Die durch die gründliche Untersuchung zu Tage geförderten Mängel stellten die Kriegstauglichkeit des Panzers 68 weitgehend in Frage und liessen es ratsam erscheinen, den Bau der vierten Serie so lange aufzuschieben, bis an der Möglichkeit ihrer Behebung keine Zweifel mehr bestünden. Sie gaben aber auch erneut zur Forderung Anlass, die heutige Regelung der Rüstungsbeschaffung sei zu überprüfen. Im Zentrum der Kritik stand die Gruppe für Rüstungsdienste (GRD), der unumwunden Unfähigkeit vorgeworfen wurde, vor allem aber deren Chef, dessen Rücktritt einige Parlamentarier unmissverständlich verlangten. Umstritten war jedoch vor allem die Doppelstellung des Rüstungschefs: Einerseits hat er als Verantwortlicher für die Beschaffung neuer Waffen das bestmögliche Material zu suchen, anderseits obliegt ihm als oberstem Vorsteher der staatlichen Rüstungsbetriebe die Aufgabe, den ihm unterstellten Werken Arbeit zu verschaffen (vgl. Postulat Rüegg, fdp/ZH; Po. 79.496). Angesichts der Forderungen, die nicht nur der Ausschuss der Militärkommission des Nationalrats (MK-NR), sondern auch die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG) erhob, entschloss sich das EMD dazu, eine neutrale Instanz mit der Untersuchung des Beschaffungsablaufs zu beauftragen. Es betraute Prof. Edwin Rühli mit dieser Aufgabe, eine Wahl, die nicht ohne Kritik blieb, weil der ernannte Experte zugleich Verwaltungsratsmitglied der Contraves AG, einer Tochtergesellschaft des Bührle-Konzerns, ist.
- Schlagworte
- Datum
- 18. September 1979
- Prozesstyp
- Postulat
- Geschäftsnr.
- 79.496
- Akteure
- Quellen
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- BBl, 1979, II, 1453 ff.
- BaZ, 19.7. und 22.9.79; TA, 19.7.79; NZZ, 25.6., 21.7. und 25.7.79; TA,15.9.79; Sonntagsblick, 23.9.79; Ww, 20.6.79; Vr, 20.7.79
- Verhandl. B. vers., 1979, IV, S. 56
von Jörg Kistler
Aktualisiert am 03.09.2024
Aktualisiert am 03.09.2024