In der Frühjahrssession 2025 beugte sich der Nationalrat über die Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG). Greta Gysin (gp, TI) und Peter Schilliger (fdp, LU) teilten sich die Rolle der Sprechenden für die SPK-NR. Gysin warb im Namen der Kommissionsmehrheit für eine zeitgemässe Revision, mit der die Verwaltung auch dank Anpassungen an technologische Entwicklungen effizienter, transparenter und flexibler werde und auch der Datenschutz eine Stärkung erfahre. Sie führte vier Ziele aus, welche die Gesetzesänderung verfolge: erstens eine Vereinfachung der Administration der beruflichen Vorsorge; zweitens eine Anpassung an das revidierte Bundesdatenschutzgesetz, um elektronische Arbeitsverträge zu ermöglichen und den Umgang mit sensiblen Personendaten besser zu regeln; drittens eine Modernisierung des Personalmanagements, mit der etwa Whistleblowing besser geschützt und überholte Disziplinarmassnahmen abgeschafft werden; viertens Anpassungen beim Verfahren bei Entlassungen.
Eine neunköpfige, aus SVP-Mitgliedern bestehende Kommissionsminderheit hatte den Antrag gestellt, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, das Bundespersonalgesetz gänzlich aufzuheben und das Personalwesen stattdessen dem Obligationenrecht (OR) zu unterstellen. Benjamin Fischer (svp, ZH) argumentierte für ebendiese Minderheit, dass der Bundesrat im Rahmen der Diskussionen um zwei ähnliche Motionen schon vor zwei Jahren selber darauf hingewiesen habe, dass sich das BPG weitgehend dem OR angenähert habe. Es sei also nicht nachvollziehbar, weshalb «eine künstliche Trennung» aufrechterhalten werde. Darüber hinaus sei es nicht gerechtfertigt, dass der Staat seinen Angestellten Privilegien gewähre, die «weit über das hinausgehen, was in der Privatwirtschaft in vergleichbaren Positionen üblich ist», zumal es ja letztlich die Privatwirtschaft sei, die den Bund finanziere, so Fischer.
Greta Gysin warnte im Namen der fünfzehnköpfigen Kommissionsmehrheit vor diesem Ansinnen, das zu wenig Rücksicht auf die Besonderheiten der Bundesverwaltung nehme, mit grossem bürokratischen Aufwand einhergehe und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bedeute, die es noch schwieriger machten, geeignete Fachkräfte zu rekrutieren. Die restlichen Fraktionen sprachen sich allesamt gegen den Rückweisungsantrag aus. So wünschte sich etwa Giorgio Fonio (mitte, TI) im Namen der Mitte-Fraktion den Bund als attraktiven Arbeitgeber, der sich mit hohen Standards vom privaten Sektor abheben solle. Barbara Gysi (sp, SG) warf der SVP-Minderheit vor, sie wolle die «Anstellungsbedingungen aushebeln», was ein «Affront gegenüber dem Personal» sei und Beat Flach (glp, AG) warnte davor, dass eine Anpassung an das OR einen Wildwuchs von unterschiedlichen und spezifischen Regelungen in den verschiedenen Departementen nach sich ziehen würde. In der Folge wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen und der Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit mit 131 zu 62 Stimmen abgelehnt. Selbst die SVP-Fraktion stimmte hierbei nicht ganz geschlossen: Von den 65 anwesenden SVP-Mitgliedern votierten drei gegen den Rückweisungsantrag.
Neben dem Rückweisungsantrag lagen in der Detailberatung auch zwei Anpassungsanträge der SPK-NR sowie fünf Minderheitsanträge seitens der Mitte und der SP vor, die vom zweiten Kommissionssprecher, Peter Schilliger (fdp, LU), zusammengefasst wurden: Die Kommission beantragte eine flexible, aber auf maximal fünf Monate befristete Dauer der Probezeit sowie eine angepasste Formulierung beim Whistleblower-Schutz. Beide Kommissionsvorschläge wurden gutgeheissen. Weniger erfolgreich waren die Minderheitsanträge, welche der Nationalrat allesamt deutlich ablehnte: Eine Minderheit Giorgio Fonio (mitte, TI) wollte die Formulierung «schwerwiegende wirtschaftliche oder betriebliche Gründe» beibehalten, nachdem sie der Bundesrat zu «wirtschaftliche oder betriebliche Gründe» hatte abschwächen wollen; eine Minderheit Jean Tschopp (sp, VD) beantragte, den neuen Artikel zur Verjährung der Fristen bei personalrechtlichen Massnahmen wieder zu streichen; eine weitere vom Waadländer Sozialdemokraten angeführte Minderheit forderte zudem einen stärkeren Datenschutz; eine Minderheit Céline Widmer (sp, ZH) wollte die Definition der Schwelle für die Anpassung der Teuerung von Renten streichen; und eine Minderheit Nadine Masshardt (sp, BE) verlangte, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Differenzierung zwischen missbräuchlicher und ungerechtfertigter Kündigung in Bezug auf die Entschädigung wieder gestrichen wird.
In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer den Entwurf schliesslich mit 190 zu 2 Stimmen (3 Enthaltungen) gut. Lediglich die Genfer Volksvertreter Christian Dandrès (sp, GE) und Roger Golay (mcg, GE) stemmten sich gegen den Entwurf. Die drei Enthaltungen stammten aus der Fraktion der Grünen. Gleichzeitig schrieb der Nationalrat die Motion 19.4382 ab.