Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des ungeborenen Kindes (Mo. 21.3734)

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In der Sommersession nahm der Nationalrat als Erstrat eine Motion Gysin (gp, TI) an, die den seit Januar 2021 bestehenden Vaterschaftsurlaub auch bei einer Totgeburt oder beim Tod des Kindes während der Geburt gewähren will. Damit soll gemäss Motionärin eine im Unterschied zum Mutterschaftsurlaub bestehende Lücke beseitigt und auch dem Vater nach dem traumatischen Ereignis Zeit verschafft werden. Der Bundesrat hatte sich zuvor ablehnend zum Vorstoss gestellt: Für einen Vater sei die Situation natürlich ebenso belastend und traurig wie für die Mutter, durch den Tod des Kindes entfalle jedoch der primäre Zweck des Vaterschaftsurlaubs, der in der Pflege des Neugeborenen liege. In diesem Fall erachtete der Bundesrat die Ungleichbehandlung zwischen Mütter und Väter als begründet, da eine Mutter sich auch beim Tod des Kindes von den körperlichen Strapazen der Schwangerschaft und der Geburt erholen müsse. Der Nationalrat befürwortete die Motion mit 127 zu 57 Stimmen (6 Enthaltungen). Ablehnende Stimmen fanden sich in Teilen der Fraktionen der SVP und der FDP.

Nachdem der Nationalrat im Vorjahr einer Motion Gysin (gp, TI) zugestimmt hatte, die den Vaterschaftsurlaub auch bei einer Totgeburt oder beim Tod des Kindes während der Geburt gewähren wollte, unterstützte der Ständerat in der Frühjahrssession 2024 das Anliegen der Motionärin, beschloss jedoch auf Anraten seiner vorberatenden Kommission eine Änderung: Diese konkretisierte, dass der Vaterschaftsurlaub am Stück und ab dem Tod des Kindes bezogen werden muss. Ferner sah die Kommission vor, dass neben Totgeburten und bei der Geburt verstorbenen Kindern auch Fälle berücksichtigt werden, in denen das Kind in den ersten 14 Lebenstagen stirbt. Bis dahin bereits bezogene Urlaubstage sollten jedoch angerechnet werden. Der Ständerat stimmte dem Antrag seiner Kommission auf Änderung stillschweigend zu.

Die Mehrheit der SGK-NR zeigte sich mit der vom Ständerat abgeänderten Fassung der Motion Gysin (gp, TI), die den Vaterschaftsurlaub auch bei einer Totgeburt oder beim Tod des Kindes während der Geburt gewähren wollte, einverstanden und erachtete das Anliegen als finanziell «tragbar und inhaltlich berechtigt». Eine Kommissionsminderheit um Andreas Glarner (svp, AG) beantragte die Ablehnung der Motion, wobei sie darauf hinwies, dass der Mutter- und Vaterschaftsurlaub in diesen Fällen eine unterschiedliche Funktion hätten, was den Verzicht auf den Vaterschaftsurlaub begründe. In der Sommersession 2024 folgte der Nationalrat mit 141 zu 47 Stimmen (5 Enthaltungen) der Kommissionsmehrheit, womit die Motion überwiesen wurde. Gegen die Motion stellte sich eine Mehrheit der SVP-Fraktion.