Doppelbesteuerung. Abkommen mit Angola (BRG 24.057)

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Mitte Juni 2024 publizierte der Bundesrat die Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Angola. Dieses Abkommen folge dem Musterabkommen der OECD und beinhalte die Vorgaben aus dem Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) der OECD, so die Botschaft. In seiner Botschaft führte der Bundesrat weiter aus, dass Angola ein sehr kleiner Handelspartner der Schweiz sei. Angola führe hauptsächlich Kohlenwasserstoffe aus, währenddem die Exporte der Schweiz nach Angola vor allem aus Maschinen, pharmazeutischen Produkten und Präzisionsinstrumenten bestünden. Angola versuche nun aber, seine Wirtschaft zu diversifizieren. Um gegenüber ausländischen Unternehmen und Investitionen attraktiver zu werden, wolle Angola mit verschiedenen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen. Die Schweiz habe die Chance, die Wirtschaftszusammenarbeit der beiden Länder zu verstärken, gerne genutzt. Entsprechend liege nun dieses Abkommen vor, welches im Übrigen in einer Konsultation von den Kantonen und einer grossen Mehrheit der interessierten Kreise begrüsst worden sei.

Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Angola wurde vom Ständerat in der Wintersession 2024 zusammen mit drei weiteren DBA (DBA mit Serbien, DBA mit Jordanien, DBA mit Deutschland) behandelt. WAK-SR-Sprecher Erich Ettlin (mitte, OW) informierte das Plenum darüber, dass im DBA mit Angola ein spezifisches Element zu den sogenannten Betriebsstätten hinzugefügt wurde. Dies habe zur Folge, dass die «Erforschung und Exploration von Bodenschätzen» sowie unter gewissen Umständen auch Dienstleistungen eine Betriebsstätte darstellten. Zudem unterlägen Lizenzgebühren sowie Vergütungen für technische Dienstleistungen einer Residualsteuer. Schliesslich enthalte das Abkommen «eine automatische Meistbegünstigungsklausel bezüglich der Schiedsklausel». Der Ständerat nahm das Abkommen mit Angola anschliessend einstimmig mit 36 zu 0 Stimmen an.

Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen