Die SGK-NR forderte den Bundesrat im Oktober 2023 mittels Motion auf, die Rückerstattungspflicht der Ergänzungsleistungen von Erbenden rückgängig zu machen und der Bundesversammlung eine entsprechende Änderung des ELG vorzulegen. Die aktuelle Gesetzeslage erlaube es Personen, welche unter dem Existenzminimum leben und Ergänzungsleistungen beziehen, ihr Eigenheim nicht verkaufen zu müssen, wenn die Hypothekarzinsbelastung in etwa der Wohnungsmiete entspreche. Die Kommission sah nun eine Problematik bei Personen, die ihr Eigenheim an ihre Nachkommen vererben möchten. Dabei könnten die Erben EL-rückzahlungspflichtig werden, was trotzdem den Verkauf des Eigenheims zur Folge haben könnte.
Im November 2023 beantragte der Bundesrat die Annahme der Motion.
Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 mit der Motion. Das Anliegen wurde von Thomas de Courten (svp, BL) und Benjamin Roduit (mitte, VS) präsentiert, wobei sie neben der Existenzgefährdung von Betroffenen noch über den grossen bürokratischen Aufwand sprachen, der durch die aktuelle Gesetzeslage bestehe. Auch generiere man deutlich weniger Einnahmen, als man sich durch die zurückerstatteten Beträge erhofft habe. Einige Ratsmitglieder zweifelten die Relevanz des Vorstosses mit ihren Zwischenfragen jedoch an: So wollte Markus Ritter (mitte, SG) beispielsweise wissen, woher die Kommission die Information habe, dass dieses Problem bei Personen in der Landwirtschaft vorkäme. Ihm sei kein solcher Fall bekannt. Martina Bircher (svp, AG) wiederum fragte, ob eine existenzgefährdende EL-Rückzahlung nicht bereits heute durch ein Erlassgesuch geklärt werden könne, dass bei gutem Glauben und «grosser finanzieller Härte» bei der zuständigen EL-Stelle eingereicht werden kann, so dass man eine Rückzahlung umgehen könne. Eine Minderheit Nantermod (fdp, VS) verlangte die Ablehnung der Motion: Sie schaffe Ungleichheit, da die geforderte Streichung der entsprechenden Bestimmungen nicht die Eltern sondern die Erben schützen würde. Es sei problematisch den EL-Bezug von Personen unterschiedlich zu gestalten, welche zwar über das gleiche Vermögen verfügten, jedoch unterschiedliche Anlageformen besässen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider schloss sich der Kommissionsmehrheit an und erwähnte, dass die aktuelle Lage auch weitere unerwünschte Folgen haben könne, wie der Umstand, dass Versicherte keine Leistungen bezögen, welche ihnen eigentlich zuständen, um ihre Erbinnen und Erben finanziell zu entlasten.
Der Nationalrat lehnte den Vorstoss mit 117 zu 57 Stimmen (13 Enthaltungen) ab. Die Stimmen von der Grünen und der SP-Fraktion und vereinzelten Mitgliedern der SVP und Mitte reichten nicht um eine Mehrheit zu finden.