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  • Arslan, Sibel (basta, BS) NR/CN

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In der Wintersession 2024 debattierte der Nationalrat auf Antrag der APK-NR darüber, ob er eine Erklärung über die Anerkennung des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden abgeben möchte. Die APK-NR beabsichtigte, mit der Erklärung die «systematische und mit genozidaler Absicht begangene Vertreibung, Vergewaltigung und Ermordung» der Jesidinnen und Jesiden sowie die Zerstörung jesidischer Kulturgüter zu verurteilen. Zudem wollte die Kommission den Angriff des Islamischen Staates (IS) auf die jesidische Glaubensgemeinschaft, welche im Irak ab August 2014 stattgefunden habe, als Völkermord einstufen. Schliesslich solle sich der Bundesrat auf internationaler Ebene für die Wiedergutmachung der begangenen Taten einsetzen.
Im Ratsplenum riefen Fabian Molina (sp, ZH) und Sibel Arslan (basta, BS) seitens der Kommissionsmehrheit die schweren Verbrechen gegen die jesidische Gemeinschaft in Erinnerung und wiesen darauf hin, dass die UNO die Gewalttaten des IS an den Jesidinnen und Jesiden bereits als Völkermord eingestuft habe. Die Kommission sehe die Erklärung ausserdem als starkes Zeichen des Parlaments gegen die Verletzung des Völkerrechts und möchte damit das Engagement der Schweiz im Kampf gegen die Straflosigkeit von schweren Verbrechen unterstützen. Dem Nationalrat lag zudem ein Minderheitsantrag von Pierre-André Page (svp, FR) vor, der dazu aufforderte, die Erklärung nicht abzugeben. Page stellte die Schwere der Verbrechen gegen die Jesidinnen und Jesiden nicht in Frage, er erinnerte jedoch daran, dass es die Aufgabe der UNO und nicht des Schweizer Parlaments sei, diese oder andere Taten als Völkermord zu verurteilen.
Der Nationalrat sprach sich anschliessend mit 105 zu 61 Stimmen und 27 Enthaltungen für die Erklärung aus. Während die grosse Mehrheit der ablehnenden Stimmen von der SVP-Fraktion stammten, war vor allem die FDP.Liberale-Fraktion für die Enthaltungen verantwortlich.

Erklärung des Nationalrates. Anerkennung des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden (PAG 24.081)

Die Aussenpolitische Strategie für die Jahre 2024 bis 2027 wurde in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat diskutiert und zur Kenntnis genommen. Christine Badertscher (gp, BE) und Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) stellten die Strategie seitens der APK-NR vor, anschliessend äusserten sich die Fraktionen zu den ihnen am wichtigsten erscheinenden Aspekten. Betreffend die laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU bat Franz Grüter (svp, LU) für die SVP-Fraktion, keinen «Unterwerfungsvertrag» mit der EU anzunehmen, bei welchem automatisch EU-Recht übernommen werden müsste. Ausserdem müsse die Schweiz neutral auftreten, um glaubhaft ihre angestammte Rolle als Vermittlerin bei Konflikten wahrnehmen zu können. Roland Rino Büchel (svp, SG) fügte hinzu, dass sich die SVP für die Ausübung der Guten Dienste, der Vermittlungen sowie für die humanitäre Hilfe ausspreche, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit müssten hingegen gekürzt werden. Eine Mittelkürzung für Länder, welche «Wirtschaftsflüchtlinge», deren Asylgesuch abgelehnt wurde, nicht zurücknehmen, forderte auch Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) für die FDP.Liberale-Fraktion. Zudem sollen gemäss FDP.Liberale insgesamt mehr Mittel für die humanitäre Hilfe als für Entwicklungsprojekte ausgegeben werden, da sich die seit Jahrzehnten praktizierte Entwicklungspolitik nicht bewährt habe. Simon Michel (fdp, SO) fügte hinzu, dass die Beziehungen zur EU von grossem Nutzen für die Schweiz seien und unbedingt stabilisiert werden müssten. Corina Gredig (glp, ZH) von der GLP ging ebenfalls auf die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit ein und forderte für die GLP im Unterschied zu den beiden Vertretern der oben erwähnten Fraktionen, dass dafür mehr Geld mobilisiert werden soll. Die Solidarität mit weniger reichen Ländern müsse unbedingt aufrechterhalten werden, auch wenn die Schweiz ebenfalls in anderen Bereichen finanziell gefordert sei. Diese Haltung vertrat auch Sibel Arslan (basta, BS) von der Grünen-Fraktion. Auch die SP forderte dazu auf, mehr finanzielle Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit zu sprechen, die weltweite Armutsbekämpfung müsse eine Priorität der aussenpolitischen Strategie darstellen, so Claudia Friedl (sp, SG). Wichtig sei für die SP auch, dass das Engagement für die Agenda 2030 aufrechterhalten werde. Rumy Farah (sp, SO) fügte hinzu, dass die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU auch für die SP äusserst wichtig seien, da der Wohlstand in der Schweiz davon abhänge. Schliesslich präsentierte Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL) die aussenpolitischen Prioritäten der Mitte-Fraktion, welche unter anderem in der Stärkung der Beziehungen zur EU und des Multilateralismus, im Abschluss von weiteren FHA, in einer angemessenen Sicherheitspolitik sowie in der Verfolgung einer friedlichen und gerechten Weltordnung lagen. Abschliessend wies Aussenminister Ignazio Cassis anhand verschiedener Beispiele darauf hin, dass der Bund bereits mit der Umsetzung der Strategie begonnen habe.

Aussenpolitische Strategie 2024-2027 (BRG 24.022)
Dossier: Aussenpolitische Strategien

En avril 2024, la Commission des affaires juridiques du Conseil national (CAJ-CN) a procédé à une discussion par article du projet de loi sur les biens utilisés pour la torture (LBT). La commission a affiché un large soutien au projet global proposé par le Conseil fédéral, bien qu'elle plaide pour une définition plus exacte des articles touchant au traitement, à l'échange et à l'utilisation de données personnelles. Lors du débat au Conseil national, l'entrée en matière a été soutenue par tous les partis, à l'exception de l'UDC, menée par Manfred Bühler (udc, BE), qui estime que le cadre légal en vigueur est suffisant et que cette loi n'est pas nécessaire. Le député bernois a également exprimé ses réserves sur la formulation de certains articles. Ensuite, l'article 2 a généré un débat sur la définition de la liste des biens tombant dans le champ d'application de la LBT. Tandis que tous les partis à l'exception de l'UDC ont soutenu le projet du Conseil fédéral, qui vise à établir une liste basée sur des critères du règlement anti-torture de l'Union européenne (UE). La proposition minoritaire, défendue parle député Bühler (udc, BE), demandait que la liste soit établie de manière indépendante de l'UE et qu'elle ne s'applique que dans le cas où la loi sur le matériel de guerre (LFMG), la loi sur les médicaments et les dispositifs médicaux (LPTh), ainsi que la loi sur les stupéfiants (LStup) ne seraient pas applicables. En troisième lieu, les parlementaires ont débattu de l'article 4 du projet, pour lequel une minorité rose-verte a proposé des restrictions plus poussées que le texte initial. Cette proposition, portée notamment par Sibel Arslan (basta, BS), vise à interdire non seulement l’importation, le transit et l’exportation de biens pouvant servir à la torture, mais également à interdire la conception, la fabrication, la reproduction, l'importation et l'exportation et le courtage de ce type de matériel. Au nom de la commission, Raphaël Mahaim (vert-e-s, VD) a recommandé à la chambre basse de rejeter cette proposition, expliquant qu'elle ne correspond pas à ce qui est prévu à l'échelle européenne. Le Parlement a suivi l'avis de la majorité de la CAJ-CN et a accepté la version initiale du Conseil fédéral. En outre, la proposition de la commission visant à fixer un standard plus strict sur la protection des données, formulée à l'article 12a, a été acceptée sans opposition. Finalement, l'article 14 portant sur l'entraide administrative entre la Suisse et les autorités étrangères a également fait débat. Selon Beat Flach (pvl, AG), représentant de la CAJ-CN, il faut modifier le projet initial afin de l'améliorer en matière de protection des données. Toutefois, une minorité emmenée par Manfred Bühler (udc, BE) a également formulé une proposition pour cet article, visant à introduire une notion de respect du «devoir de discrétion suisse». Selon Simone Gianini (plr, TI), cette dernière proposition est imprécise et le texte initial est déjà suffisant. La députée Jessica Jaccoud (ps, VD) a quant à elle qualifié cette proposition d' «impraticable», car elle impliquerait que les autorités étrangères soient soumises au secret de fonction suisse ou à une obligation de discrétion suisse, ce qui rendrait les échanges de données avec les autorités étrangères difficiles. Raphaël Mahaim (vert-e-s, VD) a également souligné que la Suisse ne peut pas imposer unilatéralement l'application de ses lois à l'étranger et que ce type de démarche requiert des traités internationaux. Finalement, la version de l'article 14 proposée par la majorité de la CAJ-CN a été acceptée par tous les partis, à l'exception de l'UDC. Lors du vote final, le Conseil national a adopté le texte par 129 voix (dont 27 PLR, 40 PS, 23 Vert-e-s, 28 Centre, 10 Vert'libéraux et 1 UDC), contre 59 voix de l'UDC et 4 abstentions, également provenant de députés UDC.

Foltergütergesetz (BRG. 23.066)

In der Sommersession 2024 behandelte der Nationalrat erstmals die Kodifizierung eines Straftatbestandes «Stalking», die von einer Kommissionsmotion der RK-NR gefordert worden war. Mit 159 zu 30 Stimmen – letztere allesamt aus der SVP-Fraktion – wurde entgegen der Minderheit Bühler (svp, BE) Eintreten beschlossen.
Wie Kommissionssprecherin Sibel Arslan (basta, BS) anschliessend ausführte, beantragte die Kommission analog zum Vorschlag und der Begründung des Bundesrates, die Strafnorm nicht ins MStG aufzunehmen, da es sich dabei um Fortsetzungsdelikte über die Zeit des Militärdienstes hinaus handle und daher das StGB sowieso zur Anwendung käme. Dies wurde so einstimmig vom Nationalrat bestätigt. Entgegen des bundesrätlichen Antrags beantragte die RK-NR sodann, Stalking in Paarbeziehungen von Amtes wegen zu verfolgen, da es sich dabei um häusliche Gewalt handle, die dementsprechend geahndet werden müsse. Eine Minderheit Steinemann (svp, ZH) hatte ähnlich wie der Bundesrat erfolglos damit argumentiert, dass die betroffene Person in jedem Fall selber über eine Anzeige entscheiden können sollte. Mit 127 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung, wobei nur die SVP-Fraktion für den bundesrätlichen Vorschlag votierte, bestätigte der Nationalrat die Variante der Kommission. Weiter war die RK-NR auch mit der bundesrätlichen Präzisierung der Einschränkung der Lebensgestaltung des Opfers «auf unzumutbare Weise» nicht einverstanden. Kommissionssprecherin Arslan erklärte, dass diese Ergänzung gegenüber des Kommissionsentwurfes eine zusätzliche Schwelle einbaue und suggeriere, dass ein gewisses Mass an Einschränkung der Lebensgestaltung zu tolerieren sei. Zudem sei «unzumutbar» rechtlich sehr schwammig. Die Volkskammer folgte mit 135 zu 53 Stimmen ebenfalls ihrer Kommission, wobei erneut nur die SVP-Fraktion für die bundesrätliche Variante stimmte. Eine Minderheit Arslan scheiterte daran, «Stalking» als Randtitel einzuführen. Mit 130 zu 59 Stimmen blieb der Nationalrat bei «Nachstellung», wobei Links-Grün unterlag.
In der Gesamtabstimmung nahm die Volkskammer als Erstrat die Vorlage mit 151 zu 29 Stimmen bei 9 Enthaltungen an, wobei die Gegenstimmen und Enthaltungen ausschliesslich von der SVP-Fraktion stammten – mit Ausnahme einer Enthaltung von Maja Riniker (fdp, AG). Das Geschäft ging in den Ständerat.
Die Parlamentsdebatte wurde medial aufmerksam verfolgt und die Arbeit am neuen Straftatbestand beispielsweise in Le Temps in einem Meinungsbeitrag positiv gewürdigt.

StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen (Pa.Iv. 19.433)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

In Zusammenhang mit der Beratung des Berichts über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2023 schrieb der Nationalrat in der Sommersession 2024 auf Antrag des Bundesrates ein Postulat Arslan (basta, BS) ab, das die Erstellung eines Massnahmenplans für den Wiedereinstieg von Frauen in die Arbeitswelt gefordert hatte. Bundesrat und Parlament erachteten das Anliegen mit dem im Juni 2023 erschienenen Bericht «Wiedereinstieg und Verbleib in der Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern» als erfüllt.

Massnahmenplan für den Wiedereinstieg von Frauen in die Arbeitswelt (Po. 20.4327)

Das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen stiess im Nationalrat, der das Geschäft in der Sommersession 2024 als Erstrat behandelte, auf einmütige Zustimmung.
Kommissionssprecherin Sibel Arslan (basta, BS) betonte, dass bei diesem Abkommen der Einbezug der Berufsverbände sowie auch der Kantone sehr wichtig gewesen sei. Bildungsminister Guy Parmelin ergänzte, dass das Abkommen auch die Diplome der Berufsbildung umfasse, was für die Schweiz sehr wichtig sei.
Anschliessend wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. Der Rat nahm keine Änderungen am Entwurf vor und stimmte ihm in der Gesamtabstimmung einstimmig zu.

Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (BRG 24.030)
Dossier: Mind the Gap-Strategie nach dem Brexit

Nachdem der Ständerat im März 2024 die Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten mit einigen kleinen Anpassungen gegenüber der Botschaft des Bundesrates angenommen hatte, behandelte in der Sommersession 2024 der Nationalrat die entsprechenden Änderungen im ZGB und IPRG. Die vorberatende RK-NR begrüsste die Vorlage mehrheitlich und empfahl deren Annahme. Der Nationalrat schuf lediglich eine Differenz zur Kantonskammer, indem er die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat präzisierte richterliche Interessenabwägung von noch minderjährigen Ehegatten oder Ehegattinnen auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit aus dem Gesetz strich. Wie Mehrheitssprecherin Sibel Arslan (basta, BS) im Plenum ausführte, schwäche dieser Zusatz die geplanten Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten. Er ermögliche Ausnahmen, die mitunter den Druck auf Minderjährige erhöhten, ein überwiegendes Interesse am Fortbestehen der Ehe auszuweisen, beispielsweise durch eine Schwangerschaft. Eine Kommissionsminderheit um Patricia von Falkenstein (ldp, BS) wollte den Zusatz beibehalten, um die Flexibilität – beispielsweise bei Eheschliessungen kurz vor dem 18. Lebensjahr – zu gewährleisten. Bundesrat Beat Jans sprach sich im Namen der Regierung ebenfalls für die Minderheit von Falkenstein aus, fand damit im Rat aber keine Mehrheit. Der Antrag auf Streichung der Interessenabwägung wurde von einer Allianz bestehend aus der SVP-Fraktion und Links-Grün mit 122 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
In der Gesamtabstimmung votierte der Nationalrat einstimmig für den Entwurf. Das Geschäft ging zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.

Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten (BRG 23.057)

Der Idee einer vorübergehenden Anhebung der Maximalzahl der Vollzeitstellen am BVGer auf 70 erwuchs Widerstand von der Ratsrechten: In der Frühjahrssession 2024 musste der Nationalrat über einen Minderheitsantrag beraten, der Nichteintreten auf die entsprechende Verordnungsrevision empfahl. Zuerst führten Kommissionssprecher Simone Gianini (fdp, TI) und Kommissionssprecherin Sibel Arslan (basta, BS) die Argumente der Mehrheit der RK-NR aus. Mit 13 zu 9 Stimmen machte diese geltend, dass die Anhebung der Stellen lediglich vorübergehend sei und auf die momentan starke Arbeitsbelastung aufgrund zunehmender Asylbeschwerden, der Beschwerden im Rahmen der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS sowie der Beschwerden im Zusammenhang mit dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem Etias zurückzuführen sei. Eine Erhöhung der Zahl der Vollzeitstellen würde nicht nur die «Rechtsweggarantie» sichern, sondern auch Flexibilität zur Bearbeitung der momentan zunehmenden Fallzahlen bringen, so die Kommissionssprechenden. Manfred Bühler (svp, BE) führte für die Kommissionsminderheit und die SVP-Fraktion aus, dass eine Anhebung der Vollzeitstelle nicht nötig wäre, wenn eine restriktivere Asylpolitik, wie sie von der SVP gefordert werde, durchgesetzt würde. Die Erhöhung der Anzahl der Richterinnen und Richter würde dieser Forderung entgegenwirken. Neben dem Antrag auf Nichteintreten lag ein Einzelantrag von Thomas Aeschi (svp, ZG) vor, der – auch in Anbetracht der «angespannten Bundesfinanzen», wie im schriftlichen Antrag zu lesen war – eine Erhöhung auf lediglich 68 statt 70 Vollzeitstellen forderte. Nachdem sich alle anderen Fraktion für Eintreten und gegen den Einzelantrag Aeschi ausgesprochen hatten und auch Justizminister Beat Jans im Namen des Bundesrats die vorübergehende Erhöhung als «nötig» bezeichnet hatte, beschloss die grosse Kammer Eintreten mit 119 zu 64 Stimmen (keine Enthaltung). Die geschlossene SVP-Fraktion stand gegen alle anderen ebenfalls geschlossenen Fraktionen auf verlorenem Posten. Der Einzelantrag Aeschi wurde in der Folge mit 122 zu 68 Stimmen abgelehnt. Drei Mitglieder der FDP-Liberalen-Fraktion stimmten gemeinsam mit der geschlossenen SVP-Fraktion für den Antrag. In der Gesamtabstimmung standen den 65 SVP-Stimmen dann allerdings wieder 125 Stimmen aus allen anderen geschlossenen Fraktionen gegenüber.

Am Ende der Frühjahrssession stimmten die Räte im Rahmen der Schlussabstimmungen der revidierten «Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht» mit 124 zu 66 Stimmen (geschlossene SVP-Fraktion und eine Stimme aus der FDP-Fraktion) bzw. mit 37 zu 4 Stimmen und 3 Enthaltungen zu. Auch in der kleinen Kammer stammten die Gegenstimmen allesamt von der SVP.

Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 23.449)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Da die Motion von Sibel Arslan (basta, BS), welche vom Bundesrat eine ausgearbeitete Strategie und einen Aktionsplan gegen Antisemitismus verlangte, nach zwei Jahren nicht abschliessend behandelt worden war, wurde sie in der Frühlingssession 2024 abgeschrieben.

Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Antisemitismus (Mo. 22.3307)

In der Frühjahrssession beugte sich der neu konstituierte Nationalrat über den Antrag der SPK-NR, die parlamentarische Initiative Arslan (basta, BS) zur Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre abzuschreiben. Die Kommissionssprecher Piero Marchesi (svp, TI) und Christian Wasserfallen (fdp, BE) wollten nicht auf «die lange Geschichte des Geschäfts» eingehen und zitierten stattdessen aus der Vernehmlassung zur Vorlage, die «ein klares Bild gezeigt» habe, so Wasserfallen: Die Antworten seien als «Ablehnung zu werten». Immerhin seien 15 Kantone, die bürgerlichen Parteien und der Gewerbeverband dagegen. Wasserfallen erwähnte zudem die Volksabstimmung vom 25. September 2022 im Kanton Bern – «in einem Kanton, der normalerweise so abstimmt wie der Durchschnitt der Schweizer Bevölkerung» –, in der die Einführung von Stimmrechtsalter 16 mit 67.2 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt worden sei. Da auch in anderen Kantonen die Idee immer wieder abgelehnt worden sei, sei ein Kantonsmehr, das es bei der geplanten, dem obligatorischen Referendum unterstehenden Vorlage brauche, kaum erreichbar. In der Folge ergriff für die Kommissionsminderheit – die SPK-NR hatte den Abschreibungsantrag mit 15 zu 10 Stimmen gefasst – Balthasar Glättli (gp, ZH) das Wort. Er warf der Kommission «pure Arbeitsverweigerung» vor. Die Vernehmlassungsergebnisse seien schon im Juni 2023 bekannt gewesen und die grosse Kammer habe bereits damals entschieden, dass die Kommission, die schon damals eine Abschreibung beantragt habe, weiterhin an der Vorlage arbeiten soll. Es lägen heute keine neuen Argumente vor. Es handle sich deshalb hier um «eine Diktatur der Kommissionsmehrheiten gegenüber der Mehrheit dieses Parlamentes», so Glättli. Auch Nadine Masshardt (sp, BE), die die Position der SP-Fraktion erläuterte, kritisierte die SPK-NR scharf. Laut Kommissionsbericht wolle die SPK-NR die Position der neu zusammengesetzten Volksvertretung abholen: «Aber Sie können doch hier drin nicht eine Abstimmung so oft wiederholen, bis das Ergebnis herauskommt, das Sie sich wünschen!». In den folgenden Fraktionsvoten gab es keine neuen Argumente, aber ziemlich klare Positionen. Die GLP wolle, dass 16-Jährige mitbestimmen dürfen, so Patrick Hässig (glp, ZH) für seine Fraktion.Für die Grüne Fraktion sei Stimmrechtsalter 16 eine Investition in die Zukunft der Demokratie, so die Ausführungen von Delphine Klopfenstein Broggini (gp, GE). Die SVP wolle «die Diskrepanz zwischen dem mutmasslichen Volkswillen» und dem Nationalrat beseitigen und die Vorlage abschreiben, fasste Barbara Steinemann (svp, ZH) die Position der SVP-Fraktion zusammen. Die Empfehlung der FDP, die Vorlage abzuschreiben, erklärte Peter Schilliger (fdp, LU) damit, dass zivile und strafrechtliche Rechte und Pflichten auf gleicher Altersstufe geregelt bleiben müssten. Keinen Positionsbezug gab hingegen die gespaltene Mitte-EVP-Fraktion an. Und wie schon in den vergangenen Abstimmungen bei dieser parlamentarischen Initiative spielte sie das Zünglein an der Waage. Weiterhin standen sich die geschlossen stimmenden Fraktionen von GLP, Grünen und SP (71 Stimmen; im Juni 23: 83 Stimmen) bzw. SVP und FDP (89 Stimmen; im Juni 23: 77 Stimmen) gegenüber. Die Mitte-EVP-Fraktion stimmte gespalten: 17 Stimmen waren für Abschreiben (im Juni 23: 16) und 13 Stimmen dagegen (im Juni 23: 13). Letztlich waren es also die neuen Mehrheitsverhältnisse im Rat, die dafür sorgten, dass die Vorlage mit 106 zu 84 Stimmen versenkt wurde.

In den Medien wurde das Resultat unterschiedlich kommentiert. Die NZZ sprach von «Neue Legislatur, neues Glück» im «ewigen Hin und Her»; in 24heures kam Nadine Masshardt zu Wort und beklagte den Beschluss, da die Jungen von heutigen Entscheidungen in Zukunft am meisten betroffen seien und in der Aargauer Zeitung kündigte Vanessa Bieri von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände an, dass eine Volksinitiative nicht ausgeschlossen sei.

Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige (Pa.Iv. 19.415)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Nachdem der Ständerat im September 2023 der Motion Noser (fdp, ZH) für die Anpassung des schweizerischen Dispositivs zur Korruptionsbekämpfung an die Anforderung der OECD-Anti-Korruptionskonvention zugestimmt hatte, empfahl die zuständige RK-NR ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung deren Ablehnung. Wie Kommissionssprecherin Maya Bally (mitte, AG) ausführte, sei die erste geforderte Massnahme – der erweiterte Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern im privaten Sektor – seit der im Frühjahr 2020 abgelehnten Bundesratsvorlage (BRG 13.094) vom Tisch, und es sei nicht anzunehmen, dass die damals nicht vorhandene Kompromissbereitschaft im Parlament inzwischen zugenommen habe. Auch der zweiten Forderung nach einer Erhöhung der Höchststrafe für juristische Personen stand die Kommission ablehnend gegenüber. Deren Sprecher Philippe Nantermod (fdp, VS) begründete dies damit, dass bereits heute durch den Einzug von unrechtmässigen Gewinnen zusätzlich zur Geldbusse genügend Handlungsspielraum bestehe. Eine Kompromisslösung in Form eines Postulats für einen bundesrätlichen Prüfbericht zu allfälligen Änderungen im Schweizer Recht zum Schutz von Whistleblowern wurde in der Kommission ebenfalls knapp mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit um Sibel Arslan (basta, BS) widersprach der Kommissionsmehrheit und dem Antrag des Bundesrates und beantragte die Annahme der Motion, da der unzureichende Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern nach wie vor bestehe und jetzt der richtige Moment für einen Neuanlauf sei. Der Nationalrat folgte jedoch dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit und lehnte beide Ziffern der Motion mit 125 zu 60 bei einer Enthaltung, respektive 129 zu 60 Stimmen ab. Links-Grün und die beiden EVP-Vertreter wurden dabei von den Mitte-Rechts-Fraktionen überstimmt. Das Geschäft ist somit erledigt.

OECD-Antikorruptionskonvention. Verschärfung der nationalen Umsetzung (Mo. 23.3844)

Die SPK-NR war von ihrem Rat bereits drei Mal aufgefordert worden, eine Vorlage für die Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre auszuarbeiten – eine Forderung, die auf eine parlamentarische Initiative von Sibel Arslan (basta, BS) zurückging, der bereits im September 2020 vom Nationalrat und anschliessend im Februar 2021 von der SPK-SR Folge gegeben worden war. Dennoch beantragte die nationalrätliche Kommission mit 15 zu 10 Stimmen zum sage und schreibe dritten Mal, den Vorstoss abzuschreiben und legte der grossen Kammer den entsprechenden Antrag für die Frühjahrssession 2024 vor. Die Kommissionsmehrheit hielt an ihren Begründungen fest: Ein Stimmrechtsalter 16 stehe im Gegensatz zur zivil- und strafrechtlichen Mündigkeit von 18 Jahren, aktives und passives Wahlrecht zu trennen sei «problematisch» und die Kantone hätten in der Vernehmlassung Widerstand signalisiert. Dem Bericht zu entnehmen war hingegen die neue Idee, «dem neu bestellten Nationalrat die Möglichkeit zu geben, nochmals grundsätzlich über die parlamentarische Initiative zu entscheiden.»

Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige (Pa.Iv. 19.415)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Aufgrund zweier Rücktritte waren Ersatzwahlen am Bundesverwaltungsgericht für den Rest der Amtsperiode 2019-2024 nötig geworden. Sonja Bossart und Martin Kayser waren zurückgetreten. Die GK hatte entsprechend der Vakanzen eine Stelle für eine Richterin oder einen Richter deutscher Sprache für Abteilung I zu 70 Prozent sowie eine Stelle für eine Richterin oder einen Richter italienischer Sprache für Abteilung IV zu 80 Prozent ausgeschrieben. Auf die deutschsprachige Stelle hatten sich 12 Männer und 3 Frauen und auf die italienischsprachige 3 Männer und 3 Frauen beworben. Von den Bewerbenden für die deutschsprachige Stelle hatte sich die GK für Stephan Metzger entschieden, den sie der Bundesversammlung zur Wahl empfahl. Stephan Metzger erfülle die Anforderungen an die Stelle und könne als SVP-Mitglied die Untervertretung der SVP am BVGer teilweise kompensieren. Die italienischsprachige Stelle wollte sie hingegen noch einmal ausschreiben.

Eine aus Mitgliedern der grünen Fraktion gebildete Kommissionsminderheit beantragte allerdings, auch die deutschsprachige Stelle noch einmal auszuschreiben. Entsprechend reichte sie in der Wintersession im Rahmen der Ersatzwahlen einen Rückweisungsantrag ein, der von Sibel Arslan (basta, BS) begründet wurde: Es sei wichtig, dass «kompetente Personen mit hoher Integrität» an die Bundesgerichte gewählt würden. Dies sei aber mit dem geltenden Auswahlverfahren durch die GK alleine nur bedingt möglich. Die Kommissionsminderheit schlage deshalb vor «statt über einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu sprechen», eine parlamentarische Initiative einzureichen, mit der ein Fachgremium eingeführt werde, das die GK bei der Beurteilung der Kandidierenden für eine nationale Gerichtsstelle unterstütze, indem es etwa auch breitere Referenzauskünfte einholen könne. Zwar habe man sich mit der Rückweisung des Wahlvorschlags erhofft, eine Neuausschreibung auch der deutschsprachigen Stelle zu erzwingen und so eine grössere Anzahl qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber zu motivieren, führte Sibel Arslan weiter aus. Die grüne Fraktion ziehe diesen Antrag nun aber zurück, weil sie sich mit der parlamentarischen Initiative, die sie in «Absprache mit verschiedenen Gerichtskommissionsmitgliedern» plane, mehr verspreche. Die Kandidatur werde die grüne Fraktion allerdings nicht unterstützen.
Obwohl der Rückweisungsantrag also zurückgezogen worden war, ergriff der Präsident der GK, Matthias Aebischer (sp, BE), das Wort: Es sei «ungeschriebenes Gesetz», dass Mehrheitsbeschlüsse der GK im Plenum nicht bestritten würden. Dies sei im Sinne der Gewaltentrennung wichtig und stärke die Glaubwürdigkeit der Gerichte. Auch der Rückzug eines Antrags mache die Sache nicht besser. Freilich seien neben Stephan Metzger auch noch andere als «wählbar» bezeichnete Kandidierende zur Auswahl gestanden. Da die SVP nach den eidgenössischen Wahlen 2023 aber im Vergleich zu den anderen Parteien noch stärker untervertreten sei, habe sich die GK-Mehrheit für diesen Kandidierenden entschieden. Mit Ausnahme der Grünen Fraktion sei dieser Entscheid auch von allen Fraktionen gutgeheissen worden, so Aebischer.
Dies spiegelte sich auch in der folgenden Wahl von Stephan Metzger wider: Von den eingelangten 237 Wahlzetteln blieben 28 leer und die restlichen 209 entfielen auf den neuen Richter am BVGer.

Ersatzwahlen am Bundesverwaltungsgericht (23.206)

Die Nationalratswahlen 2023 in Basel-Stadt versprachen spannend zu werden, zumal dem Basler Stadtkanton für die kommende Legislaturperiode aufgrund der Bevölkerungsverteilung nur noch vier der bisher fünf Nationalratssitze zustanden. Für diese bewarben sich insgesamt 122 Kandidierende – leicht weniger als noch 2019 (133 Kandidierende). Der Frauenanteil lag wie 2019 bei 45.9 Prozent (56 Frauen und 66 Männer). Da alle fünf Bisherigen eine weitere Legislatur anstrebten, diskutierten die Medien im Vorfeld darüber, wer wohl seinen oder ihren Platz werde räumen müssen und wie die vier Sitze zwischen dem linken und dem bürgerlichen Lager aufgeteilt würden.

Im linken Lager gingen die SP und das Grüne Alternative Bündnis (GAB), bestehend aus Basta, Grünen und Jungem Grünen Bündnis Nordwest, eine Listenverbindung ein. Nicht dabei war die PdA, welche in Basel nach 20 Jahren erstmals wieder zu den Nationalratswahlen antrat. Aufgrund ihrer Haltung gegenüber dem Ukrainekrieg lehnten die SP und das GAB eine Listenverbindung mit der PdA ab. Derweil spekulierten die Medien, dass die SP als mit Abstand stärkste Kraft im Basler Stadtkanton ihre beiden Sitze wohl nicht werde halten können, da ihr mit Eva Herzog (sp, BS), die erneut für den Ständerat kandidierte, und Beat Jans, der in den Bundesrat gewählt worden war, zwei wichtige «Zugpferde» fehlten. Gute Chancen schrieben sie Mustafa Atici (sp, BS) zu, der 2019 für Eva Herzog in den Nationalrat nachgerückt war. Die Medien spekulierten, dass ihm seine Kandidatur für das SP-Bundesratsticket, welche er zugunsten von Beat Jans zurückgezogen hatte, bei der Wiederwahl helfen könnte. Geringer erschienen die Chancen von Sarah Wyss (sp, BS), die 2020 für Beat Jans nachgerückt war – aber auch von Sibel Arslan (basta, BS) für das GAB. Einerseits sei Arslan eine im ganzen Land bekannte Politikerin, was ihre Wiederwahlchancen gemäss den Balser Zeitungen erhöhte, andererseits war unklar, wie stark die erwarteten Verluste der Grünen ausfallen würden und ob diese sie einen Sitz kosten würden.
Auf der bürgerlichen Seite gingen LDP, FDP, GLP und Mitte eine grosse Listenverbindung ohne die SVP ein. Die Mitte und die GLP hatten sich früh gegen eine Zusammenarbeit mit der SVP ausgesprochen, während die FDP einige Zeit darüber diskutierte, sich aber letztlich von einer Zusammenarbeit mit den anderen Parteien eine grössere Chance erhoffte, die zwei bürgerlichen Sitze zu verteidigen. Medial diskutiert wurde unter anderem, ob es der LDP als stärkste bürgerliche Kraft gelingen werde, neben der als gesetzt angesehenen LDP-Präsidentin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) diesen zweiten Sitz zu ergattern. Dafür müsste die LDP jedoch doppelt so stark abschneiden wie die restlichen bürgerlichen Parteien. Als schwierig werde sich die Verteidigung des GLP-Sitzes von Katja Christ (glp, BS) herausstellen, prognostizierten die Medien, da sie diesen 2019 trotz einem relativ tiefen Wähleranteil von 5.7 Prozent nur dank einer umstrittenen – und in der Zwischenzeit verbotenen – Unterlistenverbindung mit der BDP und der EVP gewonnen hatte. In der Folge gab die GLP bekannt, 2023 mit insgesamt neun Wahllisten anzutreten. Nach einigen hitzigen Diskussionen im bürgerlichen Lager reduzierte die GLP ihre Listenzahl auf sieben. Die SVP zog im Kanton Basel-Stadt ohne Verbündete in den Wahlkampf. Da die Partei im Stadtkanton traditionell über keine hohe Zustimmung verfügt, wurde ein Sitzgewinn als eher unwahrscheinlich erachtet. Schliesslich trat auch die aus der Bewegung der Covid-19-Massnahmengegnerinnen und -gegner hervorgegangene Partei Mass-voll im Kanton Basel-Stadt mit einer eigenen Liste zu den Nationalratswahlen an.

Am Wahlsonntag zeichnete sich bald ab, dass der Basler Stadtkanton eine reine Frauendelegation nach Bern entsenden würde. Bei den Bürgerlichen verteidigte zwar LDP-Nationalrätin Patricia von Falkenstein ihren Sitz mit 9'792 Stimmen, ansonsten musste die LDP jedoch eine Wahlschlappe hinnehmen: Die bisher stärkste bürgerliche Partei verlor 5 Prozentpunkte (neu: 10.3%). Die GLP konnte den zweiten bürgerlichen Sitz von Katja Christ verteidigen (6'655 Stimmen) und legte im Vergleich zu 2019 nochmals um 3.4 Prozentpunkte zu (neu: 9.1%). Im linken Lager gelang es Sibel Arslan ihren Sitz mit 14'239 Stimmen erneut zu sichern, obwohl das GAB leicht an Wähleranteilen verlor (-0.6 Prozentpunkte, neu: 17.1%). Das beste Ergebnis erreichte hingegen überraschend Sarah Wyss mit 22'032 Stimmen, die damit besser abschnitt als Mustafa Atici (20'138 Stimmen), für den trotz seines guten Resultats kein Sitz mehr übrigblieb. Die SP blieb zwar mit 31.8 Prozent (-0.9 Prozentpunkte) mit Abstand die stärkste Partei in Basel-Stadt, verlor jedoch ihren zweiten Sitz. Die Medien erklärten sich die verpasste Wiederwahl von Atici damit, dass wohl viele Wählende in der Hoffnung auf drei linke Nationalratssitze Arslan auf die SP-Liste panaschiert hätten. Ein Drittel ihrer Stimmen kam denn auch von SP-Wählenden. Keine Sitze holten sich die FDP (+0.9 Prozentpunkte, neu: 6.9%), die Mitte (neu: 5.8%. 2019: CVP: 4.5%; BDP: 0.4%) und die SVP. Letztere stieg mit 13.6 Prozent Wähleranteil (+1.2 Prozentpunkte) wieder zur stärksten bürgerlichen Partei im Kanton auf.
Die Wahlbeteiligung lag mit 49.7 Prozent um 3 Prozentpunkte höher als im nationalen Durchschnitt (46.7%) und auch höher als 2019 (47.7%).

Nationalratswahlen 2023 – Basel-Stadt

Die Reise der Motion Arslan (basta, BS) für eine rückwirkende Einführung des Aggressionsverbrechens im Schweizer Recht endete in der Herbstsession 2023 im Ständerat. Die kleine Kammer lehnte den Vorstoss mit 24 zu 7 Stimmen ab, nachdem ihre Rechtskommission ihn als unnötig bezeichnet hatte. Die Übernahme des Aggressionsverbrechens ins Schweizer Recht sei durch die bereits überwiesene Motion Sommaruga (sp, GE; Mo. 22.3362) gewährleistet; eine allfällige Rückwirkung könne der Bundesrat in diesem Rahmen prüfen.

Völkerstrafrechtliche Verbrechen der Aggression ins Strafgesetzbuch aufnehmen (Mo. 22.4503)

In Erfüllung eines Postulats Arslan (basta, BS) zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen gab der Bundesrat eine Studie in Auftrag, die zentrale Einflussfaktoren auf die Arbeitsmarktbeteiligung von Müttern eruierte und darauf aufbauend Empfehlungen zur Erleichterung des Wiedereinstiegs und des Verbleibs von Frauen im Arbeitsmarkt formulierte.

Die vom Beratungsbüro Ecoplan durchgeführte Studie, zu der 1'000 Frauen mit Kindern unter 12 Jahren befragt wurden, förderte zu Tage, dass sich vier von fünf interviewten und aktuell nicht erwerbstätigen Frauen eine Erwerbstätigkeit wünschten, wenn «alle für [s]ie persönlich wichtigen Voraussetzungen» zuträfen. Insgesamt am häufigsten gaben die befragten Frauen an, dass sie ihr Erwerbspensum erhöhen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen würden, wenn eine finanzielle Notwendigkeit dazu bestünde (38% der erwerbstätigen und 45% der nicht erwerbstätigen Frauen). Auch weitere Faktoren entpuppten sich als entscheidungsrelevant für viele Frauen, wobei sich die Einschätzungen bei Frauen mit und ohne Erwerbstätigkeit teilweise stark unterschieden: So gab beinahe jede zweite Frau ohne Erwerbstätigkeit an, dass sie bei familienfreundlichen Arbeitsbedingungen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen würde (47%), während nur knapp eine von drei erwerbstätigen Frauen ihr Pensum unter diesen Gegebenheiten erhöhen würde (31%). Auch die zusätzlich von Ecoplan durchgeführte Befragung von Arbeitgebenden unterstrich neben dem generellen Trend hin zu mehr Teilzeitarbeit die Bedeutung von flexiblen Arbeitszeiten und -orten für die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen. Zwei von fünf nicht erwerbstätigen Frauen (40%) würden zudem eine Arbeitsstelle annehmen, wenn sie Aussicht auf eine Stelle mit passenden Anforderungen hätten, wogegen nur für eine von fünf Frauen im Arbeitsmarkt eine passendere Stelle ein Grund für eine Erhöhung des Pensums darstellte (22%). Die Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung (31% der Erwerbstätigen; 27% der nicht Erwerbstätigen) sowie der Wegfall steuerlicher Nachteile (je 28%) schienen für beide Gruppen von Frauen ähnlich entscheidend zu sein.

Als zentrale, die Erwerbstätigkeit beeinflussende Faktoren für die befragten Frauen identifizierten die Autorinnen und Autoren der Studie die Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung, die Familienfreundlichkeit der Arbeitsbedingungen, steuerliche Erwerbsanreize sowie Sensibilisierungs-, Beratungs- und Bildungsangebote, um über die finanziellen Konsequenzen tiefer oder fehlender Erwerbstätigkeit aufzuklären. Auch ein in Erfüllung des Postulats vom SECO organisierter Runder Tisch zwischen Kantonen, Sozialpartnern, Akteuren im Bereich Gleichstellung und den betroffenen Bundesämtern bestätigte die Relevanz der mit diesen Erklärungsfaktoren verbundenen Handlungsfelder. Gleichzeitig verwiesen sie auf die zahlreichen bestehenden Massnahmen und nannten eine Fülle von Vorzeigeprojekten, die auf verschiedenen Staatsebenen und durch private oder öffentliche Akteure organisiert würden. Die am Runden Tisch involvierten Akteure hoben darüber hinaus die Wichtigkeit von Massnahmen hervor, die speziell auf die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Migrationshintergrund abgestimmt sind. Ebenso sei es für die Stellung von Frauen im Arbeitsmarkt zentral, dass sich Massnahmen zur Verbesserung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen auch an Männer adressierten und auch für Männer die Möglichkeit gefördert werde, einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen.

Der Bundesrat leitete aus dem Bericht ab, dass es aufgrund bestehender Massnahmen und Projekte entgegen der Forderung der Postulantin weder einer Gesamtstrategie noch eines Massnahmenplans bedürfe. Vielmehr müssten die zahlreichen bestehenden Massnahmen und Angebote besser bekannt gemacht und die Koordination zwischen den verschiedenen Verantwortlichen verbessert werden. Zusätzlich rege der bestehende Fachkräftemangel Unternehmen dazu an, «proaktiv attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen». Mit der Legislaturplanung und der Gleichstellungsstrategie 2030 bestünden die strategischen Leitplanken zudem bereits. Weiter verwies der Bundesrat auf laufende Geschäfte auf Bundesebene, insbesondere auf Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung sowie auf die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch den Bund. Während Letztere bislang in Form von befristeten Finanzhilfen erbracht wurde, soll es dafür gemäss einer hängigen parlamentarischen Initiative künftig eine stärkere und dauerhafte finanzielle Unterstützung geben (Pa.Iv. 21.403). Die Regierung fügte an, sie habe in ihrem Bericht zur Erfüllung eines Postulats Moret (fdp, VD; Po. 19.3621) zudem Empfehlungen zur Verbesserung bestehender Beratungsangebote zum Wiedereinstieg aufgezeigt. Grundsätzlich betonte der Bundesrat jedoch auch, dass er in Bezug auf die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs in erster Linie die Kantone und die Unternehmen in der Verantwortung sehe.

Massnahmenplan für den Wiedereinstieg von Frauen in die Arbeitswelt (Po. 20.4327)

Ende Juni 2023 verabschiedete der Bundesrat die Eckwerte für ein neues Verhandlungsmandat mit der EU. Im Vorfeld wurde in der Öffentlichkeit die Hoffnung geäussert, dass die Verhandlungsgrundlage dieses Mal besser sei als jene beim gescheiterten institutionellen Rahmenabkommen. Die vom Bundesrat präsentierten Eckwerte sollen als Grundlage für weitere Gespräche und als Leitlinien für mögliche künftige Verhandlungen mit der EU dienen. Der Bundesrat definierte damit also jene Bereiche, die in einem künftigen Verhandlungsmandat abgedeckt werden sollten. Ergänzt wurden diese durch Oberziele allfälliger Verhandlungen und durch spezifische Ziele in einzelnen Bereichen. Zu den Oberzielen gehören unter anderem: Eine Stabilisierung des bilateralen Wegs und dessen für die Schweiz massgeschneiderte Entwicklung; hindernisfreie Binnenmarktbeteiligung in den Bereichen Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft, Strom, Lebensmittelsicherheit sowie in allen Kapiteln des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen; der Abschluss eines Stromabkommens, eines Abkommens im Bereich Lebensmittelsicherheit und eines Gesundheitsabkommens; die Zulassung der Schweiz zu EU-Programmen wie beispielsweise Horizon 2021-2027. Im Gegenzug zu diesen Zugeständnissen biete die Schweiz Hand zu institutionellen Lösungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei bestehenden und künftigen Binnenmarktabkommen. Zudem wolle die Schweiz sektoriell eingeschränkte staatliche Beihilferegelungen der EU übernehmen und die Verstetigung der Kohäsionszahlungen an die EU prüfen.
Der Bundesrat teilte in seiner Medienmitteilung mit, dass die betroffenen Bundesämter damit beauftragt worden seien, die noch offenen Punkte in Gesprächen mit der EU zu klären, unter anderem die Frage, wie die neuen Abkommen in das Verhandlungspaket integriert werden sollen. Er kündigte an, bis Ende Jahr die Verabschiedung des Verhandlungsmandats vorzubereiten, sofern die internen Arbeiten und die Gespräche mit der EU weiterhin gut verliefen.

Die Schweizer Öffentlichkeit reagierte unterschiedlich auf die Positionsbestimmung des Bundesrats. Während der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail Suisse auf viele ungelöste Probleme verwiesen und den präsentierten Kompromissen kritisch gegenüber standen, betonte der Arbeitgeberverband, dass die «allermeisten offenen Punkte» bei den flankierenden Massnahmen gelöst werden konnten. Die Eckpunkte stiessen auch bei den Parteien nicht auf uneingeschränkte Gegenliebe. FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) bezeichnete die Eckwerte vor der Verabschiedung des Verhandlungsmandats als unnötigen Zwischenschritt, der nur dazu diene, «alle ruhigzustellen». Die SVP monierte laut «La Liberté», dass der Bundesrat mit diesen Eckwerten die Souveränität des Landes opfern wolle. SVP-Aussenpolitiker Franz Grüter (svp, LU) kritisierte, dass die heiklen Punkte wie die dynamische Rechtsübernahme oder die Streitbeilegung mit dem EuGH als Entscheidungsinstanz die gleichen wie beim institutionellen Rahmenabkommen seien. Ebenfalls unzufrieden, wenngleich aus anderen Gründen, waren die Grünen. Sie warfen dem Bundesrat vor, die Verhandlungen mit der EU bis nach den nationalen Wahlen im Herbst 2023 zu verzögern. Sibel Arslan (basta, BS) sprach dem Bundesrat den politischen Willen und den Mut zu Verhandlungen ab. Auch SP-Nationalrat Eric Nussbaumer (sp, BL) störte sich in der «Republik» an dieser Verlangsamung der Gespräche, denn damit sei nichts zu gewinnen. Ähnliches vernehme man auch aus Brüssel, berichtete die NZZ. Der Sprecher der Europäischen Kommission gab zu Protokoll, dass man die Ankündigung des Bundesrates zur Kenntnis nehme und bereit sei, die laufenden Sondierungsgespräche fortzusetzen. Das übergeordnete Ziel für die EU sei es, eine systemische Lösung für alle strukturellen Fragen in den verschiedenen Abkommen zu finden. Für die EU sei jedoch ein «glaubwürdiger Zeitplan» wichtig, man wolle die Verhandlungen noch während der Amtszeit der derzeitigen Kommission zu Ende führen. Auch die Gewerkschaften, deren Vorbehalte gegen das institutionelle Rahmenabkommen mitverantwortlich für dessen Scheitern gewesen waren, äusserten sich zu den Eckwerten des Bundesrates. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard (sp, VD) warf Bundesrat Cassis vor, schönfärberisch über die Fortschritte im EU-Dossier zu kommunizieren. Seiner Meinung nach nehme man in den Gesprächen mit der EU kaum etwas von diesen vermeldeten Fortschritten wahr, da sich die EU-Kommission auf ihre Positionen aus den Verhandlungen zum Rahmenabkommen berufe. Der SGB befürchtete nicht nur die Schwächung des Schweizer Lohnschutzes, sondern auch Forderungen der EU in weiteren Bereichen wie der Spesenregelung oder bei der Liberalisierung des Service public. Pierre-Yves Maillard nannte das Schienennetz oder den Strommarkt als Beispiele, bei denen man hart bleiben müsse. Er bezeichnete die Gefahr eines erneuten Scheiterns der Verhandlungen angesichts der derzeitigen Ausgangslage als «gross».

Verhandlungen mit der EU über ein neues Vertragspaket
Dossier: Entwicklung der bilateralen Beziehungen mit der EU nach dem Scheitern des Rahmenabkommens

Als Ergänzung eines Postulats Arslan (basta, BS; Po. 20.4327), das einen Massnahmenplan für den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen forderte, verstand Marianne Binder-Keller (mitte, AG) ihr Postulat, mit welchem sie bezweckte, dass das durch Familienarbeit erworbene Potential für den Arbeitsmarkt besser genutzt werden solle. Gesellschaftlich und volkswirtschaftlich betrachtet sei die unbezahlte Familienarbeit von unschätzbarem Wert, so die Mitte-Politikerin in ihrer Begründung. Dennoch würden die im Rahmen dieser Tätigkeit erlangten Kompetenzen bei einem Wiedereinstieg ins Arbeitsleben kaum berücksichtigt. Deswegen fordere sie den Bundesrat dazu auf zu eruieren, wie die Familienarbeit für die Erlangung einer Erwerbsarbeit angemessen berücksichtigt werden müsste. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats, unter anderem mit der Begründung, dass die «Vertragsparteien selbst am besten wissen, welche Kompetenz wo gewinnbringend genutzt werden kann». Die Mehrheit im Nationalrat hingegen sah dies anders und nahm das Postulat mit 104 zu 77 Stimmen (2 Enthaltungen) deutlich an. Gegen Annahme stellten sich die Fraktionen der FDP und der SVP.

Durch Familienarbeit erworbenes Potential für den Arbeitsmarkt besser nutzen (Po. 21.3900)

Nicht weniger als 42 Wortmeldungen konnten im Rahmen der Debatte um den Antrag der Mehrheit der SPK-NR auf Abschreibung der parlamentarischen Initiative von Sibel Arslan (basta, BS) gezählt werden. Die 14-köpfige Kommissionsmehrheit war zu diesem Antrag gelangt, weil sie die Resultate aus der Vernehmlassung zu ihrem ersten Entwurf, der die Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre – beim Wahlrecht beschränkt auf aktives, nicht aber passives Wahlrecht – vorgesehen hatte, als zu negativ erachtete. Eine Mehrheit der Kantone, die bürgerlichen Parteien und Arbeitgeberverbände waren dem Entwurf skeptisch gegenübergestanden. Die starke 11-köpfige Kommissionsminderheit gewichtete die unterstützenden Verehmlassungsantworten hingegen stärker und forderte entsprechend die definitive Ausarbeitung einer Vorlage.

Der Abschreibungsantrag hatte einiges an Medienaufmerksamkeit generiert, weil sich die SPK-NR bereits zum dritten Mal entschieden hatte, das Geschäft nicht (weiter) zu behandeln: Eine knappe Kommissionsmehrheit hatte 2020 bereits empfohlen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und stellte sodann 2022 den Antrag, das Anliegen abzuschreiben, ohne dass sie eine Vorlage dazu ausgearbeitet hatte. Beide Male folgte die grosse Kammer allerdings der jeweiligen Kommissionsminderheit. Und auch beim nunmehr dritten Versuch der Kommission, die Idee aufgrund der Vernehmlassungsantworten ad acta zu legen, widersetzte sich der Nationalrat mit 98 zu 93 Stimmen.
In der diesem Entscheid vorangehenden, ungewöhnlich langen Debatte gab es kaum neue Argumente. Die Mehrheit der zahlreichen Wortmeldungen waren vielmehr sogenannte Zwischenfragen, in denen ideologische Unterschiede sichtbar wurden, die die linke und rechte Ratshälfte bei der Frage des Ausbaus politischer Inklusion trennt und sich insbesondere um die Divergenz zwischen politischer Urteilsfähigkeit und zivilrechtlicher Mündigkeit drehten.
Das Resultat gegen den Antrag der Mehrheit der SPK-NR kam schliesslich erneut äusserst knapp zustande: Auch bei der nunmehr dritten Abstimmung zeigte sich der Graben zwischen der Ratsrechten und der Ratslinken und erneut spielte die gespaltene Mitte Zünglein an der Waage. Die Fraktionen der SP, der GLP und der GP stimmten geschlossen gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit und die SVP-Fraktion unterstützte ihn ebenso geschlossen, die FDP-Fraktion grossmehrheitlich. Bei der Mitte-EVP-Fraktion votierten 16 Mitglieder für den Antrag auf Abschreibung und 13 dagegen – darunter die drei EVP-Mitglieder. Mit 98 zu 93 Stimmen erhielt die somit SPK-NR neuerlich den Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten.

Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige (Pa.Iv. 19.415)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Der Bundesrat verabschiedete im Februar 2023 den Aussenpolitischen Bericht 2022. Den Schwerpunkt bildete dabei der im Frühjahr 2022 gestartete Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Dieser führte in der Schweiz und in vielen anderen Staaten zu einer Energiekrise und zu einer starken Inflation. Auch eine in vielen Ländern zu spürende grössere Ernährungsunsicherheit und ganz allgemein eine grosse geopolitische Instabilität waren Folge dieses Krieges. Die Schweiz habe die Sanktionspolitik der EU gegen Russland unterstützt und sich gegenüber der Bevölkerung in der Ukraine solidarisch gezeigt, erklärte der Bundesrat im Bericht. Weiter hielt der Bericht fest, dass die im Juli 2022 in Lugano durchgeführte Ukraine Recovery Conference den politischen Prozess für den Wiederaufbau der Ukraine lanciert habe. Ein weiteres wichtiges Kapitel des Berichts widmete sich den Beziehungen der Schweiz zur EU. Diesbezüglich verwies der Bundesrat auf die im Februar 2022 festgelegte Stossrichtung für ein neues Verhandlungspaket mit der EU.
Weitere Themen waren auch das Engagement der Schweiz für einen wirkungsvollen Multilateralismus und der Einsitz der Schweiz im Sicherheitsrat der UNO für die Periode 2023–2024.
Als Anhang zum aussenpolitischen Bericht publizierte der Bundesrat den Bericht über die Menschenrechtsdiplomatie der Schweiz für die Jahre 2019–2022. Mit diesem Bericht erfüllte er das Postulat 20.4334 der APK-NR zum Menschenrechtsdialog mit China. Der Bundesrat hielt fest, dass sich die Schweiz bemühe, die bilaterale sowie multilaterale Menschenrechtsdiplomatie mit China aufrechtzuerhalten – der letzte bilaterale Austausch fand 2018 statt –, obwohl Chinas Bereitschaft, Menschenrechtsfragen zu diskutieren, in den letzten Jahren abgenommen habe. Zugleich habe sich die menschenrechtliche Lage in China in vielen Bereichen, etwa in Bezug auf die Meinungsäusserungsfreiheit oder die Rechte von Minderheiten, stark verschlechtert. Die Schweiz werde aber trotz der ernüchternden Ergebnisse in Kohärenz mit der China-Strategie 2021–2024 weiterhin versuchen, den bilateralen Menschenrechtsdialog wieder aufzunehmen.

Der Nationalrat nahm in der Frühjahrssession 2023 Kenntnis vom Bericht. Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) und Sibel Arslan (basta, BS) stellten den Bericht vor und erläuterten, dass dieser in der Kommission von den Fraktionen generell wohlwollend aufgenommen worden sei. Gemäss Sibel Arslan divergierten die Meinungen zur Reaktion des Bundesrates auf den Ukraine-Krieg stark: Einige hätten kritisiert, dass der Bundesrat die EU-Sanktionen gegen Russland erst auf öffentlichen Druck hin übernommen habe. Anderen wiederum habe der Bundesrat bei der Sanktionsübernahme zu rasch gehandelt und dadurch rechtsstaatliche Prinzipien verletzt. Des Weiteren habe auch die Frage der Neutralität zu reden gegeben; diese Thematik müsse in nächster Zeit vertieft diskutiert werden, lautete gemäss Arslan der Tenor in der APK-NR. Anschliessend äusserten sich die Fraktionen zu den für sie wichtigen Aspekten des aussenpolitischen Berichts. So erläuterte etwa Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL) für die Mitte-Fraktion, dass die Schweiz im Bereich der Aussenpolitik entschieden auf die Einhaltung des Völkerrechts pochen müsse. Für die SP-Fraktion äusserten Brigitte Crottaz (sp, VD) und Claudia Friedl (sp, SG) ihren Unmut darüber, dass der Bundesrat lange gezögert habe, die EU-Sanktionen gegenüber Russland vollumfänglich zu übernehmen. Tiana Moser (glp, ZH) verlangte für die GLP-Fraktion einen grösseren finanziellen Effort der Schweiz für die Ukraine, insbesondere angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat die Wiederausfuhr von Rüstungsgütern ablehne. Für die SVP-Fraktion sprach sich Roger Köppel (svp, ZH) eben gerade gegen eine Ausfuhr von Waffen an die Kriegsparteien aus, da die Aufgabe des Bundesrates darin bestehe, die Schweiz aus diesem Krieg herauszuhalten. Auch die Grüne Fraktion sprach sich gegen den Export oder die Wiederausfuhr von Waffen aus; sie unterstütze jedoch die wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russland, wie Denis de la Reussille (pda, NE) anmerkte. Zudem forderte der Grünen-Vertreter, dass sich der Bericht zur Aussenpolitik zukünftig vermehrt der Menschenrechtslage zuwende, und weniger von ökonomischen Aspekten geprägt sei. Schliesslich monierte Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) im Namen der FDP-Fraktion, dass es der Bundesrat verpasst habe, eine umfassende Debatte zur Schweizer Neutralität zu führen, weil ein entsprechender Bericht von Aussenminister Cassis vom Bundesrat zurückgewiesen worden sei.
Im Ständerat wurde der Bericht in der Sommersession 2023 nur kurz von Pirmin Bischof (mitte, SO) und Aussenminister Cassis vorgestellt und sodann stillschweigend zur Kenntnis genommen.

Aussenpolitischer Bericht 2022 (BRG 23.009)
Dossier: Aussenpolitische Berichte (ab 2009)

Im Oktober 2022 und im Mai 2023 gaben die RK-NR und die RK-SR einer parlamentarischen Initiative von Céline Amaudruz (svp, GE) Folge, die eine systematische aktive elektronische Überwachung von gewaltausübenden Personen forderte. Die Genfer SVP-Nationalrätin begründete ihr Anliegen mit jüngsten, in Erfüllung eines Postulats Arslan (basta, BS; Po. 19.4369) gewonnenen Erkenntnissen: Die an der Universität Bern erstellte Untersuchung kam zum Schluss, dass eine solche Massnahme – sofern richtig eingesetzt und kombiniert mit einem Tracker und einem Notfallknopf – Opfer effektiver vor Gewalt schützen könnte. Beide Kommissionen fällten ihre Entscheide einstimmig. Auch der Bundesrat hatte bereits in seiner Medienmitteilung zum Bericht in Erfüllung des Postulats im Dezember 2021 seine Unterstützung für den Einsatz elektronischer Hilfsmittel zur Bekämpfung häuslicher Gewalt kundgetan.

Leben retten. Aktive elektronische Überwachung (Pa.Iv. 22.409)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Nachdem die eidgenössischen Räte im März 2023 eine Motion Sommaruga (sp, GE; Mo. 22.3362) überwiesen hatten, die die Übernahme des völkerstrafrechtlichen Aggressionsverbrechens ins Schweizer Recht forderte, stimmte der Nationalrat im Mai desselben Jahres mit 109 zu 74 Stimmen bei 3 Enthaltungen auch einer Motion Arslan (basta, BS) mit derselben Forderung zu. Gegenüber Sommaruga ging Arslan jedoch weiter und verlangte vom Bundesrat zusätzlich zu prüfen, ob die Strafbarkeit ausnahmsweise rückwirkend seit 2015 – also seit der Ratifikation der Änderung des Römer Statuts durch die Schweiz – eingeführt werden könne. Die Motionärin anerkannte, dass im Strafrecht eine Rückwirkung grundsätzlich verboten sei, berief sich in der Begründung aber auf Ausführungen des Bundesstrafgerichts, wonach eine Ausnahme bestehe für Verbrechen, «die schon vorher nach den von zivilisierten Völkern anerkannten Rechtsgrundsätzen strafbar waren». Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Frage der Rückwirkung zusammen mit dem Auftrag der Motion Sommaruga zu prüfen, und beantragte die Motion Arslan zur Annahme. Bekämpft wurde der Vorstoss von SVP-Nationalrat Yves Nidegger (GE), der die geforderte Rückwirkung als nicht mit dem Schweizer Strafrecht vereinbar ansah. Überdies warnte er davor, die Schweiz als eine Art Weltgericht («tribunal disponible pour le monde entier») zu etablieren; dies laufe nicht zuletzt der Rolle der Schweiz als Anbieterin von Guten Diensten auf neutralem Boden zuwider. Die Fraktionen der SVP und der FDP lehnten den Vorstoss schliesslich ab, während die übrigen Fraktionen geschlossen dafür votierten.

Völkerstrafrechtliche Verbrechen der Aggression ins Strafgesetzbuch aufnehmen (Mo. 22.4503)

Das Stimmrechtsalter 16 überzeuge nicht, kam die Mehrheit der SPK-NR in ihrem Bericht zur Vernehmlassung ihres Entwurfs für eine Einführung das aktiven Stimm- und Wahlrechts für 16-Jährige zum Schluss. Die Kommission beantragte deshalb mit 14 zu 11 Stimmen dem Nationalrat zum dritten Mal, die Idee zu sistieren. Schon im Mai 2020 hatte die SPK-NR beantragt, der parlamentarischen Initiative von Sibel Arslan (basta, BS) keine Folge zu geben. Sie wurde von der grossen Kammer in der Herbstsession 2020 aber genauso überstimmt wie in der Frühlingssession 2022 bei ihrem Antrag, die Initiative abzuschreiben. In der Folge musste die SPK-NR also einen Entwurf für eine Änderung des Artikels 137 BV ausarbeiten. Der bereits in der parlamentarischen Initiative gemachte Vorschlag, das aktive (nicht aber das passive) Stimm- und Wahlrecht auf 16 Jahre zu senken, vermochte aber erneut eine knappe Mehrheit der Kommission nicht zu überzeugen. Sie führte die Antworten der erwähnten Vernehmlassung als Argumente für diese negative Haltung ins Feld.

In der Tat widerspiegelte der Vernehmlassungsbericht die Unentschiedenheit in der Frage. Von 51 eingegangenen Stellungnahmen sprachen sich 27 für die Erweiterung der Stimmberechtigten um rund 130'000 Personen aus (die Stimmbevölkerung würde um rund 2.4 Prozent vergrössert), 21 lehnten sie ab und vier bezogen keine deutliche Position. Unter den Befürworterinnen und Befürwortern fanden sich sieben der 25 antwortenden Kantone – einzig der Kanton Zürich äusserte sich nicht zur Vorlage: Aargau, Bern, Basel-Stadt, Glarus, Jura, Graubünden und Solothurn. Auch die links-grünen Parteien (SP, die Grünen und Ensemble à Gauche) reihten sich ins Lager der Befürworterinnen und Befürworter ein. Bei den Verbänden äusserten sich der SGB und der SKV sowie alle 15 antwortenden Jugendorganisationen (Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz AFAJ, die Jugendsession, die Jugendparlamente aus Bern und Basel-Stadt, Jungwacht Blauring Jubla, Pfadibewegung Schweiz, das National Coalition Building Institute Suisse Schweiz NCBI, das Netzwerk Kinderrechte Schweiz, SAJV, Sexuelle Gesundheit Schweiz, UNICEF und Pro Juventute sowie die Jugendsektion der Mitte-Partei) dem Vorschlag gegenüber positiv. Zu den Gegnerinnen und Gegnern gehörten 15 Kantone (AG, AI, BL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, VD, VS und ZG), die bürgerlichen Parteien (Mitte, FDP und SVP) sowie die Arbeitgeberverbände SGV und das Centre patronal (CP). Zudem äusserte sich eine Privatperson negativ. Neutrale Stellungnahmen gingen von den Kantonen Freiburg, Genf und Uri ein, die allerdings darauf hinwiesen, dass entsprechende Anliegen in ihren Kantonen gescheitert seien. Der Verein Schweizerischer Geschichtslehrerinnen und -lehrer (VSGS) schliesslich betonte, dass die Senkung des Wahl- und Stimmrechtsalters die politische Bildung festigen könnte, was einem Ziel der laufenden Reform des Gymnasiums entspreche.
Die Argumente in den Stellungnahmen waren nicht neu. Auf der Seite der Befürwortenden wurde ins Feld geführt, dass das Durchschnittsalter des Stimmkörpers gesenkt würde (das Medianalter liegt aktuell bei 57 Jahren), was ermögliche, das aktuelle und zukunftsweisende Entscheidungen auch von Jugendlichen mitgetragen werden könnten, was deren Legitimation stärke. Jugendliche interessierten sich für Politik, was sich durch die Senkung des Wahl- und Stimmrechtsalters weiter fördern lasse. Viele 16-jährige übernähmen Verantwortung im Berufsleben oder in Vereinen und dürften über ihr Einkommen, ihr Sexualleben und ihre Religionszugehörigkeit frei verfügen; entsprechend könnten sie auch politische Verantwortung übernehmen. Während die Auswirkungen dieser Änderung auf die Abstimmungsergebnisse in Anbetracht der Zahl 16-18-Jähriger gering bleiben dürften, sei die «demokratiepolitische Wirkung beträchtlich», so die entsprechende Zusammenfassung im Vernehmlassungsbericht.
Hauptargument der Gegnerinnen und Gegner war die Inkongruenz zwischen zivilrechtlicher Volljährigkeit und der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, die mit der Senkung des Wahl- und Stimmrechtsalters geschaffen würde. Jugendliche würden vor den Konsequenzen ihrer Handlungen geschützt, man würde ihnen aber das Recht geben, über gesellschaftliche Konsequenzen zu entscheiden. Es sei widersprüchlich, jemandem das Unterzeichnen von Verträgen zu verbieten, aber die demokratische Mitentscheidung zu erlauben. Kritisiert wurde zudem die vorgeschlagene Trennung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht. Dies schaffe «Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse», zitierte der Bericht einige Stellungnahmen. Es sei wichtig, dass sich Jugendliche politisch interessierten, es bestünden aber bereits zahlreiche Möglichkeiten für politische Beteiligung (Familie, Schule, Jugendparlamente, Jungparteien). Es würde zudem zu Schwierigkeiten führen, wenn das Wahl- und Stimmrechtsalter bei nationalen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen nicht gleich sei – etwa beim Versand des Stimmmaterials. Einige Gegnerinnen und Gegner äusserten zudem die Sorge, dass Jugendliche nicht die nötige Reife besässen, um politische Verantwortung zu übernehmen.
In zahlreichen Stellungnahmen wurde darüber hinaus darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme des Kantons Glarus alle bisherigen Versuche, das Wahl- und Stimmrechtsalter auf kantonaler Ebene zu senken, gescheitert seien. Die Gegnerinnen und Gegner einer Senkung führten dies als Beleg ins Feld, dass die Zeit nicht reif sei für die Idee. Die Landsgemeinde im Kanton Glarus könne zudem nicht als positives Beispiel angeführt werden, weil sie ganz anders funktioniere als nationale Abstimmungen und Wahlen. Die Befürwortenden einer Senkung betonten hingegen, dass die Diskussion weitergehen müsse und die Ausweitung politischer Rechte in der Geschichte stets lange Zeit gedauert und mehrere Anläufe gebraucht habe. Zudem habe sich die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung noch nicht zu diesem Thema äussern können.

In ihrer Medienmitteilung sprach die SPK-NR von «insgesamt ablehnenden Ergebnisse[n]», die zeigten, dass die Initiative nicht weiterverfolgt werden solle. Es sei nicht «sinnvoll», zwei Kategorien von Stimmberechtigten zu schaffen, und «nicht opportun, zwischen dem bürgerlichen und dem zivilen Mündigkeitsalter zu unterscheiden». Weil eine Mehrheit der Kantone die Vorlage ablehne und auch eine Mehrheit der (kantonalen) Stimmberechtigten die Idee jeweils nicht gutgeheissen habe, empfehle die Mehrheit der SPK-NR die Vorlage zur Ablehnung und die Initiative zur Abschreibung. Den Befürworterinnen und Befürwortern empfahl sie als «besten Weg», eine Volksinitiative zu lancieren. Die starke Kommissionsminderheit betonte hingegen in der Medienmitteilung, dass die Vernehmlassungsantworten differenzierter betrachtet werden müssten und dass «die wichtige Frage der demokratischen Partizipation junger Bürgerinnen und Bürger» in einer nationalen Abstimmung diskutiert werden müsse. Der Nationalrat wird in der Sommersession 2023 über den Antrag der Kommission entscheiden.

In den Medien wurde der Antrag der Kommission als «Dämpfer» bezeichnet. Die Medien zitierten die SP und die Grünen, die mit Empörung reagierten, den Entscheid als «Affront à la volonté de la jeune génération» bezeichneten, wie Le Temps zitierte, und auf eine Korrektur im Nationalrat hofften.

Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige (Pa.Iv. 19.415)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Im Februar 2023 ereignete sich in der Grenzregion der Türkei und Syrien ein starkes Erdbeben, welches Zehntausende Tote und ca. 125'000 Verletzte forderte. Die offizielle Schweiz sprach mehrere Millionen Franken für Hilfsmassnahmen und engagierte sich mit der Rettungskette, welche auf die Ortung, Rettung und medizinische Erstversorgung von Verschütteten nach Erdbeben im Ausland spezialisiert ist. Auch viele Schweizer Hilfswerke, wie etwa Caritas oder Ärzte ohne Grenzen, setzten sich für die Opfer des Erdbebens ein, meistens indem sie mit lokalen Partnerorganisationen zusammenarbeiteten. Wie die Medien berichteten, sprachen auch kirchliche Kreise und einige Kantonsregierungen finanzielle Mittel. Das Hauptaugenmerk legten die Medien jedoch auf private Aktionen in der Schweiz, oftmals von kurdisch- oder türkischstämmigen Personen organisiert. Diese Personen sammelten Tausende von Kisten mit Kleidern, Decken, Zelten, Nahrungsmitteln, Medikamenten, Hygieneartikeln etc., die sie mit Lastwagen oder gar mit einem gecharterten Flugzeug in die betroffene Region zu bringen versuchten. Auch die in der Türkei geborene Nationalrätin Sibel Arslan (basta, BS) versuchte, den betroffenen Menschen zu helfen. Sie gab zu bedenken, dass vor allem finanzielle Mittel gebraucht würden, damit die Personen vor Ort das Nötigste kaufen können.
Auf der politischen Ebene entschied das SEM in Absprache mit dem EDA, dass Betroffene des Erdbebens von einem beschleunigten Visa-Verfahren profitieren können: Personen, die bei ihren Verwandten in der Schweiz unterkommen konnten, erhielten dafür ein 90 Tage gültiges Visum. Dieser Entscheid wurde von Mitte-Links befürwortet, wie der Blick berichtete. Die Bürgerlichen hingegen goutierten die Priorisierung der vom Erdbeben betroffenen Personen nicht. Damian Müller (fdp, LU) wurde im Blick dahingehend zitiert, dass eine unkontrollierte Migration die innere Sicherheit gefährde. Anfang Mai 2023 wurde dieses beschleunigte Visumsverfahren wieder eingestellt.

Erdbeben in der Grenzregion Türkei/Syrien – Hilfe der Schweiz

In Erfüllung zweier Postulate Arslan (basta, BS; Po. 17.4121) und Ruiz (sp, VD; Po. 17.4185) veröffentlichte der Bundesrat Ende 2022 den Bericht «Einführung eines dritten Geschlechts oder Verzicht auf den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister – Voraussetzungen und Auswirkungen auf die Rechtsordnung». Darin lehnte es die Regierung ab, ein drittes Geschlecht oder die Möglichkeit zum Verzicht auf den Geschlechtseintrag einzuführen. Eine solche Abkehr vom binären Geschlechtermodell bedinge die Anpassung zahlreicher Rechtserlasse – «von der Bundesverfassung bis auf Verordnungen der untersten Stufe». Von erheblichem Ausmass wären dem Bericht zufolge auch die praktischen Auswirkungen; insbesondere bei der Erhebung von Statistiken befürchtete der Bundesrat einen Informationsverlust. Nicht zuletzt, konstatierte die Regierung, sei die Binarität der Geschlechter «in der Bevölkerung nach wie vor fest verankert», sodass «die gesellschaftlichen Voraussetzungen für eine Aufhebung des Geschlechts oder die Einführung eines dritten Geschlechts heute nicht gegeben» seien.
Mit dieser Haltung stiess der Bundesrat bei Organisationen für die Rechte von non-binären und trans Personen auf wenig Verständnis. Das Transgender Network Switzerland bezeichnete den Bericht in der Presse als «Ohrfeige gegen nichtbinäre Menschen». Dass die Gesellschaft dafür nicht bereit sei, stimme nicht. Das Netzwerk berief sich auf eine 2021 durchgeführte Umfrage von Sotomo, in der sich 53 Prozent der Schweizer Bevölkerung für die Einführung eines dritten Geschlechts in offiziellen Dokumenten ausgesprochen hätten. Die Westschweizer Organisation Epicène kritisierte gegenüber «Le Temps», dass es die Regierung vorziehe, «ihre Komfortzone nicht zu verlassen». Enttäuscht zeigte sich gegenüber den Medien auch Postulantin Sibel Arslan: Der Bundesrat schiebe mit der gesellschaftlichen Verankerung eine Begründung vor; in Wahrheit scheue er sich vor der gesetzgeberischen Verantwortung.

Einführung einer dritten Geschlechtsidentität. Folgen für die Rechtsordnung und für Infostar (Po. 17.4185)