Mittels Postulat forderte Sarah Wyss (sp, BS) den Bundesrat Mitte Dezember 2022 auf zu prüfen, wie das AHVG geändert werden kann, damit Personen in Praktika und anderen Tätigkeiten zur Aneignung von Branchenkenntnissen und Fertigkeiten Waisenrente erhalten.
In der Sommersession 2024 gelangte das Geschäft in den Nationalrat, wo die Postulantin ihren Vorstoss der grossen Kammer erläutern konnte: Heute hätten Personen mit einem verstorbenen Elternteil bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Anspruch auf Waisenrente, wenn sie sich in einer Ausbildung befänden, wobei Praktika und andere praktische Tätigkeiten zur Aneignung von Branchenkenntnissen und Fertigkeiten nicht explizit als Ausbildung anerkannt würden. Die entsprechende Verordnung im AHVG sei sehr «offen formuliert» und werde in der Praxis eher «restriktiv» ausgelegt, wodurch Betroffene in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten und wichtige Ausbildungen erschwert würden, so Wyss. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider forderte die Ablehnung des Postulats, da gesetzlich vorgeschriebene Praktika bereits heute als Ausbildung anerkannt würden. Ausserdem sehe der Bundesrat ein Missbrauchsrisiko, weil eine Ausweitung des Rentenanspruchs dazu führen könnte, dass Kurse einzig mit dem Ziel gewählt würden, Sozialversicherungsleistungen beziehen zu können. Die grosse Kammer beschloss mit 99 zu 89 Stimmen (1 Enthaltung) das Postulat anzunehmen, wobei die SVP- und die FDP.Liberalen-Fraktion geschlossen dagegen votierten.