Eva Herzog (sp, BS) verlangte vom Bundesrat im Dezember 2022 mittels Postulat einen Bericht darüber, welche Auswirkungen die Unternehmenssteuerreform II auf das AHV-Beitragssubstrat hatte und welche Korrekturmöglichkeiten infrage kommen.
Das Postulat sei dem Umstand geschuldet, dass sich Selbständigerwerbende, sofern sie über eine von ihnen kontrollierte juristische Person angestellt sind, seit der Annahme der Unternehmenssteuerreform II höhere Dividenden ausschütten und dafür tiefere Löhne auszahlen können. Da Dividenden tiefer besteuert werden als Löhne, gingen der AHV dadurch Einnahmen verloren, so die Postulantin im Ständerat während der Frühjahrssession 2023. Schätzungen zufolge entgingen der ersten Säule durch diese Art der Steueroptimierung bis zu CHF 100 Mio. jährlich. Zwar müssten nach geltendem Recht Lohn und Dividenden immer in einem gewissen Verhältnis stehen, jedoch griffen die Ausgleichskassen nur selten und nur bei «krassen Einzelfällen» ein. Es sei deshalb an der Zeit, über Korrekturmöglichkeiten nachzudenken und die Gesetzeslage – falls nötig – anzupassen. Auch Bundesrat Alain Berset sprach sich in der Folge für eine Annahme des Postulats aus, nicht weil er die aktuelle Teilbesteuerung kritisiere, sondern weil durchaus offene Fragen bestünden, die schliesslich in «Rechtsunsicherheit» und «finanzieller Unsicherheit» bei den Unternehmen und Aktionärinnen und Aktionären resultierten.
Die kleine Kammer nahm das Postulat im Anschluss stillschweigend an.