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  • Häberli-Koller, Brigitte (mitte/centre, TG) SR/CE

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Im September 2023 reichte der Kanton Jura eine Standesinitiative ein, die durch eine «deutliche Preissenkung bei den Angeboten der SBB» einen attraktiveren ÖV in der Schweiz schaffen wollte. Aufgrund des «Klimanotstandes» ist es gemäss der Begründung des Kantons Jura dringend notwendig, die CO2-Emissionen zu reduzieren, was unter anderem durch das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr (ÖV) möglich sei. Laut dem Initiativtext halten aktuell aber zu hohe Preise viele von diesem Umstieg ab. Die Einführung eines sogenannten «Klimatickets» in Österreich habe gezeigt, dass ein günstiges Generalabonnement grossen Anklang finde und die Nutzung des ÖV erhöhe.

Die vorprüfende KVF-SR erteilte der Standesinitiative eine Absage: mit 8 zu 0 Stimmen (2 Enthaltungen) beschloss die Verkehrskommission, der Initiative keine Folge zu geben. So sei es einerseits Aufgabe der Transportunternehmen, die Preise für ihre Angebote festzulegen. Andererseits unterstütze die Kommission eine finanzielle Förderung der ÖV-Preise zu Zeiten eines angespannten Bundeshaushalts nicht. Weiter hätten die Kantone ihrerseits bereits die Möglichkeit, Tarifvergünstigungen für den ÖV anzubieten.

Im Ständerat wiederholte Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) den Standpunkt der KVF-SR. Daraufhin beschloss die kleine Kammer stillschweigend, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Transports publics plus attractifs (Iv. ct. 23.314)

Anfang Oktober 2024 forderte die Mehrheit der SGK-SR mit 10 zu 2 Stimmen, einer parlamentarischen Initiative von Marcel Dobler (fdp, SG), die ärztliche Beratungen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung in den Leistungskatalog der OKP aufnehmen wollte, keine Folge zu geben. Kommissionssprecherin Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) erklärte in der Wintersession 2024 im Ständerat, dass die Krankenkassen heute schon eine ärztliche Beratung im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung vergüteten, «wenn diese im Rahmen der Behandlung einer konkreten Krankheit erfolgt» sei. Auch angesichts des kontinuierlichen Anstiegs der Krankenkassenprämien, der durch eine Ausweitung des Leistungskatalogs zusätzlich befeuert würde, sei der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Im Anschluss kam die kleine Kammer dieser Aufforderung stillschweigend nach, wodurch die Initiative erledigt war.

Les coûts des consultations médicales relatives aux directives anticipées doivent être pris en charge par l'assurance maladie (Iv.pa. 22.420)

Les membres du Conseil des Etats ont débattu de la motion de la Commission de la politique de sécurité du Conseil national (CPS-CN) visant à interdire la participation de l’armée suisse aux exercices de l’OTAN. S'exprimant au nom de la commission, Daniel Jositsch (ps, ZH) a appelé ses collègues à rejeter la motion en affirmant que la Suisse devait se préparer à n'importe quel type de situation d'urgence, donc aussi à l'éventualité d'une guerre au cours de laquelle la Suisse aurait pour alliés des pays membres de l'OTAN. Heidi Z'graggen (centre, UR), qui avait déjà défendu cette motion contre la majorité de la Commission de la politique de sécurité du Conseil des Etats (CPS-CE), a quant à elle tenté de convaincre ses collègues du Conseil des Etats de voter en faveur de cet objet en arguant que les soldats suisses pourraient ne pas être très motivés par l'idée de participer à des exercices à l'étranger, puisque l'armée suisse est une armée de milice. A cet égard, elle a notamment fait mention du faible nombre de militaires s'étant portés volontaires pour participer à un exercice organisé en 2025 en Autriche. Heidi Z'graggen a également indiqué que la participation à des exercices simulant la mise en application des clauses de l'article 5 du Traité de l'OTAN (soutien des Etats membres de l'OTAN en cas d'attaque contre un autre Etat membre) pourrait mettre en cause la neutralité de la Suisse. En effet, en tant qu'Etat neutre, la Suisse peut difficilement prendre des initiatives en temps de paix qui la contraindraient à se soustraire à certaines obligations relatives à son statut d'Etat neutre si une guerre devait éclater.
S'exprimant au nom du groupe socialiste, Franziska Roth (ps, SO) a exprimé son opposition à la motion de la CPS-CN en indiquant que la participation de la Suisse à des exercices organisés en partenariat avec l'OTAN lui permettrait de contribuer à la paix et à la sécurité du continent européen, sans attendre que d'autres pays ne lui viennent en aide en cas d'attaque. Les élus UDC ne partageaient pas cette opinion. Ce fut notamment le cas de Werner Salzmann (udc, BE), qui a rappelé à ses collègues que la neutralité de la Suisse était aussi une question d'image. Selon lui, il n'était donc pas judicieux de participer à des exercices de l'OTAN, puisqu'ils pouvaient laisser entendre que la Suisse fait partie intégrante de cette alliance.
Pour s'opposer au discours des partisans de la motion, certains élus qui y étaient opposés, tels que la centriste Brigitte Häberli-Koller (centre, TG), ont affirmé que la participation à des exercices simulant l'application de l'article 5 ne signifiait pas que la Suisse agirait selon les clauses de cet article en cas d'attaque contre un Etat membre de l'Alliance. Le conseiller national uranais Josef Dittli (plr) a quant à lui indiqué que la Suisse avait déjà participé à des exercices conduits en partenariat avec l'OTAN dans le domaine de la cyberdéfense. Puisque les questions relatives à la cyberdéfense sont aujourd'hui couvertes par l'article 5 du Traité de l'OTAN, la Suisse ne pourrait plus y prendre part si la motion était acceptée, alors que ces enjeux revêtent une grande importance stratégique.
A la fin des débats, la ministre de la défense Viola Amherd a pris la parole, au nom du Conseil fédéral, pour appeler les parlementaires à rejeter la motion. Elle a notamment affirmé que la participation de la Suisse à des exercices de l'OTAN ne la conduirait pas à prendre part à la défense de l'Alliance et que les militaires suisses ne s'entraineraient donc pas à défendre les frontières extérieures de l'OTAN. Elle a par ailleurs indiqué que, puisque la motion interdisait tout exercice associé à l'article 5, la Suisse n'aurait plus que très rarement l'occasion de participer à des exercices de l'OTAN.
Au vote, la motion a été rejetée par 29 voix contre 12 et 4 abstentions. L'objet est donc liquidé.

Se recentrer sur les attributions constitutionnelles de l'armée. Pas de participation aux exercices d'alliance de l'Otan! (Mo. 24.3012)

Die Delegierten des Schweizer Hauseigentümerverbands (HEV) wählten im Juni 2024 Nationalrat Gregor Rutz zum Nachfolger von Hans Egloff als Verbandspräsident, womit das HEV-Präsidium in SVP- und Zürcher Hand verblieb. Egloff war nach zwölf Jahren an der Verbandsspitze zurückgetreten und Rutz war der einzige Kandidat. Bei den Gesamterneuerungswahlen des 17-köpfigen Verbandsvorstands wählten die Delegierten zudem sieben weitere Mitglieder des Bundesparlaments: von der Mitte Brigitte Häberli-Koller (Ständerätin TG, bisher), Philipp Matthias Bregy (Nationalrat VS, bisher) und Yvonne Bürgin (Nationalrätin ZH, neu), von der FDP Johanna Gapany (Ständerätin FR, neu) und Maja Riniker (Nationalrätin AG, bisher), von der SVP Marco Chiesa (Ständerat TI, neu) und Roland Rino Büchel (Nationalrat SG, bisher).
In seiner Antrittsrede beschwor Rutz die Eigentumsfreiheit, die Eigentumsgewährleistung und die Eigenverantwortung als drei «Eigentums-Fixsterne», nach denen er die Tätigkeit des HEV Schweiz ausrichten wolle. In einem NZZ-Interview äusserte er sich einige Monate später unter anderem auch dazu, welche Hebel aus seiner Sicht betätigt werden müssten, um die Wohnungsknappheit zu lindern: Zum einen solle durch eine Drosselung der Zuwanderung die Nachfrage gesenkt werden, zum andern solle durch einen Abbau von «bürokratischen Auflagen» und Einsprachemöglichkeiten das Bauen erleichtert und somit das Angebot erhöht werden.

Neuer HEV-Präsident

In der Sommersession 2024 befasste sich der Ständerat mit einem Postulat Häberli (mitte, TG), welches vom Bundesrat verlangte, die Regelung von Eignung, Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden sowie das diesbezüglich existierende Verbesserungspotenzial darzulegen. Die Postulantin unterstrich die Bedeutung ihres Geschäfts mit den fehlenden Zulassungsregelungen und der Tatsache, dass nur wenige Ausbildungsstätten den international anerkannten Richtlinien der Organisation Assistance Dogs International (ADI) zur Gewährleistung der Minimalstandards entsprächen. Aufgrund der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen müsse die Schweiz Hindernisse abbauen und die Inklusion vorantreiben. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider anerkannte zwar das Anliegen, empfahl das Postulat dennoch zur Ablehnung. Die IV spreche bereits Beiträge für bestimmte Assistenzhunde wie etwa Blindenführhunde oder Mobilitätshilfehunde, wobei für deren Anerkennung strenge Bedingungen erfüllt werden müssten, zu denen auch die Zertifizierung durch ADI zählten. Der Einwand der Innenministerin blieb im Stöckli allerdings ungehört. Einstimmig nahm die kleine Kammer das Geschäft an.

Anforderung, Eignung, Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden (Po. 24.3123)

In der Sommersession 2024 behandelte der Ständerat als Zweitrat einen Entwurf der RK-NR zu einer Änderung des OR, um unter anderem die Frist der Meldung von Baumängeln zu verlängern. Der Nationalrat hatte zuvor den Entscheid seiner Rechtskommission bestätigt und nicht zuletzt für eine gänzliche Abschaffung der Verwirkungsfolge für verspätete Mangelrügen und eine Anhebung der Verjährungsfrist auf zehn statt fünf Jahre gestimmt. Weiter sollen Mängel neu innerhalb der gesamten Verjährungsfrist gerügt werden können, wobei eine Schadensminderungspflicht seitens der Käuferin oder des Käufers bestehe.

Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In der Detailberatung lagen mehrere Anträge der Kommission oder der Kommissionsmehrheit sowie ihnen gegenübergestellt zwei Minderheitsanträge und vier Einzelanträge seitens Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) vor. Kommissionssprecher Matthias Michel (fdp, ZH) stellte die Vorlage dem Stöckli vor und erläuterte, dass die RK-SR nach vier Sitzungen zum Entwurf eine Lösung gefunden habe. So stelle die nach geltendem Recht kurze Rügefrist das Kernproblem der Vorlage dar. Jedoch wolle man sich genau bei dieser Rügefrist am Entwurf des Bundesrats orientieren, welcher die Frist für die Mangelrüge auf 60 Tage angesetzt habe, und schaffe diesbezüglich eine erste Differenz zum Nationalrat. Ebenso sprach sich die Mehrheit der RK-SR dafür aus, dass – analog zum Entwurf des Bundesrats – die Verjährungsfrist weiterhin bei fünf Jahren belassen wird. Auch Bundesrat Beat Jans bekräftigte den Mehrheitsentscheid und hob hervor, dass eine komplette Ausweitung der Rügefrist das geltende System gänzlich aushebeln würde. In einer weiteren Differenz zum Nationalrat schlug die RK-SR analog zum Bundesrat vor, ganz auf ein Nachbesserungsrecht bei Bauten mit umfangreichen Renovierungsarbeiten zu verzichten. Weiter sprach sich die Kommission – erneut entgegen des Entscheids des Nationalrats aber in Einklang mit dem Bundesrat – für eine Ersatzsicherheit seitens der Bauherrschaft aus, welche Verzugszinsen für mindestens zehn Jahre decken solle.
Ein Minderheitsantrag Sommaruga (sp, GE) forderte die Ausdehnung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre und somit Zustimmung zum Nationalrat. Der Vorschlag der Minderheit konnte im Stöckli jedoch nicht obsiegen: Eine Mehrheit des Ständerats sprach sich mit 33 zu 10 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen eine Ausweitung der Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre aus. Auch ein weiterer Minderheitsvorschlag Sommarugas, der ebenso wie der Nationalrat forderte, dass die Verjährungsfrist nicht zulasten des Käufers oder der Käuferin abgeändert werden darf, lehnte der Ständerat mit 28 zu 16 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ab. Die obsiegende Kommissionsmehrheit befürwortete auch hier die Version des Bundesrates, der eine Abänderung der Verjährungsfrist nicht verbieten wollte.
Darüber hinaus stellten sich vier Einzelanträge seitens Brigitte Häberli-Koller gegen die Kommissionsanträge und forderten eine vollständige Zustimmung zu den Beschlüssen des Nationalrats. Die Einzelanträge umfassten eine Abschaffung der Rügefrist für Baumängel, eine zwingende Nachbesserungspflicht, eine Ausweitung ebendieser Nachbesserungspflicht auf umfassend renovierte Bauten und eine Begrenzung der im Rahmen der Ersatzsicherheit zu deckenden Verzugszinsen auf fünf Jahre. Häberli-Koller betonte in erster Linie, dass unter anderem die Nachbarländer keine Rügefristen implementieren würden und die Rügefrist als Spezialfall im schweizerischen Vertragsrecht heraussteche, weshalb sie auch das Absehen von ebendieser empfahl. Der Ständerat entschied sich trotzdem mit 35 zu 8 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), an der 60-tägigen Rügefrist gemäss Vorschlag der RK-SR festzuhalten. Auch stimmte die Mehrheit des Ständerats mit 29 zu 12 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen einen zwingenden Charakter des Nachbesserungsrechts und mit 30 zu 13 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen eine Ausdehnung der Nachbesserungspflicht auf umfassend renovierte Bauten. Schliesslich scheiterte auch der letzte Einzelantrag Häberli-Koller und damit der nationalrätliche Vorschlag, die im Rahmen der Ersatzsicherheit zu deckenden Verzugszinsen auf fünf Jahre zu begrenzen, mit 30 zu 13 Stimmen (bei 1 Enthaltung) im Stöckli.
In der Gesamtabstimmung wurde die so abgeänderte Vorlage einstimmig angenommen, womit sie zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat geht.

Obligationenrecht (Baumängel). Änderung (BRG 22.066)

Die SGK-SR beschloss Mitte März 2024 mit 5 zu 3 Stimmen und 4 Enthaltungen, die Motion von Melanie Mettler (glp, BE), welche eine Anpassung der AHV-Rentenformel zum Vorteil von bedürftigen Rentnerinnen und Rentnern forderte, abzulehnen. In der gleichen Abstimmung wurde auch über die Motion Rieder (mitte, VS; Mo. 23.3212) entschieden, die ebenfalls eine Erhöhung der AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner bezwecken wollte.

In der Sommersession 2024 gelangte das Geschäft in den Ständerat, wo die Position der Kommission von Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) vertreten wurde: Mit der Umsetzung der «Initiative für eine 13. AHV-Rente» werde bereits eine grosse Herausforderung auf die finanziellen Mittel der AHV zukommen. Diese sei prioritär zu behandeln, so dass «zusätzliche Erhöhungen nicht infrage kämen». Zudem seien Aspekte der Motion mit der Annahme der Volksinitiative teilweise bereits angenommen worden. Auch gebe es die Möglichkeit, nicht ausreichende Renten künftig stärker über die EL zu unterstützen, so Häberli-Koller. Beat Rieder stellte in seinem Redebeitrag klar, dass sein Vorstoss und die Motion Mettler beide ursprünglich indirekte Gegenvorschläge zur Initiative für die 13. AHV-Rente gewesen seien, bei denen effektiv die ärmsten AHV-Bezügerinnen und -Bezüger profitiert hätten, was nun bei der «Giesskanne» der 13. AHV-Rente nicht der Fall sei. Die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den ärmsten und reichsten AHV-Beziehenden könnten mit der 13. AHV-Rente sogar noch zunehmen, so Rieder. Zudem beständen die Mängel in der AHV-Rentenformel weiterhin. Auch die von der Kommission vorgeschlagene Flexibilisierung der EL sei nicht unbedingt zielführend, da der EL-Bezug oft mit grossen Hürden verbunden sei und Betroffene häufig einen langen Prozess durchmachen müssten für den Anspruch, wobei sie schliesslich «ihr Eigentum verscherbeln und verkaufen müssten». Trotz dieser Kritik sah Rieder davon ab, sein Anliegen weiter voranzutreiben und zog seine Motion zurück. Die Motion Mettler wurde stillschweigend abgelehnt.

AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner erhöhen (Mo. 23.3239)
Dossier: Conséquences parlementaires de l'acceptation de l'initiative pour une 13e rente AVS

Der Ständerat beriet in der Frühjahrssession 2024 als Zweitrat eine Motion Rechsteiner (mitte, AI), die forderte, dass im Projekt Bahn 2050 der Anschluss der ländlichen Regionen sichergestellt werde. Im Namen der KVF-SR liess Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) verlauten, dass sich die Kommission mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung für die Motion ausgesprochen habe. Laut Häberli-Koller besteht die Gefahr, dass Bedürfnisse der ländlichen Regionen, wie beispielsweise deren Anschluss an Agglomerationen oder die Bedeutung des motorisierten Individualverkehrs für die wenig besiedelten und schlecht erschlossenen Gebiete, beim Ausbau von Transitachsen zwischen Zentren zu wenig Gehör bekommen. Es sei darum zu begrüssen, wenn die Erschliessung der ländlichen Regionen in den zukünftigen Ausbauschritten der Bahn mehr Beachtung erhalte.
Der Bundesrat hingegen beantragte die Ablehnung der Motion. Bundesrat Albert Rösti erklärte, dass die ländlichen Regionen mit der Perspektive Bahn 2050 bereits angesprochen würden, indem die «Anbindung von regionalen und ländlichen Zentren an die Agglomerationen und städtischen Räume» gefördert werde. Zudem seien für die Feinplanung des Verkehrs in den ländlichen Räumen die Kantone zuständig. Im Kompetenzbereich des Bundes lege das Eisenbahngesetz die Erschliessung der ländlichen Regionen mit dem öffentlichen Verkehr bereits ausreichend fest. Der Bundesrat erachtete das Anliegen der Motion somit als bereits erfüllt.
Die kleine Kammer teilte diese Ansicht des Bundesrats jedoch nicht. Sie nahm die Motion einstimmig ohne Enthaltung an, womit diese zur Umsetzung an den Bundesrat überwiesen wurde.

Bahn 2050. Anschluss der ländlichen Regionen sicherstellen (Mo. 21.4584)

Anders als der Nationalrat kennt der Ständerat keine Legislaturperiode. Amtsdauer und Wahltermin richten sich nach kantonalem Recht und auch wenn – mit Ausnahme des Kantons Appenzell Innerrhoden – in der Regel in einem Kanton gleichzeitig National- und Ständeratswahlen durchgeführt werden, gibt es in der kleinen Kammer anders als in der grossen keine Gesamterneuerung und auch keine Konstituierung. Nach eidgenössischen Wahlen muss der Ständerat lediglich von den Mitteilungen der Kantone zu den Wahlen (PAG 23.221) und vom Bericht zur Feststellung von Unvereinbarkeiten (PAG 23.068) Kenntnis nehmen und schliesslich, wie in jeder Wintersession, die Wahl des Büros vornehmen.

In der den eidgenössischen Wahlen folgenden Wintersession 2023 begrüsste die amtierende Ständeratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) – und eben nicht wie im Nationalrat ein Alterspräsident oder eine Alterspräsidentin – die Anwesenden nicht zur neuen Legislatur sondern einfach zu ersten Sitzung der Wintersession. In ihrer Abschiedsrede (23.9002) lobte die scheidende Präsidentin die Zusammenarbeit in der kleinen Kammer. Es sei aufgrund der vielen «Herausforderungen und Krisenmomenten» in den letzten Jahren nicht selbstverständlich, dass es in der kleinen Kammer «ohne Spektakel [...] ruhig und respektvoll» zu und hergehe, und dass trotz der von sozialen Medien angetriebenen «rasanten Geschwindigkeit» der Informationsverbreitung die «Debattenkultur» im Ständerat hochgehalten werde. Am eindrücklichsten finde sie aber, dass der Rat «beinahe ohne Vorschriften und Regeln» funktioniere. Diese Freiheit funktioniere nur, weil Respekt im Umgang herrsche, weil einander zugehört werde, weil nicht die Macht des Stärkeren ausgespielt werde. Zu dieser «Kultur der Selbstverantwortung» habe sie in ihrem Präsidialjahr gerne ihren Beitrag geliefert.

Nach der Mitteilungen der Kantone, in denen die rechtskräftige Wahl der Anwesenden vermerkt war, schritt die scheidende Präsidentin zur Vereidigung der 13 neu gewählten Ständerätinnen und Ständeräte. Petra Gössi (fdp, SZ), Marianne Binder-Keller (mitte, AG), Pascal Broulis (fdp, VD), Mauro Poggia (mcg, GE), Benjamin Mühlemann (fdp, GL), Fabio Regazzi (mitte, TI) und Pirmin Schwander (svp, SZ) legten den Eid ab und Flavia Wasserfallen (sp, BE) Franziska Roth (sp, SO), Tiana Angelina Moser (glp, ZH), Baptiste Hurni (sp, NE), Pierre-Yves Maillard (sp, VD) und Simon Stocker (sp, SH) legten das Gelübde ab.

Anschliessend nahm der Ständerat den von Stefan Engler (mitte, GR) zusammengefassten Bericht des Büros zur Kenntnis, in dem mögliche Unvereinbarkeiten festgestellt werden. Solche würden vorliegen, wenn eine Ständerätin oder ein Ständerat Mitglied in einer Organisation wäre, die mit Verwaltungsaufgaben betraut ist oder bei der der Bund eine beherrschende Stellung innehat. Dies war für niemandem im Rat der Fall. Ebenfalls nicht möglich ist eine gleichzeitige Einsitznahme im National- und im Ständerat. Da sich die elf neuen Ständeratsmitglieder, die gleichzeitig auch in den Nationalrat gewählt worden waren (Gössi, Hurni, Maillard, Salzmann, Wasserfallen, Broulis, Poggia, Regazzi, Roth, Moser und Binder) allesamt für das Mandat in der kleinen Kammer entschieden hatten, lag auch hier keine Unvereinbarkeit vor.

Sodann schritt der Rat schliesslich zur Wahl des Büros 2023/2024. Gewählt wurde die amtierende zweite Vizepräsidentin, Eva Herzog (sp, BS). Auf 44 der 46 eingelangten Wahlzettel stand der Name der Baslerin; 2 Wahlzettel waren leer eingelegt worden. Eva Herzog ist die sechste Frau, die den Ständerat präsidiert (gegenüber 195 Männern) und die erste Frau auf diesem Posten, die der SP angehört – die SP besetzte (seit 1919) insgesamt 10 mal das Präsidium der kleinen Kammer (FDP/Liberale: 46 Mal; CVP/Mitte: 45 Mal, SVP/BGB: 7 Mal). Eva Herzog war mit 61 Jahren älter als die bisherigen Präsidentinnen und Präsidenten im Durchschnitt (54 Jahre) und ihre bisher vierjährige Erfahrung im Rat war vergleichsweise kurz, gemessen an der mittleren Amtsdauer der bisherigen Ständerätinnen und Ständeräte bis zu deren Wahl ins Präsidium (11.5 Jahre). Die 44 Stimmen dürfen im Vergleich (seit 1972 durchschnittlich 42.1 Stimmen) aber als Beweis dafür gelten, dass ihr die Kompetenz für das Amt von ihren Ratskolleginnen und -kollegen zugeschrieben wurde. Zum 9. Mal sass ein Kantonsvertreter bzw. eine Kantonsvertreterin aus Basel-Stadt an der Spitze der kleinen Kammer (VD: 17 Mal; BE: 15 Mal; TG: 13 Mal; noch nie: NW).
Eigentlich wäre das Amt turnusgemäss der ersten Vizepräsidentin, Lisa Mazzone (gp, GE), zugestanden. Da die Genferin aber nicht wieder in den Ständerat gewählt worden war, kam Eva Herzog, die selber erst Ende 2022 als Ersatz für die damalige erste Vizepräsidentin und zur Bundesrätin gewählte Elisabeth Baume-Schneider ins Ständeratspräsidium gewählt worden war, zum Zug. Es wird damit voraussichtlich eine Weile dauern, bis sich erneut eine Chance auf ein erstes Ständeratspräsidium für eine Nicht-Bundesratspartei ergibt.
Nachdem die scheidende Präsidentin Brigitte Häberli-Koller den Präsidentinnensessel geräumt hatte, bedankte sich die neue Präsidentin bei der alten. Die Bevölkerung erwarte, dass das Parlament alle Menschen repräsentiere und zwar «unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Sprache, sozialer Stellung; unabhängig von der Lebensform, von religiöser, weltanschaulicher oder politischer Überzeugung; unabhängig von der geistigen und körperlichen Verfassung». Um diese Erwartung zu erfüllen, müssten die demokratischen Werte hochgehalten und gegen die zunehmenden autokratischen Tendenzen weltweit verteidigt werden, so Herzog in ihrer Antrittsrede. Dabei müssten auch die Schweizer Neutralität neu gedacht und die erodierenden Beziehungen zur EU auf eine neue Basis gestellt werden. Einen Stadtkanton vertretend wolle sie zwar die städtischen Anliegen vertreten, aber dennoch mithelfen, den Stadt-Land-Graben zuzuschütten.

Nach einem musikalischen Intermezzo wurden Andrea Caroni (fdp, AR) mit 42 von 46 eingelangten Stimmen (4 Wahlzettel blieben leer) zum ersten Vizepräsidenten und Stefan Engler (mitte, GR) mit 44 von 46 eingelangten Stimmen (2 Wahlzettel blieben leer) zum zweiten Vizepräsidenten gewählt. Das Büro komplettierten Werner Salzmann (svp, BE) als Stimmenzähler (43 von 46 eingelangten Wahlzetteln, 3 leer) und Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU; 40 von 46 eingelangten Wahlzetteln, 6 leer).

Wahl Ständeratspräsidium 2023/2024
Dossier: Conseil national et Conseil des Etats. Election de la présidence et du bureau

Viel Spannung erwarteten die Medien vor den Ständeratswahlen 2023 im Kanton Thurgau nicht: Da die zwei Bisherigen, Brigitte Häberli-Koller (mitte) und Jakob Stark (svp), erneut zur Wahl antraten und sich gegenseitig zur Wiederwahl empfahlen, spekulierten die Medien hauptsächlich darüber, ob es beiden gelingen würde, bereits im ersten Wahlgang das absolute Mehr zu erreichen. Brigitte Häberli-Koller galt in den Medien als Favoritin, da sie über die Parteigrenzen hinaus beliebt und unter anderem dank ihrer Ständeratspräsidentschaft sehr bekannt sei. Jakob Stark hingegen lag laut einer von der Thurgauer Zeitung publizierten Umfrage einen Monat vor der Wahl nur knapp über dem absoluten Mehr, obwohl er der mit Abstand wählerstärksten Partei angehört.

Den übrigen vier Kandidierenden unterstellten die Medien, dass sie mit ihren Ständeratskandidaturen vor allem ihre Bekanntheit oder auch ihre Chancen bei den Nationalratswahlen erhöhen wollten. Für die FDP kandidierte die Präsidentin der Industrie- und Handelskammer Thurgau, Kris Vietze, die als erste freisinnige Thurgauerin den Sprung ins Stöckli schaffen wollte. Die GLP schickte Stefan Leuthold ins Rennen und unterstützte auch Brigitte Häberli-Koller. Gleichzeitig kritisierten die Grünliberalen die Ständerätin für ihren «Pakt» mit ihrem Ratskollegen: diese Allianz sei «opportunistisch» und «legitimiere die teils populistischen Kräfte innerhalb der SVP». Die SP und die Grünen verzichteten auf eigene Kandidaturen, was laut Medien als Zugeständnis an die GLP für die gemeinsame Listenverbindung bei den Nationalratswahlen zu verstehen sei. Sowohl die Sozialdemokraten als auch die Grünen empfahlen nur den Grünliberalen Leuthold zur Wahl. Zusätzlich kandidierten Robin Spiri von Aufrecht Thurgau und die Parteilose Gabriela Coray, die in der Vergangenheit schon mehrfach für politische Ämter kandidiert hatte, so auf kantonaler Ebene zuletzt bei den Regierungsratsersatzwahlen 2015 und auf eidgenössischer Ebene bereits bei den Ständeratswahlen 2019.

Am Wahltermin setzte der Kanton Thurgau bei den Ständeratswahlen auf Kontinuität: Brigitte Häberli-Koller (51'209 Stimmen) wurde mit einem Glanzresultat, wie die Medien schrieben, für ihre bereits vierte Legislatur im Ständerat gewählt. Auch Jakob Stark (46'126 Stimmen) übertraf das absolute Mehr (37'391 Stimmen) deutlich und darf den Thurgau für eine zweite Vierjahresperiode im Ständerat vertreten. Eine kleine Überraschung machten die Medien bei der Platzierung hinter den Gewählten aus: Stefan Leuthold (19'290 Stimmen) verwies Kris Vietze (17'665 Stimmen) auf den vierten Platz, obwohl die Umfragen vor der Wahl die Freisinnige auf dem dritten Platz gesehen hatten. Stattdessen wurde die FDP-Kantonsrätin in den Nationalrat gewählt, während der Grünliberale Leuthold den Sprung nach Bundesbern auch bei der Nationalratswahl verpasste. Deutlich weniger Stimmen erzielten Robin Spiri (7'397 Stimmen) und Gabriela Coray (3'623 Stimmen), Vereinzelte erzielten insgesamt 5'227 Stimmen. Die Wahlbeteiligung stieg im Vergleich zu vor vier Jahren auf 47.3 Prozent (+4.7 Prozentpunkte). In der Folge spekulierten die Medien bereits über einen möglichen vorzeitigen Rücktritt der beiden Gewählten während der neuen Legislatur, da diese das Pensionsalter bereits erreicht hatten. Einen solchen verneinten die beiden wiedergewählten Thurgauer Standesvertretenden jedoch dezidiert.

Ständeratswahlen 2023 – Thurgau

Pour célébrer l'anniversaire des 175 ans de l'adoption de la première Constitution fédérale, en 1848, diverses festivités ont eu lieu au cours de l'année 2023. En parallèle, les articles ont fleuri dans la presse du pays pour évoquer les événements ayant mené à la rédaction de la Constitution, son adoption, sa signification à l'heure actuelle, ou encore son influence sur l'histoire de la Suisse moderne.
Le 1er et le 2 juillet, plusieurs bâtiments historiques de l'administration fédérale ont ouvert leurs portes au grand public. Il s'agissait évidemment du Palais fédéral, mais aussi de la BNS, du centre de presse de la Confédération, du Bernerhof et de l'hôtel Bellevue. Pour la première fois, la salle de séance du Conseil fédéral était accessible aux visiteuses et visiteurs. Au nombre de 70'000 sur les deux jours, ces derniers.ères ont pu assister à plusieurs expositions, spectacles et autres débats, en présence notamment du président de la Confédération Alain Berset, de la conseillère fédérale Elisabeth Baume-Schneider et du président de la banque nationale Thomas Jordan. Découlant de la volonté exprimée par le Parlement en 2021, l'événement a été un succès, moyennant parfois plusieurs heures d'attente pour les visiteurs et visiteuses.
Puis, le 12 septembre a eu lieu une fête populaire sur la place fédérale, en parallèle de la session d'automne du Parlement. Cette date n'a pas été choisie au hasard. Elle correspond au jour de l'adoption de la première Constitution, le 12 septembre 1848. Cet événement a permis de dévoiler l'œuvre qui décore dorénavant le tympan du Palais fédéral. Réalisée par l'artiste bâloise Renée Levi et son mari, le graphiste Marcel Schmid, cette œuvre est composée de 246 pièces de céramique striées (représentant les 246 parlementaires fédéraux). Selon l'endroit d'où on la regarde, les reflets de la lumière sur la céramique en donnent une vision différente. Comme pour la démocratie, il faut donc changer de point de vue pour faire vivre l'œuvre, ont expliqué ses concepteurs. Souhaitant thématiser la représentation des minorités, ils ont baptisé l'ouvrage Tilo, du prénom de la Neuchâteloise Tilo Frey, qui fût en 1971 l'une des douze premières femmes élues au Parlement fédéral, juste après l'introduction du droit de vote et d'éligibilité des femmes. Elle est également la première femme originaire du continent africain à avoir été élue au Conseil national. Depuis l'inauguration du Palais fédéral en 1902, le tympan était resté vierge de décoration.
Dans son discours prononcé le 12 septembre, Alain Berset a expliqué que la création de la Suisse moderne, via sa première Constitution, «a été un coup de maître, mais aussi un acte fort, risqué et particulièrement audacieux». En comparant à la situation actuelle, il a souligné «le contraste saisissant», regrettant ce qui s'apparente aujourd'hui «à la gestion d'un statu quo s'érodant immanquablement». Ainsi, il a salué l'esprit pionner de 1848, qui «se distingue nettement de celui qui prévaut actuellement, marqué par le maintien des acquis, un certain pessimisme et cette conviction largement partagée que le meilleur est derrière nous». Son discours engagé, qualifié d'excellent par le Tages Anzeiger, a été l'un des moments forts d'une journée qui, malgré son caractère symbolique, n'a pas été épargnée par les luttes politiques. D'une part, la gauche a regretté que huit hommes aient prononcé un discours, contre une seule femme, la présidente du Conseil des Etats Brigitte Häberli-Koller. D'autre part, plusieurs membres de la fraction UDC n'ont pas assisté, ou que partiellement, à la journée, alors que les autres fractions étaient presque complètes. Le parti conservateur a notamment contesté la reprise de l'hymne national dans un texte adapté pour l'occasion.
Commentant ces activités se déroulant en partie entre les murs du Palais fédéral, le Tages Anzeiger s'est amusé du fait que la fête ait célébré une histoire de la Suisse totalement différente de celle que représentent l'immense tableau représentant le Grütli dans l'enceinte du Conseil national, et les statues de Guillaume Tell et Gertrud Stauffacher le surplombant. L'utilisation des mythes fondateurs de la Suisse, dont on sait désormais qu'ils ne sont pas véridiques, s'explique par la nécessité qu'il y avait encore de panser les plaies des perdants de la guerre du Sonderbund lors de la construction du Palais fédéral en 1902. En effet, l'historien Georg Kreis a rappelé dans la NZZ que les cantons catholiques, vaincus lors de la guerre du Sonderbund, ne se sont pas montrés favorables à la Constitution au premier abord. Son commentaire intitulé «Die Schweiz ist auf Zwang und Konsens gebaut» avait pour but de démontrer que la construction de l'Etat fédéral helvétique partage de nombreux points communs avec l'Europe : «alors que la Suisse est devenue un État fédéral en 1848, l'UE est toujours une fédération d'Etats. Pourtant, la Suisse est une sorte d'UE en petit, et l'UE une Suisse en grand. Il est donc étonnant qu'en Suisse, malgré les similitudes existantes, les deux entités soient généralement considérées comme aussi incompatibles», a-t-il écrit. Sur l'aspect pionnier de la Constitution de 1848, l'historienne Irène Herrmann a rappelé dans le Temps qu'elle accordait aux citoyens plusieurs droits, tels que celui de voter ou de s'exprimer sur tout changement de la Constitution, et même d'en demander une révision totale. Il s'agissait de quelque chose d'exceptionnel en comparaison internationale pour l'époque, surtout dans les monarchies qui entouraient la Suisse. Cependant, l'historienne a relevé que ces droits ne revenaient qu'à une partie limitée de la population : «les femmes, les faillis, les domestiques, les itinérants – dont les étudiants – ainsi que les éléments supposés extérieurs au corps national, soit les étrangers et les juifs » en étaient exclus. De manière générale, les articles publiés dans la presse ont donc permis aux lecteurs et lectrices de découvrir une partie des vérités se cachant derrière les mythes sur lesquels l'identité suisse a été construite.

La Suisse fête les 175 ans de la première Constitution en 2023: revue de presse
Dossier: 175 ans de la première Constitution fédérale

Le Conseil des Etats a décidé de suivre le Conseil national s'agissant des traces dans les produits importés de pesticides interdits en Suisse. Le rapporteur de la majorité de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE), Jakob Stark (udc, TG), a défendu un projet qui permettrait, d'une part, de protéger les consommatrices et consommateurs et, d'autre part, de mettre sur un pied d'égalité les producteurs suisses et étrangers. Pour la minorité et le Conseil fédéral, les normes en vigueur sont suffisamment strictes et ces contrôles relèvent de la compétence cantonale, comme expliqué par Andrea Gmür-Schönenberger (centre, LU) et Alain Berset. De plus, la Suisse est partie prenante du Codex Alimentarius de la FAO et de l'OMS qui fixe des normes internationales à cet égard. Prendre des décisions «entre quatre murs» – pour reprendre les mots du ministre de l'intérieur –irait à l'encontre des engagements de la Suisse.
La décision est finalement revenue à la présidente de la chambre des cantons, Brigitte Häberli-Koller (centre, TG), alors que 20 parlementaires ont voté pour et 20 contre la motion (2 abstentions). Le vote favorable de la présidente donne pour mandat au Conseil fédéral d'appliquer cette motion.

Tolérance zéro pour les produits alimentaires importés s'agissant de pesticides interdits en Suisse (Mo. 20.3835)

La commission de la science de l'éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE) s'est penchée sur la motion de Martin Haab (udc, ZH) visant une interdiction d'importation du foie gras. Elle propose à sa chambre une version modifiée du texte, remplaçant l'interdiction par une obligation de mentionner les méthodes de production. Lors des débats en chambre, le rapporteur de la commission Benedikt Würth (centre, SG) a rappelé que le Parlement avait d'ores et déjà accepté un texte allant en ce sens, pour l'ensemble des produits animaux et végétaux ne respectant pas les méthodes de production suisses. Une déclaration de production permet d'établir une certaine transparence pour les consommatrices et consommateurs, ce qui est, par ailleurs, salué par le Conseil fédéral — bien que ce dernier ne souhaite appliquer cette transparence qu'à un nombre limité de produits, considérés comme sensibles. Une interdiction totale d'importation serait contraire aux accords commerciaux signés par la Suisse — tant l'accord de l'OMC que l'accord agricole avec l'UE — selon le rapporteur qui s'appuie sur une prise de position de l'Office fédéral de la justice (OFJ) mandatée par la commission. De plus, une interdiction inciterait les gourmets à se rendre en France voisine pour leurs achats, ce qui serait, selon la majorité de la commission, dommageable aux commerces suisses. Neuf membres de la commission se sont prononcés en faveur de la motion ainsi modifiée, tandis que trois autres membres ont pris position pour la motion originelle. Exposant les méthodes d'engraissement des volatiles pour obtenir un foie, dans les faits, malade, Maya Graf (vert-e-s, BL) a rappelé que le Conseil fédéral avait la compétence pour édicter une telle interdiction selon l'art. 14, alinéa 1 de la loi sur la protection des animaux (LPA). Selon la minorité qu'elle représente, une interdiction n'irait pas à l'encontre des accords commerciaux, car il ne s'agit pas d'une mesure protectionniste, la production de foie gras étant interdite en Suisse depuis quatre décennies. De plus, les organes de l'OMC considèrent que la protection des animaux est de l'ordre des exceptions morales permettant de justifier une restriction ou une interdiction d'importation. Finalement, la sénatrice bâloise a dénoncé la proposition de la majorité, une telle obligation de déclaration des modes de production ayant montré ses limites pour les produits de la fourrure, comme discuté au sein de la chambre haute en 2022. L'indépendant Thomas Minder (SH) a appuyé les propos de la sénatrice verte, faisant le constat qu'une obligation de déclaration n'améliore pas la condition animale : la maltraitance animale pourrait continuer pour l'importation de quelques 200 tonnes de ce produit carné. De son côté, le Conseil fédéral, représenté par Alain Berset, s'est dit prêt à soutenir la version de la majorité. Le collège gouvernemental aurait toutefois préféré attendre encore quelques mois d'ici au dépôt de l'initiative populaire visant une interdiction d'importation du foie gras. Ce débat aura lieu, quoi qu'il advienne de ce texte.
Au vote, et de manière surprenante au vu des rapports de force en commission, les membres de la chambre haute n'ont su se départager que par la voix de la présidente du Conseil des Etats, Brigitte Häberli-Koller (centre, TG) qui s'est décidée pour la version de la majorité. Des membres suisses-alémaniques du Centre, du PLR ainsi que Thomas Minder ont rejoint les voix des socialistes et des Vert-e-s pour réclamer une interdiction totale, qui n'a pas passé à un cheveu près. Le texte retourne donc au Conseil national dans sa version modifiée.

Interdire l'importation de foie-gras (Mo.20.3021)
Dossier: Antispécisme, alimentation végétale et bien-être animal

In der Sommersession 2023, am Tag des feministischen Streiks, lehnte der Nationalrat im Rahmen einer ausserordentlichen Session zur Gleichstellung ein Postulat Gysin (gp, TI; Po. 22.3082), der Ständerat gleichentags ein gleichlautendes Postulat Mazzone (gp, GE; Po. 23.3429) ab. Die beiden Vorstösse hätten den Bundesrat zum einen dazu aufgefordert, in einem Bericht das Ausmass der geschlechtsspezifischen Preisdifferenz bei verschiedenen Produkten wie Kleidung, Kosmetika oder Hygieneprodukten zu quantifizieren sowie zum anderen Massnahmen zur Reduktion dieser Preisunterschiede vorzuschlagen. Der Nationalrat stimmte über beide Punkte des Postulats separat ab. Während der erste Punkt neben der SP und den Grünen auch noch bei der GLP sowie bei zwei von drei EVP-Vertretenden Sympathien weckte, vermochte der zweite Punkt über die Reihen der Linken hinaus nicht zu überzeugen. Im Ständerat scheiterte das Postulat mit 26 zu 16 Stimmen. Mit Ausnahme der bisher ersten SVP-Vertreterin im Ständerat, der im April 2023 bei den Ersatzwahlen in St. Gallen neu gewählten Esther Friedli, sowie der nicht stimmenden Ratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) hatten sich im Ständerat alle Parlamentarierinnen für den Vorstoss ausgesprochen.

Postulate zur Bezifferung der geschlechtsspezifischen Preisdifferenzierung abgelehnt (Po. 22.3082 und 23.3429)

Si la réforme de l'énergie avance au Parlement, les sénateurs et sénatrices ont freiné les ardeurs du Conseil national. Pour commencer, le Conseil des Etats a empoigné le dossier brûlant des débits résiduels. Au printemps 2023, la chambre du peuple avait décidé de suspendre les prescriptions relatives aux débits résiduels pour renforcer la production hydroélectrique. Or, cette mesure a depuis fait face à une levée de boucliers des associations en faveur de la nature et de l'environnement. Ainsi, à la tribune de la chambre des cantons, Lisa Mazzone (verts, GE) a pointé du doigt «une quantité énergétique vraiment minime», mais une mesure «qui a un impact très important sur la nature». Au contraire, le groupe du Centre a rappelé que chaque kilowatt-heure comptait. Il a donc argumenté en faveur de la suspension des débits résiduels. Au final, le groupe du Centre a proposé que le Conseil fédéral puisse temporairement suspendre les prescriptions relatives aux débits résiduels en cas de menace sur la sécurité d'approvisionnement énergétique. Ce compromis a rallié, in extremis, la majorité des député.e.s. Il a été adopté par 22 voix contre 23, avec la voix prépondérante de la présidente centriste du Conseil des Etats, Brigitte Häberli-Koller (centre, TG).
Les sénateurs et sénatrices ont ensuite freiné l'offensive solaire du Conseil national. Selon la chambre des cantons, cette offensive doit être en adéquation avec le respect de la propriété privée et la souveraineté des cantons. Par 29 voix contre 12, la chambre haute a adopté l'obligation d'utiliser l'énergie solaire sur les toits des nouveaux bâtiments de plus de 300 m2. Cette mesure remplace la proposition des député.e.s d'obliger les nouveaux bâtiments et les bâtiments rénovés de plus de 300m2 d'équiper leurs toitures de panneaux solaires. En ce qui concerne les parkings, l'obligation d'installer des panneaux photovoltaïques a été refusée par 23 voix contre 19. Face à ces décisions, le groupe des Vert-e-s a brandi la menace de l'initiative populaire.
Stefan Engler (centre, GR) a remis sur la table le débat autour des communautés électriques locales. Ces communautés doivent permettre une gestion autonome de l'approvisionnement en leur sein. Le député des grisons préconisait d'annuler cette décision, déjà validée par les deux chambres. Par 26 voix contre 12, les communautés électriques sont maintenues dans la réforme de l'énergie. En revanche, il a été décidé qu'elles devraient s'implanter sur le territoire d'une seule commune.
De plus, le Conseil des Etats et le Conseil national se sont alignés sur l'interdiction d'installer des panneaux solaires dans les biotopes d'importance nationale et les réserves sauvagines et d'oiseaux migrateurs, mais avec des exceptions pour les nouvelles marges proglaciaires et les plaines alluviales alpines. Cette introduction d'exceptions a fait grincer des dents la défense de la nature et de l'environnement. Les deux chambres ont également validé l'ajout de la centrale hydroélectrique de Chlus, dans les Grisons sur la liste de projets devant bénéficier d'une procédure d'autorisation accélérée, et sur une autre sujet, l'amende de CHF 100'000 pour la vente à l'étranger d'énergie qui proviendrait d'un appel à la réserve d'énergie.

Loi fédérale sur l'approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (MCF. 21.047)
Dossier: Libéralisation du marché de l'électricité
Dossier: Révision LApEl et révision LEne (depuis 2017)
Dossier: Expansion et préservation des énergies renouvelables versus protection de l'environnement
Dossier: Accélérer les procédures de planification et de construction pour la production d'énergie renouvelable
Dossier: Energie - Sécurité d'approvisionnement

Im Sommer 2023 schrieb der Nationalrat im Rahmen des Berichts des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 das Postulat Häberli-Koller (mitte, TG) zur nachhaltigen Ausgestaltung der Mobilfunknetze ab. Der Bundesrat erachtete das Anliegen mit der Veröffentlichung des entsprechenden Berichts «Nachhaltiges Mobilfunknetz» im Frühling 2022 als erfüllt.

Nachhaltiges Mobilfunknetz (Po. 19.4043)
Dossier: 5G – Téléphonie mobile, rayonnement et santé

Das Mehrwertsteuergesetz enthält zahlreiche Sonderregelungen und Ausnahmen, insbesondere auch im Gesundheitsbereich. Deshalb verlangte Ruedi Noser (fdp, ZH) im März 2023 in einem Postulat eine Neuregelung der Mehrwertsteuer im Bereich der Gesundheit, wobei er speziell Wert legte auf eine wettbewerbsneutrale Vereinfachung bei gleichzeitiger Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten. Dazu sollten konkret alle Ausnahmen von der Mehrwertsteuererhebung (Art. 21 MwStG) im Gesundheitsbereich aufgehoben werden, zudem sollten die Versicherungsgesellschaften zukünftig auf allen obligatorischen und allenfalls überobligatorischen Behandlungskosten den Vorsteuerabzug vornehmen können. Die ohnehin schon zahlreichen Ausnahmeregelungen der Mehrwertsteuer im Gesundheitswesen würden mit der Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) und mit der dadurch entstandenen Vermischung dieser Bereiche zu zahlreichen weiteren Ausnahmen führen. Und mit jeder Revision würden weitere Ausnahmen folgen. Daher sei es angezeigt, Grundsatzüberlegungen zur zukünftigen Handhabung des Gesundheitswesens bezüglich Mehrwertsteuer zu machen, so die Begründung des Postulats.
Der Bundesrat führte aus, dass er zwar den Ansatz zur Aufhebung von Steuerausnahmen unterstütze, allerdings nur da, wo dies technisch und steuersystematisch sinnvoll sei. Eine Lösung, wie sie im Postulat vorgeschlagen wurde, führe hingegen zu geschätzten Mindereinnahmen zwischen CHF 700 Mio. und CHF 1.7 Mrd. zuzüglich einmaliger Mindereinnahmen von bis zu CHF 2 Mrd. im Einführungsjahr aufgrund der Einlageentsteuerung. Aufgrund der aktuellen Lage des Staatshaushaltes hielt der Bundesrat eine solche Prüfung als nicht zielführend und beantragte das Postulat zur Ablehnung.
Mit Stichentscheid der Präsidentin Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) nahm der Ständerat das Postulat in der Sommersession 2023 mit 19 zu 19 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an. Während die Mitglieder der FDP geschlossen für und die Mitglieder der SP und der Grünen geschlossen gegen das Postulat stimmten, zeigten die Mitglieder der SVP und der Mitte kein einheitliches Abstimmungsverhalten.

Neuregelung der Mehrwertsteuer im Bereich der Gesundheit (Po. 23.3132)

Mit einer im März 2022 eingereichten Standesinitiative forderte der Kanton Thurgau, dass der Ausbau der Bodensee-Thurtal-Strasse (BTS) in den Nationalstrassen-Ausbauschritt 2023 aufgenommen wird. Die bestehende N23, welche die Autobahn A7 bei Grüneck/Bonau (TG) und die A1/A13 bei Meggenhus (SG) miteinander verbindet, sei unzureichend ausgebaut und belaste die betroffenen Ortschaften mit starkem Durchgangsverkehr. Mit dem Ausbau der Verbindung und der Umfahrung von Ortschaften soll durchgängig eine Nationalstrasse zweiter Klasse von Bonau (TG) bis zum Autobahnzubringer Arbon (TG) geschaffen werden. Prominente Befürwortende der neuen Strasse waren etwa Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) und Ständerat Jakob Stark (svp, TG), welche grossen Handlungsbedarf bei der Strassensituation im Ober- und Mittelthurgau erkannten und sich von der Strasse wirtschaftliche Entwicklung erhofften. Bekannte Kritikerin der BTS war hingegen beispielsweise Nationalrätin Edith Graf-Litscher (sp, TG), welche das Strassenprojekt als überholt betrachtete und für kostengünstigere und nachhaltigere Alternativen plädierte.

Die BTS war in den Medien und in der kantonalen Politik im Thurgau schon seit längerem ein Politikum gewesen. Nach einer erfolgreichen kantonalen Volksabstimmung im Jahr 2012 hatte der Kanton das Projekt vorangetrieben und die Strasse im Jahr 2019 dem ASTRA ins Bundeseigentum übergeben. Der Ausbau der Strasse hatte es in der Folge zwar kurzzeitig in den Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2019 geschafft, war dann aber vom Parlament in den entsprechenden Beratungen wieder von der Ausbauliste gestrichen worden, da das Projekt noch zu wenig ausgereift gewesen sei und es einer verbesserten Koordination in der Ostschweiz bedürfe. Als der Bundesrat das Projekt im Januar 2022 auch nicht im Vorentwurf zum Ausbauschritt 2023 aufgelistet hatte, hatte sich die Thurgauer Regierung empört gezeigt. Der Bundesrat hatte argumentiert, dass der Handlungsbedarf bei der BTS zwar unbestritten gewesen sei, der «Lösungsfächer» allerdings noch einmal geöffnet werden müsse und «Alternativen zur vorgeschlagenen Neutrassierung des gesamten Streckenabschnitts» in die Überlegungen einbezogen werden sollten. Die Thurgauer Kantonsregierung zeigte jedoch wenig Verständnis für diese Argumentation und hatte in der Folge im März 2022 die entsprechende Standesinitiative eingereicht: Die «Nichtberücksichtigung der BTS wäre ein Affront gegenüber dem Kanton Thurgau» und das Projekt würde «auf die lange Bank geschoben», während «13 Milliarden Steuerfranken – auch aus dem Thurgau – andernorts in Strassenprojekte investiert» würden. Die Schweiz höre nicht bei Winterthur (ZH) auf und die östlichen Landesteile dürften nicht vergessen gehen, hatte die Thurgauer Regierung in ihrer Standesinitiative gemahnt. Unter der Federführung der Thurgauer FDP und weiterer bürgerlicher Kräfte war im Mai 2022 zudem bei der Bundeskanzlei eine Petition von mehr als 7000 Personen mit dem programmatischen Titel «BTS umsetzen – jetzt» eingereicht worden.

Trotz der scharfen Worte aus dem Thurgau empfahl die zuständige KVF-SR im Mai 2023 mit 9 zu 4 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Kommission wolle sich mit dem Ausbauschritt 2023 in einer Gesamtschau befassen und keine einzelnen Projektpriorisierungen vor der entsprechenden Beratung vornehmen.

N23 als Teil des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen. Die Bodensee-Thurtal-Strasse (Kt. Iv. TG 22.304)

Nach dem Sturm auf das Capitol in den Vereinigten Staaten im Januar 2021 provozierte auch der Angriff auf das Regierungsgebäude in Brasilia im Frühjahr 2023 mediale Überlegungen zu den Sicherheitsmassnahmen für das Bundeshaus. Diese seien «ständiges Traktandum» der Verwaltungsdelegation, gab Eric Nussbaumer (sp, BL), Mitglied dieser Kommission, der NZZ zu Protokoll. Man wolle – trotz zunehmender Drohungen – ein «offene[s] Haus bleiben und keine Festung werden». Allerdings würden laufend neue Sicherheitsvorkehrungen getroffen. So seien etwa kürzlich die Scheiben im Eingangsbereich und die vom Bundesplatz aus sichtbaren hohen Fenster des Ständeratssaals gehärtet worden. Bewährt hätten sich im September 2021 bei Demonstrationen von Covid-Gegnerinnen und Gegnern die Einrichtungen für einen mobilen Sicherheitszaun. Zudem sei angedacht, dass Sicherheitsbeamte auch ausserhalb der Sessionszeiten Tag und Nacht «das politische Zentrum des Landes» mit ihrer Präsenz beschützten, so die NZZ.

Am 14. Februar 2023 kam es dann in der Tat zu einem Ernstfall. Ein sich auffällig verhaltener Mann mit Schutzweste und leerem Waffenholster liess sich zwar gegen 14 Uhr widerstandslos festnehmen, wies aber Spuren von Sprengstoff. Zudem wurde bekannt, dass er auf dem Bundesplatz ein Auto abgestellt hatte. Sofort wurden das Parlamentsgebäude, Teile des Bundeshauses und angrenzende Gebäude evakuiert und der Platz grossräumig abgesperrt. Gegen 19 Uhr konnte jedoch Entwarnung gegeben werden. Der geistig verwirrte Mann wurde in eine Klinik eingewiesen.

In der Folge wurde jedoch in den Medien einige Kritik an der Reaktion der Sicherheitskräfte laut. Die zahlreichen in Kommissionssitzungen anwesenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier, aber auch Viola Amherd und Guy Parmelin, waren über den Südausgang evakuiert worden, weil die Ausgänge Richtung Bundesplatz aufgrund der Vermutung, dass sich im dort abgestellten Fahrzeug eine Bombe befinden könnte, als nicht sicher erachtet worden waren. Die Evakuation dauerte aufgrund der dort eingerichteten Drehtüren allerdings sehr lange, weil jede Person einzeln durch die Türen geschleust werden musste. Zudem mussten die Evakuierten in der Folge lange Zeit auf der Bundesterrasse hinter dem Bundeshaus verharren, was «sicherheitstechnisch nicht optimal gewesen» sei, wie der Tages-Anzeiger einige Parlamentsmitglieder zitierte. «Jede Landdisco muss sich von Gesetzes wegen schneller evakuieren lassen», enervierte sich etwa Andrea Caroni (fdp, AR) in der NZZ. Kritisiert wurde in den Medien auch, dass zwar im Bundeshaus Ost und West, nicht aber im Parlamentsgebäude ein Alarm zu hören gewesen war und dass das Fahrzeug anscheinend schon lange Zeit vor dem Polizeieingriff auf dem Bundesplatz parkiert gewesen sei, ohne dass jemand eingegriffen habe. Die «Sicherheitslücken im Bundeshaus», wie die NZZ titelte, zeigten sich auch im Umstand, dass die Ständeratspräsidentin «schlicht vergessen ging»: Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) hatte noch lange nach der Evakuation ahnungslos in ihrem Präsidialbüro weitergearbeitet.

Tags darauf nahm der Sicherheitsbeauftragte der Parlamentsdienste, Andreas Wortmann, Stellung zur Evakuation. Es sei nach eingehender Analyse klar gewesen, dass den Evakuierten auf der Südseite keine Gefahr drohe. Die Evakuation sei zwar nicht sehr geordnet, aber sicher gewesen. Da die Polizei das Gebiet grossräumig abgesperrt habe, hätten auch keine Sicherheitslücken bestanden. Verbessert werden müsse aber die Information der Beteiligten. Dennoch kritisierte der Tages-Anzeiger den Vorfall als «Behördenversagen», da es etwa im Ausland niemals möglich wäre, dass ein verwirrter Mann unbehelligt in ein politisches Zentrum vordringen könne. Die Schweiz verliere ihre «Glaubwürdigkeit» und müsse dafür sorgen, dass «der Anschein von Dilettantismus» vermieden werde.

Die Verwaltungsdelegation gab in der Folge bekannt, neue Notfallpläne mit verschiedenen Szenarien ausarbeiten zu lassen. Insbesondere müssten die Schnittstellenprobleme angegangen werden, die sich ergäben, weil bei einer Evakuierung «sehr viele [Akteurinnen und Akteure] beteiligt und verantwortlich» seien. Als Sofortmassnahme würden alle Alarmhörner auch im Parlamentsgebäude eingeschaltet – darauf war bisher verzichtet worden, um bei einem grossen Andrang von Besuchenden Panik zu vermeiden – und ein SMS-Notfalldienst für Parlamentsmitglieder eingerichtet.

Ende April 2023 begrüsste der Bundesrat in einer Medienmitteilung die Planung von Sicherheitsszenarien und kam der an ihn gerichteten Aufforderung der Verwaltungsdelegation nach, auch die bundesrätlichen Sicherheitsmassnahmen zu koordinieren und sich mit dem Fedpol an den neuen Sicherheitskonzepten zu beteiligen.

Sicherheit im Bundeshaus

Wie der Nationalrat nutze auch der Ständerat die erste Sitzung der Wintersession 2022 zur Wahl des Ständeratspräsidiums und der Mitglieder des Büro-SR für 2022/2023 und wie im Nationalrat wurde mit Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) auch im Ständerat ein Mitglied der Mitte für das höchste Amt auserkoren. Vor der Wahl der erst fünften Ständeratspräsidentin in der Geschichte der kleinen Kammer ergriff der scheidende Präsident, Thomas Hefti (fdp, GL), das Wort. Es sei gut, dass es in Demokratien befristete Amtszeiten gebe. Resultate von Wahlen nicht anzuerkennen oder ziviler Ungehorsam sei hingegen Gift für einen demokratischen Rechtsstaat. Hefti ging auf die abflauende Pandemie ein, die in der Schweiz auch deshalb glimpflich abgelaufen sei, weil – trotz aller Kritik – den Kantonen und dem Bundesrat vernünftige Lösungen gelungen seien. Es greife zu kurz, den Föderalismus für Fehler, die es natürlich auch gegeben habe, verantwortlich zu machen. Krisen seien «die Stunden der Exekutiven» aber von Diktatur zu sprechen, sei daneben. Auch aus dem Krieg in der Ukraine, einem von Russland angezettelten «Krieg gegen die westliche Welt» müsse die Schweiz Lehren ziehen. Es gelte, die Armee zu verstärken. Bei den Verhandlungen mit der EU – ebenfalls eine aktuelle Herausforderung – würde man vielleicht weiterkommen, wenn der EU verständlich gemacht werden könnte, dass die «sehr weitgehenden Rechte» der Mitbestimmung in der Schweiz nicht nur weltweit einzigartig, sondern auch für die supranationale Organisation nicht schädlich seien.

Nachdem Thomas Hefti mit grossem Applaus bedacht worden war, schritt die kleine Kammer zur Wahl ihrer neuen Präsidentin, die 45 von 46 Stimmen erhielt. Ein Wahlzettel war leer geblieben. Brigitte Häberli-Koller wurde mit starkem Beifall in ihr neues Amt begrüsst. Die Mitte-Politikerin – nach Josi Meier (cvp, LU; 1991), Françoise Saudan (fdp, GE; 2000), Erika Forster-Vannini (fdp, SG; 2009) und Karin Keller-Sutter (fdp, SG) die fünfte Ständeratspräsidentin – war bereits die zwölfte Kantonsvertretung aus dem Thurgau, die das oberste Amt in der kleinen Kammer ausüben durfte. Nur die Kantone Waadt (17), und Bern (15) stellten mehr Ständeratspräsidenten. Der Bund wisse, was er am Thurgau habe, startete die frischgebackene und insgesamt 200ste höchste Amtsträgerin in der kleinen Kammer ihre Antrittsrede mit einem Dank an die anwesende Kantonalregierung. Auch sie ging auf die aktuellen politischen Herausforderungen ein: Krisen und Wandel habe es schon immer gegeben, allerdings gebe es heute viel mehr Widersprüche, die Unsicherheiten und Ängste weckten und im schlimmsten Fall zu extremen Überzeugungen und einer gespaltenen Gesellschaft führten. Es müsse unterschieden werden zwischen berechtigter Meinungsfreiheit und «radikalen Forderungen bestimmter Gruppierungen». Die direkte Demokratie sei aber keine Tyrannei der Mehrheit, sondern biete «das beste und ehrlichste Ventil für die Bürgerinnen und Bürger», die Unzufriedenheit zeigen dürften, Abstimmungsergebnisse aber selbstverständlich akzeptieren würden. «Wir leben in einer direkten Demokratie, wo sich niemand auf der Strasse festkleben muss, wo niemand Gemälde mit Kartoffelstock bewerfen muss und wo man sich auch nirgendwo anketten muss.» Es sei zudem nicht fair, der Politik böswillige Absicht zu unterstellen, wenn sich ein Entscheid im Nachhinein als fehlerhaft herausstelle. Unzufriedenheit und Fehler müsse eine Demokratie aushalten und es sei an den Parlamentsmitgliedern, durch Ehrlichkeit und Transparenz wieder Vertrauen zu schaffen. Es gebe viel zu tun und die anstehenden Herausforderungen seien nur gemeinsam zu meistern, weshalb ihre Präsidentschaft auch unter dem Motto «Gemeinsam - Ensemble - Insieme - Ensemen» stehe

Nach einem musikalischen Intermezzo schritt die kleine Kammer zur Wahl der restlichen Mitglieder des Büros. Zur ersten Vizepräsidentin wurde Elisabeth Baume-Schneider (sp, JU) gewählt – ebenfalls mit 45 von 46 möglichen Stimmen (ein Zettel blieb auch hier leer); damit wird 2023/2024 erstmals eine Sozialdemokratin dem Ständerat vorstehen – es sei denn, die offizielle Kandidatin für die anstehenden Bundesratswahlen würde in die Landesregierung gewählt oder aber bei den eidgenössischen Wahlen 2023 in ihrem Kanton nicht bestätigt. Gleich zu zwei weiteren Nova führte die Wahl der zweiten Vizepräsidentin: Lisa Mazzone (gp, VD) ergänzte das erstmals reine Frauenpräsidium und wird – auch bei der Genferin eine Wiederwahl bei den Ständeratswahlen 2023 vorausgesetzt – 2024/2025 den Ständerat als erstes Mitglied der Grünen Partei präsidieren. Mazzone erhielt 44 von 46 möglichen Stimmen. Neben einer leeren Stimme entfiel eine auf eine andere Person. Die Ämter des Stimmenzählers und des Ersatzstimmenzählers werden von Männern besetzt. Andrea Caroni (fdp, AR) wurde mit 42 Stimmen gewählt (4 Wahlzettel blieben leer) und auf Stefan Engler (mitte, GR) entfielen 45 Stimmen (ein leerer Wahlzettel). Das Büro-SR wird immer dann mit einem weiteren Mitglied ergänzt, wenn Fraktionen mit mindestens fünf Mitgliedern im Ständerat ansonsten darin nicht vertreten sind. Dies war für das anstehende Amtsjahr der Fall für die SVP-Fraktion, die Werner Salzmann (svp, BE) zur Wahl vorschlug, der mit 43 Stimmen gewählt wurde (3 leere Wahlzettel).

In einem Festakt wurde die neue Ständeratspräsidentin zwei Tage nach ihrer Wahl in Frauenfeld gefeiert. Es sei zwar der bisherige Höhepunkt ihrer politischen Karriere, sie trete aber auch kurz vor dem Pensionsalter im Herbst noch einmal zu den Ständeratswahlen an, weil ihre Partei mit ihr die grössten Chancen sehe, gab die Mitte-Politikerin, die als Gemeinderätin, Grossrätin, von 2003 bis 2011 Nationalrätin und schliesslich ab 2011 Ständerätin die sogenannte «Ochsentour» hinter sich gebracht hatte, in einem Interview mit der Thurgauer Zeitung zu Protokoll.

Wahl Ständeratspräsidium 2022/2023
Dossier: Conseil national et Conseil des Etats. Election de la présidence et du bureau

Als zweites Geschäft der Wintersession 2022, gleich nach der Vereidigung des neuen Ratsmitglieds Marc Jost (evp, BE), schritt die grosse Kammer zu den Wahlen für das Nationalratspräsidium 2023. Die scheidende Nationalratspräsidentin Irène Kälin (gp, AG) bedankte sich für das Vertrauen, die Mitarbeit und die Unterstützung und gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dem Anspruch gerecht geworden zu sein, «je zu einem Hundertneunundneunzigstel Ihre Präsidentin zu sein». Einen besonderen Dank richtete sie an alle Mitarbeitenden, die im Hintergrund wirken, aber ohne die die Mühlen in Bern nicht reibungslos mahlen würden. Das Jahr, das mit dem Ende der Pandemie, aber mit dem Beginn des Krieges in der Ukraine begonnen habe, habe ihr vor allem gezeigt, wie fragil eine Demokratie sei und dass es gelte, deren Werte jeden Tag zu verteidigen. Sie habe viel zugehört, sei auch dann im Saal gewesen, wenn die Mehrheit der Mitglieder abwesend gewesen sei und habe gelernt, dass es darum gehen müsse, grosse Mehrheiten für Kompromisse zu finden, um möglichst die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Diesen Konsens immer wieder zu finden, zusammenzustehen und die gemeinsamen Werte zu stützen, sei und bleibe Aufgabe des Parlaments. Der Rat verabschiedete seine Präsidentin mit stehenden Ovationen und schritt zur Wahl des neuen Präsidenten.
Wie gewohnt rückte der amtierende Vizepräsident ins Amt der höchsten Schweizerin bzw. des höchsten Schweizers nach. Martin Candinas (mitte, GR) erhielt 181 von 188 möglichen Stimmen. Sieben Stimmen gingen an Diverse. Damit lag er weit über dem langjährigen Schnitt von 155 Stimmen, kam aber nicht an die bisher höchste Stimmenzahl heran, die Hansjörg Walter (svp, TG) bei seiner Wahl 2011 erhalten hatte (185 Stimmen). Der 42-jährige Candinas war bei seiner Wahl jünger als der Durchschnitt der bisherigen Nationalratspräsidentinnen und -präsidenten (52.4 Jahre) und hatte mit einer Amtszeit von 11 Jahren etwas weniger Ratserfahrung als der Durchschnitt (14.3 Jahre). Candinas ist erst der fünfte Präsident aus dem Kanton Graubünden und auch erst der fünfte höchste Schweizer rätoromanischer Muttersprache.
Er leitete sodann seine Rede auch in der vierten Landessprache ein, wie er das im Nationalrat bisher stets getan hatte. Er trete seine Aufgabe mit grossem Respekt an – vor allem auch, weil es noch nie seit dem Zweiten Weltkrieg eine derartige Häufung von Krisen gegeben habe wie heute: Pandemie, Krieg, Lieferengpässe, Energiekrise, Inflation. Zwar sorge das politische System der Schweiz für Stabilität, dies könne aber nur so bleiben, wenn Politik nicht zum Selbstzweck werde, wenn es nicht um Eigeninteressen, sondern um das Gemeinwohl gehe. Das Motto seines Präsidialjahres sei deshalb «gemeinsam – ensemble – insieme – ensemen»; er habe sich mit seiner Parteikollegin und neuen Ständeratspräsidentin, Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG), für dieses gemeinsame Motto ausgesprochen. Damit sei nicht gemeint, dass es keine harten Auseinandersetzungen geben dürfe, sondern dass man mit Respekt andere Meinungen aushalte und dadurch der Demokratie Sorge trage: «Denn in einem Punkt sind wir uns wohl alle einig: Unsere direkte Demokratie ist nicht perfekt, aber es gibt kein besseres politisches System auf der ganzen Welt.» Candinas bedankte sich bei seiner Familie, die im nächsten Jahr öfter ohne ihn auskommen müsse, sowie bei seiner Vorgängerin, die ihm ein Vorbild gewesen sei, weil sie das Präsidium stets als Teamaufgabe verstanden habe. Nach einer musikalischen Einlage eines Kinderchors aus Sumvitg lud der neue Präsident die Ratsmitglieder – «wie es vor Corona Usus war» – zu seiner Wahlfeier ein, die zwei Tage später in Disentis stattfinden sollte.
Als nächstes Traktandum wählte der Nationalrat das Vizepräsidium. Eric Nussbaumer (sp, BL) wurde mit 161 von 190 möglichen Stimmen vom zweiten zum ersten Vizepräsidenten befördert. 8 Wahlzettel blieben leer und 21 entfielen auf Diverse. Neu ins Präsidium wurde Maja Riniker (fdp, AG) gewählt. Die FDP.Liberale-Fraktion hatte die 2019 in den Nationalrat gewählte 44-Jährige bereits im September 2022 etwas überraschend der erfahreneren Daniela Schneeberger (fdp, BL) vorgezogen und für das Amt nominiert. Der Rat wählte sie mit 131 von 186 möglichen Stimmen. 15 Wahlzettel blieben leer, 4 waren ungültig, 21 entfielen auf Diverse und auf 15 fand sich der Name von Daniela Schneeberger. Im Normalfall und eine Wiederwahl bei den eidgenössischen Wahlen 2023 vorausgesetzt, wird nach Irène Kälin 2025 mit Maja Riniker also erneut eine Aargauerin die grosse Kammer präsidieren. Zum 15. Mal wird dem Aargau dann diese Ehre zuteil – nur die Kantone Bern (28), Zürich (24) und Waadt (20) stellten bisher noch mehr höchste Schweizerinnen und Schweizer.

Wahl des Nationalratspräsidiums 2022/23
Dossier: Conseil national et Conseil des Etats. Election de la présidence et du bureau

Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine kam es zu Schwierigkeiten in internationalen Lieferketten und in der Verfügbarkeit gewisser Güter und Energieträger. Im Jahr 2022 standen deshalb die wirtschaftliche Versorgungssicherheit sowie die wirtschaftliche Kriegsvorsorge vermehrt im Interesse der medialen Berichterstattung sowie im Fokus einiger parlamentarischer Vorstösse.
Zentral waren dabei die Pflichtlager, wie beispielsweise jenes für Treibstoffe: Während dieses über Jahrzehnte nie angezapft worden war, musste der Bundesrat im vergangenen Jahrzehnt mehrfach Reserven für den Markt freigeben (2010, 2015, 2018 und 2019). Zu den Hauptursachen für die Versorgungsengpässe auf dem freien Markt zählten vor allem der tiefe Rheinpegel in trockenen Sommern – welcher den Import über die Rheinschifffahrt erschwerte –, Streiks im Ausland und Probleme in Raffinerien. Auch im Sommer 2022 musste der Bundesrat das Pflichtlager teilweise freigeben – dazu beigetragen hat auch der Krieg in der Ukraine. Im März 2022 öffnete der Bundesrat zudem das Pflichtlager für Opioide. Dieser Schritt sei aufgrund einer «schweren Mangellage» an Schmerzmitteln auf dem Schweizer Markt notwendig geworden, die durch Kapazitätsprobleme in der Herstellung solcher Medikamente verursacht worden sei, erklärte der Bundesrat dazu. Neben der Freigabe von bestehenden Pflichtlagern wurden auch neue eingeführt: So kam 2022 ein Pflichtlager für Rapssaatgut neu dazu. Bereits 2020 führte der Bundesrat das Pflichtlager für Ethanol – das 2018 aufgelöst worden war – wieder ein (vgl. Mo. 20.3448), da es zu Beginn der Covid-19-Pandemie zu Versorgungsschwierigkeiten mit Ethanol für die Produktion von Desinfektionsmitteln gekommen war. Die Pflichtlager erstreckten sich im Jahr 2022 deshalb über Zucker, Reis, Speiseöle und -fette, Getreide, Kaffee, Futtermittel, Stickstoff-Dünger, Benzin, Dieselöl, Flugpetrol, Heizöl sowie Heizöl extra leicht (für Zweistoffanlagen), Uran-Brennelemente, Rapssaatgut, diverse Arzneimittel und Impfstoffe, Kunststoffe (Polyethylen-Granulate zur Herstellung von Desinfektionsmittelflaschen sowie Zusatzstoffe) und Ethanol. Wie die Aargauer Zeitung im Juni 2022 schrieb, erwiesen sich diese «Überbleibsel aus dem Kalten Krieg» plötzlich wieder als sinnvolle Massnahmen, um aktuellen Herausforderungen zu begegnen.
Auch organisatorisch erkannte der Bundesrat beim Thema der wirtschaftlichen Landesversorgung Handlungsbedarf: Im März 2022 kündigte er an, das dafür zuständige BWL personell aufstocken zu wollen. Insbesondere der Chefposten im Bundesamt soll dabei zu einer Vollzeitstelle ausgebaut werden – bisher war dieser Milizposten mit einem Pensum von 40 Prozent verbunden.
Die Frage der wirtschaftlichen Versorgungssicherheit beschäftigte auch die Mitte-Fraktion, welche bei essenziellen Gütern eine Reduktion der Abhängigkeit vom Ausland verlangte – eine Motion, die der Ständerat im Herbst 2022 als Zweitrat jedoch fallen liess. Im Sommer veröffentlichte der Bundesrat zudem einen Bericht zu einer angenommen Motion Häberli-Koller (mitte, TG; Mo. 20.3268), welche ebendiese wirtschaftlichen Abhängigkeiten bei essenziellen Gütern aufzeigte. Weiter wollte der Nationalrat auch die Situation der Versorgungssicherheit mit Metallen und seltenen Erden geklärt haben und überwies im Herbst 2022 ein entsprechendes Postulat Schneider-Schneiter (mitte, BL; Po. 20.3950) an den Bundesrat.
Des Weiteren trat das Thema der wirtschaftlichen Landesversorgung im Zusammenhang mit der drohenden Energieknappheit im Winter 2022/2023 in den Fokus der öffentlichen Debatte. Nebst den durch den Bund in Auftrag gegebenen Pflichtlagern standen auch die privaten Notvorräte im Fokus. So rief beispielsweise der Regierungsrat des Kantons Zürich im September 2022 die Bevölkerung dazu auf, einen Notvorrat anzulegen, um gegen die Energieknappheit gewappnet zu sein. Der Notvorrat solle dabei aus Wasser und Getränken, Lebensmitteln, Gebrauchsgütern, Hygieneartikeln sowie einer Hausapotheke bestehen. Auch das BLV habe in diesem Zusammenhang seine Informationstätigkeit verstärkt, berichtete die NZZ.
Die Diskussion weitete sich zuletzt auch auf den militärischen Bereich aus: Die vielen Bunkeranlagen in privaten sowie öffentlichen Gebäuden in der Schweiz gewannen im Jahr 2022 aufgrund des Kriegs in der Ukraine und der atomaren Drohungen seitens Russlands plötzlich wieder an medialem Interesse. Als einziger Kanton hat dabei Luzern die Zuteilung der Bevölkerung auf die Bunkeranlagen online veröffentlicht. Die Aargauer Zeitung berichtete zudem darüber, in welchen Kantonen genügend Schutzplätze und in welchen gemessen an der wohnhaften Bevölkerung zu wenig Schutzplätze vorhanden sind. Während etwa der Kanton Graubünden eine Abdeckung von 146 Prozent aufweise, könne der Kanton Genf nur 72 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohnern im Ernstfall einen Schutzplatz anbieten. Gesamtschweizerisch betrachtet bestehe allerdings eine Abdeckung von über 100 Prozent.

Gesellschaftliche Debatte um die wirtschaftliche Versorgungssicherheit im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und Covid-19
Dossier: Réduire notre dépendance économique
Dossier: Crise du Covid-19 et guerre en Ukraine : adaptation de l'approvisionnement économique du pays

Der Ständerat beriet im Rahmen einer ausserordentlichen Session zur Kaufkraft im September 2022 eine im Juni desselben Jahres eingereichte Motion von Marco Chiesa (svp, TI) betreffend die Abschaffung des Eigenmietwerts für Rentnerinnen und Rentner – dies nur fünf Tage nachdem der Nationalrat eine gleichnamige Motion von Thomas Matter (svp, ZH) abgelehnt hatte. Auch im Ständerat fand die Motion ausserhalb von SVP-Kreisen keine Zustimmung. Neben Chiesa äusserten sich nur Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) und Bundesrat Ueli Maurer zur Motion. Beide sprachen sich dafür aus, die Motion abzulehnen und stattdessen die Beratungen zum Thema Eigenmietwert im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative über einen Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung (Pa.Iv. 17.400) zu führen. Die kleine Kammer folgte diesen Voten und lehnte die Motion Chiesa mit 38 zu 4 Stimmen (bei 1 Enthaltung) deutlich ab.

Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts für Rentner (Mo. 22.3862)
Dossier: Session extraordinaire 2022 sur le «pouvoir d'achat»

Obwohl der Nationalrat der parlamentarischen Initiative von Gabriela Suter (sp, AG) für Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten mit 108 zu 7 Stimmen deutlich Folge gegeben hatte, insistierte das Büro-SR einstimmig auf seinen ursprünglichen Entscheid, dem Anliegen keine Folge zu geben. Barrierefreiheit – die Initiative verlangte insbesondere, dass die Internetübertragung der Ratsdebatten mit Untertiteln versehen wird, damit auch hörgeschädigte Menschen ihnen folgen können – sei wichtig, so die Sprecherin des Büros, Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG); die Kosten für die hier vorgesehene Umsetzung (z.B. mittels Live-Untertitelung in mehrere Sprachen oder Simultanübersetzung in Gebärdensprache) seien aber nicht verhältnismässig. Der Ständerat habe bereits 2015 einen Vorschlag für eine Simultanübersetzung in die Landessprachen abgelehnt, der es einem grossen Teil der Bevölkerung erlaubt hätte, die Debatten in der jeweiligen Muttersprache zu verfolgen. Auch damals sei man vor den Kosten von über CHF 600'000 jährlich zurückgeschreckt. Eine Untertitelung oder eine «Verdolmetschung in Gebärdensprache» via Livestream sei auch deshalb nicht nötig, weil die provisorischen Ratsprotokolle wenige Minuten nach den Voten im Internet publiziert würden. Wenn Barrierefreiheit angestrebt werden solle, müsse eine Gesamtschau angestrebt werden, mit der Übersetzungs- und Untertitelungsfragen mit technischen Mitteln gelöst würden, die nicht derart hohe Kosten verursachten – so die Sprecherin des Büros.
Der Empfehlung des Büros stand ein Antrag von Maya Graf (gp, BL) gegenüber, welcher der parlamentarischen Initiative Folge geben wollte. Die UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichte die Schweiz, die politische Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu sichern. Untertitel seien aber auch für Menschen mit Migrationshintergrund wichtig, um Ratsdebatten folgen zu können. Mit Folgegeben würde den beiden Büros ja lediglich der Auftrag erteilt, eine gut umsetzbare und nicht zu kostenintensive Lösung zu finden. Graf zeigte sich zudem zuversichtlich, dass mit der immer besser funktionierenden automatischen Spracherkennung die Kosten mit der Zeit abnehmen würden, da etwa Untertitelung nicht mehr von Dolmetschenden, sondern von Computern übernommen werden könne. Isabelle Chassot (mitte, FR) brachte zudem den Vorschlag ins Spiel, ein neues System zuerst einmal lediglich im Nationalrat anzuwenden und erst nach einiger Zeit und einer Evaluation auf den Ständerat zu übertragen. Mit 24 zu 16 Stimmen (4 Enthaltungen) entschied sich der Ständerat gegen sein Büro und gab der Initiative Folge. Damit wird das Büro-NR beauftragt, rechtliche Grundlagen für mehr Barrierefreiheit zu schaffen.

Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten (Pa.Iv. 20.505)

Entgegen dem Nationalrat lehnte der Ständerat im Herbst 2022 eine Motion der Mitte-Fraktion zur Reduktion der wirtschaftlichen Abhängigkeit von internationalen Liefer- und Produktionsketten bei essenziellen Gütern stillschweigend ab. Die vorberatende SiK-SR wies im August darauf hin, dass eine gleichlautende Motion Häberli-Koller (mitte, TG; Mo. 20.3268) bereits von beiden Kammern angenommen worden sei und der Bundesrat einen Bericht zu diesem Thema verfasst habe. Die vorliegende Motion erachtete sie deshalb einstimmig (bei 4 Enthaltungen) als überflüssig. Der Berichterstatter Thomas Minder (parteilos, SH) erklärte im Rat, dass sich die Kommission dieser Frage aber nochmals vertieft annehmen werde. Auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin betonte im Plenum, wie wichtig eine funktionierende Landesversorgung sei und dass der Bundesrat Lehren aus der Covid-19-Pandemie sowie aus dem Ukraine-Krieg gezogen habe. Verschiedenste Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Landesversorgung seien deshalb bereits umgesetzt oder in die Wege geleitet worden – etwa die Teilrevision des Gesetzes zur wirtschaftlichen Landesversorgung.

Biens essentiels. Réduire notre dépendance économique (Mo. 20.3245)
Dossier: Réduire notre dépendance économique