Aufgrund zweier Rücktritte waren Ersatzwahlen am Bundesverwaltungsgericht für den Rest der Amtsperiode 2019-2024 nötig geworden. Sonja Bossart und Martin Kayser waren zurückgetreten. Die GK hatte entsprechend der Vakanzen eine Stelle für eine Richterin oder einen Richter deutscher Sprache für Abteilung I zu 70 Prozent sowie eine Stelle für eine Richterin oder einen Richter italienischer Sprache für Abteilung IV zu 80 Prozent ausgeschrieben. Auf die deutschsprachige Stelle hatten sich 12 Männer und 3 Frauen und auf die italienischsprachige 3 Männer und 3 Frauen beworben. Von den Bewerbenden für die deutschsprachige Stelle hatte sich die GK für Stephan Metzger entschieden, den sie der Bundesversammlung zur Wahl empfahl. Stephan Metzger erfülle die Anforderungen an die Stelle und könne als SVP-Mitglied die Untervertretung der SVP am BVGer teilweise kompensieren. Die italienischsprachige Stelle wollte sie hingegen noch einmal ausschreiben.
Eine aus Mitgliedern der grünen Fraktion gebildete Kommissionsminderheit beantragte allerdings, auch die deutschsprachige Stelle noch einmal auszuschreiben. Entsprechend reichte sie in der Wintersession im Rahmen der Ersatzwahlen einen Rückweisungsantrag ein, der von Sibel Arslan (basta, BS) begründet wurde: Es sei wichtig, dass «kompetente Personen mit hoher Integrität» an die Bundesgerichte gewählt würden. Dies sei aber mit dem geltenden Auswahlverfahren durch die GK alleine nur bedingt möglich. Die Kommissionsminderheit schlage deshalb vor «statt über einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu sprechen», eine parlamentarische Initiative einzureichen, mit der ein Fachgremium eingeführt werde, das die GK bei der Beurteilung der Kandidierenden für eine nationale Gerichtsstelle unterstütze, indem es etwa auch breitere Referenzauskünfte einholen könne. Zwar habe man sich mit der Rückweisung des Wahlvorschlags erhofft, eine Neuausschreibung auch der deutschsprachigen Stelle zu erzwingen und so eine grössere Anzahl qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber zu motivieren, führte Sibel Arslan weiter aus. Die grüne Fraktion ziehe diesen Antrag nun aber zurück, weil sie sich mit der parlamentarischen Initiative, die sie in «Absprache mit verschiedenen Gerichtskommissionsmitgliedern» plane, mehr verspreche. Die Kandidatur werde die grüne Fraktion allerdings nicht unterstützen.
Obwohl der Rückweisungsantrag also zurückgezogen worden war, ergriff der Präsident der GK, Matthias Aebischer (sp, BE), das Wort: Es sei «ungeschriebenes Gesetz», dass Mehrheitsbeschlüsse der GK im Plenum nicht bestritten würden. Dies sei im Sinne der Gewaltentrennung wichtig und stärke die Glaubwürdigkeit der Gerichte. Auch der Rückzug eines Antrags mache die Sache nicht besser. Freilich seien neben Stephan Metzger auch noch andere als «wählbar» bezeichnete Kandidierende zur Auswahl gestanden. Da die SVP nach den eidgenössischen Wahlen 2023 aber im Vergleich zu den anderen Parteien noch stärker untervertreten sei, habe sich die GK-Mehrheit für diesen Kandidierenden entschieden. Mit Ausnahme der Grünen Fraktion sei dieser Entscheid auch von allen Fraktionen gutgeheissen worden, so Aebischer.
Dies spiegelte sich auch in der folgenden Wahl von Stephan Metzger wider: Von den eingelangten 237 Wahlzetteln blieben 28 leer und die restlichen 209 entfielen auf den neuen Richter am BVGer.