Mit einem Postulat forderte Marianne Maret (mitte, VS) den Bundesrat auf zu prüfen, ob neue Massnahmen gegen unerwünschte Anrufe notwendig seien. Mit der Revision des FMG, die 2021 in Kraft trat, sowie dem UWG seien zwar Schritte zur Bekämpfung unerwünschter Werbeanrufe und zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten unternommen worden, die Callcenter würden die Gesetzgebung aber weiterhin an verschiedenen Stellen umgehen. Dadurch sei die Anzahl unerwünschter Anrufe noch immer hoch und die Unternehmen, die den Telefonmissbrauch begingen, entkämen einer strafrechtlichen Verfolgung. Der Bundesrat unterstützte Marets Anliegen, welches in einer ohnehin geplanten weiteren Revision des FMG aufgegriffen werden könne. Dieser Empfehlung folgte der Ständerat und überwies das Postulat stillschweigend an den Bundesrat.