Mit 12 zu 11 Stimmen reichte die SGK-NR Ende Februar 2024 ein Postulat ein, das den Bundesrat aufforderte, den Einfluss der Teuerung auf die Tarife der Leistungserbringer in der OKP zu prüfen und mögliche Instrumente für den Teuerungsausgleich in Erwägung zu ziehen. Der Bundesrat zeigte sich Mitte April 2024 gewillt, den Forderungen der Kommission nachzukommen und beantragte die Annahme des Postulats.
In der Frühjahressession 2024 gelangte der Vorstoss in den Nationalrat, wo die Kommissionsmehrheit von Benjamin Roduit (mitte, VS) und Sarah Wyss (sp, BS) vertreten wurde: Während die Kosten der Leistungserbringenden im Gesundheitswesen stetig anstiegen, blieben deren Einnahmen stabil, was Finanzierungslücken öffne. Spitäler und Kliniken könnten ihre Preise nicht an die Teuerung angleichen, da sie zuvor mit den Kassen über die Tarife verhandeln müssten. Auch die Lohnkosten würden zum Problem, da durch deren Koppelung an das Tarifsystem kein Teuerungsausgleich möglich sei. Die Lage sei aktuell sehr unübersichtlich, wobei der geforderte Bericht des Bundesrats Klarheit schaffen soll, wie sich die Teuerung auf die Tarife auswirke und wie eine Koppelung der Tarife an die Teuerung umsetzbar wäre, ohne damit die «Qualität im Schweizer Gesundheitssystem» zu schmälern. Eine Minderheit um Martina Bircher (svp, AG) forderte die Ablehnung des Postulats: Es sei «nicht angebracht» beim momentanen Anstieg der Krankenkassenprämien die Tarife an die Teuerung anzupassen, zumal dies in deflationären Zeiten nie umgekehrt gefordert worden sei. Ausserdem werde die Tarifhöhe von den Tarifpartnern ausgehandelt und es benötige nicht den Bund dafür. Die grosse Kammer beschloss das Postulat mit 99 zu 88 Stimmen (6 Enthaltungen) anzunehmen. Die geschlossen stimmende SVP-Fraktion und die beinahe geschlossen stimmende FDP.Libralen-Fraktion votierten gegen das Postulat.