In der Frühjahrssession 2024 besprach der Nationalrat die Vorlage zur Ausweitung der Leistungen von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 19.456. Zuvor hatte sich die SGK-NR im November 2023 einstimmig mit 18 zu 0 Stimmen (6 Enthaltungen) gegen den Antrag des Bundesrats ausgesprochen, der einige Streichungen von neuen Leistungen im Vergleich zum Entwurf der Kommission forderte. Der Standpunkt der Kommission wurde von Thomas de Courten (svp, BL) und Benjamin Roduit (mitte, VS) präsentiert: Die gesellschaftliche Relevanz von Wohlfahrtsfonds in Form von schneller und unkomplizierter Unterstützung für Mitarbeitende sei unbestritten. Diese stärkten die soziale Verantwortung und entlasteten die Sozialwerke. Eine Präzisierung der Leistungen von Wohlfahrtsfonds, wie sie die Initiative von Daniela Schneeberger (fdp, BL) fordere, sei begrüssenswert, da es gerade bei der Prävention von Arbeitslosigkeit in der Praxis «immer wieder zu Diskussionen mit den Behörden» komme. Bereits heute sei gemäss BfS die Anzahl der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen sehr tief, was auf frühere Anpassungen der Rahmenbedingungen von Wohlfahrtsfonds zurückzuführen sei, so die Kommissionssprecher. Die Ausweitung des Handlungsspielraums von Wohlfahrtsfonds führe zudem zu einer schnelleren Anpassung an aktuelle Bedürfnisse und es gehe – anders als vom Bundesrat und einem Teil der Kantonen befürchtet – kein Steuer- und AHV-Substrat verloren.
Eine Minderheit Gysi (sp, SG), die gleichzeitig auch für die SP-Fraktion sprach, plädierte grundsätzlich auf Eintreten auf die Vorlage, störte sich aber an dem Umstand, dass Arbeitnehmende die Leistungen der Wohlfahrtsfonds nur sehr selektiv in Anspruch nehmen könnten, da viele Firmen an keinen solchen gekoppelt seien. Zudem bestehe das Potenzial, Steuereinnahmen «am Fiskus vorbeizuschleusen», indem Gewinne in die Wohlfahrtsfonds verschoben würden. Ihr Minderheitsantrag fordere deshalb, dass bei einer Ausweitung des Handlungsspielraums die Ausgaben für den Hauptzweck der Wohlfahrtsfonds, die Prävention von sozialer Not von Arbeitnehmenden, stets höher sein müssen, als die Ausgaben für «Nebenzwecke». Auch dürfen diese neuen Zwecke nicht dazu führen, dass der Kernauftrag der Wohlfahrtsfonds vernachlässigt werde. Die Mitte-Fraktion, die von Thomas Rechsteiner (mitte, AI) vertreten wurde, plädierte ebenfalls auf Eintreten auf die Vorlage, da bei einer Erweiterung der Leistungen der Wohlfahrtsfonds gerade für Ausbildungszwecke und für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie die 2. Säule entlastet werde. Der Minderheitsantrag Gysi fand bei der Mitte jedoch keinen Anklang. Eine Verschiebung von Gewinnen in Wohlfahrtsfonds aufgrund von Steueroptimierung sei nicht prinzipiell abzulehnen, denn immerhin sei der Fonds zweckgebunden und das Unternehmen könne die eingezahlten Gelder im Anschluss «nicht mehr direkt anzapfen».Der Mitte-Fraktion schloss sich in der Folge auch die FDP.Liberalen-Fraktion an, für die Regine Sauter (fdp, ZH) im Saal argumentierte. Auch sie sprach sich deutlich für die Ausweitung der Leistungen von Wohlfahrtsfonds aus, die schliesslich freiwillig etwas für ihre Destinatäre täten. Der Minderheitsantrag Gysi wiederum sei «kontraproduktiv» und würde Schwierigkeiten bei der rechtlichen Umsetzung generieren.
Einzig die Grünen-Fraktion – vertreten durch Léonore Porchet (gp, VD) – unterstützte im Plenum den Minderheitsantrag Gysi, da auch sie Steueroptimierung und Vernachlässigung der Pflichten des Arbeitgebers befürchtete. Die Grünen plädierten auf Eintreten der Vorlage, obschon sie lieber direkte Leistungen der Arbeitgebenden an die Arbeitnehmenden sehen würden.
Wie es die Ratsdebatte und die Kommissionssitzung vermuten liessen, konnte der Antrag des Bundesrats kein Ratsmitglied überzeugen und wurde einstimmig abgelehnt. Der Minderheitsantrag Gysi blieb ebenfalls chancenlos und wurde mit 122 zu 67 Stimmen (0 Enthaltungen) abgelehnt. Einzig die SP-, Grünen- und GLP-Fraktion stimmten für den Antrag der Minderheit. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf schliesslich einstimmig mit 189 zu 0 Stimmen (0 Enthaltungen) angenommen und an den Ständerat überwiesen.