In der Sommersession 2024 beugte sich der Nationalrat über eine Motion Glättli (gp, ZH), welche forderte, dass steigende Energiepreise im Falle von ineffizienten und schlecht isolierten Liegenschaften nicht vollumfänglich auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden sollten. Die Mehrkosten, die in ebendiesen Liegenschaften im Vergleich zu Gebäuden mit aktuellem Minergie-Standard entstünden, sollten gleichermassen zwischen den Mietenden und Besitzerinnen und Besitzern aufgeteilt werden. Mit seinem Vorstoss zielte der Motionär unter anderem darauf ab, neue Anreize für energetische Sanierungen für Hauseigentümerinnen und -eigentümer zu schaffen. In der parlamentarischen Debatte entgegnete Bundesrat Parmelin, dass Massnahmen bezüglich des Energieverbrauchs in Gebäuden unter die Zuständigkeit der Kantone fielen und deshalb nicht auf Bundesebene geregelt werden könnten. Zusätzlich würde die Berechnung der Mehrkosten kompliziert ausfallen, da diese auch vom individuellen Heizverhalten der Mietenden abhänge. Ferner stelle der Bund bereits genügend Gelder zur Verfügung, um Hausbesitzerinnen und -besitzer bei energetischen Sanierungen zu unterstützen. Der Bundesrat beantragte den Vorstoss daher zur Ablehnung. Diesem Antrag kam der Nationalrat nach und lehnte die Motion mit 126 zu 69 Stimmen ab. Für den Vorstoss hatten sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie einige Mitglieder der Mitte- und der GLP-Fraktion ausgesprochen.