Andri Silberschmidt (fdp, ZH) wollte Ende Februar 2024 mit einer Motion erreichen, dass künftig ein Teilkapitalbezug der Vorsorgegelder – sowohl von der beruflichen Vorsorge als auch von der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) – möglich ist. Nachdem der Vorstoss in der Sommersession 2024 von Barbara Gysi (sp, SG) bekämpft worden war, setzte sich der Nationalrat in der Herbstsession 2024 mit dem Anliegen auseinander. Er störe sich an der «fehlenden Flexibilität», da das angesparte Vermögen der privaten Vorsorge lediglich vollständig oder gar nicht bezogen werden könne, begründete Silberschmidt seinen Vorstoss. Seine Motion sei insbesondere für ältere Arbeitnehmende von Vorteil, da es möglich sei, durch einen Teilbezug der Vorsorgegelder eine Einkommensreduktion, die durch eine Verringerung des Arbeitspensums entstehe, zu kompensieren. Dadurch könne man die «Selbstbestimmung stärken». Ähnliche Überlegungen seien überdies auch für die berufliche Vorsorge wichtig. Barbara Gysi verwies hingegen auf die daraus entstehenden Steuereinbussen. Ausserdem bestehe durch die Eröffnung von mehreren Säule-3a-Konten bereits heute die Möglichkeit eines Teilbezugs. Überdies verfüge ein grosser Teil der Bevölkerung ohnehin nicht über ein Einkommen, das eine private Vorsorge erlaube. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider stellte sich hinter das Vorhaben, da ein Teilbezug für die Vorsorgeplanung Sinn machen könne. Gleichzeitig müsse jedoch bei der Umsetzung der Motion genau geschaut werden, dass sie nicht der Steueroptimierung diene. Die grosse Kammer stimmte mit 130 zu 59 Stimmen (1 Enthaltung) für Annahme der Motion, wobei die SP- und die Grünen-Fraktionen geschlossen dagegen votierten.