Während der Herbstsession 2024 setzte sich der Nationalrat mit einer Motion Herzog (svp, TG) auseinander, die Massnahmen verlangte, um den Pychopharmakaeinsatz zur Ruhigstellung von Personen, die sich in Alters- und Pflegeheimen sowie in psychiatrischen Kliniken aufhalten, einzuschränken. Da die Motionärin bei den Eidgenössischen Wahlen 2023 auf eine erneute Kandidatur verzichtet hatte, wurde das Geschäft von ihrer Parteikollegin Marina Bircher (svp, AG) übernommen. Diese bezeichnete die medikamentöse Ruhestellpraxis bei älteren Menschen, die Medienberichten zufolge in einigen Heimen aus Zeitgründen vorgenommen werde, nicht nur als «unethisch», sondern auch als problematisch, weil sie schwerwiegende Folgen nach sich ziehen könne. Gesundheitsministerin Baume-Schneider hob zwar die Relevanz hervor, Psychopharmaka – gleich wie alle anderen Medikamente – verantwortungsvoll und nach medizinischen Standards einzusetzen, lehnte im Namen der Landesregierung den Vorstoss aber trotzdem ab. Sie verwies auf die im Frühjahr durchgeführte Konsultation zur Teilrevision des Heilmittelgesetzes, in welcher auch Massnahmen zur Verbesserung der Medikamentensicherheit vorgeschlagen worden waren. Dazu gehöre etwa die Erstellung von Medikationsplänen. Die Überwachung von Personen in medizinischen Berufen liege überdies in der Kompetenz der Kantone. Weiter erarbeiteten Fachgesellschaften Richtlinien für den sicheren Einsatz von Psychopharmaka. Ungeachtet der Worte der Bundesrätin nahm der Nationalrat die Motion mit 121 zu 64 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) an. Dabei sprachen sich die Fraktionen der SVP, SP und der Grünen für den Vorstoss aus, die Mitglieder der FDP-, Mitte- und GLP-Fraktionen lehnten ihn geschlossen respektive grossmehrheitlich ab.