Um einer Bestimmung der von der Schweiz im Jahr 2014 ratifizierten UNO-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden, lancierte eine Mehrheit der SGK-NR eine Motion, mit der für Menschen mit Behinderungen die freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform geschaffen werden sollte.
Der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab, da er das Ziel der Förderung des freien Wohnens nicht zwingend mit einer entsprechenden Revision des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) erreichen wollte, wie dies die Motion fordere. In einem ersten Schritt beabsichtigte der Bundesrat, offene Fragen zuerst gemeinsam mit den Kantonen im Rahmen der sogenannten Behindertenpolitik 2023-2026 zu klären.
Mit 128 zu 52 Stimmen (4 Enthaltungen) folgte der Nationalrat in der Frühjahrssession 2024 jedoch seiner Kommissionsmehrheit und nahm die Motion an. Ein Grossteil der SVP-Fraktion sowie vereinzelte Stimmen aus der FDP-Fraktion waren der Kommissionsminderheit Glarner (svp, AG) gefolgt, die ebenso wie der Bundesrat auf Ablehnung der Motion plädiert hatte.