Da die Teuerung zugenommen hatte, entschied der Bundesrat im April 2024, die Maximalbeträge für Opferhilfe zu erhöhen. Eine finanzielle Entschädigung oder Genugtuung erhalten gemäss OHG körperlich, sexuell oder psychisch verletzte Opfer von Straftaten. Anstatt wie bisher CHF 120'000 soll sich der Höchstbetrag für Entschädigung künftig auf 130'000 Franken belaufen. Bei einer Genugtuung wird der ursprüngliche Maximalbetrag von CHF 70'000 auf CHF 76'000 Franken erhöht. Angehörige erhielten bisher höchstens CHF 35'000 an Genugtuung, in Zukunft sollen es CHF 38'000 sein. Festgelegt wurden diese Änderungen basierend auf dem Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise. Die Verordnung soll ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.
- Schlagworte
- Datum
- 10. April 2024
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
- anzeigen
von Joëlle Schneuwly
Aktualisiert am 22.04.2024
Aktualisiert am 22.04.2024