IWF. Genehmigung der 16. Allgemeinen Quotenreform (BRG 24.050)

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Der Bundesrat präsentierte Ende Mai 2024 seine Botschaft zur Anpassung der Beiträge der Schweiz an die Mittel des IWF, nachdem der IWF im Dezember 2023 eine allgemeine Quotenüberprüfung durchgeführt hatte. Mit der Umsetzung der Quotenreform werden die Beiträge der Schweiz umgeschichtet: Die ordentliche Schweizer Beteiligung steigt von 5'771 auf 8'657 Millionen Sonderziehungsrechte (SZR) – was etwa CHF 10.3 Mio. entspricht –, die Beteiligung an den sogenannten neuen Kreditvereinbarungen sinkt jedoch von 11'081 auf 9'276 Millionen SZR (CHF 11.1 Mio.) und die bilaterale Kreditvereinbarung der Schweiz von CHF 3.7 Mio. läuft ganz aus. Damit wird der Schweizer Beitrag um insgesamt circa 10 Prozent sinken. Die beiden Räte werden sich nun zur Quotenerhöhung und zur Reduktion des Beitrags an die neuen Kreditvereinbarungen äussern können. Die Beendigung der bilateralen Kreditvereinbarungen liegt hingegen in der Kompetenz des Bundesrates.

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit der Anpassung der Beiträge der Schweiz an die Mittel des IWF. Für die APK-NR, welche dem Geschäft einstimmig zugestimmt hatte, stellten Nicolas Walder (gp, GE) und Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) die Vorlage vor und berichteten, dass das Ziel darin bestehe, den IWF bei der Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems zu stärken. Dies sei auch für die Schweiz «als offene und innovative Volkswirtschaft mit eigener Währung und einem global verflochtenen Finanzsektor» (Bulliard-Marbach) von grosser Relevanz. Nachdem Finanzministerin Karin Keller-Sutter beteuerte, dass die Quotenüberprüfung und -anpassung im Interesse der Schweiz sei und auch international breit abgestützt werde, wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage wiederum einstimmig angenommen.

Der Bundesbeschluss zur Anpassung der Beiträge der Schweiz an die Mittel des IWF wurde in der Wintersession 2024 vom zweitberatenden Ständerat diskutiert. Seitens der APK-SR berichtete Marco Chiesa (svp, TI), dass die Genehmigung der 16. allgemeinen Quotenreform des IWF in der Kommission unbestritten war und diese mit 6 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung empfahl, das Geschäft anzunehmen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter stellte dem Rat den Inhalt der Vorlage vor und betonte, dass die Schweiz von der vom IWF sichergestellten «effizienten internationalen Wirtschafts- und Finanzkooperation», profitiere. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Geschäft mit 38 zu 0 Stimmen und 2 Enthaltungen an.