Der Bundesrat präsentierte im Februar 2024 seine Botschaft zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Moldau. Der Botschaft liess sich entnehmen, dass das Abkommen zahlreiche wirtschaftliche Elemente abdeckt – von den Bestimmungen zum Warenhandel und dem Abbau der technischen Handelshemmnissen über den Handel mit Dienstleistungen bis zum Schutz von Investitionen und des geistigen Eigentums. Das Freihandelsabkommen verfüge zudem erstmals auch über ein eigenes Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Es verfolge das generelle Ziel, die Rechtssicherheit und die Vorhersehbarkeit der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu erhöhen und die Zusammenarbeit der Behörden zu erleichtern. Die Umsetzung des Abkommens werde durch einen gemischten Ausschuss überwacht, liess sich der Botschaft weiter entnehmen. Die EU und das Vereinigte Königreich verfügten bereits 2016 respektive 2022 über ein Freihandelsabkommen mit der Republik Moldau. Durch das vorliegende Abkommen der EFTA-Staaten mit dem osteuropäischen Land könne nun sichergestellt werden, dass die Akteurinnen und Akteure der Schweizer Wirtschaft über gleich lange Spiesse auf dem moldauischen Markt verfügen wie die EU-Staaten und das Vereinigte Königreich. Schliesslich wurde darauf hingewiesen, dass dem Abkommen auch eine grosse politische Bedeutung zukomme, da sich die Republik Moldau aufgrund des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine in einer schwierigen innen- sowie aussenpolitischen Situation befinde.
Freihandelsabkommen