Eine von Claudia Friedl (sp, SG) eingereichte Motion forderte eine wirksame Bekämpfung der Geldwäscherei im Immobilienhandel mithilfe transparenter Kaufpreise bei Immobilientransaktionen in Form einer national einheitlichen Publikationspflicht von Handänderungen von Immobilien. Laut einem Bericht der KGGT vom April 2019 wird unter anderem der Immobilienkauf in der Schweiz als Mittel zur Geldwäscherei genutzt, was auch zu einem Preisanstieg der hiesigen Immobilien führe, argumentierte die Motionärin in der Frühjahrssession 2024. In der Vergangenheit hatte die Schweiz mit der Pflicht zur Publikation von Immobilientransaktionen bereits ein Instrument gekannt, um der Geldwäscherei im Immobilienmarkt entgegenzuwirken, welches jedoch im Jahr 2005 zugunsten grösserer kantonaler Freiheiten bei der Gesetzgebung in diesem Bereich aufgehoben worden war. Justizminister Beat Jans stellte im Rat drei verschiedene Massnahmen vor, die der Bundesrat zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Immobiliensektor bereits in die Wege geleitet habe: Erstens umfassen diese einen Grundstücksuchdienst, wobei die Behörden einfacher einsehen können, wem bestimmte Immobilien gehören. Zweitens seien die Arbeiten zu einem Transparenzregister in vollem Gange, welches parallel auch eine Verschärfung des Geldwäschereigesetzes verfolgt. Drittens sei auch vorgesehen, dass bis Ende 2025 die MROS eine Analyse zur Geldwäscherei im Immobiliensektor publizieren werde. Ob weitere Massnahmen ergriffen werden sollen, werde nach Abschluss dieser Arbeiten evaluiert, bemerkte Jans abschliessend und empfahl die Motion zur Ablehnung. Dieser Empfehlung kam der Nationalrat nach und verwarf die Motion mit 116 zu 68 Stimmen. Für den Vorstoss sprachen sich die geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktionen, eine Mehrheit der GLP-Fraktion und einige Mitglieder der Mitte-Fraktion aus.