Im Mai 2024 präsentierte der Bundesrat die dreiteilige Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028. Gemäss dem Eisenbahngesetz regelt der Bundesrat Betrieb und Unterhalt der Bahninfrastruktur sowie deren Finanzierung alle vier Jahre in einer Botschaft an das Parlament. Dabei wird eine Leistungsvereinbarung zwischen dem BAV und den Infrastrukturbetreiberinnen und -betreibern (ISB) festgelegt und ein zugehöriger Zahlungsrahmen gesprochen.
Der erste Teil der Botschaft befasste sich mit dem Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und den Systemaufgaben in diesem Bereich. Dabei schlug der Bundesrat für die Jahre 2025 bis 2028 einen Zahlungsrahmen von CHF 16.442 Mrd. vor. Er wollte den ISB damit rund CHF 2 Mrd. höhere Mittel zusprechen als in der vorherigen Periode. Als Grund dafür führte der Bundesrat primär den Ausgleich der Teuerung an. Finanziert wird der Zahlungsrahmen aus dem BIF, womit der Bundeshaushalt nicht direkt belastet wird. Weiter wurden in der Botschaft Ziele für die Leistungsvereinbarung zwischen dem BAV und den ISB vorgeschlagen.
Im Rahmen dieses ersten Teils der Botschaft informierte der Bundesrat auch über den Zustand der Bahninfrastruktur, welcher bei hoher Auslastung als ausreichend bis gut eingeschätzt wurde. Der Bundesrat erwartete, dass sich der Zustand mit dem beantragten Zahlungsrahmen verbessern werde.
Der zweite Teil der bundesrätlichen Botschaft sah einen Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen vor. Hier beantragte der Bundesrat für die Jahre 2025 bis 2028 Mittel in der Höhe von CHF 185 Mio. Ziel sei es dabei, den Schienengüterverkehr und die Verkehrsverlagerung zu fördern. Die Finanzierung sollte über zweckgebundene Mittel aus der Mineralölsteuer und über weitere zweckgebundene Mittel der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr» erfolgen.
Im dritten Teil der Botschaft sollte der Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen für die Jahre 2021 bis 2024 um ein Jahr verlängert werden, um verzögerten Projekten Rechnung zu tragen.
In der Vernehmlassung, welche zwischen Juni und Oktober 2023 durchgeführt worden war, fand die Vorlage weitgehend Zustimmung. 61 von 66 Vernehmlassungsteilnehmenden hatten angegeben, den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur grundsätzlich zu unterstützen. Darunter fanden sich 22 Kantone sowie GLP, SP, SVP, Mitte und Grüne. Die Kantone Nidwalden, Freiburg, Glarus und Graubünden hatten die Vorlage grundsätzlich abgelehnt, da nicht alle Aspekte des Erlassentwurfs abschliessend geklärt seien. Uneinigkeit hatte betreffend die Höhe des Zahlungsrahmens bestanden, die der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage noch auf CHF 15.1 Mrd. angesetzt hatte: 52 Vernehmlassungsteilnehmende hatten eine Erhöhung dieser Mittel gefordert, um den Substanzerhalt und die Modernisierung der Bahninfrastruktur gewährleisten zu können. Dazu zählten unter anderem SP, Grüne, GLP und 23 Kantone, während Mitte und SVP sowie vier weitere Vernehmlassungsteilnehmende den Zahlungsrahmen als angemessen erachtet hatten. Teilweise kritisch war sodann der Netzzustand beurteilt worden. 34 Vernehmlassungsteilnehmende – darunter die Grünen, GLP, 18 Kantone und die SBB – hatten sich besorgt über den Netzzustand gezeigt und erwarteten ohne Erhöhung des Zahlungsrahmens oder zusätzliche Massnahmen eine weitere Verschlechterung der Infrastrukturqualität.
Der Verpflichtungskredit für private Güterverkehrsanlagen war gemäss dem Ergebnisbericht in der Mehrheit der Vernehmlassungsantworten gutgeheissen worden. Gegen den Verpflichtungskredit hatten sich lediglich die SVP sowie der SGV ausgesprochen. Die SVP hatte für den Bund keinen Handlungsbedarf gesehen, da die Leistungen privater Güterverkehrsanlagen «durch den freien Markt erbracht werden sollten». Würde der Verpflichtungskredit gesprochen, müsste dieser laut der SVP über den BIF finanziert werden. Diese Haltung hatte auch der SGV vertreten, welcher die Finanzierung über die «Spezialfinanzierung Strassenverkehr» als «Zweckentfremdung» erachtete.
Aufgrund der Vernehmlassungsantworten hatte der Bundesrat beschlossen, den Zahlungsrahmen von CHF 15.1 Mrd. auf 16.442 Mrd. zu erhöhen.