Fraktion stammten.

Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus (Mo. 23.4335)

In der Frühlingssession 2024 befasste sich der Nationalrat als Zweitrat mit dem Adressdienstgesetz, welches der Ständerat mit einer kleinen Änderung gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf verabschiedet hatte. Die SPK-NR beantragte die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, alternative Modelle zu prüfen, sodass die Kantone zuständig blieben, oder alternativ eine Verfassungsgrundlage zur Schaffung einer entsprechenden Bundeskompetenz zu erarbeiten. Zudem soll angestrebt werden, die benötigte Datenerfassung dahingehend zu optimieren, dass die entsprechenden Stammdaten nur einmal erhoben werden müssten («Once-Only-Prinzip»). Kommissionssprecher Philippe Nantermod (fdp, VS) erklärte den Kommissionsentscheid damit, dass zum einen eine Verfassungsgrundlage für diese Kompetenzverschiebung von den Kantonen hin zum Bund fehlen würde, und zum anderen der konkrete Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger nicht eindeutig ersichtlich sei, zumal der NAD mittels Gebühren und Steuergeldern finanziert würde. Eine Minderheit um Corina Gredig (glp, ZH) empfahl indes, die Vorlage zu unterstützen. Wie die Minderheitensprecherin Gredig argumentierte, sei durch den Effizienzgewinn einer nationalen Adressdatenbank gegenüber den heutigen kantonalen respektive kommunalen Lösungen der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger klar ersichtlich und durch den Verfassungsgrundsatz der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bereits genügend konstitutionell abgestützt. Zudem stelle das Projekt einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung der Verwaltung dar. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider verteidigte die Regierungsvorlage ebenfalls mit dem zu erwartenden Effizienzgewinn und der verbesserten Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig des Wohnkantons. Zudem würde der geplante NAD keinem eigenen Zweck dienen, sondern lediglich die Umsetzung bestehender Verfassungsaufgaben unterstützen. Nach dem einstimmigen Entscheid, auf die Vorlage einzutreten, stimmte der Nationalrat jedoch mit 116 zu 71 Stimmen für die Rückweisung der Vorlage. Dabei überstimmten die bürgerlichen Mitte-Rechts-Parteien das links-grüne Lager und die GLP-Fraktion. Das Geschäft geht somit zurück an den Ständerat.

Adressdienstgesetz (BRG 23.039)

Die SP im Jahr 2023: Kurzüberblick

Die SP startete mit einer Stabilisierung ihres Wählendenanteils bei den Zürcher Wahlen ins Jahr, und in Luzern gelang ihr die Rückkehr in die Kantonsregierung. Auch wenn die Partei bei einigen anderen kantonalen Wahlen des Jahres – unter anderem im Tessin, wo ihr eine Parteiabspaltung zu schaffen machte – weniger gut abschnitt, ergab dies zusammen mit zunehmend positiven nationalen Umfragewerten in den Medien das Bild einer Partei, die sich nach einer längeren Phase von Niederlagen bei kantonalen Wahlen wieder gefangen hatte.
In der Tat vermochte die SP schliesslich sowohl bei den Nationalrats- als auch bei den Ständeratswahlen zuzulegen. Eine Erklärung für den Wahlerfolg sah die Presse in der Themenlage, die mit Inflation, steigenden Mieten und einem Schub bei den Krankenkassenprämien der SP in die Hände gespielt habe: In ihrem Wahlkampf hatte die Partei – nebst Gleichstellung und Klimaschutz – vor allem das Thema Kaufkraft propagiert.
Im Rampenlicht stand die SP im Zusammenhang mit den Bundesratswahlen, bei denen sie den Sitz des zurücktretenden Alain Berset zu verteidigen hatte. War zunächst noch spekuliert worden, dass die Grünen mit bürgerlicher Unterstützung den SP-Sitz angreifen könnten, wurde der Anspruch der SP auf zwei Bundesratssitze spätestens nach den eidgenössischen Parlamentswahlen im Prinzip kaum mehr in Frage gestellt – von bürgerlicher Seite jedoch unter der Bedingung, dass die SP den Angriff der Grünen auf die FDP-Sitze nicht unterstütze. Die Mehrheit der SP-Fraktion erfüllte – nach eigenen Angaben «contre coeur» – diese Bedingung, was wiederum die Grünen vertäubte. Des Weiteren gab es kurz vor der Bundesratswahl aus den bürgerlichen Parteien Drohungen, eine SP-Vertretung ausserhalb des offiziellen SP-Tickets zu wählen. Auf dieses hatte die SP-Fraktion den Basler Regierungsrat Beat Jans und den Bündner Nationalrat Jon Pult gesetzt. Vier weitere Kandidierende – darunter wie schon im Vorjahr auch die Berner Regierungsrätin Evi Allemann und der Zürcher Ständerat Daniel Jositsch – blieben auf der Strecke. Die Bundesversammlung entschied sich letztlich deutlich für Beat Jans, der sich in den Anhörungen bei den anderen Fraktionen gemäss Medienberichten konzilianter gegeben hatte als Jon Pult. Dieser erhielt in allen drei Wahlgängen gar weniger Stimmen als Daniel Jositsch. Bei der Departementsverteilung blieben das EDI und das EJPD in SP-Hand, wobei überraschend die bisherige EJPD-Vorsteherin Elisabeth Baume-Schneider ins EDI wechselte und der Neugewählte Beat Jans somit das EJPD übernahm.
In der direktdemokratischen Arena musste die SP eine Niederlage hinnehmen, als die von ihr bekämpfte OECD-Mindeststeuer an der Urne deutlich angenommen wurde. Die Nein-Parole dazu hatten die Parteidelegierten entgegen der Empfehlung der Parteileitung gefasst, welche Stimmfreigabe beantragt hatte. Einen Erfolg konnte die SP verbuchen, indem sie im Sommer ihre Kita-Initiative zustande brachte.
Bereits vor den Wahlen hatte die SP ihr Fraktionspräsidium im Bundeshaus neu zu besetzen. Die Doppelkandidatur von Samira Marti und Samuel Bendahan für die Nachfolge von Roger Nordmann blieb ohne Konkurrenz, womit die Fraktion nun wie schon die Bundespartei von einem geschlechtergemischten Co-Präsidium geführt wird.

Die SP im Jahr 2023: Kurzüberblick
Dossier: Bref aperçu des partis politiques en 2023

Der Nationalrat befasste sich in der Wintersession 2023 mit den Differenzen, die der Ständerat bei der Botschaft zur Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen geschaffen hatte. Diese Differenzen betrafen zwei geringfügige Änderungen im Gesetzestext. Priska Wismer-Felder (mitte, LU) und Valérie Piller Carrard (sp, FR) beantragten im Namen der WBK-NR, dem Ständerat in den beiden Punkten zu folgen. Auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider stellte sich hinter die beiden Änderungen, welche lediglich technischer Natur seien und am Kern der Vorlage nichts ändern würden.
Nachdem alle Fraktionen auf ein Votum verzichtet hatten, nahm der Nationalrat die vom Ständerat vorgeschlagenen Änderungen diskussionslos an.

In der Schlussabstimmung herrschte in beiden Räten bei 198 bzw. 44 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen Einstimmigkeit, womit das Geschäft erledigt war.

Bundesgesetz zur Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen (BRG 22.021)

In der Wintersession 2023 setzte der Nationalrat die Differenzbereinigung zur Revision des sechsten Kapitels des IPRG betreffend das internationale Erbrecht fort. Von den drei verbliebenen Differenzen räumte die grosse Kammer zwei kommentarlos aus. So wird neu im Gesetz festgehalten, dass die schweizerischen Behörden in Erbfällen, bei denen die erblassende Person ihren letzten Wohnsitz im Ausland hatte, ihre Zuständigkeit ablehnen können, wenn sich die ausländischen Behörden mit dem Nachlass befassen. Dies wurde so von der RK-SR als Kompromissvorschlag eingebracht. Eine letzte Differenz verblieb durch die mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuvor knapp beantragte Änderung der RK-NR bezüglich der Frage, ob Schweizer Doppelbürgerinnen und Doppelbürger wählen dürften, welchem ihrer Heimatstaaten sie ihren Nachlass rechtlich unterstellen wollen. Der Antrag verlangte, dass die betroffenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwar das Recht zu wählen erhalten, aber nicht über die Verfügungsfreiheiten bestimmen können sollen. So sollten die Schweizer Pflichtteile bestehen bleiben. Namens des Bundesrates begrüsste Elisabeth Baume-Schneider den vorgeschlagenen Weg als gangbaren Kompromiss. Der Nationalrat übernahm diesen Antrag der Kommission einstimmig. Diesen neuen Vorschlag der RK-NR hiess auch der Ständerat gut: In seiner dritten Behandlung der Vorlage folgte er einstimmig einem entsprechenden Antrag seiner Kommission.

In der Schlussabstimmung wurde die Gesetzesrevision sowohl vom Nationalrat mit 131 zu 37 Stimmen als auch vom Ständerat mit 39 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedet. In beiden Kammern votierte die SVP-Fraktion geschlossen dagegen.

Loi sur le droit international privé. Modification (MCF 20.034)

Die in Form eines Verordnungsentwurfs von der RK-SR vorgelegte, vorübergehende Anhebung der Maximalzahl der Vollzeitstellen am BVGer auf 70 traf im Ständerat in der Wintersession 2023 auf keinen nennenswerten Widerstand. Nachdem Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (sp, GE) und Noch-Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider die zeitlich befristete Erhöhung der Richterinnen- und Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht um fünf Posten vor allem mit der hohen Belastung in den Asylverfahren bzw. den zahlreichen und stark zunehmenden Asylrechtsbeschwerden begründet hatten, stimmte die kleine Kammer oppositionslos für Eintreten und sogleich mit nur einer Gegenstimme (35 zu 1 plus eine Enthaltung) für Annahme des Verordnungsentwurfs – das Nein stammte von Neo-Ständerat Pirmin Schwander (svp, SZ). Die Zahl der Richterinnen und Richter muss vom Parlament festgelegt werden, weshalb es eigentlich eine parlamentarische Initiative braucht. Da die Aufstockung die gesetzlich geregelte Obergrenze von 70 Stellen jedoch nicht überschreitet und lediglich vorübergehend ist, reicht hingegen eine Verordnung.

Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 23.449)
Dossier: Nombre de postes de juges aux tribunaux fédéraux

En décembre 2023, le Conseil des Etats a décidé d'entrer en matière concernant la modification de la loi sur les brevets (LBI), mais en modifiant l'article 59c al. 2, al. 3, al. 4, al. 5, ainsi que l'art. 59cbis du projet de révision du Conseil fédéral.
Au sein de la chambre haute, le débat a été initié par le zougois Matthias Michel (plr, ZG), s'exprimant au nom de la CSEC-CE. Il a commencé par rappeler l'objet de la motion du sénateur Hefti (plr, GL) 19.3228 qui chargeait le Conseil fédéral de prévoir un examen de brevet attrayant pour les utilisateurs et utilisatrices, conforme aux normes internationales, ainsi qu'exigeant l'introduction d'une procédure d'opposition et de recours efficace et peu coûteuse. Le conseiller aux Etats a ensuite procédé à un rappel des enjeux internationaux et de la nécessité d'une modification de la loi, saluant le projet présenté par le Conseil fédéral.
En second lieu, la conseillère fédérale Baume-Schneider a cité la proposition de la CSEC-CE d'intégrer au texte une réglementation qui autorise les tiers à faire valoir, au moyen d’un recours, les motifs d’exclusion prévus aux articles 1a, 1b et 2 de la loi sur les brevets. La conseillère fédérale a qualifié la modification de raisonnable et équilibrée, puisqu'elle a pour but d'élargir le cercle des personnes autorisées à interjeter recours. Selon Matthias Michel, cette modification de la commission a, en effet, pour but de permettre à toute personne ou organisation de contester une décision sur un brevet, au lieu de limiter cette possibilité à certains groupes. Cela garantit une égalité de traitement. Par ailleurs, la CSEC-CE soutient la propostion de l'exécutif de réduire le délai pour contester une décision de neuf à quatre mois. En ce qui concerne les effets suspensifs d'un recours, la commission pense qu'ils ne devraient pas être automatiques, mais accordés uniquement dans des cas spécifiques. Selon le sénateur Michel, ces changements visent notamment à simplifier le processus de recours. De son côté, la conseillère aux Etats Maya Graf (vert-e-s, BL) a souligné l'importance d'un système de recours fonctionnel pour assurer la qualité des brevets. Selon elle, la modification du délai de recours à l'article 59c maintient cet équilibre tout en encourageant l'efficacité.
Le Conseil des Etats a adhéré sans opposition (35 oui, 0 non) à la proposition de la commission d'entrer en matière. La motion Hefti 19.3228 se voit classée dans le cadre de l'examen de l'objet 22.078. L'objet doit être traité dans les deux chambres lors de la session de printemps 2024.

Änderung des Patentgesetzes (BRG 22.078)
Dossier: Modernisation du droit des brevets; mise en œuvre de la motion 19.3228

Als Reaktion auf den im September 2023 veröffentlichten Bericht der Universität Zürich über den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz, forderte Carlo Sommaruga (sp, GE) in einer Motion, dass die Missbrauchsfälle in einem Bericht aufgearbeitet werden sollen. Dieser von der katholischen Kirche unabhängige Bericht solle zum einen den Missbrauch und dessen Vertuschung in der katholischen Kirche genauer beleuchten. Zum anderen solle untersucht werden, ob und inwiefern die Kantone und der Bund ihre Pflicht, Kinder zu schützen sowie Täter und Täterinnen juristisch zu verfolgen, nicht wahrgenommen haben. Sommaruga argumentierte in der Wintersession 2023 im Ständerat, dass ein Bericht auf nationaler Ebene zentral sei, um die Problematik umfassend zu verstehen, entsprechende Präventionsmassnahmen zu ergreifen, Gesetzesanpassungen vorzunehmen oder um sich schlicht bei den Betroffenen entschuldigen zu können. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärte dies insbesondere damit, dass die Verantwortung und Kompetenz in diesem Bereich bei den Kantonen liege. Der Bundesrat sei jedoch bereit die Beziehung zwischen Kirche und Staat anhand einiger Kantone in einem Bericht zu analysieren, wie es in einem Postulat Fischer (Mo. 23.4294) gefordert werde und er empfehle die vorliegende Motion entsprechend zur Annahme. In der Folge lehnte der Ständerat die Motion mit 33 zu 8 Stimmen (3 Enthaltungen) ab.

Für einen offiziellen Bericht über den Missbrauch in der katholischen Kirche (Mo. 23.4302)

Mit einer Motion forderte Thomas Minder (parteilos, SH) den Bundesrat dazu auf, dass dieser ein Migrationsabkommen oder eine Migrationspartnerschaft mit Eritrea anstrebe, um die Rückübernahme von Personen mit unrechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz zu erwirken.
Der Bundesrat versicherte in seiner Stellungnahme, dass dies ebenfalls in seinem Sinne sei, weswegen er die Motion zur Annahme empfahl. Gleichzeitig wies er jedoch darauf hin, dass dieses Unterfangen momentan nicht in die Tat umgesetzt werden könne, da Eritrea keine zwangsweisen Rückführungen akzeptiere und keine Rückübernahmeabkommen abschliesse. Letzteres sei indes eine zwingende Voraussetzung für den Abschluss einer Migrationspartnerschaft, führte Bundesrätin Baume-Schneider in der Wintersession 2023 im Rat aus. Nach ihrem Votum nahm der Nationalrat die Motion stillschweigend an.

Conclure un accord migratoire avec l'Érythrée (Mo. 23.4038)

In ihrem Bericht begründete die RK-SR, weshalb sie mit 8 zu 0 Stimmen (3 Enthaltungen) die vom Nationalrat noch teilweise gutgeheissene Motion von Lukas Reimann (svp, SG) für eine Justizreform, mit der Gerichtskosten reduziert und die durchschnittliche Verfahrensdauer verkürzt werden, vollständig zur Ablehnung empfehle. Es gehe dabei lediglich um Buchstabe b der Motion, also um die Frage der Verkürzung der Verfahren, da Buchstabe a (die Reduktion der Gerichtskosten), vom Nationalrat bereits abgelehnt worden sei. Mit der Anfang 2023 beschlossenen Änderung der Zivilprozessordnung sei die Verkürzung der Gerichtsverfahren bereits geregelt worden. Es sei verfrüht, mit einer Motion bereits wieder eine neue Revision anzustossen.
Nachdem Céline Vara (gp, NE) in der Wintersession 2023 die ablehnende Haltung der Kommission und Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider jene des Bundesrats erörtert hatten, lehnte der Ständerat das Begehren stillschweigend ab.

Eingeschränkter Zugang zur Justiz. Recht und Gerechtigkeit für alle sicherstellen! (Mo. 21.3388)

Die Motion Romano (mitte, TI) für ein Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich zur erleichterten Rückübernahme im Migrationsbereich wurde in der Wintersession 2023 vom Ständerat behandelt. SPK-SR-Sprecher Daniel Fässler (mitte, AI) erläuterte, dass die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt hatte, die Motion anzunehmen, da sie die Ansicht vertrete, dass das Parlament mit diesem Vorstoss dem Bundesrat den Rücken stärke. Die Minderheit Jositsch (sp, ZH) hingegen vertrat die Ansicht, dass die Motion nicht nötig sei. Auch der Bundesrat empfahl weiterhin die Ablehnung der Motion. Justizministerin Baume-Schneider führte aus, dass sie regelmässig mit ihrem Amtskollegen in Österreich in Kontakt sei, dieser habe jedoch immer wieder erläutert, dass Österreich derzeit kein neues Abkommen abschliessen könne. In der Abstimmung sprach sich die kleine Kammer mit 23 zu 13 Stimmen für die Motion aus und überwies diese damit an den Bundesrat.

Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich zur erleichterten Rückübernahme im Migrationsbereich (Mo. 22.4186)

Der Nationalrat widmete sich in der Wintersession 2023 dem Umgang der Schweiz mit der Hamas. Er diskutierte dabei zuerst die Motion 23.4312 betreffend das Verbot der Hamas. Die Rednerinnen und Redner verurteilten allesamt den Terror der Hamas gegenüber Israel. Der Rat und Bundesrätin Baume-Schneider waren sich einig, dass die Hamas verboten und die Motion angenommen werden soll. Es gab einzig noch einige Rückfragen zum Verfahren respektive, ob eine Vernehmlassung zu diesem Verbots-Gesetz nötig sei oder nicht. Die Justizministerin betonte, dass dem Bundesrat eine tiefgreifende Debatte und eine breite Unterstützung für das Gesetz wichtig sei, weshalb er am ordentlichen Vernehmlassungsverfahren festhalten wolle. Anschliessend wurde die Motion stillschweigend angenommen.
Einige Tage bevor die grosse Kammer diesen Vorstoss behandelte, hatte der Ständerat bereits eine identische Motion seiner Kommission angenommen, daher wurde die Motion zum Verbot der Hamas durch diesen nationalrätlichen Entscheid definitiv überwiesen.

Als nächstes Geschäft behandelte der Nationalrat das Postulat 23.4313 der SiK-NR zu Sanktionen gegenüber der Hamas. Wie Kommissionssprecher Thomas Rechsteiner (mitte, AI) erläuterte, soll der Bundesrat mit der Überweisung des Postulats angehalten werden, einige Fragen zum geplanten Verbot der Hamas sowie zu Sanktionen gegenüber dieser Organisation detailliert abzuklären. Elisabeth Baume-Schneider erläuterte seitens des Bundesrates, dass dieser das Postulat als erfüllt betrachte, da sich die beiden Räte sowie der Bundesrat nun selber bereits für ein solches Verbot ausgesprochen hatten und die Regierung damit begonnen habe, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Die im Postulat aufgeworfenen Fragen würden im Rahmen der Botschaft zu diesem Gesetz behandelt. Der Nationalrat hielt aber an der Haltung der SiK-NR fest und nahm das Postulat einstimmig an.

Die Terrororganisation «Hamas» verbieten (Mo. 23.4312) oder mit Sanktionen belegen (Po. 23.4313)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Die Motion  «Intervention in Brüssel, damit Italien endlich das Dublin-Abkommen einhält» von Damian Müller (fdp, LU) wurde in der Wintersession 2023 vom Nationalrat behandelt. SPK-NR-Sprecher Gerhard Pfister (mitte, ZG) erläuterte, dass die Motion im Interesse der Schweiz sei, da sie darauf abziele, dass Italien seine Verpflichtungen zur Rücknahme von Asylsuchenden einhält. Dafür brauche es gemäss Kommissionsmehrheit eine stärkere Einflussnahme der Schweiz auf europäischer Ebene. Céline Widmer (sp, ZH) vertrat die Minderheit der Kommission, welche auf Ablehnung der Motion plädierte. Sie erachtete die Motion als erfüllt, da die verlangten Zahlen zum Rücknahmestop bereits geliefert worden seien und die Schweizer Regierung auf bilateraler sowie multilateraler Ebene bereits alles Mögliche unternehme, um «gegen diesen unschönen Zustand» vorzugehen. Auch Justizministerin Baume-Schneider empfahl die Motion zur Ablehnung, da sie bereits umgesetzt werde.
In der anschliessenden Abstimmungen wurde die Motion mit 124 zu 60 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen.

Intervention in Brüssel, damit Italien endlich das Dublin-Abkommen einhält (Mo. 23.3031)

Nach dem Ständerat stimmte auch der Nationalrat in der Wintersession 2023 diskussionslos einem Antrag seiner Kommission zu, der verlangte, den Entwurf zur Erleichterung der Arbeitsmarktzulassung für Personen aus Drittstaaten mit Schweizer Hochschulabschluss an den Bundesrat zurückzuweisen. Letzterer wird für die von der Regelung betroffenen Personen – seiner Schätzung nach 400 bis 500 Personen pro Jahr – eine alternative Lösung auf dem Verordnungsweg vorschlagen. Aufgrund der Komplexität und den unterschiedlichen Ansichten im Parlament und in der Wirtschaft werde das Finden einer tragfähigen und verfassungskonformen Lösung anspruchsvoll sein, gab Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im Rat abschliessend zu bedenken.

Erleichterte Zulassung zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss (BRG 22.067)
Dossier: Admission facilitée pour les étrangers titulaires d’un diplôme d’une haute école suisse

Im November 2023 reichten die beiden Kommissionen für Rechtsfragen je eine gleichlautende Motion zur Modernisierung des Gewährleistungsrechts ein (Mo. 23.4316 und Mo. 23.4345). Sie forderten, dass die aus dem Jahr 1910 stammenden Rechtsgrundlagen gemäss dem im Postulat 18.3248 aufgezeigten Handlungsbedarf bezüglich der geplanten Obsoleszenz revidiert werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motionen.
Die beiden Räte behandelten die Motionen in der Wintersession 2023. Im Nationalrat wurde die Motion der RK-NR von Benjamin Fischer (svp, ZH) bekämpft. Fischer befürchtete, dass der Ausbau des Gewährleistungsrechts einen Kostenanstieg für die Hersteller von Produkten mit sich führen würde. Solange die Eckwerte einer möglichen Revision des Gewährleistungsrechts nicht bekannt seien, müsse auf eine solche Revision verzichtet werden. Der Nationalrat schenkte dem Anliegen von Benjamin Fischer jedoch kein Gehör und nahm die Motion mit 120 zu 64 Stimmen, wobei die Gegenstimmen hauptsächlich aus den Reihen der SVP-Fraktion stammten, an.
Der Ständerat behandelte die Motion ihrer RK-SR zusammen mit der ähnlich gelagerten Motion Streiff (evp, BE) 19.4594. Nachdem Céline Vara (gp, NE) die Vorgeschichte der Motion erläutert hatte und Bundesrätin Baume-Schneider den gesetzgeberischen Handlungsbedarf bestätigte, nahm der Ständerat die Motion seiner Rechtskommission stillschweigend an.
Mit der Annahme in beiden Räten sind die beiden gleichlautenden Motionen an den Bundesrat überwiesen.

Modernisierung des Gewährleistungsrechts (Mo. 23.4316 und Mo. 23.4345)

Der Nationalrat nahm in der Wintersession 2023 stillschweigend eine Motion der SiK-NR für die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches an. Konkret sollte in der Bundesverfassung dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, die Abfrage polizeilicher Daten zwischen dem Bund und den Kantonen sowie unter den Kantonen zu regeln. Kommissionssprecherin Maja Riniker (fdp, AG) verwies im Ratsplenum auf die laufende Umsetzung der Motion Eichenberger (fdp, AG; Mo. 18.3592), die eine nationale Koordination und Rechtsgrundlage benötige. Bisher müssten sich die Kantone untereinander jeweils einzeln für die Herausgabe polizeilicher Daten anfragen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider befürwortete die Motion ebenfalls, denn sie ermögliche die Schliessung einer Gesetzeslücke und somit einen funktionierenden polizeilichen Datenaustausch in der Schweiz, falls der eingeschlagene Weg einer Konkordatslösung unter den Kantonen nicht zum Erfolg führen sollte.

Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches (Mo. 23.4311)

Lors de la session d'hiver, une motion de Thierry Burkart (plr, AG) visant à renforcer les fondations de famille suisses en supprimant l'interdiction des fondations d'entretien a été acceptée par le Conseil des Etats. Avec cet objet, l'objectif du sénateur argovien est de permettre la transmission graduelle du patrimoine familial aux descendants, évitant le recours à des trusts étrangers.
Lors des délibérations, Martin Schmid (plr, GR) a expliqué, au nom de la majorité de la commission des affaires juridiques du Conseil des Etats (CAJ-CE), qu'avec le rejet du trust et de la motion 18.3383, il n'existe toujours pas, en Suisse, de moyen de planifier la succession et la gestion du patrimoine de cette manière. Le sénateur libéral-radical a rappelé qu'actuellement, les citoyennes et citoyens doivent recourir à des juridictions étrangères et acceptées en Suisse, ce qui entraine des craintes liées à la fraude fiscale et au blanchiment d'argent, malgré l'échange automatique d'informations. L'élu grison a également rappelé que la motion Burkart propose de lever l'interdiction des fondations familiales en Suisse en modifiant ou en abrogeant l'article 335 du code civil (CC). Schmid a souligné que les fondations familiales ont été considérées comme une alternative viable au trust anglo-saxon, et que celles-ci existent déjà en Suisse, mais avec des objectifs limités. L'idée serait donc de permettre des objectifs plus larges, notamment en autorisant les fondations familiales d'entretien. Le rapporteur de la CAJ-CE a finalement souligné que la proposition permettrait de combler une lacune existante dans la loi suisse. Au nom de la minorité de la commission, Heidi Z'graggen (centre, UR) a exprimé des réserves quant à l'adoption de la motion. La sénatrice centriste a en effet suggéré de clarifier la question par le biais d'un postulat, affirmant que la proposition de fondation familiale est plus complexe qu'elle ne le semble et pourrait être source d'abus. L'élue uranaise a également souligné la nécessité de réglementations approfondies et prudentes en raison de la complexité et des implications dans différents domaines du droit. Pour sa part, Erich Ettlin (centre, OW) a également soutenu la motion, soulignant l'efficacité des fondations étrangères et la nécessité de proposer une solution similaire en Suisse. Le centriste a partagé son expérience en tant que fiscaliste, soulignant que les arguments contre la motion ne tiennent pas compte des garanties fiscales existantes et qu'il serait logique de permettre aux citoyens et citoyennes suisses de régler leurs affaires sur le plan successoral de manière efficace.
Le Conseil fédéral, représenté par Elisabeth Baume-Schneider, a recommandé le rejet de la motion. L'exécutif a en effet souligné la nécessité d'une révision globale du droit des fondations afin d'assurer la transparence internationale et d'éviter des inégalités de traitement. Le Conseil fédéral se réserve également le droit de proposer un mandat d'examen pour étudier d'éventuelles modifications dans la législation sur le droit des fondations et la fiscalité. Lors du vote, la motion a été adoptée par la chambre haute par 31 voix pour et 12 voix contre ; seuls les élu.e.s du PS et des Vert-e-s ont voté contre.

Renforcer les fondations de famille suisses en supprimant l'interdiction des fondations d'entretien (Mo. 22.4445)
Dossier: Introduction du trust dans l'ordre juridique suisse

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2023 mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und Panama über Rechtshilfe in Strafsachen. Carlo Sommaruga (sp, GE) erläuterte den Inhalt des Abkommens seitens der zuständigen RK-SR. Der Genfer SP-Ständerat fasste zusammen, dass das Abkommen eine bessere Bekämpfung der internationalen Kriminalität ermögliche, gleichzeitig die Rechte der Beschuldigten wahre sowie auch die Grundsätze der Schweizer Rechtsordnung beachte. Die Kommission schlage einstimmig Eintreten und Annahme des Abkommens vor. Nachdem auch Justizministerin Baume-Schneider für die Genehmigung des Abkommens plädierte, schritt die kleine Kammer zur Abstimmung. Eintreten war unbestritten und auch in der Gesamtabstimmung wurde das Geschäft einstimmig angenommen.

Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit der Republik Panama (BRG 23.058)