La transformation numérique doit conduire à des simplifications, également dans le domaine des douanes (Mo. 21.4084)

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In der Frühjahrssession 2022 hiess der Nationalrat eine Motion von Fabio Regazzi (mitte, TI) mit dem Titel «Die Digitalisierung muss zu Vereinfachungen führen, auch im Zollwesen» gut. Die Motion forderte vom Bundesrat, die administrativen Vereinfachungen und die Digitalisierung der Zollprozesse im Rahmen des Projekts DaziT umzusetzen, wie es bereits versprochen worden war. Obschon DaziT ohne Änderung des Zollgesetzes hätte umgesetzt werden können, sähe die Realität gemäss dem Einreichenden anders aus. Im Verlauf des Projekts sei eine Überarbeitung der zollrechtlichen Erlasse initiiert worden, welche die Umsetzung mehrerer im Rahmen von DaziT geplanten Vereinfachungen verhindere. Die vorliegende Motion ziele darauf ab, diese Einschränkungen zu beheben und die geplanten Vereinfachungen im Rahmen von DaziT umzusetzen. Der Motionär hob dabei insbesondere die Vorteile der vereinfachten Zollanmeldung, die Vereinfachung der Zahlungsströme durch die periodische Veranlagung, «die Verlagerung der Mehrwertsteuer ins Inland, sowie die direkte Rechnungsstellung von Zoll- und anderen Abgaben» hervor.
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, was der Nationalrat stillschweigend tat.

Als Zweitrat befasste sich der Ständerat in der Wintersession 2024 mit der Motion, die eine stärkere Nutzung der Digitalisierung zur Vereinfachung im Zollwesen forderte. Kommissionssprecher Thierry Burkart (fdp, AG) betonte dabei, dass bereits Schritte in diese Richtung unternommen worden seien, insbesondere im Rahmen der Totalrevision des Zollgesetzes. Dennoch seien weitere Massnahmen erforderlich, um zusätzliche Vereinfachungen zu ermöglichen, weshalb die WAK-SR die Motion mit 8 zu 2 Stimmen zur Annahme empfehle. Stillschweigend folgte der Ständerat dieser Aufforderung und nahm die Motion an.