Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches (Mo. 23.4311)

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Der Nationalrat nahm in der Wintersession 2023 stillschweigend eine Motion der SiK-NR für die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches an. Konkret sollte in der Bundesverfassung dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, die Abfrage polizeilicher Daten zwischen dem Bund und den Kantonen sowie unter den Kantonen zu regeln. Kommissionssprecherin Maja Riniker (fdp, AG) verwies im Ratsplenum auf die laufende Umsetzung der Motion Eichenberger (fdp, AG; Mo. 18.3592), die eine nationale Koordination und Rechtsgrundlage benötige. Bisher müssten sich die Kantone untereinander jeweils einzeln für die Herausgabe polizeilicher Daten anfragen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider befürwortete die Motion ebenfalls, denn sie ermögliche die Schliessung einer Gesetzeslücke und somit einen funktionierenden polizeilichen Datenaustausch in der Schweiz, falls der eingeschlagene Weg einer Konkordatslösung unter den Kantonen nicht zum Erfolg führen sollte.

Nach dem Nationalrat nahm auch der Ständerat in der Sommersession 2024 eine Motion der SiK-NR zur Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches stillschweigend an. Die zuständige SiK-SR empfahl einstimmig deren Überweisung. Kommissionssprecher Charles Juillard (mitte, JU) argumentierte im Plenum dabei ähnlich wie die Schwesterkommission mit dem gewünschten Abschluss der Motion Eichenberger-Walther (fdp, AG; Mo. 18.3592). Bundesrat Beat Jans nahm die Motion zum Anlass, über den aktuellen Stand der zur Erfüllung der überwiesenen Motion Eichenberger-Walther entwickelten «Polizeilichen Abfrageplattform» (Polap) zu informieren, welche bereits ab August 2024 von ersten Kantonen zur Vernetzung von polizeilichen Informationssystemen genutzt werden könne. Der Entscheid dazu liege jedoch in kantonaler Entscheidungsgewalt, was die von der Motion der SiK-NR geforderte nationale Verfassungsgrundlage zu einer komplexen Angelegenheit machen würde. Aus Sicht des Bundesrates wäre hierzu ein Konkordat zwischen den Kantonen wünschenswerter, aber die Regierung sei auch bereit, mit dem Auftrag eine Verfassungsrevision anzugehen und somit die fehlende Vernetzung der Polizeidaten möglichst rasch und umfassend nach europäischen Standards angehen zu können. Der Bundesrat hatte daher die Zustimmung zur Motion der SiK-SR empfohlen.