Anfang Mai 2024 beschloss die SGK-NR mit 12 zu 11 Stimmen, eine Motion einzureichen, welche die Pensionskassen zur Offenlegung ihrer Verwaltungskosten verpflichten will. In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat mit dem Vorstoss, wobei Samira Marti (sp, BL) als Kommissionssprecherin fungierte: Zwar müssten Pensionskassen bereits heute gewisse Kosten offenlegen, nicht aber «die Vermögensverwaltungskosten, die extern bei Banken, Asset Managern, Fonds, Depots [ ... ] anfallen», begründete sie den Vorstoss. Deren Miteinbezug sei allerdings für einen präzisen Vergleich erforderlich, da sich die Verwaltungskosten und die Vermögensverwaltungskosten ergänzten. Die Publikation der vollständigen Verwaltungskosten der Pensionskassen erhöhe die Transparenz und stärke den Wettbewerb, so Marti weiter. Eine Minderheit um Regine Sauter (fdp, ZH) stellte den Handlungsbedarf jedoch in Frage: Die Pensionskassen müssten laut EFK die Verwaltungskosten bereits vollständig ausweisen. Ausserdem seien die von der Kommissionsmehrheit geforderten Informationen online ersichtlich. Ebenfalls für eine Ablehnung der Motion plädierte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, da auch ihr die Notwendigkeit des Vorhabens nicht ersichtlich war. Der Nationalrat sprach sich mit 139 zu 46 Stimmen für die Annahme der Motion aus, wobei vereinzelte Mitglieder der SVP- und der Mitte-Fraktion und die beinahe geschlossen stimmende FDP.Liberalen-Fraktion für die Ablehnung der Motion stimmten.