In der Sommersession nahm der Nationalrat als Erstrat eine Motion Gysin (gp, TI) an, die den seit Januar 2021 bestehenden Vaterschaftsurlaub auch bei einer Totgeburt oder beim Tod des Kindes während der Geburt gewähren will. Damit soll gemäss Motionärin eine im Unterschied zum Mutterschaftsurlaub bestehende Lücke beseitigt und auch dem Vater nach dem traumatischen Ereignis Zeit verschafft werden. Der Bundesrat hatte sich zuvor ablehnend zum Vorstoss gestellt: Für einen Vater sei die Situation natürlich ebenso belastend und traurig wie für die Mutter, durch den Tod des Kindes entfalle jedoch der primäre Zweck des Vaterschaftsurlaubs, der in der Pflege des Neugeborenen liege. In diesem Fall erachtete der Bundesrat die Ungleichbehandlung zwischen Mütter und Väter als begründet, da eine Mutter sich auch beim Tod des Kindes von den körperlichen Strapazen der Schwangerschaft und der Geburt erholen müsse. Der Nationalrat befürwortete die Motion mit 127 zu 57 Stimmen (6 Enthaltungen). Ablehnende Stimmen fanden sich in Teilen der Fraktionen der SVP und der FDP.