Das DBG und das StHG sollen so geändert werden, dass Personen ohne Anstellungsverhältnis den vollständigen Abzug der OKP-Prämien für die Deckung von Unfällen bei den Steuern geltend machen können. Das forderte Philippe Nantermod (fdp, VS) Ende Dezember 2023 mit einer Motion.
In der Sondersession 2024 gelangte das Geschäft in den Nationalrat: Das Ziel der Motion sei es, Gleichstellung zwischen Arbeitnehmenden und Selbständigen im Hinblick auf die steuerlichen Abzüge der Krankenkassenprämien zu schaffen, so der Motionär. Nicht nur müssten sich selbstständige oder nicht-erwerbstätige Personen selber gegen Unfälle versichern, auch könnten diese, anders als Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden mit obligatorischen Unfallversicherungen ausstatten, die Krankenkassenprämie für die Versicherung nicht von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Für Bundesrätin Karin Keller-Sutter sprachen primär zwei Punkte gegen die Vorlage: Erstens seien die Prämien und Leistungen des UVG, wo Arbeitnehmende gegen Unfälle versichert seien, «nicht vergleichbar» mit denen der OKP. Zweitens würde diese Ungleichheit der Rechtsmittel dazu führen, dass es auch keinen Anlass dazu gebe, sie steuerlich gleich zu behandeln.
Der Nationalrat war anderer Meinung als der Bundesrat und nahm die Motion mit 115 zu 72 Stimmen (1 Enthaltung) an, wobei eine Koalition aus der SVP-, FDP.Liberalen- und Mitte-Fraktion dem Geschäft zum Erfolg verhalf.