Die Prüfung alternativer Mechanismen zur Herleitung des Bundesbeitrages an die AHV forderte Benjamin Mühlemann (fdp, ZH) im Juni 2024 mittels Postulat. Aufgrund der demografischen Entwicklung werde sich der Bundesbeitrag an die AHV, der bei 20.2 Prozent festgesetzt ist, in den kommenden Jahren um mehrere Milliarden Franken erhöhen. Der Bundesrat solle daher mögliche Alternativen zur aktuellen Berechnung des Bundesbeitrags an die AHV aufzeigen und die Auswirkungen eines Systemwechsels prüfen. Langfristig könne die Schuldenbremse, die für eine nachhaltige Finanzpolitik der Schweiz essenziell sei, durch das derzeitige System nicht mehr eingehalten werden. Als Beispiel zur Neuberechnung führte der Postulant eine Kopplung an die Entwicklung der Mehrwertsteuereinnahmen oder an das Bruttoinlandprodukt (BIP) an, ähnlich wie es bereits beim Bundesbeitrag an die IV der Fall sei. Der Bundesrat unterstützte das Postulat und beantragte dessen Annahme. In der Herbstsession 2024 lag im Ständerat ein Antrag Maillard (sp, VD) auf Ablehnung des Postulats vor. Der Antragsteller erinnerte an die Volksabstimmung zur Unternehmenssteuerreform (STAF) im Jahr 2019: Als Ausgleich zur Senkung der Unternehmenssteuern war damals unter anderem der Bundesbeitrag an die AHV auf 20.2 Prozent erhöht worden. Würde dies nun wieder geändert, würde der Wille der Bevölkerung missachtet, so Maillard. Die kleine Kammer stellte sich mit 26 zu 13 Stimmen (2 Enthaltungen) jedoch mehrheitlich hinter den Postulanten und überwies das Postulat zur Erfüllung an den Bundesrat.
Dossier: Sanierungsmassnahmen 2024 für den Bundeshaushalt