Der Bundesrat präsentierte Ende Mai 2024 seine Botschaft zur Anpassung der Beiträge der Schweiz an die Mittel des IWF, nachdem der IWF im Dezember 2023 eine allgemeine Quotenüberprüfung durchgeführt hatte. Mit der Umsetzung der Quotenreform werden die Beiträge der Schweiz umgeschichtet: Die ordentliche Schweizer Beteiligung steigt von 5'771 auf 8'657 Millionen Sonderziehungsrechte (SZR) – was etwa CHF 10.3 Mio. entspricht –, die Beteiligung an den sogenannten neuen Kreditvereinbarungen sinkt jedoch von 11'081 auf 9'276 Millionen SZR (CHF 11.1 Mio.) und die bilaterale Kreditvereinbarung der Schweiz von CHF 3.7 Mio. läuft ganz aus. Damit wird der Schweizer Beitrag um insgesamt circa 10 Prozent sinken. Die beiden Räte werden sich nun zur Quotenerhöhung und zur Reduktion des Beitrags an die neuen Kreditvereinbarungen äussern können. Die Beendigung der bilateralen Kreditvereinbarungen liegt hingegen in der Kompetenz des Bundesrates.
- Schlagworte
- Datum
- 31. Mai 2024
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 24.050
- Quellen
- anzeigen
von Bernadette Flückiger
Aktualisiert am 27.09.2024
Aktualisiert am 27.09.2024