Gleich mit zwei Motionen strebte Thierry Burkart (fdp, AG) eine Reform der Listenverbindungen an. Zum einen wollte er den «Wildwuchs bei innerparteilichen Listenverbindungen» beenden (Mo. 23.4355). Die Anzahl innerparteiliche Unterlisten sollte beschränkt werden, so die konkrete Forderung. Diese Listen seien für die Wählenden verwirrend und verursachten zudem hohe Druck- und Versandkosten, für welche die öffentliche Hand aufzukommen habe. Burkart schlug eine Begrenzung auf drei Listen vor, mit denen «wichtige Differenzierungen» in einem Wahlkreis weiterhin möglich seien. Zum anderen verlangte er die «Abschaffung von überparteilichen Listenverbindungen» (Mo. 23.4356). Die Motion forderte konkret eine Änderung der Sitzverteilungsberechnungen (z.B. Sainte-Laguë statt wie aktuell Hagenbach-Bischoff), womit Listenverbindungen – welche den Wählendenwillen verfälschen – überflüssig würden.
Der Bundesrat empfahl beide Motionen zur Ablehnung. Er warnte vor weitreichenden staatspolitischen Folgen, begrüsste aber, dass die SPK beider Räte die Wahlrechtsregeln breiter diskutieren wollten. Dieser Diskussion wolle er nicht vorgreifen. In der Tat war nach den eidgenössischen Wahlen 2023 ein ganzer Strauss an Forderungen zu Reformen des Wahlsystems eingereicht worden (neben den beiden Motionen Burkart: Mo. 23.4220; Mo. 23.4477; Mo. 23.4083; Pa.Iv. 23.481, Pa.Iv. 23.482 und Pa.Iv. 23.452).
Die beiden Vorstösse von Burkart waren in der Frühjahrssession 2024 im Ständerat traktandiert. Die kleine Kammer nahm einen Ordnungsantrag von Andrea Caroni (fdp, AR) an, der die beiden Motionen der SPK-SR zur Vorprüfung zuweisen wollte. Als Begründung verwies auch Caroni auf die entsprechenden Bemühungen der SPK-NR für eine umfassende Debatte zum Thema «Wahlrecht». Nachdem sich der Motionär mit dem Antrag einverstanden erklärt hatte, überwies die kleine Kammer die beiden Motionen ohne weitere Diskussion an die SPK-SR.