Mit 16 zu 9 Stimmen forderte die SGK-NR in einer Motion im Januar 2024 den Bundesrat auf, eine Gesetzesänderung vorzulegen, welche die Alterskinderrenten in der AHV und der beruflichen Vorsorge abschafft und gleichzeitig die EL für Eltern mit Unterhaltspflicht erhöht. Die Alterskinderrente kommt neben der AHV-Rente zusätzlich Pensionierten zugute, welche Kinder haben, die entweder minderjährig oder noch nicht 25 Jahre alt sind und sich noch in der Erstausbildung befinden. Laut der Kommission seien die Kosten der Alterskinderrente in den letzten Jahren stark gestiegen. Ausserdem generiere sie in ihrer heutigen Form Ungleichheit: Sie begünstigte primär Männer, da diese häufiger als Frauen nahe des Rentenalters noch Eltern werden würden und zusätzlich seien AHV-Beziehende mit einem hohen Einkommen besser gestellt, da die Höhe der Alterskinderrente von der Rentenhöhe der Eltern abhänge.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er habe sich in den letzten Jahren bereits bei mehreren Gelegenheiten mit der Abschaffung der Alterskinderrente befasst, wobei er aus zwei Gründen stets dagegen gewesen sei: Betroffene Kinder müssten durch die Rente seltener in einem prekären Umfeld aufwachsen und die Möglichkeit eine längere Ausbildung abzuschliessen, würde bei einer Abschaffung der Rente erschwert. Letzteres Argument belege auch eine Studie, die der Bundesrat im Zuge der Erfüllung eines entsprechenden Postulats (Po. 16.3910) durchgeführt habe.
Das Geschäft gelangte in der Frühjahressession 2024 in den Nationalrat, wo Benjamin Roduit (mitte, VS) und Andri Silberschmidt (fdp, ZH) das Anliegen der Kommission erläuterten. Roduit und Silberschmidt griffen dabei primär das Argument der finanziellen und geschlechterspezifischen Ungleichheit auf, welche die Motion generiere und störten sich weiter daran, dass heute ein beträchtlicher Teil der Alterskinderrenten ins Ausland fliesse. Eine Minderheit, vertreten durch Manuela Weichelt (al, ZG), forderte, die Motion abzulehnen. Es sei paradox, dass junge Menschen, welche von den Bürgerlichen am vergangenen Abstimmungssonntag bei der Annahme der 13. AHV-Rente als grosse Verlierer hingestellt worden seien, nun von diesen aber bestraft würden. Zudem steige auch die Zahl der Frauen im Rentenalter, die Kinder in Ausbildung hätten. Durch eine Annahme der Motion würden sich die Bildungschancen verringern und die Armutsgefährdung steige für Betroffene an. Diesem Urteil schloss sich daraufhin auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in ihrer Wortmeldung an. Die grosse Kammer nahm die Motion mit 117 zu 62 Stimmen (8 Enthaltungen) an. Bei der Abstimmung öffnete sich ein Graben zwischen den Bürgerlichen, die die Motion der SGK-NR begrüssten und den Mitgliedern der SP- und der Grünen-Fraktion, die sie ablehnten.
Auch medial wurde das Thema vor und nach der parlamentarischen Debatte aufgegriffen: «Die Kinderrenten sollen fallen», titelte etwa die Aargauer Zeitung und sprach weiter davon, dass der Nationalrat die Motion «deutlich überwiesen» habe. Bereits im Vorfeld hatte die Vorlage Aufmerksamkeit erregt, wobei der Tages-Anzeiger am Tag vor der Nationalratsdebatte dem Geschäft einen Artikel widmete.