Halbjährliches Monitoring zur Umsetzung des Anordnungsmodells (Mo. 23.4153)

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Mit einer Motion forderte Erich Ettlin (mitte, OW) den Bundesrat Ende September 2023 auf, ein Monitoring der Kosten- und Mengenentwicklung zur selbständigen Abrechnung von Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen über die OKP zu erstellen und anschliessend zu beaufsichtigen. Dieses solle Anfang 2024 erstmals veröffentlicht und ab dann halbjährlich vorgelegt werden.
In der Wintersession 2023 gelangte das Geschäft in den Ständerat, wo der Motionär seinen Vorstoss präsentieren konnte: Die Motion sei dem Umstand geschuldet, dass Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen seit dem 1. Juli 2022 selbständig über die OKP verrechnen dürften, wobei der Bundesrat damals ankündigte, ein Wirkungsmodell erarbeiten zu wollen, das heute dringend gebraucht werde. Denn eine grosse Kosten- und Mengenausweitung einer Leistung der OKP erhöhe im Endeffekt stets die Kosten der Prämienzahlenden. Anders als vom Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme behauptet, gebe es bereits Daten, die von einem privaten Unternehmen aufbereitet worden seien, so Ettlin. Auch Josef Dittli (fdp, UR) bestärkte in seiner Wortmeldung seinen Ratskollegen in der Auffassung, dass die benötigten Daten bereits existierten. Bundesrätin Viola Amherd zeigte zwar Verständnis für die Notwendigkeit des Monitorings, das BAG arbeite jedoch bereits an einem solchen, das danach jährlich veröffentlicht werde. Die Daten, die der Motionär anspreche, stammten zudem aus der Übergangsphase, in der «die Modelle der Delegation und der Verschreibung parallel verwendet» wurden; sie seien dadurch nicht repräsentativ für die Neuerung. Der Ständerat nahm die Motion trotz des magistralen Einwands mit 32 zu 6 Stimmen (2 Enthaltungen) an.

Mitte April 2024 befasste sich die SGK-NR mit der Motion von Erich Ettlin (mitte, OW), die vom Bundesrat ein halbjährliches Monitoring der Kosten- und Mengenentwicklung zur selbständigen Abrechnung von Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen über die OKP verlangte. Die Kommission beschloss, den ersten Monitoringbericht zur Umsetzung des Anordnungsmodells durch die Verwaltung abzuwarten, bevor sie ihre Empfehlung zur Motion abgeben wird. Als dieser Anfang Mai 2024 vom BAG veröffentlicht wurde, forderte die SGK-NR einstimmig die Ablehnung der Motion, da sie diese jährlich erscheinende Version als angemessen und zufriedenstellend erachtete. Die Kommission sehe keinen Mehrwert in einer halbjährlichen Publikation, wie dies die Motion fordere, zumal der Verwaltungsaufwand zu hoch wäre. Der Bericht liefere genügend Informationen, um die Auswirkungen des Anordnungsmodells zu evaluieren, argumentierte die Kommission nicht zuletzt. In der Sommersession 2024 gelangte die Motion in den Nationalrat, wo sie auf Empfehlung der vorberatenden Kommission stillschweigend und diskussionslos abgelehnt wurde.