Finanzierung der Kosten für das Dolmetschen im Gesundheitswesen (Mo. 23.3673)

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Im Juni 2023 verlangte Damian Müller (fdp, LU) in einer Motion die Schaffung einer Regelung zur Finanzierung der Kosten für das Dolmetschen im Gesundheitswesen. So seien sachgerechte medizinische Behandlungen nur bei adäquater Verständigung gewährleistet, weshalb es möglich sein sollte, diese Kosten als Bestandteil der Leistungserbringung abzurechnen. Aktuell fehlten aber entsprechende Regelungen auf nationaler Ebene.
Dieser Darstellung widersprach der Bundesrat, der Übersetzungsdienste nicht als Leistungen erachtete, «die der direkten Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen». Folglich seien Dolmetschende auch keine Leistungserbringenden, könnten aber in bestimmten Fällen als «Teil der medizinischen Leistung» erachtet werden. Für diese Fälle müssten sich jedoch Versicherungen und Leistungserbringende über die Verrechnung einigen, etwa im Rahmen ihrer Verträge. Folglich bedürfe es keiner Gesetzesänderung, weshalb der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfehle.
In der Herbstsession 2023 nahm der Ständerat den Vorstoss mit 19 zu 14 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) an.

In der Frühjahrssession 2024 beugte sich die grosse Kammer als Zweitrat über die Motion von Damian Müller (fdp, LU), die vom Bundesrat eine nationale Regelung zur Vergütung von Dolmetsch-Kosten im Gesundheitswesen forderte. Die SGK-NR hatte im Januar mit 12 zu 9 Stimmen (4 Enthaltungen) deren Ablehnung gefordert. Die Kommissionsmehrheit wurde von Benjamin Roduit (mitte, VS) und Vroni Thalmann-Bieri (svp, LU) vertreten. Die Kommission hege zwar gewisse Sympathien für die Motion, aber sie teile die Ansicht Müllers nicht, wonach durch die Finanzierung von Dolmetschdiensten Kosten eingespart würden. Gerade professionelle Dolmetscherinnen und Dolmetscher würden die Kosten tendenziell steigen lassen, wobei diese Dienstleistung auch von weniger gut geschultem Personal oder Verwandten der zu behandelnden Person getätigt werden könne. Zudem gebe es pragmatischere Lösungen für das Problem als eine Gesetzesanpassung, beispielsweise über den bilateralen Weg mit den Tarifpartnern. Eine Minderheit um Valérie Piller Carrard (sp, FR) setzte sich für die Annahme der Motion ein. Ungenügende Kommunikation in Praxen führe oft zu Fehldiagnosen, was in zusätzlichen Kosten und gefährlichen Situationen für gehörlose und fremdsprachige Personen resultiere. Im ambulanten Bereich entschieden die Tarifpartner «von Fall zu Fall», ob und wie die Dolmetschleistungen vergütet würden, so dass hier eine einheitliche Regelung, wie sie die Motion fordere, her müsse.
Der Nationalrat folgte seiner Kommission und lehnte die Motion mit 99 zu 74 Stimmen (11 Enthaltungen) ab, womit der Vorstoss erledigt war. Die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, Grünen und GLP und vereinzelte Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Mitte und der FDP.Liberalen reichten nicht, um eine Mehrheit für die Motion zu finden.