Der Nationalrat beschäftigte sich in der Sommersession 2024 mit einer Motion Badran (sp, ZH) für gesetzliche Grundlagen zur Überprüfung der Miet-Renditen auf Gesetzmässigkeit durch den Preisüberwacher. Da der Mietmarkt eine stark asymmetrische Marktmacht aufweise, komme es oftmals zu übersetzten Mietrenditen, äusserte sich die Motionärin. Obschon dies gesetzlich untersagt sei, gebe es kaum Mechanismen, um die Renditen zu überwachen, da eine gesetzliche Grundlage fehle. Speziell solle der Bundesrat Regelungen vorstellen, damit Preisüberwacherinnen und -überwacher ad hoc Mietrenditen auf ihre Rechtmässigkeit prüfen könnten. Wirtschaftsminister Parmelin konterte, dass das PüG bereits auf den Mietmarkt anzuwenden sei und entsprechende, auf den Mietmarkt zugeschnittene Preisüberwachungsmechanismen international kaum gefruchtet hätten. Weiter plane der Bundesrat bereits Massnahmen, um die angespannte Situation auf dem Mietmarkt zu beruhigen. Der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Ablehnung. Der Nationalrat folgte diesem Antrag und lehnte die Motion mit 128 zu 66 Stimmen ab. Befürwortende Stimmen liessen sich ausschliesslich in den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie bei je zwei Mitgliedern der Mitte- und der GLP-Fraktion verorten.

Dossier: Interventions rejetées sur les locations 2024