Marcel Dobler (fdp, SG) reichte im März 2022 eine parlamentarische Initiative ein, die forderte das KVG um einen Artikel zu ergänzen, der ärztliche Beratungen in Zusammenhang mit einer Patientenverfügung zu den vergüteten Leistungen der Krankenkasse zählt. Die Patientenverfügung sei heute ein elementarer Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen medizinischem Personal und Patientinnen und Patienten, wobei diese im Verlauf des Lebens oft mehrmals angepasst werde. Es sei heute gängig, eine Besprechung über die Patientenverfügung als Sprechstunde abzurechnen, die von der Krankenkasse übernommen werde. Sollte jedoch ein spezifischer Termin vereinbart werden, um sich über die Patientenverfügung zu beraten, so vergüteten Krankenkassen diesen nicht. Dies sei weder konsistent noch zeitgemäss, wobei eine Änderung auch die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten fördere.
Die SGK-NR gab der Initiative im April 2023 mit 13 zu 7 Stimmen (4 Enthaltungen) Folge. Ein halbes Jahr nach ihrer Schwesterkommission beschloss die SGK-SR mit 7 zu 5 Stimmen der Initiative keine Folge zu geben, da bereits heute die Möglichkeit bestehe, die Patientenverfügung über die Krankenversicherung zu vergüten, sollte die Beratung aufgrund einer Krankheit erfolgen. Der negative Entscheid veranlasste die SGK-NR dazu, sich im April 2024 erneut der Initiative anzunehmen, wobei sie mit 12 zu 9 Stimmen (3 Enthaltungen) ihren früheren Entscheid bestätigte und beantragte, der Initiative Folge zu geben.