Versicherungsprämien an Gesundheitskosten koppeln (Kt.Iv. 22.321)

Als PDF speichern

Im September 2022, kurz vor der Bekanntgabe der Krankenkassenprämien 2023, reichte der Grosse Rat des Kantons Genf eine Standesinitiative ein, mit der er die Koppelung der Krankenkassenprämien an die allgemeinen Gesundheitskosten forderte. Dies sei aufgrund der grossen und steigenden Belastung der Haushalte durch die Gesundheitskosten nötig, wurde argumentiert. Zudem mache diese Forderung eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, wie sie im eidgenössischen Parlament beraten werde, nötig und führe zu einer allgemeinen Kostensenkung und einem Abbau der Krankenkassenreserven. Die vorberatende SGK-SR empfahl die Standesinitiative einstimmig zur Ablehnung, zumal unklar sei, wer bei einem Kostenanstieg der OKP bezahlen müsste.

In der Wintersession 2023 befasste sich der Ständerat mit der Standesinitiative des Kantons Genf, welche die Koppelung der Versicherungsprämien an die allgemeinen Gesundheitskosten forderte.
Für die Kommission erläuterte Peter Hegglin (mitte, ZG) den Antrag, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission anerkenne zwar die Problematik der ansteigenden Prämien, jedoch müssten diese trotzdem noch die OKP decken, so der Ständerat. Weiter könne bei einer fixen Koppelung schnell ein Finanzierungsdefizit bei der OKP entstehen, wenn die allgemeinen Gesundheitskosten weniger schnell anstiegen als die Kosten der OKP, die mit den Versicherungsprämien gedeckt werden. Die kleine Kammer teilte die Ansicht der vorberatenden Kommission und beschloss stillschweigend, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Ende Juni 2024 beantragte die SGK-NR, der Standesinitiative des Kantons Genf, welche die Krankenkassenprämien an die Gesundheitskosten koppeln wollte, keine Folge zu geben. Die Kommission verwies bei ihrem Entscheid auf die verabschiedete Vorlage zur Einführung einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitskosten (EFAS), welche die mittels OKP-Prämien finanzierten Gesundheitskosten stabilisieren soll. In der Herbstsession 2024 beschloss der Nationalrat stillschweigend und diskussionslos, der Initiative keine Folge zu geben.