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  • Hess, Erich (svp/udc, BE) NR/CN

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Ein im Februar 2024 eingereichtes Postulat von Bastien Girod (gp, ZH) forderte, dass der Bundesrat in Sachen ausländische Kompensationen von CO2-Emissionen tätig wird. Konkret soll er in einem Bericht erstens die tatsächliche Klimawirkung von CO2-Kompensationen untersuchen. Denn Untersuchungen hätten gezeigt, dass die Zusage «1 Credit = 1 Tonne CO2-Reduktion» oft nicht eingehalten würde. Im geforderten Bericht solle nun untersucht werden, ob dies auch bei Klimaprojekten im Ausland zutreffe. Zweitens soll analysiert werden, ob diejenigen Staaten, mit denen die Schweiz ein Abkommen zur CO2-Kompensation getroffen hat, ihren Verpflichtungen nachkommen und die Ziele des Pariser Klimaabkommens einhalten. Schliesslich sollen aus diesem Bericht Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des CO2-Marktes gezogen werden, damit in Zukunft sichergestellt werden kann, dass ein Zertifikat wirklich der Reduktion einer Tonne CO2 entspreche. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Der Vorstoss wurde in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat diskutiert, wo er von Erich Hess (svp, BE) bekämpft wurde. Hess bezeichnete die CO2-Kompensation als unnötig und als Ablasshandel, der ohnehin keine Wirkung erziele. Wenn die Schweiz etwas gegen CO2-Emissionen unternehmen wolle, solle sie besser bei der Zuwanderung ansetzen. In der Abstimmung wurde das Postulat mit 127 zu 57 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten von der SVP-Fraktion sowie von zwei Mitgliedern der FDP.Liberalen-Fraktion.

Compensation des émissions de CO2 à l'étranger. Garantir l'intégrité et formuler des recommandations pour le marché du carbone (Po. 24.3074)

In der Herbstsession 2024 beugte sich der Nationalrat abermals über eine allfällige Abschaffung des Eigenmietwerts. Die Fronten zwischen Volks- und Kantonskammer blieben verhärtet: So hatte die Mehrheit der WAK-NR entschieden, an den bestehenden Differenzen zum Ständerat festzuhalten. Die Kommissionsmehrheit verfolge weiterhin den vollständigen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, welcher sowohl Erst- als auch Zweitwohnung miteinschliesse, erklärte Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (fdp, BL) in der parlamentarischen Debatte. Um allfällige Steuereinbussen für die Kantone und die Gemeinden auszugleichen, könne eine besondere Liegenschaftssteuer erhoben werden. Eine Minderheit Feller (fdp, VD) wollte sich hingegen an der ständerätlichen Lösung orientieren und beantragte die Abschaffung des Eigenmietwerts auf Erst-, nicht aber auf Zweitwohnungen. Unter anderem hob der Minderheitensprecher hervor, dass sich die Kantone mit besonders vielen Zweitwohnungen in der Vernehmlassung gegen einen vollständigen Systemwechsel ausgesprochen hätten. Schliesslich folgte die Grossmehrheit der Volkskammer der Kommissionsmehrheit und votierte mit 153 zu 39 Stimmen (bei einer Enthaltung) für den vollständigen Systemwechsel. Lediglich die FDP-Fraktion sowie eine Minderheit der SVP-Fraktion und ein Mitglied der Mitte-Fraktion stellten sich dagegen.

Die zweite Differenz bot sich bei den Abzügen von Schuldzinsen: Die Kommissionsmehrheit sprach sich neu für eine quotal-restriktive Variante des Schuldzinsabzugs aus. Bei diesem werden die Schuldzinsen anhand der Quote von unbeweglichem Vermögen am Gesamtvermögen berechnet. Damit kehrte sie sich ab vom nationalrätlichen Beschluss der Sommersession 2023, welcher Schuldzinsabzüge von bis zu 40 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge vorgesehen hatte. Die Kommissionsmehrheit empfahl diesen Ansatz unter anderem, da er von allen präsentierten Lösungen zu den geringsten Steuerausfällen führen würde. Die Minderheit Feller wiederum forderte auch bezüglich der Schuldzinsabzüge die Adhäsion zum ständerätlichen Beschluss, welcher Schuldzinsabzüge von bis zu 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge vorsah. Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit sei nur mit Mühe verständlich und könne zu unfairen Situationen führen, so Feller. Eine Minderheit Hess (svp, BE) forderte einen Schuldzinsabzug im Umfang des vollständigen steuerbaren Vermögens. Bei dieser Differenz entschied der Nationalrat mit 101 zu 91 Stimmen (bei einer Enthaltung), der Kommissionsmehrheit zu folgen, wobei in diesem Falle die geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP und FDP die Minderheit Hess befürworteten. So geht das Geschäft mit zwei Differenzen zurück an den Ständerat.

Imposition du logement. Changement de système (Iv. pa. 17.400)
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)

Der Nationalrat beriet in der Herbstsession 2024 als Erstrat die Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028. Die Mehrheit der KVF-NR beantragte ihrem Rat, auf alle drei Teile der Vorlage einzutreten und dem bundesrätlichen Entwurf abgesehen von einer Anpassung im dritten Teil des Erlassentwurfs zu folgen. Für die Kommission unterstrichen Brenda Tuosto (sp, VD) und Simon Stadler (mitte, UR), wie wichtig der kontinuierliche Substanzerhalt der Bahninfrastruktur sei, um die Qualität des Eisenbahnnetzes in der Schweiz langfristig zu sichern. Auch die Mehrheit der mitberichtenden FK-NR begrüsste den bundesrätlichen Erlassentwurf und empfahl ihn ohne Änderungsvorschläge zur Annahme, wie Felix Wettstein (grüne, SO) und Alex Farinelli (fdp, TI) in deren Namen erklärten. Die Kommission sehe es als Herausforderung, dass mit jedem Ausbau der Bahninfrastruktur anschliessend auch deren Erhalt finanziert werden muss, erachte die vorliegenden Investitionen aber als notwendig. Im Grundsatz unterstützten auch alle Fraktionen die Stossrichtung der Vorlage. Für die einzelnen Teile der dreiteiligen Vorlage lagen jedoch verschiedene Minderheitsanträge vor.

Auf den ersten Teil der Vorlage, welcher den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts bei CHF 16.442 Mrd. ansetzte, trat der Nationalrat ohne Gegenantrag ein. In der Detailberatung schlug eine Kommissionsminderheit Candinas (mitte, GR) vor, den Zahlungsrahmen um CHF 500 Mio. zu erhöhen. Mit den zusätzlichen Mitteln könne der Substanzerhalt langfristig gesichert werden und 70 statt wie im bundesrätlichen Entwurf vorgesehen 53 Bahnhöfe barrierefrei ausgestaltet werden. Die Mehrheit der KVF-NR hingegen sprach sich gegen diesen Antrag aus, da der Zahlungsrahmen im Zuge der Vernehmlassung bereits um CHF 1.3 Mrd. aufgestockt worden sei. Auch Bundesrat Albert Rösti lehnte den Minderheitsantrag ab, da damit lediglich Mittel für die kommenden Ausbauschritte blockiert würden, aber noch keine Sicherheit bestehe, dass tatsächlich mehr Projekte realisiert würden. Die Mehrheit der grossen Kammer – bestehend aus den Fraktionen der SVP und GLP, der Mehrheit der FDP.Liberalen-Fraktion sowie einer Minderheit der Mitte-Fraktion – lehnte den Minderheitsantrag Candinas schliesslich mit 105 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Somit wurde am bundesrätlichen Vorschlag von CHF 16.442 Mrd für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur festgehalten. Einen zweiten Minderheitsantrag, welcher die Reduktion des Zahlungsrahmens um CHF 2.643 Mrd. gefordert hatte, zog Minderheitssprecher Imark (svp, SO) im Rat zurück. Laut Imark haben die SBB bestätigt, dass die Durchführung der Projekte mit dem vorgeschlagenen Zahlungsrahmen grossmehrheitlich umsetzbar sei. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat dann den unveränderten Erlassentwurf mit 192 zu 3 Stimmen (0 Enthaltungen) gut. Die ablehnenden Stimmen stammten von drei SVP-Ratsmitgliedern.

Den zweiten Teil der Botschaft bildete ein Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 in der Höhe von CHF 185 Mio., mit welchem der schienenseitige Güterverkehr sowie die Verkehrsverlagerung gefördert werden sollten. Auch hier beantragte die KVF-NR ihrem Rat, dem bundesrätlichen Entwurf unverändert zuzustimmen. Ein Antrag auf Nichteintreten von einer Kommissionsminderheit der FK-NR vor. Die Minderheit Pahud (svp, VD) störte sich daran, das CHF 185 Mio. in den schienenseitigen Güterverkehr investiert werden, während die tatsächliche Kapazität für Gütertransporte auf der Schiene wegen dem zunehmenden Personenverkehr kontinuierlich sinke. Den Gütertransportunternehmen würden so falsche Signale gesendet, da die zusätzlichen Güter laut Pahud schlussendlich ohne Ausbau der Schieneninfrastruktur gar nicht transportiert werden könnten. Zudem kritisierte die Minderheit die Finanzierung der Investition über den NAF, welcher eigentlich für die Finanzierung von Strassen gedacht sei. Unterstützung fand Pahud schliesslich einzig in seinen eigenen Reihen: Der Nationalrat stimmte mit 129 zu 64 Stimmen (1 Enthaltung) für Eintreten, alle ablehnenden Stimmen stammten aus der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion. In der Detailabstimmung hiess der Nationalrat den bundesrätlichen Entwurf auf Antrag seiner KVF-NR unverändert gut. Die Ausgabenbremse für den Verpflichtungskredit löste die grosse Kammer mir 135 zu 61 Stimmen, wobei die SVP-Fraktion fast geschlossen gegen die Ausgabe stimmte. Die Gesamtabstimmung fiel mit 131 zu 63 Stimmen zugunsten dieses zweiten Vorlagenteils aus. Die Gegenstimmen fanden sich wiederum unter den Vertreterinnen und Vertretern der SVP, welche mit einer Ausnahme allesamt Nein stimmten.

Mit dem dritten Teil der Vorlage wollte der Bundesrat den Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021–2024 um ein Jahr bis 2025 verlängern. Die KVF-NR beantragte ihrem Rat indessen eine Verlängerung um ein weiteres Jahr bis 2026. Gemäss den Kommissionssprechenden war der 2020 gesprochene Kredit bisher noch nicht komplett ausgelastet worden, da verschiedene Projekte verzögert worden seien. Die bereits beschlossenen, aber noch nicht abgeschlossenen Projekte könnten so noch über den alten Rahmenkredit finanziert werden. Alle Fraktionen stellten sich hinter die Kommission und der Rat nahm den bundesrätlichen Entwurf inklusive der Verlängerung des Rahmenkredits um zwei Jahre stillschweigend an. Die Gesamtabstimmung fiel ebenso deutlich aus: Der Nationalrat befürwortete den Entwurf mit 194 zu 1 Stimmen ohne Enthaltung, einzig Erich Hess (svp, BE) votierte gegen die Vorlage.

Financement de l’exploitation et de la maintenance de l’infrastructure ferroviaire, des tâches systémiques dans ce domaine et contributions d’investissement en faveur des installations privées de transport de marchandises pour les années 2025 à 2028 (MCF 24.045)

Auch im Ständerat war die auf eine parlamentarische Initiative von Gabriela Suter (sp, AG) zurückgehende Idee, gesetzliche Grundlagen für mehr Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten zu schaffen, unbestritten. In der Sommersession 2024 berichtete Andrea Caroni (fdp, AR) in der kleinen Kammer für das Büro-SR: Aufgrund einer Vorstudie sei nun auch das ständerätliche Büro, das zuerst noch gegen Folge geben gewesen war, der Überzeugung, dass es diese neue Gesetzesgrundlage brauche. Die erwähnte Vorstudie habe auf der einen Seite die Nützlichkeit von Untertiteln nicht nur für Personen mit Hörbehinderung, sondern ganz generell auch in Situationen, in denen nicht auf die Tonspur zurückgegriffen werden könne, gezeigt. Auf der anderen Seite sei in dieser Studie deutlich gemacht worden, dass mittels künstlicher Intelligenz (KI) der Aufwand für eine Untertitelung gering gehalten werden könne – auch wenn eine manuelle Korrektur nach wie vor nötig sei. Die Untertitelung in der Sprache der jeweiligen Rednerin oder des jeweiligen Redners generiere voraussichtlich einmalige Projektkosten von maximal CHF 100'000 sowie jährliche Betriebs- und Unterhaltskosten zwischen CHF 100'000 und CHF 250'000. Dies sei – dank KI – deutlich günstiger als die ursprünglich prognostizierten CHF 600'000 pro Jahr und mit ein Grund, weshalb das Büro-SR die Vorlage nun einstimmig zur Annahme empfehle. Dieser Empfehlung folgte die kleine Kammer, die sogleich zur Gesamtabstimmung schritt, ebenfalls einstimmig (39:0 Stimmen ohne Enthaltung).

In den Schlussabstimmungen hiess der Ständerat die entsprechende Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung mit 35 zu 0 Stimmen (keine Enthaltungen) und der Nationalrat mit 197 zu 1 Stimme (keine Enthaltungen) gut. Einzig Erich Hess (svp, BE) stellte sich gegen die Vorlage.

Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten (Pa.Iv. 20.505)

Le député bernois Erich Hess (udc, BE) a déposé, en juin 2022, un postulat qui charge le Conseil fédéral d'élaborer un rapport sur les conditions nécessaires à la construction de nouvelles centrales nucléaires. D'après Erich Hess, il est impératif d'anticiper la construction de nouvelles centrales nucléaires, de troisième ou quatrième génération, dans le cas où l'article 12a de la loi sur l'énergie (LEne), qui confirme l'interdiction de construction votée en mai 2017, serait abrogé.
Au Conseil national, le postulat a donné lieu à de vifs échanges. Tout d'abord, Erich Hess est revenu sur l'adoption de l'acte modificateur unique par la population helvétique. D'après lui, la politique à une nouvelle fois mis «sehr viel Sand in die Augen» de la population, en indiquant que la seule production d'énergie renouvelable indigène ne pourrait pas, à moyen-terme, sécuriser l'approvisionnement énergétique de la Suisse et a ainsi plaidé pour la suppression de l'interdiction de construire des centrales nucléaires en Suisse. Dans son argumentaire, il a également cité la hausse des prix de l'énergie et le retour du charbon en Allemagne à la suite de l'arrêt de la production d'énergie nucléaire. Cette intervention a donné lieu à de nombreuses questions, notamment de la part du député libéral-radical Matthias Samuel Jauslin (plr, AG) et de la députée centriste Priska Wismer-Felder (centre, LU). Les questions portaient sur le raccordement au réseau électrique de réacteurs de quatrième génération dans le monde, sur la part de l'énergie hydraulique dans le mix énergétique allemand, ou encore sur la possibilité de mener des recherche sur l'énergie nucléaire en Suisse. Pour sa part, le Conseil fédéral a préconisé le rejet du postulat. Si le conseiller fédéral Albert Rösti a indiqué que le thème du nucléaire revenait effectivement sur le devant de la scène, citant notamment une probable votation sur l'initiative populaire «De l’électricité pour tous en tout temps (Stop au blackout)», il considère que l'adoption du postulat 23.4152 remplit déjà les attentes du député Erich Hess.
Lors du vote, le postulat a été rejeté in extremis par 97 voix contre 88 et 6 abstentions. Les opposants ont pu compter sur les voix du groupe socialiste (39), des Vert-e-s (22), des Vert'libéraux (9), du groupe du centre (25) et de deux dissidents du PLR et de l'UDC.

Instaurer les conditions nécessaires à la construction de nouvelles centrales nucléaires (Po. 22.3621)
Dossier: Permettre à nouveau la construction de centrales nucléaires, ou prolonger leur exploitation à long-terme

In der Sommersession 2024 befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative von Erich Hess (svp, BE), die forderte, dass die AHV-Renten von der Einkommenssteuer befreit werden. Die Initiative stehe im Zeichen des Fachkräftemangels, wobei Rentnerinnen und Rentner momentan «keinen finanziellen Anreiz» besässen, nach der Pension weiterzuarbeiten, da sie oft durch die Versteuerung der AHV-Renten in eine höhere Steuerklasse fielen, so der Initiant. Durch die Umsetzung der Initiative würden zusätzlich die jährlichen EL abnehmen, da den Betroffenen mehr von ihrem Einkommen bliebe, was wiederum die Altersarmut verringere. Eine Kommissionsminderheit um Mauro Tuena (svp, ZH) forderte ebenfalls der Initiative Folge zu geben, da sie die Lebensumstände von Pensionierten verbessere. Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (fdp, BL) hingegen plädierte dafür, der Initiative keine Folge zu geben: Sie schaffe Rechtsunsicherheiten, da nicht klar sei, ob sie «mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vereinbar» sei. Zudem würde dadurch die Steuerharmonie zwischen den Kantonen und dem Bund abnehmen, da die vorgeschlagene Gesetzesänderung nur für die Kantone gelten würde. Es sei zielführender, betroffenen Rentnerinnen und Rentnern spezifisch unter die Arme zu greifen, als «undifferenziert» alle steuerlich zu entlasten, selbst wenn sie es nicht nötig hätten. Die grosse Kammer beschloss mit 127 zu 62 Stimmen (keine Einhaltungen), der Initiative keine Folge zu geben. Einzig die SVP-Fraktion stimmte geschlossen für die Initiative. Diese ist damit erledigt.

Keine Besteuerung von AHV-Renten (Pa. Iv. 23.442)

Mitte Juni 2023 forderte Beat Walti (fdp, ZH) in einem Postulat vom Bundesrat, in einem Bericht die langfristige Steuer- und Standortstrategie der Schweiz darzulegen. Dabei sollte analysiert werden, wie das Steuersystem im internationalen Steuer- und Standortwettbewerb gestaltet werden könne, um die Attraktivität der Schweiz zu erhalten und langfristige Einnahmen des Bundes zu sichern. Der Bericht sollte verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Progressionssätzen, einschliesslich eines Modells mit einer Flat-Rate-Tax – eine von der Höhe des steuerbaren Einkommens unabhängige Einkommenssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz – aufzeigen. Zudem sollte im Rahmen der Erstellung des Berichts die Priorisierung und die mögliche Abschaffung von Abzügen zur Optimierung der Steuertarife, sowie Kombinationen dieser Modelle, wie beispielsweise eine Anwendung der Progressionslogik in Kombination mit einem Flat-Rate-Tax Modell, untersucht werden.
Obschon Analysen zu den Auswirkungen einer Flat-Rate-Taxe bei der direkten Bundessteuer bereits im Rahmen der Vernehmlassung zur Einführung der Individualbesteuerung und der Motion Erich Hess (svp, BE) Mo. 21.3923 durchgeführt wurden, hielt der Bundesrat angesichts der aktuellen globalen Entwicklungen und des Fachkräftemangels eine erneute Analyse der steuerstrategischen Grundsätze für angebracht und empfahl die Annahme des Postulats. Die Analyse zur Standortpolitik werde er auf den Bericht zum Postulat Gössi (fdp, SZ; Po. 23.3753) abstimmen, welches ebenfalls das Aufzeigen von Ansätzen zur Förderung der Standortattraktivität der Schweiz forderte.
Der Nationalrat behandelte das Postulat in der Frühjahrssession 2024 als Erstrat und nahm es stillschweigend an.

Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie (Po. 23.3752)

In der Frühjahrssession nahmen die Räte Kenntnis vom Jahresbericht und dem Jahresprogramm der GPK und der GPDel. Dabei gaben einzelne Mitglieder dieser parlamentarischen Aufsichtskommissionen Einblick in verschiedene Bereiche ihrer Tätigkeit.
Im Nationalrat erinnerte der Präsident der GPK-NR, Erich Hess (svp, BE), an die Aufgaben der Aufsichtskommissionen, da dies von Parlamentsmitgliedern und Medien «vielfach nicht richtig verstanden wird». Die beiden GPK kontrollierten, ob die Bundesbehörden rechtmässig, effizient und im Sinne von Verfassung und Gesetz handelten und ob vom Bund getroffene Massnahmen sinnvoll, zweckmässig und wirksam seien. Die Arbeiten würden entweder in eigenen Berichten oder aber im Jahresbericht veröffentlicht, so Hess. Allerdings seien die Tätigkeiten im Vorfeld der jeweiligen Berichterstattung vertraulich, was nicht immer von allen berücksichtigt werde, so seine Spitze gegen die in letzter Zeit zunehmenden Indiskretionen. In Zukunft werde die Kommission deshalb «noch konsequenter Anzeige erstatten», wenn vertrauliche Informationen weitergegeben würden, so der Präsident der GPK-NR. In der Folge ergriff Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO) im Namen der GPDel das Wort und berichtete über die Untersuchungen beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Dort hatte ein problematischer Vertrag aus dem Jahr 2019 zwischen dem damaligen Direktor des NDB und einer Privatperson über den Aufbau eines Kontaktnetzes, mit dem man sich die Beschaffung von für den NDB nutzbaren Informationen erhofft hatte, zu einigen Diskussionen geführt. Dies hatte die GPDel veranlasst, alle Dienstleistungsverträge des NDB zu untersuchen. Mit einer Ausnahme hätten aber alle laufenden Verträge dem Grundauftrag des NDB entsprochen, worauf die EFK mit Unterstützung der GPDel Empfehlungen für «Massnahmen zur Leistungsbeschreibung und Qualitätssicherung» von Dienstleistungsverträgen formuliert habe, so Müller-Altermatt. Die Berichterstattung der Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft übernahm Manuela Weichelt (al, ZG). Sie hob drei zentrale Probleme hervor: Erstens beurteilen die GPK die Aufsichtsfunktion des Bundesgerichtes über andere erstinstanzliche Gerichte sowie die Disziplinaraufsicht über einzelne Richterpersonen als lückenhaft und «unbefriedigend». Auch die dem komplizierten Entsiegelungsverfahren vor den kantonalen Zwangsmassnahmengerichten geschuldete lange Dauer von Strafverfahren bereiten den GPK Sorge und schliesslich bereite die Ressourcensituation des Fedpols Bauchweh. Zu letzterem Punkt habe die FK-NR einen Vorstoss lanciert, weil sie aufgrund der geringen Anzahl an Ermittlerinnen und Ermittler die innere Sicherheit gefährdet sehe. Auch Marc Jost griff anschliessend für die Oberaufsicht des EFD und des WBF weitere Themen auf: Die GPK haben ihre Voruntersuchungen hinsichtlich der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, die sie nach dem Entscheid, eine PUK einzusetzen sofort eingestellt haben, in Form eines Kurzberichts an die PUK übergeben. Darüber hinaus habe die GPK-NR im Berichtsjahr ihre Arbeiten zur Überprüfung der Rolle der Verwaltung (BLW und WBF) bei der Ausrichtung von Direktzahlungen abgeschlossen. Man sei zum Schluss gekommen, dass die Handlungsweise der Verwaltung insbesondere in der umstrittenen Abgrenzung und Zuordnung von landwirtschaftlichen Flächen korrekt gewesen sei. Schliesslich habe die GPK-NR ihre Untersuchung im Fall «Bruno Manser-Fonds vs. Ikea» abgeschlossen. Der Fonds habe wiederholt geklagt, dass Ikea-Filialen gegen die Holzdeklarationspflicht verstossen aber nicht sanktioniert würden. Die GPK seien zum Schluss gekommen, dass die Verordnung «über die Deklaration von Holz und Holzprodukten» zwar noch immer «mangelhaft» vollzogen werde, aber insgesamt als angemessen betrachtet werden könne. Jost listete schliesslich die im Berichtsjahr veröffentlichten Evaluationen der GPK auf: eine Analyse zur Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch das BAG in der Corona-Krise, eine Evaluation zur Kurzarbeit in der Corona-Krise, eine Untersuchung zur Wirksamkeitsmessung in der internationalen Zusammenarbeit und schliesslich ein Bericht zur Behördenkommunikation vor Abstimmungen. Im Moment würden Berichte zur Verteilung von Asylsuchenden auf die Kantone, zum Militärdienst mit Einschränkungen und zum System der nebenamtlichen Richterinnen und Richter verfasst. Für 2024 seien zudem Untersuchungen zu den Honorarkonsulaten, zur Planung von Bahninfrastrukturvorhaben und zur Unabhängigkeit und Steuerung der Preisüberwachung beschlossen worden.

Im Ständerat ergriffen ebenfalls vier Vertreter das Wort, um auf Teile des Jahresberichtes aufmerksam zu machen. Der Präsident der Kommission, Charles Juillard (mitte, JU) zählte die verschiedenen Berichte auf, die 2023 veröffentlicht wurden, darunter auch den Bericht zur Wirksamkeit der internationalen Zusammenarbeit sowie zu den Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften des Bundesrates. Auch Juillard erinnerte an den Auftrag der GPK: Es gehe nicht darum, selber operativ tätig zu werden, sondern vor allem um eine Überprüfung von Effektivität und Rechtmässigkeit des Handelns der Behörden. Dabei arbeiteten die Kommissionen auch eng mit anderen Behörden, insbesondere mit den beiden Finanzkommissionen und der EFK zusammen. Jede GPK arbeite zudem mit je fünf Subkommissionen. Auch Juillard verwies auf die zunehmenden Leaks aus den vertraulichen Untersuchungen der GPK, die er als «inacceptables» taxierte. In der Folge sprach Werner Salzmann (svp, BE) für die GPDel und informierte über die abgeschlossenen Arbeiten zum Fall «Crypto AG», bzw. zum Bericht des Bundesrates zur Umsetzung der damaligen Empfehlungen. Die Kommission sei zum Schluss gekommen, dass die Regierung den Empfehlungen Rechnung trage und der Bund nun über starke Kompetenzen in den «Bereichen Kryptografie und Kryptoanalyse» verfüge. Darüber hinaus berichtete Salzmann über die Bearbeitung des NDB von Gesuchen zur Auskunft über Personen. Die GPK hatten angeregt, dass falls die Personen nicht vom System erfasst wurden, die Antragstellenden sofort darüber informiert werden und die Beantwortung der Anfrage nicht – wie bisher üblich – verschoben werden dürfe. Als nächstes fasste Carlo Sommaruga (sp, GE) jene Teile des Berichts zusammen, die die Subkommission «Bundeskanzlei/EJPD» betrafen. Auch er erwähnte die Probleme bei Fedpol sowie den Bericht zu den Indiskretionen im EDI, deren Untersuchung 2024 auf dem Programm der Aufsichtskommissionen stehe. Erwähnung fand zudem das Sicherheitskonzept für die Bundesgebäude, das nach der Evakuierung des Bundeshauses am 14. Februar 2023 von den GPK evaluiert und als verbesserungswürdig erachtet worden sei. Josef Dittli (fdp, UR) schliesslich sprach für die Subkommission EDA/VBS von drei «wesentlichen Geschäfte[n]». Zufrieden sei die GPK über die Folgen ihres Controllings bei den Offset-Geschäften durch den Bund (Kompensationsgeschäfte bei der Beschaffung von Rüstungsgütern), über die künftig besser informiert und deren Grundzüge im Militärgesetz verankert werden sollen. Erfreut sei man zudem über die Fortschritte bei der Abrechnung von freiwilligen Militärleistungen, bei denen es 2018 zu Unregelmässigkeiten gekommen sei, die dank des Eingreifens der GPK und der Einführung einer elektronischen Schnittstelle aber nun behoben seien. Schliesslich habe sich die Subkommission im Berichtsjahr davon überzeugen können, dass von Swisstopo teilweise gewerblich erbrachte Leistungen rechtmässig erfolgten und entsprechend kein weiterer Handlungsbedarf durch die Oberaufsicht bestehe.

Jahresbericht 2023 der GPK und der GPDel
Dossier: Rapports annuels des CdG et de la DélCdG

Mittels Motion wollte Nationalrat Gerhard Andrey (gp, FR) die Ausrichtung der Finanzmittelflüsse gemäss dem Klimaabkommen von Paris stärken. Der Bundesrat und die Branchen hätten bereits 2020 die Ambition gezeigt, die Schweiz als Zentrum der nachhaltigen Finanzdienstleistungen positionieren zu wollen. Konkret schlug der Freiburger Nationalrat nun vor, es der Finanzmarktbranche selber zu überlassen, wie sie das netto null Ziel des Pariser Klimaabkommens erreichen wolle – eine Regelung die «typisch schweizerisch [sei]: wirtschaftsfreundlich und dennoch sehr wirksam». Falls bis 2028 allerdings nicht bei mindestens 80 Prozent der Finanzflüsse von Schweizer Finanzmarktinstitution glaubwürdig aufzeigt werde, wie das Ziel der Treibhausreduktion bis 2050 erreicht werden soll, solle eine staatliche Regelung greifen, die etwa eine Allgemeinverbindlichkeit von bereits etablierten Selbstregulierungen wie den Swiss Climate Scores auferlegen könne.
Die bekämpfte Motion wurde in der Frühjahrssession 2024 von Erich Hess (svp, BE) zur Ablehnung empfohlen. Er kritisierte die gesetzte Frist als zu eng und die Kontrolle der gesamten Finanzflüsse als unmöglich. Zudem stellte er das Klimaabkommen generell in Frage. Finanzministerin Karin Keller-Sutter führte hingegen aus, dass der Bundesrat befürworte, wenn die Umsetzung des Klimaabkommens in der Branche durch effiziente Regulierungen – ohne Zwänge und Verbote – erfolge und er den Vorstoss deshalb unterstütze. Unterstützung fand die Motion bei der Abstimmung auch in einer Allianz der Fraktionen der Grünen, der SP, der Grünliberalen und Teilen der Mitte, die dem bürgerlichen Block allerdings stimmenmässig unterlag: In der Frühlingssession 2024 wurde der Vorstoss vom Nationalrat mit 111 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Ausrichtung der Finanzmittelflüsse gemäss Übereinkommen von Paris stärken (Mo. 23.3881)

Le 6 mars 2024, le Conseil national a repris les débats en plénum concernant la révision totale de la loi sur les douanes (LD), après que le projet soit retourné à la Commission, que de nombreux amendements aient été proposés et que de nombreuses critiques aient été formulées. Pour structurer le débat, le projet a été séparé en cinq blocs. En résumé, les amendements proposés par la majorité de la CER-CN et approuvés par le Conseil national visent à favoriser les conditions cadres de l'économie suisse, en particulier à l'import de matériel et de denrées alimentaires. Les compétences de l'OFDF et des douaniers se voient également élargies par les propositions de la majorité bourgeoise, en particulier concernant les données personnelles sensibles et la récolte d'empreintes digitales. Par ailleurs, les propositions de l'UDC visant à renforcer les contrôles aux frontières et à limiter la coopération avec les autorités étrangères n'ont pas séduit la chambre basse. La gauche, qui souhaitait globalement maintenir un projet plus fidèle à celui du Conseil fédéral, n'a pas non plus réussi à rallier de majorité. A l'issue des débats, toutes les propositions de la majorité de la CER-CN ou issues du projet initial du Conseil fédéral on été acceptées, à l'exception d'une proposition conjointe de Martina Munz (ps, SH) et Kathrin Bertschy (pvl, BE) à l'article 9 de la Loi sur les droits de douane (LDD).
Le Conseil national a directement entamé les débats sur le premier bloc, en particulier sur les articles 1 à 12 de la LE-OFDF. Un des premiers points de tension a été soulevé par une minorité UDC menée par Thomas Aeschi (udc, ZG), qui s'est opposée à l'allègement de l'article 1, portant sur les objectifs de la loi. Cette minorité aurait préféré conserver la formulation stricte proposée par le Conseil fédéral, qui mentionnait explicitement la lutte contre la criminalité transfrontalière et l'immigration illégale. Le Conseil national a toutefois suivi la majorité de la Commission, qui a opté pour une version plus allégée. Le débat central du bloc 1 s'est ensuite concentré sur l'article 6 let. e. La majorité de la commission, représentée par Markus Ritter (centre, SG) et Olivier Feller (plr, VD), a souhaité, sous l'impulsion des milieux économiques, ajouter une composante à la définition des redevances d'importation, à savoir l'inclusion des prix d'adjudication (taxes d'attribution) lors des enchères de contingents tarifaires. Ce changement permet aux entreprises d'être remboursées lors de la réexportation des marchandises. Cette proposition a été vivement critiquée par le PS, les Vert-e-s, les Vert'libéraux et une minorité centriste, qui y voyaient une « subvention cachée » à l'industrie agroalimentaire, notamment celle de la viande. La ministre des finances, Karin Keller-Sutter, a également exprimé des préoccupations sur la conformité de cet amendement avec le droit international et les pertes de revenus pour la Confédération. Cependant, la majorité a fini par l'emporter.
Le deuxième bloc portait principalement sur des mesures destinées à simplifier les contrôles douaniers et à alléger la bureaucratie liée à l'importation de marchandises. À nouveau, les minorités de gauche et de droite ont eu du mal à convaincre la majorité bourgeoise. Une proposition de la majorité visait à ce que seules les marchandises soumises à des droits de douane soient déclarées à la frontière, afin que les démarches administratives soient simplifiées. Une minorité UDC menée par Thomas Aeschi (udc, ZG) aurait souhaité expliciter plus clairement les catérogies de produits concernés. La minorité de gauche menée par Franziska Ryser (vert-e-s, SG) et représentée à la tribune par Sophie Michaud Gigon (vert-e-s, VD) s'est opposée tant aux amendements proposés par la majorité que par l'UDC, craignant qu'ils ne compromettent les recettes fiscales et facilitent la contrebande. La ministre des finances Karin Keller-Sutter s'est également opposée à ces deux amendements qui réduiraient l'efficacité du programme DaziT. Lors du vote, les arguments de la majorité en faveur de la simplification des processus ont été plébiscités et les deux propositions minoritaires refusées. L'article 14 a ensuite suscité un autre débat sur la bureaucratie, avec une proposition de la majorité de droite visant à lister explicitement les personnes soumises à l'obligation de déclaration, y compris les plateformes de vente en ligne. Cet amendement a été critiqué sans succès par la gauche comme étant excessivement bureaucratique et potentiellement contraire à la liberté économique. Le dernier débat du bloc 2 a concerné l'importation de matières premières pour l'industrie agroalimentaire suisse. A l'article 29, la majorité de la Commission, encouragée par les milieux économiques, souhaitait consulter systématiquement les parties prenantes avant de délivrer des autorisations d'importation. La gauche a critiqué cette approche comme étant trop lourde, mais a finalement soutenu une proposition alternative de Daniela Schneeberger (plr, BL), qui prévoyait une consultation plus restreinte pour certains produits. Seule une petite minorité de 21 parlementaires UDC aurait souhaité conserver la proposition initiale de la majorité.
Le troisième bloc a concentré les débats sur quatre thèmes principaux, à savoir, la perception de la TVA lors de l'importation de produits, la transparence quant à la provenance de métaux précieux, le remboursement des droits de douane pour certains produits de base utilisés dans l'industrie agroalimentaire, ainsi que la production d'amidon en Suisse. Globalement, les minorités ont essuyé défaite sur défaite. En détail, la minorité menée par Markus Ritter (centre, SG) a proposé de modifier la loi sur la TVA (LTVA) afin de supprimer la franchise douanière, actuellement fixée à CHF 300. Concrètement, selon cette proposition, toute marchandise importée devrait être déclarée et serait soumise à la TVA, même «des pâtes achetées à Milan» selon Beat Walti (plr, ZH). La proposition, soutenue par une majorité des élu.e.s des Vert-e-s et du Centre et une partie de l'UDC, n'a toutefois pas été acceptée. Ensuite, plusieurs propositions issues de minorités roses-vertes menées par Samuel Bendahan (ps, VD), Balthasar Glättli (vert-e-s, CN) et Franziska Ryser (vert-e-s, SG) visaient à introduire des obligations de diligence pour les importateurs de minerais en reprenant les normes de l'OCDE, et à renforcer la transparence sur l'origine des métaux précieux importés. Ces mesures ont été refusées par la majorité, qui les considérait difficiles à mettre en œuvre, bien que soutenues par l'Association suisse des fabricants et commerçants de métaux précieux (ASFCMP). Une autre partie du débat a porté sur une proposition majoritaire concernant l'importation, puis la réexportation de matières premières alimentaires, en particulier des graisses animales. Selon Kathrin Bertschy, le remboursement des droits de douanes pour cette denrée coûte CHF 10.5 Mio. par année à l'Etat. La députée vert'libérale a fustigé la majorité de vouloir normaliser cette pratique lucrative dans la loi, alors qu'elle est non conforme aux règles de l'OMC. Finalement, une proposition conjointe de Martina Munz (ps, SH) et Kathrin Bertschy (pvl, BE) visant à protéger la production suisse d'amidon contre une distorsion de la concurrence due à l'importation de blé tendre a été soutenue par une courte majorité de 96 voix (17 PLR, 39 PS, 21 Vert-e-s, 9 Centre, 10 Vert'libéraux) contre 85 (9 PLR, 63 UDC, 13 Centre) et 9 abstentions.
Dès le début des débats concernant le bloc 4, la question du contrôle des personnes aux frontières, en particulier aux articles 90, 91, 93, 104 et 111 de la LE-OFDF, a concentré l'essentiel des dissensions. Au nom de la minorité UDC, Thomas Aeschi (udc, ZG) a proposé, à l'art. 90, l'instauration de contrôles systématiques aux frontières. Il a également signalé au Conseil national que, si le législatif n'accédait pas aux demandes de l'UDC, celle-ci lancerait alors son «Initiative pour la protection des frontières». A l'article 93, le député bernois Erich Hess (udc, BE) a encore une fois proposé l'instauration de tels contrôles aux frontières, sans succès. La minorité de gauche, quant à elle, s'est opposée à l'élargissement des pouvoirs de l'OFDF dans les contrôles de marchandises et de personnes, notamment à l'article 104, qui permettrait la collecte d'empreintes digitales. Balthasar Glättli (vert-e-s, ZH) s'est particulièrement inquiété que la Commission ne prenne pas suffisamment en compte les questions liées à la protection des données et qu'avec ses propositions, elle transforme «les douanes et les gardes-frontières en une super-police», abîmant ainsi les compétences cantonales dans le domaine. Malgré le soutien des Vert'libéraux à la gauche sur cette question, la majorité a voté en faveur de l'extension des compétences. En outre, a l'issue du bloc 5, l'actualisation de l'Arrêté fédéral portant approbation et mise en œuvre des accords bilatéraux d'association à l'Espace Schengen et à l'Espace Dublin a été accepté sans grand débat, par 159 voix (27 PLR, 34 PS, 62 UDC, 28 Centre, 8 Vert'libéraux) contre 28 (2 PS, 4 UDC, 21 Vert-e-s, 1 Vert'libéral) et 4 abstentions.
Le dernier bloc portait essentiellement sur la protection des données. La minorité de gauche (Ryser) a souhaité encadrer plus clairement les nouvelles compétences de l'OFDF à l'article 117, portant sur le traitement de données personnelles sensibles, afin d'éviter une perte de compétence des cantons dans ce domaine, d'assurer une gestion claire du système d'information, et d'éviter des atteintes aux droits fondamentaux. Emmanuel Amoos (ps, VS) a toutefois exprimé l'avis partagé du groupe socialiste, qui estime, d'un côté, que le traitement de données aussi sensibles devrait relever exclusivement du Service de renseignement de la Confédération (SRC) et de Fedpol. D'un autre côté, les données sensibles relatives à la santé devraient pouvoir être accessibles à l'OFDF, lorsque des personnes importent des médicaments pour se soigner ou en cas de maladies contagieuses. Ces opinions minoritaires n'ont néanmoins pas convaincu au-delà du camp rose-vert. Thomas Aeschi a également proposé de supprimer les dispositions permettant la transmission de données sensibles à des autorités étrangères. «Si cela ne concernait que des étrangers, je n'y verrais pas de problème» a-t-il déclaré. Cette proposition a été refusée par tous les partis, à l'exception de l'UDC.
Pour terminer, lors du vote sur l'ensemble, le Conseil national a approuvé le texte par 120 voix (27 PLR, 64 UDC, 27 Centre, 2 Vert'libéraux) contre 62 (39 PS, 21 Vert-e-s, 2 Vert'libéraux) et 8 abstentions. Le texte semble avoir particulièrement partagé le groupe Vert'libéral, dont les membres ont oscillé entre les propositions majoritaires et minoritaires, et qui a compté 6 abstentions lors du vote sur l'ensemble. Au vu des divergences, les discussions au Conseil des Etats promettent d'être nourries.

Loi sur les douanes. Révision totale (MCF. 22.058)
Dossier : Révision totale de la loi sur les douanes (MCF 22.058; mise en œuvre de diverses motions)
Dossier: Modernisation et numérisation de l'Administration fédérale des douanes (DaziT)
Dossier: Demandes de renforcement du Corps des gardes-frontière et transformation de la AFD (2016–)

In der Frühjahrssession 2024 war es am Nationalrat, als Zweitrat den Umsetzungsentwurf der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» zu beraten. Bereits bei der Eintretensdebatte wurde deutlich, dass sich Links-Grün unter einer verfassungsgetreuen Umsetzung etwas anderes vorstellte als die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der FDP und SVP. Der von der Mehrheit der SGK-NR präsentierte Vorschlag – welcher sich in vielen Punkten am Ständerat orientierte – vermochte jedoch weder die eine noch die andere Seite wirklich zu überzeugen. Während Léonore Porchet (gp, VD) der Auffassung war, dass sich die Kommissionsmehrheit über den Volkswillen lustig mache und die Gesundheit der Jugendlichen gefährde, vertrat Andreas Glarner (svp, AG) die Meinung, dass die Initiative überinterpretiert werde, und stellte einen Rückweisungsantrag. Dieser war mit 59 Stimmen – allesamt aus der Fraktion der SVP stammend – zu 126 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) aber chancenlos. Eintreten war zuvor ohne Gegenantrag beschlossen worden.
Auch die Detailberatung war von Uneinigkeit geprägt. So wurde die Frage, was alles in das Tabakwerbe- und Sponsoringverbot gehöre, hauchdünn mit Stichentscheid des Präsidenten Eric Nussbaumer (sp, BL) im Sinne eines Minderheitsantrags Porchet entschieden. Im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit wollte die von der Waadtländerin angeführte Minderheit am Verbot der Verkaufsförderung im Gesetzestext festhalten, so wie es der Bundesrat und das Stöckli vorgesehen hatten. Denn durch diese könne die Tabakindustrie weiterhin Kinder und Jugendliche beeinflussen, was einem gravierenden Schlupfloch im Jugendschutz gleichkomme.
Die restlichen Abstimmungen konnte die Kommissionsmehrheit zwar gewinnen, allerdings verliefen auch diese nicht ohne Nebengeräusche. Der Antrag der SGK-NR, Tabakwerbung im Innenteil von Printmedien zu erlauben, falls sich deren Leserschaft aus mindestens 95 Prozent Erwachsenen zusammensetzt, wurde gleich mit drei verschiedenen Einzel- respektive Minderheitsanträgen bekämpft. Regina Durrer (mitte, NW) schlug vor, die Grenze auf 98 Prozent anzuheben und eine Minderheit Crottaz (sp, VD) machte sich für ein komplettes Werbeverbot stark. Letzteres hätte auch Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider gerne gesehen, da sie die Haltung einnahm, dass sonst quasi der Status quo beibehalten würde. Eine Abschwächung hingegen forderte Erich Hess (svp, BE), dem ein Cut bei 90 Prozent vorschwebte.
Denkbar knapp gelang es der Kommissionsmehrheit auch, sich bezüglich des Verkaufs von Tabakprodukten durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten gegen eine weitere Minderheit Crottaz durchzusetzen. Die Sozialdemokratin hätte dies – wie von der Landesregierung ursprünglich angedacht – verbieten wollen. Die Mehrheit der SGK-NR indes beabsichtigte, dem Ständerat zu folgen und diese Praxis weiterhin zu gestatten.
Nicht am Beschluss der kleinen Kammer festhalten wollte die Kommission in Sachen Erlaubnis direkter Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos an Orten, die von Minderjährigen besucht werden können. Dies gefiel wiederum einer Minderheit Glarner nicht, welche sich erfolglos gegen ein entsprechendes Verbot im Gesetzesentwurf einsetzte.
Insgesamt war die Vorlage in dieser Form schlussendlich aber nicht mehrheitsfähig. Den Fraktionen der SP und der Grünen ging sie zu wenig weit, dem SVP-Lager zu weit. In der Gesamtabstimmung wurde sie denn auch klar mit 121 zu 64 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) abgelehnt. Von den genannten Fraktionen sprachen sich gerade einmal fünf Mitglieder der SVP-Fraktion für den Umsetzungsentwurf aus, alle anderen stimmten dagegen. Somit schafften es die Fraktionen der Mitte, der FDP und der GLP, die grossmehrheitlich bzw. geschlossen für den Entwurf stimmten, nicht, die Vorlage durchzubringen. Das Geschäft wird somit zurück an den Ständerat geschickt.

Umsetzung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» (BRG 23.049)
Dossier: Initiative populaire « Oui à la protection des enfants et des jeunes contre la publicité pour le tabac » et mise en œuvre

Der Ständerat nahm sich in der Wintersession 2023 einer Motion von Erich Hess (svp, BE) an, welche forderte, die Autobahn A1 auf den Streckenabschnitten Bern-Zürich und Lausanne-Genf auf mindestens sechs Spuren auszubauen.
Kommissionssprecher Thierry Burkart (fdp, AG) erklärte, weshalb die KVF-SR dem Rat mit 10 zu 3 Stimmen beantrage, die Motion anzunehmen: Das Stauaufkommen auf den Streckenabschnitten Bern-Zürich und Lausanne-Genf sei massiv, was sich negativ auf das Klima, die Lärmbelastung und den Ausweichverkehr in die angrenzenden Gemeinden auswirke. Der Kommission sei zwar von Bundesrat und Verwaltung mitgeteilt worden, dass mit der Annahme der Motion «keine bereits geplanten oder beschlossenen Projekte ausgelöst würden», die Ablehnung der Motion würde jedoch in den Augen der Kommissionsmehrheit bedeuten, dass das Parlament nicht hinter den beschlossenen Ausbauschritten stehe.
Eine Minderheit der KVF-SR – im Rat vertreten durch Mathias Zopfi (gp, GL) – forderte, die Motion abzulehnen. Ein Ausbau der A1 würde schlussendlich zu mehr Verkehr führen, massive CO2-Emissionen generieren und einen enormen Platzverbrauch bedeuten. Andere Massnahmen wie eine Temporeduktion seien effizienter für die Staubekämpfung und die Motion sei generell obsolet, da die Strecke auch bei Ablehnung der Motion ausgebaut werde.
Der Berner Ständerat Werner Salzmann (svp) setzte sich für die Annahme der Motion ein, sprach sich aber auch für die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Bedenken beim Autobahnausbau aus. Bundesrat Albert Rösti versprach daraufhin, die Anliegen Salzmanns aufzunehmen.
Rösti beantragte der kleinen Kammer zudem, die Motion anzunehmen. Ein Ausbau der A1 sei nötig, da Lärm und Ausweichverkehr trotz anderer, bereits ergriffener Massnahmen sehr gross seien. Die Mobilität müsse für die Zukunft gesichert werden, auch wenn der Ausbau der A1 im Rahmen des Ausbauprogramms Step unabhängig von der Motion beschlossen worden sei. Die Ablehnung der Motion würde ein falsches Signal senden, fand auch der Bundesrat.
Der Ständerat sprach sich schliesslich mit 31 zu 12 Stimmen ohne Enthaltung für die Annahme der Motion aus, womit sie definitiv zur Umsetzung an den Bundesrat überwiesen wurde.

Autobahn A1 auf sechs Spuren ausbauen (Mo. 23.3346)

Die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zur finanziellen Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik stand in der Wintersession 2023 auf dem Programm des Nationalrates, der die Vorlage als Erstrat beriet. Min Li Marti (sp, ZH) und Jacqueline de Quattro (fdp, VD) stellten die Vorlage seitens der SPK-NR vor. Sie berichteten, dass in der Kommissionssitzung einige kritische Fragen zur Vorlage gestellt wurden, zum einen zur Höhe und zur weiteren Entwicklung der Kosten für die Schweiz, zum anderen zu Menschenrechtsverletzungen an den Schengen-Aussengrenzen. Diese beiden Thematiken wurden dann auch in den Fraktionsvoten der SVP respektive der Grünen aufgegriffen. Während die SVP-Fraktion aufgrund der ihres Erachtens unfairen Kostenschlüssels zulasten der Schweiz und des nicht funktionierenden Grenzschutzes gar nicht erst auf die Vorlage eintreten wollte (Minderheit Hess; svp BE), berichtete Marionna Schlatter (gp, ZH) seitens der Grünen-Fraktion, dass diese einen Solidaritätsbeitrag an die besonders belasteten Staaten an den EU-Aussengrenzen im Grundsatz befürworte, solange garantiert werde, dass die Gelder nicht zur Anwendung von menschenrechtswidrigen Praktiken verwendet werden. Aufgrund dieses Vorbehalts werde sich ein Grossteil der Fraktion der Stimme enthalten. Für die SP-Fraktion wies Priska Seiler Graf (sp, ZH) darauf hin, dass ihre Partei hinter der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes stehe. Auch die SP-Fraktion bitte jedoch den Bundesrat darauf hinzuarbeiten, dass «keine Schweizer Gelder an Staaten fliessen, welche systematisch Pushbacks durchführen.» Die FDP- und die Mitte-Fraktion sprachen sich vorbehaltlos für die Vorlage aus. Anschliessend verteidigte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider den Verteilschlüssel: Dieser richte sich nach dem BIP der teilnehmenden Staaten, entsprechend sei es legitim, dass die Schweiz einen höheren Beitrag als andere Länder leiste. Zudem profitiere die Schweiz stark von effizienteren Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen, da diese zur Sicherheit der Schweiz beitrügen. Hinsichtlich der Bedenken der Grünen und der SP hielt Baume-Schneider fest, dass der Bundesrat die Einhaltung der Menschenrechte als äusserst wichtig erachte. Er habe daher unter anderem zwei Experten in das Grundrechtsbüro von Frontex entsandt.
Nach diesen Voten stimmte die grosse Kammer über Eintreten ab. Mit 103 zu 65 Stimmen bei 21 Enthaltungen trat der Nationalrat auf das Geschäft ein. Die ablehnenden Stimmen stammten wie angekündigt von der SVP-Fraktion, die Enthaltungen von den Grünen. Mit einem sehr ähnlichen Stimmenverhältnis (105:65; 21 Enthaltungen) wurde die Vorlage in der anschliessenden Gesamtabstimmung gutgeheissen.

Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands. Finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BRG 23.059)

Mit der ersten Sitzung in der Wintersession 2023 wurde die 51. Legislatur beendet und gleichzeitig die 52. Legislatur gestartet. Das amtsälteste und das jüngste Nationalratsmitglied begehen diesen Akt in der Regel mit einer Rede. Dies war auch 2023 der Fall, als Gerhard Pfister (mitte, ZG) und die neu gewählte Katja Riem (svp, BE) die Sitzung eröffneten und die künftige Zusammenarbeit nicht nur zwischen den Generationen sondern auch zwischen den verschiedenen politischen Lagern beschworen und dafür viel Applaus ernteten.

Hauptsächliche Aufgabe des so bezeichneten «Alterspräsidenten» ist es jeweils, ein provisorisches Büro zusammenzustellen und die Konstituierung und Vereidigung des 2023 neu gewählten Nationalrats zu organisieren und Unvereinbarkeiten auszuschliessen. Zusammen mit Andreas Glarner (svp, AG), Erich Hess (svp, BE), Mauro Tuena (svp, ZH), Emmanuel Amoos (sp, VS), Valérie Piller Carrard (sp, FR), Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL), Christian Wasserfallen (fdp, BE) und Bastien Girod (gp, ZH) hatte Pfister mit diesem provisorischen Büro unter anderem gestützt auf einen Bericht des Bundesrats festzuhalten, ob die Nationalratswahlen 2023 für gültig erklärt werden können und der neue Nationalrat entsprechend konstituiert werden kann sowie ob bei den neugewählten Mitgliedern der grossen Kammer Unvereinbarkeiten bestehen. «Unvereinbarkeit» kennzeichnet das Verbot, neben dem Nationalratsmandat gleichzeitig ein anderes Behördenmandat auf eidgenössischer Ebene auszuüben (Bundesrat, Ständerat, Bundesgerichte) oder den Parlamentsdiensten, der Bundesanwaltschaft, der Armeeleitung oder einem Organ anzugehören, das Verwaltungsaufgaben innehat. Die Unvereinbarkeitsregel soll insbesondere Interessenskonflikte verhindern.

Im Bericht des provisorischen Büros, der von Elisabeth Schneider-Schneiter und Valérie Piller Carrard im Anschluss der beiden Reden vorgestellt wurde, fanden sich einige Kennzahlen zu den eidgenössischen Wahlen. Aufgrund des Bevölkerungswachstums sei es etwa zu einer Sitzverschiebung vom Kanton Basel-Stadt zum Kanton Zürich gekommen, der Trend zu immer mehr Kandidierenden (Total 5'914 Personen; 2019: 4'645) und Listen (Total 618 Listen; 2019: 511) habe sich fortgesetzt und die Anzahl Nationalrätinnen habe sich trotz einem Rekordanteil von Frauenkandidaturen (40.8%) verringert (von 42 auf 38.5%), so die beiden Sprecherinnen. Darüber hinaus hätten total 4'480 Personen in drei Kantonen (BS, SG, TG) elektronisch gewählt. Erwähnung fand in den beiden Voten aus dem provisorischen Büro auch die fehlerhafte Berechnung der Parteienstärken für die im EDI eine Administrativuntersuchung laufe. Im Bericht selber wurde zudem festgestellt, dass sowohl die Wahlbeteiligung (46.7%; 2019: 45.1%) als auch der Anteil an ungültigen Wahlzetteln (1.57%; 2019: 1.18%) leicht zugenommen habe. Letzteres soll von der Bundeskanzlei noch genauer untersucht werden. Zwar wurden im Bericht auch Unregelmässigkeiten festgehalten – in einzelnen Gemeinden wurden keine oder fehlerhafte Wahlunterlagen verschickt – und auf acht eingegangene Wahlbeschwerden hingewiesen, insgesamt seien die Wahlen der Ratsmitglieder aber unangefochten geblieben und von allen Kantonen für gültig erklärt worden. Der Antrag des provisorischen Büros, die Konstituierung des Rates festzustellen, wurde in der Folge entsprechend stillschweigend angenommen.

Damit konnte die grosse Kammer zur Vereidigung schreiten. 91 Mitglieder des Nationalrates legten das Gelübde ab und 108 Mitglieder leisteten den Eid – eine Woche später legte dann auch noch der an der ersten Sitzung krankheitsbedingt abwesende Pierre-Alain Fridez (sp, JU) das Gelübde ab. In der Folge sangen die Anwesenden mit Unterstützung des Konzertchores «Canto Classico» die Nationalhymne und schritten alsdann zur Beratung der zweiten Vorlage des provisorischen Büros, nämlich der Feststellung von Unvereinbarkeiten.
Erneut berichteten Elisabeth Schneider-Schneiter und Valérie Piller Carrard. Die elf Personen, die sowohl in den Ständerat als auch in den Nationalrat gewählt worden waren (Petra Gössi, fdp, SZ; Baptiste Hurni, sp, NE; Pierre-Yves Maillard, sp, VD; Werner Salzmann, svp, BE; Flavia Wasserfallen, sp, BE; Pascal Broulis, fdp, VD; Mauro Poggia, mcg, GE; Fabio Regazzi, mitte, TI; Franziska Roth, sp, SO; Tiana Angelina Moser, glp, ZH und Marianne Binder-Keller, mitte, AG), hatten sich alle für das Mandat in der kleinen Kammer entschieden, womit hier keine Unvereinbarkeit mehr vorlag. Sie waren im Nationalrat ersetzt worden (durch Heinz Theiler, fdp, SZ; Martine Docourt, sp, NE; Brenda Tuosto, sp, VD; Hans Jörg Rüegsegger, svp, BE; Andrea Zryd, sp, BE; Daniel Ruch, fdp, VD; Daniel Sormanni, mcg, GE; Giorgio Fonio, mitte, TI; Farah Rumy, sp, SO; Patrick Hässig, glp, ZH und Maya Bally, mitte, AG). Eine Unvereinbarkeit wurde allerdings bei Ernst Wandfluh (svp, BE) festgestellt. Ein Mitglied des Nationalrats darf nicht gleichzeitig einer Organisation angehören, die mit Verwaltungsaufgaben betraut ist und bei der der Bund eine beherrschende Stellung innehat. Der Verwaltungsratssitz von Ernst Wandfluh bei «Proviande» widersprach diesem Verbot. Da der Neo-Parlamentarier das Verwaltungsratsamt per Ende Mai 2024 aufzugeben gedachte, lag laut Büro und Sprecherinnen aber hier keine Unvereinbarkeit mehr vor. Entsprechend stimmte der neu konstituierte Nationalrat dem Antrag auf Feststellung, dass es keine Unvereinbarkeiten gibt, stillschweigend zu.

Konstituierung und Vereidigung des Nationalrats für die 52. Legislatur

Bei den Nationalratswahlen 2023 im Kanton Bern versuchten 776 Kandidierende einen der 24 Sitze, die der Kanton Bern im Nationalrat zugute hatte, zu ergattern. Damit wurde nach 2019 (651 Kandidierende) erneut ein neuer Rekord aufgestellt. Auch der Frauenanteil lag mit 42.3 Prozent (328 Frauen) etwas höher als im Vorjahr (2019: 42.1%; 274 Frauen). Der ansteigende Trend der letzten Jahre setzte sich auch bei der Anzahl Listen fort: Insgesamt wurden 39 Listen eingereicht (2019: 34 Listen; 2015: 26 Listen). Dieser Umstand wurde in den Medien insbesondere auf GLP (9 Listen), Mitte (6 Listen) und EVP (4 Listen) zurückgeführt, welche ihre Listenanzahl stark ausgebaut hatten. Diese Wahlkampftaktik wurde derweil medial kritisiert, da sie zur Überforderung der Wählenden führe und die Mandatsverteilung dadurch nicht wirklich dem Volkswillen entspreche, wie etwa der Bund schrieb.

Bei den Nationalratswahlen 2019 waren sowohl national als auch im Kanton Bern insbesondere die Grünen (BE: +5.1 Prozentpunkte, +2 Sitze) und die GLP (BE: +3.7 Prozentpunkte, +1 Sitz) als grosse Siegerinnen hervorgegangen. Im Vorfeld zu den Wahlen 2023 erwarteten die Medien, dass die Grünen einen der vier Sitze wieder verlieren könnten. Einen Grund dafür sahen sie darin, dass Regula Rytz (gp, BE), welche jeweils stark mobilisiert habe, nicht mehr kandidierte. Insbesondere die Wiederwahl von Nathalie Imboden (gp, BE), welche 2022 für Rytz nachgerutscht war, sowie von Christine Badertscher (gp, BE) erachteten die Medien als ungewiss. Letztere war bei einigen Anhängerinnen und Anhängern der Grünen in Ungnade gefallen, als sie sich gegen die Trinkwasserinitiative ausgesprochen hatte, wie der Blick erinnerte. Die Grünen setzten wie üblich auf eine Listenverbindung mit der SP.
Die SP trat erneut mit einer Frauen- und Männerliste an, welche dieses Jahr mit dem Begriff «Queer» ergänzt worden war. 2019 waren mit Adrian Wüthrich (sp, BE) und Corrado Pardini (sp, BE) gleich zwei SP-Männer abgewählt worden. Nun sprachen die Medien Adrian Wüthrich, Präsident von TravailSuisse, gute Chancen zu, seinen ehemaligen Sitz zurückzuerobern, und auch Ueli Schmezer (sp, BE), dem ehemaligen «Mister Kassensturz» (Der Bund), wurde ein Sitzgewinn zugetraut. Sowohl Schmezers Bekanntheit als auch die Bundesratskandidatur von Matthias Aebischer (sp, BE), dessen Wiederwahl in den Nationalrat als ungefährdet galt, könnten der SP-Männerliste zu mehr Stimmen verhelfen, wurde spekuliert. Bei der Frauenliste drehte sich die Diskussion insbesondere um eine mögliche Nachfolgerin von Flavia Wasserfallen (sp, BE), da diese neben dem Nationalrat auch für den Ständerat kandidierte und dort als Favoritin gehandelt wurde. Im Falle einer Wahl Wasserfallens in den Ständerat könnte ihr Sitz insbesondere von Ursula Zybach (sp, BE) oder Andrea Zyrd (sp, BE) geerbt werden, so die Medien.
Der GLP bescheinigten die Medien gute Aussichten; so wurde erwartet, dass sie ihre drei Sitze werde behalten können. Während die Wiederwahl von Parteipräsident Jürg Grossen (glp, BE), welcher gleichzeitig für den Ständerat kandidierte, als unbestritten galt, wurde in den Medien spekuliert, dass die Sitze von Kathrin Bertschy (glp, BE) und Melanie Mettler (glp, BE) weniger sicher seien. Letztere hatte 2019 einen zusätzlichen Sitz ergattert – auch dank der Listenverbindung mit der Mitte (damals CVP) und der EVP, welche dieses Jahr erneut zustande kam.
Die Mitte werde zwar ihre zwei Sitze wohl behalten können, mutmassten die Medien, Heinz Siegenthaler (mitte, BE) werde aber wohl nicht wiedergewählt. Siegenthaler hatte die Wahl bereits drei Mal (2014, 2017 und 2019) nicht direkt geschafft, war aber jeweils im Laufe der Legislatur nachgerutscht. Herausgefordert wurde Siegenthaler vom langjährigen Sicherheitsdirektor der Stadt Bern, Reto Nause (BE, mitte), und der Ex-Moderatorin von TeleBärn, Michelle Renaud (BE, mitte).
Auch dem Bisherigen Marc Jost (evp, BE) von der EVP trauten die Medien eine Wiederwahl zu.
Bei der SVP traten mit Andrea Geissbühler (svp, BE), Andreas Aebi (svp, BE) und Erich von Siebenthal (svp, BE) gleich drei der sieben Bisherigen aufgrund der parteiinternen Amtszeitbeschränkung nicht mehr an. Vier Personen wurden in den Medien als Favoritinnen und Favoriten für die drei Sitze genannt: Beat Bösiger (BE, svp), Thomas Knutti (BE, svp), Katja Riem (svp, BE) und Hans Jörg Rüegsegger (svp, BE). Jedoch fehlte der SVP Bern nach der Wahl von Albert Rösti 2022 in den Bundesrat ihr wichtigstes Zugpferd – Rösti war 2019 der bestgewählte Nationalrat im Kanton gewesen. Spekuliert wurde, dass die Kandidatur von Ständerat Werner Salzmann (svp, BE) für National- und Ständerat dem etwas entgegensteuern könne, da seine Wahl in beiden Räten als sicher galt. Dass die SVP eine Listenverbindung mit der FDP einging, wurde in den Medien derweil als Bonus für die SVP angesehen.
Uneinig war man sich hingegen bei der Frage, ob die FDP von der Listenverbindung mit der SVP ebenfalls profitieren werde. Einerseits könnten dadurch einige FDP-Wählende abgeschreckt werden, andererseits könne dies der FDP dazu verhelfen, ihre beiden Sitze zu behalten. Dabei stellte sich der FDP die schwierige Aufgabe, den Sitz von Christa Markwalder (fdp, BE), welche nach fünf Legislaturen nicht mehr antrat, zu verteidigen. Sandra Hess (fdp, BE), Stadtpräsidentin von Nidau und Grossrätin des Kanton Bern, wurden dabei die besten Chancen zugeschrieben – auch dank ihrer gleichzeitigen Ständeratskandidatur.
Die EDU hatte sich 2019 dank einer grossen Listenverbindung mit vielen Kleinparteien überraschend einen Sitz für Andreas Gafner (edu, BE) gesichert – diesen wollte man 2023 verteidigen. Auch bei dieser Wahl schloss sich die EDU insgesamt mit sechs kleinen Listen zu einem Bündnis zusammen, unter anderem mit den aus der Bewegung der Covid-19-Massnahmen-Gegnerinnen und -Gegner entstandenen Parteien Mass-voll und Aufrecht. Diese hofften, mit ihrem Bündnis gleich zwei Sitze zu erreichen.

Am Wahlsonntag kam es zu einer gewissen Korrektur der grünen Frauenwahl von 2019. So sank der Frauenanteil in der Berner Nationalratsdelegation von 54.2 Prozent in 2019 auf neu 41.7 Prozent (3 Frauen weniger). Zudem konnten die Grünen ihren vierten Sitz mit einem Stimmenanteil von 10.8 Prozent (-3.3 Prozentpunkte) nicht halten. Dieser Sitzverlust kostete Natalie Imboden (48'655 Stimmen) ihr Nationalratsmandat, im Amt bestätigt wurden hingegen Kilian Baumann (gp, BE; 61'393 Stimmen), Aline Trede (gp, BE; 60'809 Stimmen) und Christine Badertscher (52'719 Stimmen). Die GLP konnte zwar nicht an den Erfolg von 2019 anknüpfen, verzeichnete aber im Kanton Bern auch keine Sitzverluste. Ihre drei Bisherigen, Jürg Grossen (78'289 Stimmen), Kathrin Bertschy (57'821 Stimmen) und Melanie Mettler (43'133 Stimmen) wurden erneut gewählt und die Partei steigerte ihren Wähleranteil gar leicht von 9.7 Prozent auf 10.5 Prozent. Mit einem Rückgang der Wähleranteile um 0.9 Prozentpunkte auf nun 8.4 Prozent konnte die FDP den Sitz von Christa Markwalder nicht verteidigen. Trotz ihrem guten Ergebnis bei der Ständeratswahl gelang Sandra Hess (45'594 Stimmen) der Sprung in den Nationalrat nicht. Im Amt bestätigt wurde hingegen Christian Wasserfallen (fdp, BE; 61'214 Stimmen), der damit bereits seine fünfte Legislatur antrat.
Einen leichten Verlust an Wählerstimmen hatte auch die Mitte (im Vergleich zu den Wähleranteilen der CVP und BDP) zu verzeichnen: Sie erhielt 1.8 Prozentpunkte weniger als noch 2019 (neu: 8.1%). Dennoch gelang es ihr damit, ihre zwei Sitze zu verteidigen. Neben dem Bisherigen Lorenz Hess (mitte, BE; 52'334 Stimmen) wurde Reto Nause (42'022 Stimmen) bei seinem siebten Anlauf erstmals gewählt. Damit schaffte jedoch Heinz Siegenthaler (27'561 Stimmen) die Wiederwahl erneut nicht.
Als Gewinnerin der Nationalratswahlen in Bern tat sich die SP hervor, welche ihren Wähleranteil von 16.8 Prozent auf 20.7 Prozent (+3.9 Prozentpunkte) erhöhen und einen Sitz zurückgewinnen konnte. Dieser ging an die SP-Grossrätin Ursula Zybach (47'458 Stimmen), welche zwar weniger Stimmen erhielt als Ueli Schmezer (49'321 Stimmen), aber von der sehr stark abschneidenden SP-Frauenliste profitieren konnte. Diese hatte gut doppelt so viele Stimmen erhalten wie die SP-Männerliste. Entsprechend wurden Tamara Funiciello (sp, BE; 71'811 Stimmen), Nadine Masshardt (sp, BE; 80'947 Stimmen) und Flavia Wasserfallen (119'677 Stimmen) klar im Amt bestätigt. Da der ebenfalls wiedergewählte Matthias Aebischer (74'358 Stimmen) jedoch bereits im Vorfeld angekündigt hatte, dass er im Laufe der nächsten Legislatur zurücktreten werde – entweder aufgrund der Wahl in den Bundesrat oder falls es ihm gelingen sollte, den SP-Sitz von Michael Aebersold (BE, sp) im Berner Gemeinderat für die SP zu verteidigen –, dürfte Ueli Schmezer den Sprung in den Nationalrat nachträglich doch noch schaffen. Da Flavia Wasserfallen anschliessend in den Ständerat gewählt wurde, rückte Andrea Zryd (45'192 Stimmen) nach.
Auch die SVP, die als nationale Wahlsiegerin galt, konnte in Bern ihren Wähleranteil um 0.9 Prozentpunkte (neu: 30.9%) erhöhen und damit einen achten Sitz hinzugewinnen. Neu in den Nationalrat gewählt wurden damit für die SVP Werner Salzmann (122'105 Stimmen), Katja Riem (101'345 Stimmen) – die jüngste Nationalrätin in der neuen Legislatur –, Thomas Knutti (100'585 Stimmen) und Ernst Wandfluh (95'684 Stimmen). Bestätigt wurden die bisherigen Lars Guggisberg (svp, BE; 121'468 Stimmen), Erich Hess (svp, BE; 108'776 Stimmen), Manfred Bühler (svp, BE; 105'240 Stimmen), welcher den Berner Jura vertritt, und Nadja Umbricht Pieren (svp, BE; 101'447 Stimmen). Nachdem Werner Salzmann auch die Wahl in den Ständerat erneut geschafft hatte, rückte Hans Jörg Rüegsegger (94'967 Stimmen) nach.
Auch die EDU und die EVP konnten ihre beiden Sitze von Andreas Gafner (31'176 Stimmen) und Marc Jost (29'406 Stimmen) verteidigen.
Damit setzte sich die Berner Nationalratsdelegation neu wie folgt zusammen: 8 SVP, 5 SP, 3 GP, 3 GLP, 1 FDP, 2 Mitte, 1 EVP und 1 EDU. Mit 49.7 Prozent lag die Wahlbeteiligung 2023 um 2.3 Prozentpunkte höher als 2019 (47.7%).

Nationalratswahlen 2023 – Bern

In der Herbstsession 2023 forderte SVP-Nationalrat Erich Hess (BE) in einer Motion, dass die Autobahn A1 auf den Streckenabschnitten Bern-Zürich und Lausanne-Genf auf mindestens sechs Spuren ausgebaut wird. Auf der Autobahn A1 komme es laut Hess durch das erhöhte Verkehrsaufkommen, ausgelöst durch «massive und ungebremste Zuwanderung», fast täglich zu Verkehrsüberlastung und Staus. Dies führe nicht nur zu stark erhöhten Staustunden, sondern auch zu massiven volkswirtschaftlichen Kosten. Durch den Ausbau der A1-Teilabschnitte Bern-Zürich und Lausanne-Genf soll dieser Verkehrsüberlastung laut dem Motionär entgegengewirkt werden.
Verkehrsminister Albert Rösti begrüsste das Anliegen der Motion. Er unterstrich die hohen volkswirtschaftlichen Kosten aufgrund von Staustunden und verwies auf die negativen Auswirkungen des Ausweichverkehrs auf Kantons- und Gemeindestrassen. Im etappenweisen Ausbau der Nationalstrassen plane der Bundesrat auch unabhängig von dieser Motion den Ausbau überlasteter Teilstrecken der A1.
Kritisch äusserte sich in der Debatte im Nationalrat Marionna Schlatter. Ein Autobahnausbau würde laut ihr zu mehr Verkehr führen und im Widerspruch dazu stehen, dass die Schweiz bis 2050 Klimaneutralität erreichen wolle. Schlatter verwies zudem auf das voraussichtlich anstehende Referendum gegen den Ausbau der Nationalstrassen. Sie bat die Nationalratsmitglieder, die Motion abzulehnen, damit der Grundsatzentscheid zum Autobahnausbau abgewartet werden kann. Die Motion wurde mit knapper Mehrheit bei 94 zu 87 Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen und an den Ständerat überwiesen. Die ablehnenden Stimmen kamen aus den Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP, welche allesamt geschlossen gegen den Vorstoss stimmten.

Autobahn A1 auf sechs Spuren ausbauen (Mo. 23.3346)

Mit einer im Juni 2023 eingereichten parlamentarischen Initiative forderte Nationalrat Erich Hess (svp, BE) Steuerfreiheit für AHV-Renten. Laut Hess führe das heutige System zu einer kalten Progression bei Rentnerinnen und Rentner, die nach dem Pensionsalter noch im Berufsleben tätig seien. Dies schaffe falsche Anreize. Dabei sei diese Gruppe von Arbeitnehmenden zentral für die Schweizer Wirtschaft, da sie das Risiko von Altersarmut verringerten und somit den Staat entlasteten. Zusätzlich profitierten Unternehmen von der Erfahrung, welche werktätige Pensionäre mitbringen.
Die WAK-NR beantragte im November 2023 mit 18 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative sei zu umfassend und widerspreche dem Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Zudem sei die geforderte Steuerbefreiung undifferenziert, da auch Personen steuerlich entlastet würden, die dies gar nicht benötigten.

Keine Besteuerung von AHV-Renten (Pa. Iv. 23.442)

Le Conseil national a discuté de l'engagement de la Swisscoy pour la paix au Kosovo. Alors que la majorité des conseiller.ère.s a accepté de prolonger l'engagement jusqu'en 2026, l'UDC s'y est largement opposée. Erich Hess (udc, BE) a, entre autres, affirmé que les 25 ans d'engagement avaient échoué en ne montrant aucun signe de résolution des tensions. De plus, en raison de l'évolution durant les semaines précédant la session parlementaire, il valait mieux se retirer à son sens. En s'opposant à ce point de vue, Franziska Roth (ps, SO) a évoqué les nombreuses discussions depuis le début de la guerre en Ukraine, durant lesquelles il a été question d'agir tout en respectant la neutralité suisse. De ce fait, elle a appelé à concrétiser ces paroles pour assurer la paix en Europe. Dans le même ordre d'idées, Gerhard Andrey (vert-e-s, FR) a évoqué la bonne image de la Suisse en termes d'entraide – notamment avec la convention de Genève et le siège du CICR. «La crédibilité en tant que pays neutre dépend toutefois d'un engagement conséquent dans la coopération internationale», a-t-il affirmé. D'autres réactions ont marqué les débats. En effet, 5 interventions de minorités, agrémentées de propositions, ont eu lieu, faisant chauffer les micros.
Ainsi, Erich Hess a souhaité supprimer l'article 2 de la loi qui permet à la Swisscoy de participer aux missions pour la paix au Kosovo. Marionna Schlatter (vert-e-s, ZH) a demandé à renvoyer l'objet au Conseil fédéral. Elle visait une élévation du budget pour les missions civiles afin qu'il soit équivalent à celui des missions militaires au Kosovo. Elle espérait qu'à terme, la promotion de la paix au Kosovo devienne civile et non plus militaire. Puis, Jean-Luc Addor (udc, VS) a, d'une part, demandé de rejeter l'augmentation du nombre de soldats, puis d'autre part, de retirer les troupes de manière échelonnée entre 2024 et 2026 – contrairement au cas de figure d'un rejet de l'objet fédéral, dans lequel les troupes seraient retirées en une fois. Pierre-Alain Fridez (ps, JU) a, quant à lui, suggéré de doubler le nombre de soldats supplémentaires en passant d'un maximum de 30 à 60 soldats. Il a justifié cette position en avançant que les effectifs seraient insuffisants pour «répondre à des besoins supplémentaires». Finalement, Erich Hess a souhaité soumettre l'objet au référendum. Après les débats en plénum, toutes les interventions de minorités ont été refusées.
L'engagement de la Swisscoy a, après un total de 32 prises de parole et 8 votes, été définitivement prolongé par 144 voix contre 44. Les seuls parlementaires à s'y être opposés sont membres du groupe UDC.

Participation de la Suisse à la KFOR. Prolongation de l'engagement de la Swisscoy (OCF 22.072)

In der Sommersession 2023 beugte sich der Nationalrat abermals über eine allfällige Abschaffung des Eigenmietwerts. Da die Eintretensdebatte bereits in der Herbstsession 2022 geführt und das Geschäft anschliessend wieder an die WAK-NR zurückgeschickt worden war, widmeten sich die Ratsmitglieder in der aktuellen Session der Detailberatung der Vorlage. Ein Rückweisungsantrag Ritter (mitte, SG) hatte damals unter anderem bemängelt, dass trotz eines völligen Systemwechsels weiterhin Abzüge erhoben werden könnten, was fiskalisch nicht tragbar sei. Er hatte deshalb erfolgreich gefordert, dass die finanzpolitischen Auswirkungen noch einmal evaluiert werden sollten. Mithilfe einer Subkommission kam die WAK-NR dieser Forderung nach und überarbeitete ihren Entwurf. Die Kommissionsmehrheit hatte dabei entschieden, auf die meisten Abzüge zu verzichten. Lediglich im Bereich der Denkmalpflege sollten Abzüge weiterhin geltend gemacht werden können.

In der Detailberatung beschäftigte sich die grosse Kammer in einem ersten Block mit dem Systemwechsel und den Abzügen. Wie bereits in der Herbstsession 2022 – aber im Gegensatz zum Ständerat – sprach sich die WAK-NR abermals für einen kompletten Systemwechsel aus, der auch die Abschaffung des Eigenmietwerts bei Zweitwohnungen beinhaltete. Eine erfolglose Minderheit Schneeberger (fdp, BL) wollte dagegen die Fassung des Ständerats unterstützen und eine differenzierte Gesetzgebung zwischen Erst- und Zweitwohnungen anstreben. Diese Minderheit fand im Nationalrat indes über die FDP-Fraktion hinaus nur vereinzelte Unterstützung. In Übereinstimmung mit dem Ständerat sollte der Ersterwerberabzug nach Ansicht der Kommissionsmehrheit weiterhin Anwendung finden. Diesen Abzug beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum beabsichtigte eine Minderheit Badran (sp, ZH) hingegen aus der Vorlage zu streichen, da auch Personen, die diesen nicht nötig hätten, vom Abzug profitieren könnten. Der Minderheitenantrag scheiterte im Nationalrat jedoch aufgrund beinahe geschlossener Opposition aus den Fraktionen der Mitte, der FDP und der SVP. Einen steuerlichen Abzug von rund 30 Prozent einer potenziellen Monatsmiete bei einer selbstbewohnten Wohnung forderte ferner eine Minderheit Hess (svp, BE), wohingegen die Kommissionsmehrheit einen zusätzlichen Mietzinsabzug nicht als nötig erachtete. Die Kommissionsmehrheit setzte sich im Rat auch gegen diesen Minderheitsantrag durch, der über die SVP-Fraktion hinaus nur vereinzelte Unterstützung aus den bürgerlichen Reihen genoss. Bei Abzügen für Energie- und Umweltmassnahmen würden zu viele Steuereinnahmen verloren gehen, bemerkte Kommissionssprecher Regazzi (mitte, TI), weshalb die WAK-NR fortan lediglich Abzüge für Aufwendungen der Denkmalpflege akzeptieren wolle. Eine weitere Minderheit Schneeberger wollte bei Abzügen für Energie- und Umweltmassnahmen bleiben, erhielt im Rat jedoch fast ausschliesslich Unterstützung aus den Fraktionen der SVP und der FDP, womit auch diese Minderheit gegenüber der Kommissionsmehrheit unterlag.
In einem zweiten Block beschäftigte sich der Nationalrat mit dem Schuldzinsenabzug. Hier gab es starke Differenzen zum Beschluss des Ständerats. Insbesondere die Frage, wie hoch der Anteil an Schuldzinsabzügen gemessen am Vermögensertrag ausfallen solle, bewegte den Rat. Die Mehrheit der WAK-NR empfahl einen Schuldzinsabzug von 40 Prozent des beweglichen und unbeweglichen Vermögensertrags. Den Schuldzinsabzug von 40 Prozent lediglich auf unbewegliche Vermögenserträge anwenden wollte eine Minderheit Bendahan (sp, VD). Eine Minderheit Burgherr (svp, AG) beabsichtigte, den Beschluss des Ständerats zu unterstützen und forderte einen Schuldzinsabzug von 70 Prozent des beweglichen und unbeweglichen Vermögensertrags. Noch weiter ging SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (svp, ZG), welcher in einem Einzelantrag den vollen Abzug des beweglichen und unbeweglichen Vermögensertrags vorsah. Ein Minderheitsantrag Glättli (gp, ZH) forderte dagegen mit einer Abschaffung des Schuldzinsabzuges genau das Gegenteil. Auch im zweiten Block der Debatte konnte aber kein Minderheitsantrag eine Mehrheit in der grossen Kammer finden. Ebenso unterlag ein Einzelantrag Ryser (gp, SG), gemäss welchem die Vorlage zum Zwecke eines haushaltsneutralen Systemwechsels erst in Kraft treten solle, wenn der Durchschnittszinssatz 3 Prozent überschritten habe.
Schliesslich nahm der Nationalrat die so ausgestaltete Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 109 zu 75 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) an. Nicht unterstützt wurde die Vorlage von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie von einzelnen Mitgliedern der GLP-, der SVP- und der Mitte-Fraktion.

Imposition du logement. Changement de système (Iv. pa. 17.400)
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)

En parallèle des requêtes du Parti Libéral-Radical, le parlementaire UDC Erich Hess (udc, BE) a déposé une motion pour permettre une production d'électricité avec moins de CO2 grâce à l'énergie nucléaire. Opposé à l'importation d'électricité, le député considère que l'énergie nucléaire est la seule réponse à la hausse de la demande d'électricité. Il préconise donc la suppression de l'article 12 de la loi sur l'énergie nucléaire.
Le Conseil fédéral s'est opposé à la motion. Dans sa réponse, il a insisté sur la volonté des électeurs et électrices qui ont décidé, en mai 2017, d'interdire la construction de nouvelles centrales nucléaires. Pour rappel, il a précisé que les arguments du coût élevé lié à la construction d'une nouvelle centrale nucléaire et l'absence de solution à long terme pour la gestion des déchets radioactifs avaient convaincu l'électorat. En outre, il a indiqué que la modification de la loi fédérale sur l'approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (21.047) devrait permettre d'atteindre les objectifs climatiques de la Suisse tout en garantissant la sécurité d'approvisionnement, en misant notamment sur l'hydroélectricité et les nouvelles énergies renouvelables.
En chambre, la motion a été rejetée par 130 voix contre 57 et 2 abstentions. Les voix de l'UDC (52) n'ont été rejointes que par 5 députés PLR.

Produire de l'électricité avec moins d'émissions de CO2 grâce à l'énergie nucléaire (Mo. 21.3901)
Dossier: Permettre à nouveau la construction de centrales nucléaires, ou prolonger leur exploitation à long-terme

In der Frühjahrssession 2023 stimmte der Nationalrat stillschweigend einer vom Ständerat vorgenommenen Titeländerung im Gesetzesentwurf betreffend die Taggelder für den hinterbliebenen Elternteil zu und räumte damit die letzte und lediglich formale Differenz aus. Vier Tage später wurde die Vorlage von beiden Räten in den Schlussabstimmungen angenommen. Dieser Beschluss fiel im Ständerat einstimmig, während sich in der grossen Kammer lediglich der Berner SVP-Nationalrat Erich Hess (svp, BE) gegen den Entwurf aussprach.

Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter (Pa.Iv. 15.434)

In der Wintersession 2022 entschied der Nationalrat in der Differenzbereinigung stillschweigend, dem Entschied des Ständerats bezüglich der finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Landesgrenze in Ausnahmesituationen zu folgen. Somit revidierte der Nationalrat seinen vorherigen Entscheid gegen die Festhaltung von Unter-15-Jährigen in Ausreisezentren und kehrte zur Fassung des Bundesrats zurück. Dies, da er unter anderem darauf verzichten wollte, Familien im Rahmen der kurzen Festhaltung zu trennen und er die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Ausreisezentren als zumutbar erachtete. In den Schlussabstimmungen nahm der Ständerat den Gesetzesentwurf einstimmig an, während in der grossen Kammer lediglich SVP-Nationalrat Erich Hess (svp, BE) gegen den Entwurf stimmte.

Finanzielle Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze (BRG 22.044)

Im Dezember 2021 reichte Edith Graf-Litscher (sp, TG) ein Postulat zur Prüfung von Massnahmen für einen besseren Schutz gegen Ransomware-Angriffe ein. Laut der Postulantin stellten Cyberangriffe über Verschlüsselungstrojaner, sogenannte Ransomware, eine grosse Gefahr für die Wirtschaft und die Verwaltung dar. Besondere Beachtung sollten im Rahmen der auszuarbeitenden Massnahmen die Sicherheitsrichtlinien von Unternehmen mit öffentlichem Auftrag, eine mögliche Meldepflicht für Lösegeldzahlungen bei Cyberangriffen und die engere Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit den zuständigen Behörden erhalten. Während der Bundesrat das Postulat zur Annahme beantragte, wurde es von Erich Hess (svp, BE) bekämpft. In der Sommersession 2022 stimmte der Nationalrat dem Postulat mit 87 Ja- zu 86 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen knapp zu, nachdem sich Judith Graf-Litscher und Bundesrat Maurer für dessen Annahme ausgesprochen hatten. Erich Hess hatte auf ein Votum verzichtet. Gegen das Postulat sprachen sich insbesondere die SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion aus.

Améliorer la protection contre les rançongiciels (Po. 21.4512)
Dossier: Cyber Defence

Afin de couvrir intégralement les besoins en électricité par des énergies renouvelables à l'horizon 2050, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national (CEATE-CN) estime qu'il est indispensable d'exploiter tous les potentiels de production qui existent, notamment tous les espaces disponibles pour l'installation de panneaux photovoltaïques. Dans cette optique, la CEATE-CN préconise de modifier l'art. 29 de l'ordonnance sur les routes nationales (ORN) afin de mettre gratuitement à disposition de tiers les surfaces disponibles le long des routes nationales. Comme exemple, elle cite les murs antibruits ou encore les talus le long des routes nationales.
Si le Conseil fédéral s'est montré favorable à la motion, elle a été farouchement combattue par le groupe UDC. Au nom du groupe, les députés agrariens Erich Hess (udc, BE), Alois Huber (udc, AG) et Thomas Aeschi (udc, SG) ont préconisé le rejet de la motion. Dans leurs argumentaires, les députés ont notamment critiqué une distorsion de marché en cas d'attribution gratuite, l'absence de critères objectifs pour l'attribution de ces surfaces, l'absence de précision au sujet des frais d'entretien, ainsi que les complications liées aux nombreux travaux d'installation. La conseillère fédérale Simonetta Sommaruga a répondu à chacune des critiques, indiquant que les critères de capacité et de volonté primeraient, ou encore que la question des frais d'entretien pourrait être réglée via des contrats. Elle en a également profité pour souligner l'urgence de la situation.
Au final, le Conseil national a adopté la motion par 153 voix contre 26 et 3 abstentions. Alors que la motion était officiellement combattue par l'UDC, seulement 26 membres du groupe l'ont effectivement rejetée.

Construction d'installations photovoltaïques le long des routes nationales (Mo. 22.3387)
Dossier: Exploiter le potentiel de l'énergie solaire

In der Sommersession 2022 behandelte zuerst der Nationalrat die Staatsrechnung 2021 und begann die Diskussion mit einer allgemeinen Aussprache. Michel Matter (glp, GE) und Mike Egger (svp, SG) stellten dem Rat die Staatsrechnung mit einem erneuten Rekorddefizit vor. Das Defizit von CHF 12.2 Mrd. sei auf die ausserordentlichen, Corona-bedingten Ausgaben zurückzuführen, betonte Michel Matter – und setzte die Unterstützungsmassnahmen in der Folge mit der wirtschaftlichen Erholung und einem BIP-Wachstum von 3.6 Prozent im Jahr 2021 in direkten Zusammenhang. Überdies hob er den Anstieg an Einnahmen, aber auch an Ausgaben hervor.
Die Fraktionssprecherinnen und -sprecher stellten in ihren Reden unterschiedliche Aspekte der Staatsrechnung in den Mittelpunkt. Sandra Sollberger (svp, BL) und Alex Farinelli (fdp, TI) erachteten in ihren Voten die steigenden Ausgaben als problematisch und forderten eine strikte Einhaltung der Schuldenbremse sowie Zurückhaltung bei neuen Ausgaben. Demgegenüber zeigte sich Alois Gmür (mitte, SZ) vor allem erfreut darüber, dass die bewilligten Covid-19-Kredite von CHF 25 Mrd. nicht vollständig ausgeschöpft worden seien – CHF 11 Mrd. davon habe der Bund «dank dem liberalen Kurs des Bundesrates und des Parlamentes bei der Bewältigung der Pandemie» nicht benötigt. Diesen Aspekt hob auch Ursula Schneider Schüttel (sp, FR) hervor, die sich aber mit der geforderten Sparsamkeit der SVP- und FDP-Fraktion nicht einverstanden zeigte: Etwa die Bekämpfung der Klimakrise bedürfe weiterer grosser finanzieller Mittel, forderte sie. Gerhard Andrey (gp, FR) nahm insbesondere den Abbau der ausserordentlich verbuchten Covid-19-Schulden in der Höhe von CHF 20.3 Mrd. ins Visier, für welche er die Verwendung der Überschüsse auf dem Ausgleichskonto bewarb. Auch Finanzminister Maurer stellte den eine Woche später zur Debatte stehenden Schuldenabbau ins Zentrum und forderte «für die künftigen Jahre wieder eine hohe Finanzdisziplin». Roland Fischer (glp, LU) hingegen störte sich an den zwei Vorbehalten, welche die EFK zur Staatsrechnung vorgebracht hatte. Einerseits kritisierte die Finanzkontrolle die Verbuchung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für das Jahr 2021, da die Kantone die entsprechenden Kosten noch nicht definitiv in Rechnung gestellt hatten. In der Finanzierungsrechnung dürfen jedoch nur bereits erfolgte Ein- oder Auszahlungen verbucht werden. Diese Problematik stellte sich aber zum letzten Mal, da der Bund seine Staatsrechnung ab nächstem Jahr von der Finanzierungs- auf die Erfolgsrechnung umstellt. Der Finanzminister argumentierte, dass man aufgrund einer gemeinsamen Datenbank die Höhe der kantonalen Härtefallhilfen per Ende 2021 kenne und er eine solche Verbuchung aufgrund der Periodengerechtigkeit bevorzuge. Andererseits störte sich die EFK an den Rückstellungen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer, die der Bundesrat sowohl in der Erfolgs-, als auch in der Finanzierungsrechnung ausweist, obwohl diese weder Einnahmen noch Ausgaben darstellen. Diese Buchungen «entsprechen nicht den aktuellen gesetzlichen Grundlagen», kritisierte Fischer. Man habe diese Rückstellungen nun während vier Jahren vorgenommen und das Parlament habe sie jeweils oppositionslos verabschiedet, erwiderte der Finanzminister. Zudem löse sich ja auch diese Problematik 2023 mit der Umstellung auf die Erfolgsrechnung von alleine. Trotz dieser Vorbehalte empfahl die EFK die Staatsrechnung zur Annahme, die Kommission zeigte sich damit einverstanden und formulierte keine Änderungsanträge. Hingegen verlangte eine Minderheit Andrey, dass die gesamten Ausschüttungen der SNB jedes Jahr gleich und somit wie im Vorjahr als ordentliche, nicht wie vom Bundesrat vorgesehen als ausserordentliche Einnahmen verbucht würden. Der Finanzminister erläuterte, dass sich die Situation gegenüber dem Jahr 2020 verändert habe: Die neue, seit 2021 geltende Vereinbarung mit der SNB unterscheide einen Grundbetrag von CHF 666 Mio., welchen man jedes Jahr ordentlich verbuchen wolle. Möglich seien aber auch Zusatzausschüttungen in der Höhe von bis CHF 4 Mrd., wovon der Bund maximal 1.3 Mrd. erhält. Diese Zusatzausschüttungen, die für das Jahr 2021 CHF 1.3 Mrd. betragen, seien jedoch deutlich unsicherer, weshalb der Bundesrat sie als ausserordentliche Einnahmen verbuchen möchte, um bei ihrem Wegfall keinen Fehlbetrag in der ordentlichen Rechnung aufzuweisen. Mit 125 zu 67 Stimmen lehnte der Nationalrat den Minderheitsantrag Andrey gegen den Willen der Grünen- und der SP-Fraktion ab. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Rat mit 191 zu 1 Stimme (von Erich Hess; svp, BE) für Annahme der Staatsrechnung 2021 aus und hiess auch die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds und des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2021 gut.

Im Ständerat blieb zwei Tage später eine Diskussion zur Staatsrechnung aus. Auch Kommissionssprecherin Gapany (fdp, FR) verwies in der Präsentation der Rechnung auf die Vorbehalte der EFK, empfahl die Staatsrechnung aber im Namen der Kommission zur Genehmigung. Einstimmig mit 40 zu 0 Stimmen folgte der Ständerat diesem Antrag und nahm ebenfalls auch die Rechnungen des Bahninfrastrukturfonds und des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2021 einstimmig an.

Staatsrechnung 2021 (BRG 22.003)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2021: Budget et comptes d'Etat
Dossier: Comptes d'Etat (depuis 1991)