Ende August 2024 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) vor. Das BPG sollte neu auch gesetzliche Grundlage für die datenschutzgerechte Rekrutierung von Personal via soziale Medien bieten. Die Revision zielte zudem auf eine Aufgabenentflechtung bei Publica, der Pensionskasse des Bundes. Der Bundesrat wollte nur noch bei den Finanzen mitreden, aber nicht mehr bei den Leistungsbestimmungen, die von der Publica überwacht werden sollen. Zudem sollte die Digitalisierung vorangetrieben werden, indem Arbeitsverträge künftig digital unterschrieben werden können sollten. Da es sich beim BPG um ein behördeninternes Reglement handelt, durfte der Bundesrat laut dem Vernehmlassungsgesetz auf eine Vernehmlassung verzichteten. Trotzdem holte er sich laut Botschaft Stellungnahmen der Personalverbände ein, die sich mit der Revision grösstenteils einverstanden zeigten. Kritisiert wurden allerdings die neu formulierten Begründungen der Kündigungsgründe und die Verjährungsfristen bei personalrechtlichen Massnahmen, die als zu lang beurteilt wurden. Auch der EDÖB äusserte sich kritisch zu einem Punkt der Vorlage. Die Revision sah nämlich auch eine Anpassung der Regelungen von Whistleblowing vor: Neu sollte das Öffentlichkeitsprinzip teilweise ausgeschlossen werden, so sollten die konkreten Meldungen sowie Angaben von Personen, die auf interne Missstände hinwiesen, explizit nicht weitergegeben werden dürfen. Diesen Artikel erachtete der EDÖB allerdings als unnötig, da diese Schutzrechte bereits durch das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) geregelt seien. Mit der Botschaft beantragte der Bundesrat zudem die Abschreibung der Motion 19.4382 zum Einsatz externer Mitarbeitender.
- Schlagworte
- Datum
- 28. August 2024
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 24.068
- Quellen
- anzeigen
von Marc Bühlmann
Aktualisiert am 06.10.2024
Aktualisiert am 06.10.2024