Betreibung von OKP-Forderungen auf Pfändung anstatt auf Konkurs (Mo. 21.3426)

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Martin Candinas (mitte, GR) forderte den Bundesrat im März 2021 mittels Motion auf, das SchKG so anzupassen, dass bei Personen, die im Handelsregister eingetragen sind und bei denen offene Prämienforderungen der OKP bestehen, bei der Schuldbetreibung nicht das Konkurs-, sondern das Pfändungsverfahren eingeleitet wird.
Die Motion Candidas gelangte in der Frühjahressession 2023 in den Nationalrat, wo sie von Parteikollege und Mitunterzeichner Fabio Regazzi (mitte, TI) vertreten wurde: Das heutige System habe den Nachteil, dass Selbständige aufgrund von Privatschulden Konkurs gingen, obwohl diese Schulden nichts mit der finanziellen Situation der Unternehmung zu tun hätten. Zudem sei die Betreibung auf Konkurs deutlich zeitintensiver und teurer als diejenige auf Pfändung. Betroffene würden nicht mehr unter «Generalexekution» fallen, wobei neben den Individuen oft Arbeitsplätze mit den Unternehmen verbunden seien, die durch die heutige Gesetzeslage manchmal verloren gingen. Bundesrätin Baume-Schneider war anderer Meinung: Erst vor einem Jahr habe der Nationalrat die Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs verabschiedet, wobei das Verbot, bei OKP-Forderungen das Konkursverfahren anzuwenden, aufgehoben wurde und das Konkursverfahren neu als Alternative zum Pfändungsverfahren angewendet werden kann. Der Bundesrat sehe keinen Grund hier erneut auf die alte Regelung zurückzukommen, zumal der Ständerat eine gleichlautende Motion Ettlin (mitte, OW; Mo. 21.3446) deutlich abgelehnt habe. Ferner würde die Annahme der Motion die Situation tendenziell verschlimmern, da sie zu einer Schmälerung der Zahlungsmoral führen könne.
Die Abstimmung in der grossen Kammer fiel enorm knapp aus: Mit 94 zu 93 Stimmen (1 Enthaltung) wurde die Motion angenommen. Die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, Mitte und Grünen und eine Stimme aus der SVP-Fraktion reichten aus, damit die Motion den Nationalrat passieren konnte.

Mitte März 2024 entschied sich die RK-SR einstimmig mit 9 zu 0 Stimmen (1 Enthaltungen) dazu, die Motion Candinas (mitte, GR), welche bei offenen OKP-Forderungen von im Handelsregister eingetragenen Personen das Pfändungs- statt das Konkursverfahren anwenden wollte, abzulehnen.
In der Sommersession 2024 begründete Kommissionssprecher Martin Schmid (fdp, GR) im Ständerat diesen Entscheid damit, dass man jüngst das SchKG gerade bewusst so angepasst habe, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen das Pfändungsverfahren nicht mehr Anwendung findet. Man sehe also aktuell «keinen Handlungsbedarf», so Schmid. Die kleine Kammer lehnte die Motion stillschweigend ab, womit sie erledigt war.