Der Nationalrat beriet in der Frühjahrssession 2024 eine Motion Töngi (gp, LU), welche eine partielle Verwendung der Erträge aus der Grundstückgewinnsteuer zugunsten des preisgünstigen Wohnungsbaus forderte. Der Motionär sah unter anderem in den hohen Bodenpreisen einen Grund für die teuren Mieten und den wenig ausgeprägten gemeinnützigen Wohnungsbau. Um diesen zu fördern, forderte Michael Tönig eine Teilzweckbindung der Erträge aus der Grundstückgewinnsteuer, um diese in die Wohnbauförderung zu investieren und somit einen Beitrag zur Lösung der Wohnungsknappheit zu leisten. Obschon die Grundstückgewinnsteuer dem Steuerharmonisierungsgesetz unterliegt, unterscheidet sich die kantonale Ausgestaltung dieser massiv, da der Steuersatz nicht bundesweit festgelegt ist. Zur konkreten Umsetzung des Vorstosses empfahl der Motionär daher, die kantonale Grundstückgewinnsteuer mit einer bundesweiten Steuer zu ersetzen, welche unter anderem einen minimalen Steuersatz und eine Teilzweckbindung zur Förderung gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungsbaus beinhalten solle. Der Rest des Ertrags solle an die Kantone, in denen die Steuerobjekte liegen, rückverteilt werden. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Es solle unter anderem davon abgesehen werden, den finanziellen Spielraum der Kantone einzuschränken und eine alleinige Steuer auf Bundesebene würde die föderale Struktur der Schweiz beeinträchtigen, weshalb diese mit einer Besteuerung auf kantonaler und kommunaler Ebene kombiniert werden müsste. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte dem Antrag des Bundesrats und lehnte die Motion mit 128 zu 62 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Lediglich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und Grünen sowie zwei Mitglieder der Mitte-Fraktion sprachen sich für den Vorstoss aus.