Die Kosten der ärztlichen Beratungen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung sollen von der Krankenversicherung übernommen werden (Pa.Iv. 22.420)

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Marcel Dobler (fdp, SG) reichte im März 2022 eine parlamentarische Initiative ein, die forderte das KVG um einen Artikel zu ergänzen, der ärztliche Beratungen in Zusammenhang mit einer Patientenverfügung zu den vergüteten Leistungen der Krankenkasse zählt. Die Patientenverfügung sei heute ein elementarer Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen medizinischem Personal und Patientinnen und Patienten, wobei diese im Verlauf des Lebens oft mehrmals angepasst werde. Es sei heute gängig, eine Besprechung über die Patientenverfügung als Sprechstunde abzurechnen, die von der Krankenkasse übernommen werde. Sollte jedoch ein spezifischer Termin vereinbart werden, um sich über die Patientenverfügung zu beraten, so vergüteten Krankenkassen diesen nicht. Dies sei weder konsistent noch zeitgemäss, wobei eine Änderung auch die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten fördere.
Die SGK-NR gab der Initiative im April 2023 mit 13 zu 7 Stimmen (4 Enthaltungen) Folge. Ein halbes Jahr nach ihrer Schwesterkommission beschloss die SGK-SR mit 7 zu 5 Stimmen der Initiative keine Folge zu geben, da bereits heute die Möglichkeit bestehe, die Patientenverfügung über die Krankenversicherung zu vergüten, sollte die Beratung aufgrund einer Krankheit erfolgen. Der negative Entscheid veranlasste die SGK-NR dazu, sich im April 2024 erneut der Initiative anzunehmen, wobei sie mit 12 zu 9 Stimmen (3 Enthaltungen) ihren früheren Entscheid bestätigte und beantragte, der Initiative Folge zu geben.

In der Sommersession 2024 befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative von Marcel Dobler (fdp, SG), die forderte, dass die Kosten von ärztlichen Beratungen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung von den Krankenkassen übernommen werden. Eine Kommissionsminderheit der SGK-NR um Thomas de Courten (svp, BL) forderte, der Initiative keine Folge zu geben, da eine Erweiterung des Leistungskatalogs der Krankenversicherer einen zusätzlichen Anstieg der Krankenkassenprämien zur Folge hätte. Zumal die Patientenverfügung der Ermächtigung der Patientinnen und Patienten diene und nicht ein Instrument werden sollte, das finanzielle Anreize für Ärztinnen und Ärzte schaffe. Die Kommissionsmehrheit, welche von Sarah Wyss (sp, BS) repräsentiert wurde, forderte der Initiative Folge zu geben: Die Gesetzesanpassung fördere generell die Einsetzung von Patientenverfügungen, die in vielerlei Hinsicht – beispielsweise bei der Organspende – immer wichtiger würden. Auch würde man mit der Änderung, anders als von der Minderheit behauptet, auf längere Sicht Kosten einsparen. Der Nationalrat beschloss mit 103 zu 80 stimmen (9 Enthaltungen), der Initiative Folge zu geben. Gegen die Initiative votierten eine klare Mehrheit aus der Mitte- und aus der SVP-Fraktion, wobei sich die restlichen Fraktion geschlossen hinter den Vorstoss stellten.

Anfang Oktober 2024 forderte die Mehrheit der SGK-SR mit 10 zu 2 Stimmen, einer parlamentarischen Initiative von Marcel Dobler (fdp, SG), die ärztliche Beratungen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung in den Leistungskatalog der OKP aufnehmen wollte, keine Folge zu geben. Kommissionssprecherin Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) erklärte in der Wintersession 2024 im Ständerat, dass die Krankenkassen heute schon eine ärztliche Beratung im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung vergüteten, «wenn diese im Rahmen der Behandlung einer konkreten Krankheit erfolgt» sei. Auch angesichts des kontinuierlichen Anstiegs der Krankenkassenprämien, der durch eine Ausweitung des Leistungskatalogs zusätzlich befeuert würde, sei der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Im Anschluss kam die kleine Kammer dieser Aufforderung stillschweigend nach, wodurch die Initiative erledigt war.