In der Sommersession 2024 befasste sich der Ständerat mit einem Postulat Häberli (mitte, TG), welches vom Bundesrat verlangte, die Regelung von Eignung, Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden sowie das diesbezüglich existierende Verbesserungspotenzial darzulegen. Die Postulantin unterstrich die Bedeutung ihres Geschäfts mit den fehlenden Zulassungsregelungen und der Tatsache, dass nur wenige Ausbildungsstätten den international anerkannten Richtlinien der Organisation Assistance Dogs International (ADI) zur Gewährleistung der Minimalstandards entsprächen. Aufgrund der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen müsse die Schweiz Hindernisse abbauen und die Inklusion vorantreiben. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider anerkannte zwar das Anliegen, empfahl das Postulat dennoch zur Ablehnung. Die IV spreche bereits Beiträge für bestimmte Assistenzhunde wie etwa Blindenführhunde oder Mobilitätshilfehunde, wobei für deren Anerkennung strenge Bedingungen erfüllt werden müssten, zu denen auch die Zertifizierung durch ADI zählten. Der Einwand der Innenministerin blieb im Stöckli allerdings ungehört. Einstimmig nahm die kleine Kammer das Geschäft an.