Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2024 als Erstrat mit der Botschaft zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee. Die Sprecher der UREK-NR, Christophe Clivaz (gp, VS) und Nicolo Paganini (mitte, SG), stellten das Geschäft, bestehend aus dem neu zu schaffenden Alpenrheingesetz, dem dazugehörigen Verpflichtungskredit sowie dem Bundesbeschluss zum entsprechenden Staatsvertrag mit Österreich vor und erläuterten, dass die vorberatende Kommission die drei Erlasse jeweils einstimmig, jedoch mit einigen Enthaltungen, zur Annahme empfehle. In den anschliessenden Fraktionsvoten erklärte Manuel Strupler (svp, TG) seitens der SVP, dass diese das Projekt nicht vollumfänglich unterstütze. Strupler argumentierte, dass das Projekt nicht nur Hochwasserschutzmassnahmen – welche die SVP durchaus unterstütze – enthalte, sondern auch Massnahmen zur Renaturierung und für den Ausbau des Naherholungsgebiets am Rhein, welche auf Kosten von momentan landwirtschaftlich genutzten Flächen gingen. Für die FDP.Liberale-Fraktion signalisierte Susanne Vincenz-Stauffacher (fdp, SG) Zustimmung zum Geschäft. Die FDP habe angesichts des angespannten Bundeshaushalts Überlegungen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis angestellt und sei dabei zum Schluss gekommen, dass das Projekt sinnvoll und nötig sei. Der jetzige Schutz genüge nicht mehr, um die Sicherheit für die Bewohnenden sowie für den Wirtschaftsraum zu gewährleisten. Auch die SP äusserte sich wohlwollend. Martina Munz (sp, SH) mahnte, die Ausführungsarbeiten nicht auf die lange Bank zu schieben, das nächste Jahrhunderthochwasser könne schon bald wieder vor der Türe stehen. Die übrigen Fraktionen äusserten sich nicht explizit zum Geschäft, hatten aber bereits im Vorfeld Zustimmung signalisiert. Umweltminister Albert Rösti zeigte sich erfreut über die Zustimmung zum Geschäft und verwies darauf, dass sich die Relevanz des Hochwasserschutzes gerade vor wenigen Monaten wieder gezeigt habe. Rösti äusserte sich auch positiv zu den zwei Mehrheitsanträgen der UREK-NR zum Alpenrheingesetz: Der eine Antrag betraf die Einfügung eines Passus, wonach dieses Gesetz nur in Kraft trete, wenn auch gleichzeitig der in dieser Vorlage enthaltene Bundesbeschluss über die Genehmigung des Staatsvertrags zwischen der Schweiz und Österreich in Kraft tritt. Der andere Antrag beinhaltete die Ergänzung, dass bei einer etwaigen Wiederverwendung von beim Hochwasserschutzprojekt nicht verwendetem Bodenmaterial in landwirtschaftlich genutzten Böden im Hinterland von den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten keine zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen ergriffen werden müssen.
Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. Danach wurden beide Anträge zum Alpenrheingesetz stillschweigend angenommen. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz mit 165 zu 19 Stimmen und 5 Enthaltungen klar an. Der Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit der Schweizer Beteiligung wurde mit 167 zu 17 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Staatsvertrags wurde schliesslich mit 166 zu 17 Stimmen und 7 Enthaltungen gutgeheissen. Die Ablehnungen und Enthaltungen zu den drei Vorlagen stammten jeweils aus den Reihen der SVP-Fraktion.